BT-Drucksache 17/11574

a) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP - Drucksache 17/9925 - Tagespflegepersonen stärken - Qualifikation steigern b) zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/5518 - Neuen "Krippengipfel" einberufen - Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung voranbringen c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9929 - Wahlfreiheit gewährleisten, Kindertagesbetreuung ausbauen d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 17/5900 - Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2010 (Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes) e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksache 17/9850 - Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2011 (Dritter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)

Vom 21. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11574
17. Wahlperiode 21. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär, Markus Grübel, Marcus
Weinberg (Hamburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Miriam Gruß, Nicole Bracht-Bendt,
Florian Bernschneider, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/9925 –

Tagespflegepersonen stärken – Qualifikation steigern

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Caren Marks, Petra Crone, Christel Humme,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5518 –

Neuen „Krippengipfel“ einberufen – Ausbau der frühkindlichen Bildung und
Betreuung voranbringen

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Britta Haßelmann,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9929 –

Wahlfreiheit gewährleisten, Kindertagesbetreuung ausbauen

d) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung

– Drucksache 17/5900 –

Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für
ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für
Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2010
(Zweiter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)

Drucksache 17/11574 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

e) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksache 17/9850 –

Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für
ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung
für Kinder unter drei Jahren für das Berichtsjahr 2011
(Dritter Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes)

A. Problem

Das Kinderförderungsgesetz sieht ab August 2013 einen Rechtsanspruch für
jedes Kind ab dem vollendendeten ersten Lebensjahr auf Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vor. Nach § 24a Absatz 5 des Ach-
ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist die Bundesregierung verpflichtet,
jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus des Angebots an Kinder-
tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren vorzulegen. Der zweite Zwischen-
bericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes für das Berichtsjahr 2010
widmet sich besonders der Bedarfsgerechtigkeit des Ausbaus in quantitativer
und qualitativer Hinsicht. Der dritte Zwischenbericht für das Berichtsjahr 2011
setzt einen besonderen Schwerpunkt auf die Rahmenbedingungen kindlichen
Wohlbefindens und der Inklusion von Kindern.

Anknüpfend an die Feststellung im dritten Zwischenbericht, dass die Zahl der
Kinder, die von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut würden, weiter
zunehme, fordern die Fraktionen der CDU/CSU und FDP in ihrem Antrag auf
Drucksache 17/9925 die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, die die
Qualifikation der Tagespflegepersonen steigern und ein bedarfsgerechtes Ange-
bot an Plätzen in der Kindertagespflege ermöglichen. In dem Antrag der SPD-
Fraktion auf Drucksache 17/5518 wird eine unabhängige Erhebung der Bedarfs-
entwicklung von frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten sowie die
Einberufung eines neuen „Krippengipfels“ gemeinsam mit Vertreterinnen und
Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Träger
gefordert. Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verlangt in ihrem
Antrag auf Drucksache 17/9929, im Anschluss an den „Krippengipfel“ im Jahre
2007 einen zweiten „Krippengipfel“ einzuberufen und legt ihren Schwerpunkt
auf die Schaffung tatsächlicher Wahlfreiheit unter anderem durch Umwidmung
der für das Betreuungsgeld im Bundeshaushalt eingeplanten Mittel.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/9925 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/5518 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11574

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9929 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu den Buchstaben d und e

Kenntnisnahme der Unterrichtungen auf den Drucksachen 17/5900 und
17/9850.

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9925 und Annahme der Anträge auf
den Drucksachen 17/5518 und 17/9929.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/11574 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtungen auf den Drucksachen 17/5900 und 17/9850

a) den Antrag auf Drucksache 17/9925 anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/5518 abzulehnen,

c) den Antrag auf Drucksache 17/9929 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2012

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Norbert Geis
Amtierender Vorsitzender

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Caren Marks
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Kompetenzen des frühpädagogischen Fachpersonals sicher-
zustellen. Daneben müsse vor Ort eine differenzierte An- den für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden
wendung hygienerechtlicher Standards gewährleistet wer-
den, die der Familienähnlichkeit als Strukturprinzip der Kin-
dertagespflege sowie dem gebotenen Schutz des Kindes-
wohls Rechnung trage. Kindertagespflege-stellen mit einer

verantwortlich sein sollte, so dass eine den Besonderhei-
ten der Kindertagespflege Rechnung tragende Kontrolle
mit Augen-maß gegenüber den Tagespflegepersonen si-
chergestellt sei;
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11574

Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Caren Marks, Miriam Gruß,
Diana Golze und Ekin Deligöz

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/9925 wurde in der 184. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 2012 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend sowie dem Finanzausschuss, dem Haushaltsaus-
schuss, dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales
und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/5518 wurde in der 108. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 12. Mai 2011 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend sowie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

Der Antrag auf Drucksache 17/9929 wurde in der 187. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 28. Juni 2012 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend feder-
führend und dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen.

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/5900 wurde in der
126. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. September
2011 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend federführend sowie dem Haushaltsausschuss und
dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung
überwiesen.

Die Unterrichtung auf Drucksache 17/9850 wurde in der
184. Sitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juni 2012
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
federführend sowie dem Haushaltsausschuss und dem Aus-
schuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

In dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP wird
die Bedeutung der Tagespflegepersonen für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung in Deutschland betont. Sie trügen
dazu bei, das in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ver-
ankerte Ziel einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Fami-
lie und Beruf zu erreichen. Es sei jedoch bisher nicht abseh-
bar, ob das Ziel, bis zum Jahr 2013 rund 30 Prozent der zu-
sätzlichen Plätze für die Kindertagesbetreuung bei Tages-
pflegepersonen zu schaffen, erreicht werden könne.

Derzeit seien die Einnahmemöglichkeiten von Tagesmüttern
und Tagesvätern durch strenge Regularien beschränkt, so
dass die Preise nicht betriebswirtschaftlich kalkuliert werden
könnten. Außerdem gehe es darum, die Qualifikationen und

der Großtagespflege nicht zur Etablierung geringerer Quali-
tätsstandards und zu einer niedrigeren Bezahlung der Tages-
pflegepersonen kommen.

In dem Antrag wird eine Reihe von Maßnahmen begrüßt, die
deutlich machten, dass die Bedeutung der Arbeit von Tages-
pflegepersonen gewürdigt werde und die Kindertagespflege
eine gleichberechtigte Säule der Kindertagesbetreuung ne-
ben der Betreuung in Kindertagesstätten sei.

Die Bundesregierung soll im Rahmen der zur Verfügung ste-
henden Haushaltsmittel aufgefordert werden,

– die Bundesländer anzuhalten, ihre Verpflichtungen zum
Ausbau der Kindertagesbetreuung auch hinsichtlich der
Wahlfreiheit zwischen Tageseinrichtungen und Tages-
pflegepersonen einzuhalten und ihre finanziellen Förder-
schwerpunkte so zu verteilen, dass das Ziel erreicht
werde, ein bedarfsgerechtes, den Elternwünschen ent-
sprechendes Angebot an Plätzen in der Kindertages-
pflege zu gewährleisten;

– gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine Initiative
„Tagesmütter und Tagesväter fair bezahlen“ zu starten
und dabei Träger der öffentlichen Jugendhilfe herauszu-
stellen, die ihre Tagespflegepersonen mit einem regional
angemessenen Betreuungssatz vergüteten;

– die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Verbesserung der
rechtlichen und finanziellen Situation der Tagespflege-
personen voranzutreiben und einen Abschlussbericht mit
zwischen Bund und Ländern konsentierten Vorschlägen
bis Ende 2012 vorzulegen;

– die Unterstützung der Qualifizierungsaktivitäten für Ta-
gespflegepersonen – unter Einbezug der Zertifizierung
des Bundesverbandes für Kindertagespflege e. V. – fort-
zusetzen und zu intensivieren;

– zu prüfen, ob analog zur Initiative „MEHR Männer in
Kitas“ eine Initiative „Mehr Männer für Tagespflege“ ge-
startet werden könne;

– sich für eine möglichst unbürokratische Auslegung der
EU-Hygienevorschriften und für eine differenzierte An-
wendung mit Augenmaß unter Federführung des ört-
lichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einzusetzen;

