BT-Drucksache 17/11556

zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7196 - Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs

Vom 20. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11556
17. Wahlperiode 20. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Frank Tempel, Dr. Martina Bunge, Jan Korte,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7196 –

Legalisierung von Cannabis durch Einführung von Cannabis-Clubs

A. Problem

Nach Auffassung der Antragsteller ist das derzeitige Cannabisverbot weder
geeignet, den illegalen Handel oder den Konsum von Cannabis wirksam zu
beschränken, noch erforderlich, da die von Cannabis ausgehenden Risiken für
Erwachsene abschätzbar seien. Zudem sei die strafrechtliche Durchsetzung des
totalen Cannabisverbots nicht angemessen und stelle somit einen unverhältnis-
mäßigen Grundrechtseingriff dar. Auch das Bundesverfassungsgericht habe die
Strafverfolgung bei Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenver-
brauch als unverhältnismäßig beurteilt.

B. Lösung

Der Deutsche Bundestag soll den Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigen-
bedarf legalisieren und dafür den Handel und Besitz von Cannabissamen frei-
geben, den Eigenanbau in sogenannten Cannabis-Clubs ausdrücklich ermög-
lichen, weitere Regelungen für ein Werbeverbot für Cannabisprodukte und
- Clubs, für den Nichtraucherschutz und für eine Tetrahydrocannabiol-Höchst-
grenze im Straßenverkehr erlassen sowie zur Stärkung der Prävention moderne
Gesundheitsförderungskonzepte initiieren.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.
D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/11556 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7196 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2012

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Carola Reimann
Vorsitzende

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin

empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/7196 abzulehnen.
Die Fraktion der FDP führte aus, das für die Legalisierung
Der Rechtsausschuss hat in seiner 100. Sitzung am 7. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE

von Cannabis angeführte Argument, der Konsum von Can-
nabis sei gesundheitlich unbedenklich, entspreche nicht den
Erkenntnissen der Wissenschaft. Vielmehr weise die Wissen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11556

Bericht der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim)

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion DIE
LINKE. auf Drucksache 17/7196 in seiner 136. Sitzung am
27. Oktober 2011 in erster Lesung beraten und zur federfüh-
renden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwie-
sen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Innenaus-
schuss und an den Rechtsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Auffassung der Antragsteller ist das derzeitige Canna-
bisverbot weder geeignet, den illegalen Handel oder den
Konsum von Cannabis wirksam zu beschränken, noch er-
forderlich, da die von Cannabis ausgehenden Risiken für
Erwachsene abschätzbar seien. Zudem sei die strafrecht-
liche Durchsetzung des totalen Cannabisverbots nicht ange-
messen und stelle somit einen unverhältnismäßigen Grund-
rechtseingriff dar. Auch das Bundesverfassungsgericht habe
die Strafverfolgung bei Besitz von geringen Mengen Canna-
bis zum Eigenverbrauch als unverhältnismäßig beurteilt.

Die Antragsteller fordern daher,

1. den Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigenbedarf zu
legalisieren und dafür den Handel und Besitz von Can-
nabissamen, nicht aber den Handel mit Cannabispflan-
zen und -produkten freizugeben;

2. die Möglichkeit, den Eigenanbau an sogenannte Canna-
bis-Clubs nach spanischem Vorbild ohne überwiegende
wirtschaftliche Interessen zu delegieren, ausdrücklich im
Gesetz zu nennen;

3. für Cannabis-Clubs und - produkte ein Werbeverbot zu
erlassen;

4. das Rauchen von Cannabis den Nichtraucherschutzge-
setzen zu unterstellen;

5. für den Straßenverkehr eine wissenschaftlich begründete
zulässige Tetrahydrocannabiol-Höchstgrenze einzufüh-
ren;

6. zur Stärkung der Prävention moderne Gesundheitsförde-
rungskonzepte zu initiieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 86. Sitzung am 7. No-
vember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Beratungen zum An-
trag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 17/7196 in
seiner 59. Sitzung am 14. Dezember 2012 aufgenommen
und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Die öffentliche Anhörung fand in der 62. Sitzung am 25. Ja-
nuar 2012 statt. Als Einzelsachverständige waren einge-
laden: Dr. Klaus Behrendt, Hannelore Biniok, Prof. Dr.
Gerhard Bühringer, Dr. Rainer Dahlenburg, Dr. Raphael
Gaßmann, Dr. Nicole Krumdiek, Jost Leune, Prof. Dr.
Rainer Thomasius, Hans-Günther Meyer-Thompson, Jörn
Patzak und Georg Wurth. Auf das Wortprotokoll und die als
Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen der Sach-
verständigen wird Bezug genommen.

In seiner 90. Sitzung am 7. November 2012 hat der Aus-
schuss seine Beratungen fortgesetzt und abgeschlossen.

Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

Zu dem Antrag lagen dem Ausschuss drei Petitionen vor, zu
denen der Petitionsausschuss Stellungnahmen nach § 109
GO-BT angefordert hatte. Zwei Petenten sprachen sich im
Wesentlichen für die Entkriminalisierung konsumbezogener
Cannabisdelikte und für die Einführung von Cannabis-Clubs
aus. Diesen Petitionen wurde nicht stattgegeben, da der An-
trag abgelehnt wurde. Ein Petent sprach sich dafür aus, eine
Legalisierung von Rauschgift zu verhindern. Dieser Petition
wurde entsprochen, da der Antrag abgelehnt wurde.