– die Bundesländer aufzufordern, die bestehenden Spiel-
räume bei der Ausgestaltung der Leitfäden und Verord-
nungen für die Lebensmittelhygiene im Sinne der Tages-
mütter und -väter zu nutzen, diesen entsprechende Schu-
lungsangebote zu unterbreiten und die Federführung des
örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für die Ge-
währleistung der erforderlichen hygienerechtlichen Stan-
dards sicherzustellen, der auch für die Abstimmung mit
größeren Anzahl von zu betreuenden Kindern könnten
durchaus sinnvoll sein, jedoch dürfe es bei einer Ausweitung

– zu prüfen, ob im Rahmen des „Aktionsprogrammes
Mehrgenerationenhäuser“ Module erprobt werden könn-

Drucksache 17/11574 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ten, bei denen Tagesmütter und -väter in Mehrgeneratio-
nenhäusern für Partnerunternehmen abends oder am Wo-
chenende die Funktion von Betriebskindertagesstätten
übernähmen;

– zu prüfen, inwieweit Tagespflegepersonen durch eine
Verbesserung der Beratungsinfrastruktur gefördert wer-
den könnten.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion der SPD stellt in ihrem Antrag fest, dass der Be-
darf an Betreuungsplätzen deutlich höher ausfalle als die
Bundesregierung bisher annehme. Die bundesdurchschnitt-
liche Betreuungsquote von 35 Prozent, die bis 2013 erreicht
werden solle, werde von zahlreichen Expertinnen und Ex-
perten als nicht ausreichend angesehen. Dringender Hand-
lungsbedarf bestehe insbesondere in Städten und Ballungs-
räumen, wo der Bedarf an Betreuungsplätzen von Jahr zu
Jahr weiter anwachse. Gleichzeitig gestalte sich in vielen
Städten und Gemeinden ein beschleunigter Ausbau von Be-
treuungsplätzen aufgrund der kommunalen Haushaltslage
schwierig. Es bestehe je nach regionaler Situation ein erheb-
licher Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern, an weiteren
Qualitätsverbesserungen sowie an geeigneten Bauflächen,
Gebäuden und Räumen. Nach der UN-Kinderrechtskonven-
tion hätten alle Kinder das Recht auf angemessene Förde-
rung, Bildung und Teilhabe. Es sei notwendig, Kindertages-
einrichtungen zu Eltern-Kind-Zentren auszubauen und deut-
lich mehr Ganztagsangebote zu schaffen.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert
werden,

– so schnell wie möglich eine unabhängige Erhebung der
Bedarfsentwicklung von frühkindlichen Bildungs- und
Betreuungsangeboten, die regionale Rahmenbedingun-
gen berücksichtige, durchzuführen bzw. in Auftrag zu ge-
ben und einen entsprechenden Bericht dem Deutschen
Bundestag vorzulegen;

– die vom BMFSFJ beim Finanzwissenschaftlichen For-
schungsinstitut an der Universität zu Köln in Auftrag ge-
gebene Vorstudie für die in 2011 anstehende Zwischen-
evaluation des Investitionsprogramms „Kinderbetreu-
ungsfinanzierung 2008–2013“ zeitnah dem Deutschen
Bundestag vorzulegen;

– im Rahmen eines neuen „Krippengipfels“ gemein-sam
mit Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der kom-
munalen Spitzenverbände sowie der Träger weitere
Schritte zu verabreden, um den qualitativen und quantita-
tiven Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung
für Kinder unter drei Jahren voranzubringen, wobei dies
insbesondere weitere Maßnahmen zur Gewinnung von
Erzieherinnen und Erziehern umfassen sollte.

Zu Buchstabe c

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht die För-
derung von Wahlfreiheit als zentralen Leitgedanken moder-
ner Familienpolitik zum Ausgangspunkt ihres Antrags.
Wahlfreiheit sei jedoch nicht gegeben, wenn durch das Feh-
len einer Alternative keine Auswahl angeboten werde. Das
Argument der Bundesregierung, mit dem Betreuungsgeld

möglichkeit, die Kinder selbst zu betreuen, oder sie in Kin-
dertageseinrichtungen bzw. in der Tagespflege betreuen zu
lassen. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren stünden
nicht ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung. Es
fehlten noch mindestens 200 000 Betreuungsplätze.

Auch durch den „Krippengipfel“ im Jahr 2007 habe der
quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung nicht die
notwendige Dynamik bekommen. Inzwischen sei es äußerst
fraglich, ob es gelingen könne, bis zum Inkrafttreten des
Rechtsanspruchs im August 2013 die beabsichtigten
750 000 Plätze für unter Dreijährige zu schaffen. Da der Be-
darf der Familien inzwischen höher sei, könne dieser auch
mit den geplanten 750 000 Plätzen nicht gedeckt werden.

Deshalb solle die Bundesregierung aufgefordert werden, tat-
sächliche Wahlfreiheit für Eltern zu schaffen und hierzu

– einen zweiten Krippengipfel einzuberufen, wobei Bund,
Länder und Kommunen gemeinsam eine realistische Be-
standsaufnahme der Ausbausituation und der bestehen-
den Probleme vorlegen und eine solide Finanzierungs-
vereinbarung treffen müssten, wie insbesondere die Dif-
ferenz an Plätzen zwischen der 2007 angenommenen Be-
darfslage und der tatsächlich für 2013 zu erwartenden
Bedarfssituation finanziert werden solle;

– ein Sonderprogramm für diejenigen Kommunen aufzu-
legen, die in den vergangenen Jahren ernsthafte Ausbau-
bemühungen gezeigt hätten und deren Bedarf an Plätzen
für unter Dreijährige deutlich über dem 2007 angenom-
menen Durchschnittswert von 35 Prozent liege, um die-
sen Kommunen bei ihren weiteren Ausbaubemühungen
schnell unter die Arme greifen zu können;

– gemeinsam mit den Ländern, kommunalen Spitzenver-
bänden und freien Trägern der Wohlfahrtspflege eine
Taskforce einzurichten, die kreative (Zwischen-)Lösun-
gen für den Fachkräfte- und Platzmangel erarbeite und
bislang ungenutzte Potentiale erschließe;

– alle Möglichkeiten des Bundes zu nutzen, um die Länder
bei der Ausbildung und gegebenenfalls Nachqualifizie-
rung bzw. Umschulung von Erzieherinnen und Erziehern
zu unterstützen, wobei hierzu auch gehöre, dass die Bun-
desagentur für Arbeit Umschulungen zur Erzieherin und
zum Erzieher mittelfristig über volle drei Jahre fördern
könne;

– ein Sonderprogramm aufzulegen, das die Kommunen bei
der Anwerbung (beispielsweise über die Arbeitsagen-
turen und Jobcenter) und Ausbildung von Tagespflege-
personen unterstütze;

– bei den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass diese
die von ihnen beim Krippengipfel 2007 getätigten Finan-
zierungzusagen zum Ausbau der U3-Betreuung einhiel-
ten;

– die Pläne für das Betreuungsgeld zu beenden und die für
das Betreuungsgeld schon im Bundeshaushalt eingeplan-
ten Mittel umgehend für den Kitaausbau umzuwidmen.

Zu den Buchstaben d und e

Die Berichte der Bundesregierung über den Stand des Aus-
baus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages-
werde die Wahlfreiheit der Eltern forciert, treffe nicht zu.
Nur ein kleiner Teil der Eltern in Deutschland habe die Wahl-

betreuung für Kinder unter drei Jahren für die Berichtsjahre
2010 und 2011 (Drucksachen 17/5900 und 17/9850) beruhen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11574

auf der jährlichen Berichtspflicht nach § 24a Absatz 5
SGB VIII. Es handelt sich um den zweiten und dritten Zwi-
schenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes.

Im März 2010 wurden nach dem zweiten Zwischenbericht
rund 23 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Deutschland
in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege
betreut. Nach dem dritten Zwischenbericht lag die Betreu-
ungsquote im März 2011 bundesweit bei 25,4 Prozent; sie sei
damit im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Prozentpunkte ange-
stiegen. Die durchschnittliche Betreuungsquote der Ein- und
Zweijährigen sei um mehr als 3 Prozentpunkte auf 36,7 Pro-
zent angestiegen.