Die Fraktion der CDU/CSU war der Meinung, dass Dank
der Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklä-
rung ein leichter Rückgang des Konsums und der Verbreitung
von Cannabis zu verzeichnen sei. In der Anhörung habe die
Forderung der Fraktion DIE LINKE., Cannabis zu legalisie-
ren, anders als von dieser behauptet, unter den Sachverstän-
digen keinen Zuspruch gefunden. Durch die Ratifikation der
Suchtstoffkonvention der Vereinten Nationen habe sich die
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Besitz, Anbau
und Verkauf von Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen.
Eine Legalisierung von Cannabis wäre zudem nicht mit dem
deutschen Betäubungsmittelrecht vereinbar. Wissenschaftli-
che Erkenntnisse bestätigten, dass der Gehalt an Tetrahydro-
cannabiol in Cannabisprodukten unterschiedlich hoch sei und
stetig ansteige, so dass die Einführung einer Höchstgrenze für
den Straßenverkehr nicht möglich sei. Die Rahmenbedingun-
gen für die Palliativmedizin seien in der 25. Betäubungsmit-
telverordnung geregelt, daher sehe man auch in diesem Be-
reich keinen Handlungsbedarf. Man halte den Antrag für
nicht zielführend und werde ihn ablehnen.
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 17/7196 abzulehnen.

schaft darauf hin, dass Cannabis immer giftiger und damit
der Konsum von Cannabisprodukten immer gefährlicher

Angelika Graf (Rosenheim)
Berichterstatterin
Drucksache 17/11556 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

werde und außerdem zu psychischen Beeinträchtigungen
führen könne. Das Verbot müsse daher schon aus Gründen
des Gesundheitsschutzes aufrechterhalten bleiben. Gerade
im Hinblick auf junge Menschen sei der Gesundheitsschutz
ein wichtiges Ziel. Überdies enthalte das Betäubungsmittel-
gesetz in den §§ 31a und 35 ausreichende Möglichkeiten,
von der Strafverfolgung bzw. der Strafvollstreckung abzu-
sehen, wovon auch in sachgerechter Weise Gebrauch ge-
macht werde. Daher werde man den Antrag ablehnen.

Die Fraktion der SPD widersprach der Einschätzung der
Fraktion DIE LINKE., dass die Risiken, durch den Konsum
von Cannabis abhängig zu werden, als gering einzuschätzen
seien. Auch werde eine gesellschaftliche Kontrolle nicht zu
einem kontrollierten Umgang mit Cannabis führen, dieser
Anspruch werde bereits beim Konsum von Alkohol nicht
erfüllt. Den Handel und Besitz von Samen von Cannabis-
pflanzen und den Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch
zu erlauben halte man nicht für zielführend. Eine Einfüh-
rung von Cannabis-Clubs sei nicht geeignet, den Besitz und
Gebrauch von Cannabis zu beschränken. Selbst in Spanien,
von wo diese Idee stamme, stehe man solchen Clubs über-
wiegend ablehnend gegenüber. Der Forderung nach einer
bundesweit einheitlichen Regelung der zulässigen Menge
zum Eigengebrauch stimme man zwar zu, eine Menge von
30 Gramm halte man jedoch für deutlich zu hoch. Man
werde den Antrag ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. entgegnete, legale Drogen
schadeten der öffentlichen Gesundheit weit mehr als ille-
gale. Die für die Verfolgung von drogenbezogenen Straf-
taten und Verkehrsdelikten aufgewendeten Mittel solle man
besser für eine gezielte Prävention verwenden. Dies werde
aber derzeit dadurch verhindert, dass der Besitz einer ge-
ringen Menge von Cannabis für den Eigengebrauch zwar
zulässig sei, in den Ländern die Strafverfolgung jedoch
unterschiedlich gehandhabt werde und ein strafrechtlicher
Vorwurf immer im Raum stehe. Die Einführung von Canna-
bis-Clubs werde unter anderem gefordert, um dort den Kon-
sum von Cannabis ohne Gefahren durch Beimischungen zu
ermöglichen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass
durch die vorgeschlagenen Clubs die Probleme des Schwarz-
marktes angegangen würden. Dies diene der Schadensmin-
derung und dem Jugendschutz. Cannabis sei keineswegs
harmlos. Die derzeitige Drogenpolitik beschäftige sich aber
viel zu wenig mit den negativen Folgen des Verbots und
gehe von widerlegten Annahmen und unbewiesenen Glau-
benssätzen aus. So bestehe kein Zusammenhang zwischen
Cannabisverbot und der Konsumhöhe. Die Behauptungen,
dass der Tetrahydrocannabiolgehalt von Cannabis ange-
stiegen sei und Cannabis als Einstiegsdroge fungiere, seien
ebenfalls widerlegt. Der Antrag sei ein Schritt in eine an-
dere Drogenpolitik, daher werde man ihm zustimmen.

Berlin, den 7. November 2012

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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