Bis August 2013 sähen die Planungen der Jugendämter vor,
im Durchschnitt für 39,6 Prozent der Kinder unter drei Jah-
ren einen Betreuungsplatz zu schaffen. Damit entsprächen
die Ausbauziele der Jugendämter weitgehend den ermittel-
ten Elternbedarfen. Neben der Schaffung zusätzlicher Plätze
in reinen Krippengruppen sei zunehmend die bauliche
Erweiterung bestehender Einrichtungen oder der Neubau
von Tageseinrichtungen nötig.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Sep-
tember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Annahme des Antrags auf Drucksache
17/9925 empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Antrags
auf Drucksache 17/9925 empfohlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz, der Ausschuss für Arbeit und Soziales
sowie der Ausschuss für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung haben jeweils in ihren Sitzungen am
7. November 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD die Annahme des Antrags
auf Drucksache 17/9925 empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner Sitzung am 7. November 2012
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/5518 empfohlen.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD

Zu Buchstabe d

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Sep-
tember 2012 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf
Drucksache 17/5900 empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sit-
zung am 7. November 2012 die Kenntnisnahme der Unter-
richtung auf Drucksache 17/5900 empfohlen.

Zu Buchstabe e

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Sep-
tember 2012 die Kenntnisnahme der Unterrichtung auf
Drucksache 17/9850 empfohlen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner Sit-
zung am 7. November 2012 die Kenntnisnahme der Unter-
richtung auf Drucksache 17/9850 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlagen in seiner 79. Sitzung am 7. November 2012
beraten. Er empfiehlt in Kenntnis der Unterrichtungen auf
den Drucksachen 17/5900 und 17/9850 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD die Annahme des
Antrags auf Drucksache 17/9925.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/5518.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/9929.

Die Fraktion der CDU/CSU wies daraufhin, dass sich der
Bund seit dem Krippengipfel im Jahr 2007 am Ausbau der
Betreuungsplätze beteilige. Man habe sich damals das Ziel
gesetzt, eine bundesdurchschnittliche Betreuungsquote von
35 Prozent zu erreichen und 750 000 Betreuungsplätze be-
reitzuhalten. Der Bund beteilige sich mit 4 Mrd. Euro an der
Finanzierung. Die jährlichen Berichte über den Stand des
Ausbaus der Kindertagesbetreuung beruhten auf dem Kin-
derförderungsgesetz aus dem Jahr 2008. Hervorzuheben sei,
dass die Verantwortung für den Krippenausbau in erster
Linie bei den Ländern und den Kommunen liege. Im Jahr
2013 stelle der Bund 2,15 Mrd. an Investitionskosten und
1,85 Mrd. Euro an Betriebskosten bereit. Der Bedarf habe
sich mittlerweile auf eine bundesdurchschnittliche Betreu-
ungsquote von 39 Prozent erhöht, wobei es große regionale
Differenzen und auch Unterschiede zwischen Stadt und
Land gebe. Hohe Bedarfe gebe es z. B. in Mecklenburg-Vor-
pommern, in Sachsen-Anhalt (jeweils 61 Prozent) und in
Brandenburg (57 Prozent). Dies weiche deutlich ab von Län-
dern wie Bayern (31,5 Prozent), Nordrhein-Westfalen (33,8
Prozent) und Schleswig-Holstein (34 Prozent).

Mittlerweile habe sich die Zielmarke bei der Schaffung von

und DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf Druck-
sache 17/9929 empfohlen.

Betreuungsplätzen auf 780 000 erhöht. Der Bund habe sich
bereiterklärt, weitere 580 Mio. Euro für Investitionen und

Drucksache 17/11574 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

75 Mio. Euro für den Betrieb zur Verfügung zu stellen. Hier-
bei sei die Vorgabe gemacht worden, die Planungen in den
Kommunen transparenter hinsichtlich der jeweiligen Be-
darfe darzustellen. Es sei ein Erfolg, dass der Ausbau sich im
Jahr 2011 um 2,3 Prozent erhöht habe. Nunmehr sei eine
bundesdurchschnittliche Betreuungsquote von 25,4 Prozent
erreicht worden. Die Differenz zu den angestrebten 39,4 Pro-
zent sei allerdings nach wie vor groß. Auch hier gebe es
große regionale Unterschiede. In den Ländern Bremen,
Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern sei die
Differenz zur angestrebten Betreuungsquote groß, während
sie in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und
Bayern gering sei. Bayern weise von den westlichen Bundes-
ländern mit 10,8 Prozent die geringste Differenz auf und sei
das Bundesland mit dem größten Ausbau im Kitabereich.

In den vergangenen Jahren sei es gelungen, die Anzahl der
pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen
um etwa ein Viertel und die Zahl der Tagespflegepersonen
um mehr als 40 Prozent zu steigern. Dies reiche immer noch
nicht aus, so dass weiterhin Druck erzeugt werden müsse.
Neben der Bereitstellung finanzieller Mittel habe der Bund
die Programme „Mehr Männer in Kitas“, die Weiterbil-
dungsinitiative, die Qualifizierungsinitiative und das Ak-
tionsprogramm „Kindertagesspflege“ durchgeführt. Es sei
gelungen, die Qualifizierung von 8 auf 22 Prozent zu er-
höhen und den Anteil der Tagespflegepersonen, die keinen
Qualifizierungskurs absolviert hätten, auf die Hälfte (14 Pro-
zent) zu reduzieren.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen stelle die Notwendig-
keit der Förderung der Tagespflege heraus. Tagespflege sei
ebenso wie die Unterbringung in einer Kindertagesstätte eine
Möglichkeit, für die sich Eltern im Sinne der Wahlfreiheit
entscheiden könnten. Deshalb gehe es um eine Steigerung
der Qualifikation und der Qualität. Ebenso werde die Auffor-
derung an die Länder betont, ihren Verpflichtungen zum
quantitativen, aber auch qualitativen Kitausbau nachzukom-
men. Der Bund habe seine Versprechen eingehalten und ein-
gelöst.

Die Fraktion der SPD stellte fest, dass die vorliegenden Be-
richte über den Stand des Ausbaus der Kindertagesbetreuung
für die Jahre 2010 und 2011 belegten, dass sich die Ausbau-
zahlen verbesserten. Allerdings habe das Statistische Bun-
desamt aktuelle Zahlen veröffentlicht, wonach noch rund
220 000 Plätze für Kleinkinder geschaffen werden müssten,
um bis zum August 2013 das Ziel zu erreichen, für 780 000
der unter 3-Jährigen ein Betreuungsangebot zur Verfügung
zu stellen. Nach dem Kinderförderungsgesetz sei allein der
Rechtsanspruch als dessen Dreh- und Angelpunkt maßgeb-
lich und nicht die seinerzeitige Zielmarke von 750 000 Plät-
zen bei einer bundesdurchschnittlichen Betreuungsquote
von 35 Prozent. Der CDU/CSU-Fraktion sei darin zuzustim-
men, dass die Bedarfe länderspezifisch, regionalspezifisch
und gesondert für Stadt und Land betrachtet werden müss-
ten. Es sei auch zu bedenken, dass die Bedarfe mit einem
größer werdenden Angebot aufgrund von positiven Erfah-
rungen mit Krippen und Tagespflegepersonen grundsätzlich
gestiegen seien. Der Einstieg des Bundes in die Investitions-
und Betriebskosten sei eine wichtige Aufgabe, die in der
Großen Koalition verabredet worden sei. Es bedürfe einer

Betreuungssituation der Kleinkinder im europäischen Ver-
gleich immer noch habe, aufzuholen.

Es gehe nicht nur um das Angebot von Platzzahlen, sondern
vor allem um die Qualität. Die SPD-Fraktion verwahre sich
gegen Vorstöße, den Rechtsanspruch dadurch zu erfüllen,
dass man bei gleichem Personalschlüssel die Gruppengröße
erhöhe. Dies würde sich nämlich für die Kleinkinder sowie
die Erzieherinnen und Erzieher nachteilig auswirken. Es
gebe nach wie vor sehr große Unterschiede zwischen den
neuen und den alten Bundesländern. Auch in den Bundes-
ländern selbst gebe es unterschiedliche Ausbaugeschwindig-
keiten. In Nordrhein-Westfalen sei nach dem Regierungs-
wechsel eine sogenannte Task-Force geschaffen worden. Die
Kommunen erhielten dort nunmehr einen Millionen-Betrag
zur Unterstützung des Krippenausbaus.

Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Tagespflege
werde sich die SPD-Fraktion der Stimme enthalten. Der An-
trag gehe grundsätzlich in die richtige Richtung, indem darin
mehr Qualität in der Kindertagespflege und eine bessere
Bezahlung der Tagespflegepersonen eingefordert werde. Je-
doch werde darin vielfach lediglich auf bestehende Maßnah-
men Bezug genommen oder es würden Prüfaufträge erteilt.

Die Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten eine ähnliche Zielrich-
tung. Bund, Länder und Kommunen dürften bei diesem
wichtigen gesamtdeutschen Thema nicht gegenseitig den
„schwarzen Peter“ zuschieben. Bundesministerin Dr. Kris-
tina Schröder habe jedoch wiederholt versucht, einseitig den
Ländern und den Kommunen die Verantwortung zuzuschie-
ben. Nur auf Druck der SPD-Fraktion und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag sowie der SPD-
geführten Bundesländer sei es gelungen, dass der Bund nun-
mehr zusätzliche Finanzmittel im Rahmen des Fiskalpaktes
bereitstelle. Anstelle von gegenseitigen Schuldzuweisungen
müssten im Sinne der Wahrnehmung einer gemeinsamen
Verantwortung verbindliche Maßnahmen zwischen Bund,
Ländern und Kommunen für die Familien, die Kinder und
auch die Erzieherinnen und Erzieher verabredet werden.

Die Fraktion der FDP stimmte den Fraktionen der CDU/
CSU und der SPD darin zu, dass es einer gemeinsamen
Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen be-
dürfe, um die Ziele in der Kindertagesbetreuung zu errei-
chen. Der Bund habe bislang seine „Hausaufgaben gemacht“
und werde dies auch künftig tun. Es seien bereits Erfolge
zu verzeichnen, aber sowohl die Bundesregierung als auch
die Koalitionsfraktionen hätten erkannt, dass es noch viel zu
tun gebe. Die Bundesregierung habe nunmehr zusätzliche
580,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Koalitionsfrak-
tionen hätten in ihrem Antrag zur Tagespflege konkrete Vor-
schläge gemacht, wie dieser Bereich unterstützt werden
könne. Die FDP-Fraktion begrüße auch das 10-Punkte-Pro-
gramm der Bundesregierung für ein bedarfsgerechtes An-
gebot zur „Kindertagesbetreuung 2013“. Der Ausbau der
betrieblichen Kinderbetreuung sei darin ein wesentlicher
Punkt.

Es treffe zu, dass es unterschiedliche Geschwindigkeiten
beim Betreuungsausbau in den einzelnen Ländern gebe.
Bayern habe von 2006 bis 2011 die Zahl der Kitaplätze ver-
doppelt. Lediglich das Land Schleswig-Holstein sei mit
gemeinsamen Kraftanstrengung des Bundes, der Länder und
der Kommunen, um das Defizit, das Deutschland bei der

einer Verdreifachung dieser Zahl noch besser gewesen. Trotz
der Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung

müsse. Tagespflege dürfe allerdings kein billiger Ersatz für
35 Prozent entspreche nicht mehr dem aktuellen Bedarf. In
nicht vorhandene Kitaplätze sein. Nehme man diese For-

derung ernst, so müsse man über die im Koalitionsantrag
enthaltenen Prüfaufträge und „Schaufenster-Forderungen“
hinausgehen. Es reiche nicht aus, lediglich die Schaffung
guter Beispiele anzuregen. Bei diesem Antrag sei ein eigener
Anspruch und ein eigener Wille nicht erkennbar, wie Tages-
pflege gefördert, deren Qualität gesteigert und die Be-
zahlung der Tagespflegepersonen angehoben werden solle.
Zudem sei kritikwürdig, dass in dem Antrag zu einer groß-
zügigen Auslegung der Lebensmittelhygienevorschriften
aufgefordert werde. Hierdurch würden im Ergebnis Quali-
tätsstandards abgesenkt.

Die Forderungen im Antrag der SPD-Fraktion würden von
der Fraktion DIE LINKE. geteilt. Deshalb werde man die-
sem Antrag zustimmen. Demgegenüber werde sich die Frak-
tion DIE LINKE. beim Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN der Stimme enthalten. Man teile nicht die
Auffassung, dass der verstärkte Ausbau der Tagespflege das
Problem fehlender Kitaplätze lösen könne. Dies gelte jeden-
falls so lange, wie sich die Tagespflege auf dem Niveau einer
„Billigvariante“ bewege. Darüber hinaus werde in dem An-
trag unterstellt, dass die Länder den an sie gestellten Anfor-
derungen nicht gerecht würden. Die aktuellen Zahlen zeigten

den Städten liege diese Quote teilweise bei 60 bis 70 Prozent.
Diese Entwicklung sei von den Oppositionsfraktionen auf
parlamentarischer Ebene immer wieder thematisiert worden.
Man dürfe die Kommunen nicht alleine lassen. Neue Finan-
zierungsgrundlagen seien notwendig. Auch auf den Mangel
an Erzieherinnen und Erziehern sei immer wieder hingewie-
sen worden.

Der zusätzliche Beitrag des Bundes von 580 Mio. Euro sei
letztlich nur durch entsprechenden Druck im Bundesrat
zustande gekommen. Die Länder hätten dies zur Bedingung
von Verhandlungen gemacht. Bundesministerin Dr. Kristina
Schröder dürfe diesen Erfolg nicht für sich in Anspruch neh-
men. Die Länder empfänden es zu Recht als Gängelung,
wenn ihnen in diesem Zusammenhang nunmehr detaillierte
Berichtspflichten auferlegt würden. Es gehe jetzt um die
Wahrnehmung einer gemeinsamen Verantwortung.

Bei der Frage, welche Infrastruktur geschaffen werde, müsse
man von den Wünschen der Eltern ausgehen. Viele Eltern
wollten auf Kindertagesstätten oder die Tagespflege zurück-
greifen. Hier müsse die notwendige Qualität gewährleistet
werden, denn es gehe nicht nur um Betreuung, sondern auch
um Bildung und sprachliche Förderung.

Berlin, den 7. November 2012

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Caren Marks
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11574

habe Bayern einen ausgeglichenen Haushalt und könne so-
gar Schulden abbauen. Man habe dort die notwendigen
strukturellen Bedingungen auf den Weg gebracht und die
richtigen Investitionen getätigt.

Die Fraktion DIE LINKE. wies auf die aktuellen Zahlen
des Statistischen Bundesamts hin, wonach noch rund
220 000 Plätze für Kleinkinder geschaffen werden müssten.
Damit bestätige sich ein Trend, der im Familienausschuss
immer wieder angesprochen worden sei. Es sei in diesem
Zusammenhang auf die Verantwortung des Bundes hinge-
wiesen worden, der dieser auch nachkommen müsse. Vor-
rangig sei, das angestrebte Ausbauziel zu erreichen. Erst
danach gehe es um die Frage, ob nicht der tatsächliche Be-
darf über der Zahl der vom Bund angestrebten Plätze liege.

Der Antrag der Koalitionsfraktionen zur Tagespflege gehe
zu Recht davon aus, dass die Qualifikation gesteigert werden

jedoch, dass der Abruf der Mittel aus dem Sondervermögen
bei weit über 90 Prozent liege. Auch die Unterteilung der
Kommunen in solche, die um den Ausbau der Kindertages-
betreuung bemüht seien, und in solche, die diesen vernach-
lässigten, sei im Hinblick auf die insgesamt begrenzten
finanziellen Möglichkeiten der Kommunen nicht sachge-
recht. Deshalb sei es nicht praktikabel, die Förderung davon
abhängig zu machen, ob die Kommunen sich beim Kita-
ausbau Mühe gäben.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
dass der Rechtsanspruch ab August 2013 gelte und es lange
Wartelisten für die Kindertagesstätten gebe. Insoweit werde
auf das Fehlen von ca. 220 000 Plätzen nach den aktuellen
Zahlen des Statistischen Bundesamts hingewiesen. Die Bun-
desregierung habe in den vergangenen drei Jahren wenig
getan, um das Ausbauziel zu erreichen. Die seinerzeit zu-
grundegelegte bundesdurchschnittliche Betreuungsquote von

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