BT-Drucksache 17/11491

zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/10683 - Teller statt Tank - EU-Importverbot für Kraft- und Brennstoffe aus Biomasse

Vom 15. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11491
17. Wahlperiode 15. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Niema Movassat, Eva Bulling-Schröter,
Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/10683 –

Teller statt Tank – EU-Importverbot für Kraft- und Brennstoffe aus Biomasse

A. Problem

Der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch der EU soll nach
dem im März 2007 von den Staats- und Regierungschefs der EU verabschiede-
ten „Fahrplan für erneuerbare Energien – Erneuerbare Energien im 21. Jahrhun-
dert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft“ auf 20 Prozent gesteigert werden.
Agrokraftstoffe werden dabei als für den Verkehrssektor einziger in absehbarer
Zeit in großen Mengen verfügbarer Ersatz für Benzin und Diesel gesehen. Die
EU-Richtlinie über Biokraftstoffe (2003/30/EG) legt den Anteil der Agrokraft-
stoffe am Verbrauch von Benzin und Diesel auf 2 Prozent für das Jahr 2005 und
5,75 Prozent für das Jahr 2010 fest. Tatsächlich erreicht wurde im Jahr 2010 ein
Anteil von rund 4,7 Prozent; laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-
trolle lag die Agrokraftstoffquote in Deutschland bei 5,8 Prozent.

In der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie der EU (2009/28/EG) vom 23. April
2009 wird im Artikel 3 der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen bei
allen Verkehrsträgern im Jahr 2020 auf mindestens 10 Prozent des Endenergie-
verbrauchs im Verkehrssektor festgelegt. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz
wird für Deutschland eine Gesamtquote von Agrokraftstoffen für die Jahre 2010
bis 2014 auf mindestens 6,25 Prozent kalorisch (kal.) festgesetzt.

Berechnungen des Leipziger Instituts für Energie GmbH (IE Leipzig) zufolge
stehen in Deutschland in 2020 aber nur rund 2 Millionen Hektar Anbaufläche für
Energiepflanzen zur Verfügung; das entspricht einer Fläche, die bereits heute für
den Anbau von Energiepflanzen genutzt wird. Laut einer im Auftrag von Green-
peace e. V. Deutschland durchgeführten Studie müssten darum unter Beibehal-

tung der nationalen und europäischen Zielvorgaben im Jahr 2020 bis zu 60 Pro-
zent der Agrokraftstoffe importiert werden.

Die durch diese Importe mit ausgelöste und stark zunehmende Flächenkon-
kurrenz würde sich weltweit erheblich verschärfen – Ackerland für Agrokraft-
stoffe kann nicht gleichzeitig Ackerland für Nahrungsmittel sein – und die schon
heute spürbaren multiplen negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der
Länder des Südens wie beispielsweise illegale Landnahme, Landvertreibung,

Drucksache 17/11491 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Abholzung, Gefährdung der Biodiversität, Anstieg der Lebensmittelpreise,
Hungerkrisen und Verarmung verstärken.

Der Import von Biomasse hat nicht selten zu Verletzungen fundamentaler Men-
schenrechte, wie das Recht auf Nahrung, sowie zur Zerstörung von Lebensraum,
Wirtschaftsweise, Kultur und Identität für Angehörige indigener Volker bei-
getragen.

Zudem erscheint die Agrokraftstoff-Strategie aus ökologischer Sicht höchst pro-
blematisch: Durch die Umwandlung von Regenwäldern, Torfland, Savannen
oder Graslandschaften in Anbaufläche für Agrokraftstoffe wird mehr CO2 frei-
gesetzt als durch den Ersatz von fossilen Brennstoffen aus Biomasse eingespart
wird. So verdoppelt sich bei der Herstellung von Ethanol auf Maisbasis bei-
spielsweise der CO2-Ausstoß.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

Der Antrag macht keine Angaben über entstehenden Erfüllungsaufwand.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11491

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/10683 abzulehnen.

Berlin, den 7. November 2012

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter

Niema Movassat
Berichterstatter

Thilo Hoppe
Berichterstatter

Im Rahmen der bilateralen und multilateralen Zusammen-
Die Fraktion DIE LINKE. verweist auf die bekannten Sta-
tistiken, wonach 870 Millionen Menschen auf der Welt hun-
arbeit soll sichergestellt werden, dass Partnerländer bei der
Entwicklung ländlicher Räume und einer auf Nachhaltigkeit
orientierten Agrarentwicklung, insbesondere aber Angehö-
rige indigener Völker in ihren informellen Landrechten und

gern müssten. Dafür gebe es viele Ursachen. Entsprechend
habe man bereits eine Reihe von Anträgen in den Deutschen
Bundestag eingebracht, so beispielswiese zum Thema Nah-
rungsmittelspekulationen und zum Thema Landraub. Mit
Drucksache 17/11491 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Helmut Heiderich, Dr. Sascha Raabe, Joachim Günther
(Plauen), Niema Movassat und Thilo Hoppe

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/10683 in seiner 196. Sitzung am 28. September 2012
beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, den Ausschuss für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, sich
in der EU und international mit Rücksicht auf die entwick-
lungspolitischen Folgeabschätzungen für die Länder des
Südens dafür einzusetzen, auf Importe von Agrokraftstoffen
aus Drittländern zu verzichten. Der Handel mit Agroroh-
stoffen müsse politisch auf der Grundlage internationaler
Abkommen und unter Berücksichtigung des Vorrangs von
Ernährungssicherheit und -souveränität reguliert werden. Im
Gegenzug müsse das überkommene energieintensive Mobi-
litätsmodell der Industriestaaten überwunden und durch ein
Modell der Verbrauchsminderung ersetzt werden.

Insbesondere soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen,
dass das von der Europäischen Kommission für das Jahr 2020
vorgeschlagene Ziel einer 10-prozentigen Beimischungs-
quote von Agrokraftstoffen wieder aufgehoben und parallel
dazu die obligatorische Kraftstoffbeimischung in der natio-
nalen Regelung abgeschafft wird. Die in Deutschland zur Ver-
fügung stehenden Flächen zum Anbau von Energiepflanzen
sollen zukünftig prioritär zur Strom- und Wärmeerzeugung
genutzt werden.

Des Weiteren soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
dahingehend novelliert werden, dass die Erzeugung von
Strom aus Biomasse ausgeschlossen wird, sofern die Bio-
masse dafür im außereuropäischen Ausland erzeugt wurde.

Ferner soll im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung und
der Aktivitäten der Weltbank keine Unterstützung durch
öffentliche Kredite oder Absicherungen von Investitionsri-
siken von Unternehmen geleistet werden, die in Ländern des
Südens großflächig Energiepflanzen für die Agrokraftstoff-
herstellung anpflanzen; bei Investitionen in die Land- und
Agrarwirtschaft soll die gerechte Teilhabe der lokalen Be-
völkerung an den Gewinnen aus den Investitionen gewähr-
leistet werden.

Bis zur Durchsetzung eines Importverbotes soll die Bundes-
regierung dafür Sorge tragen, dass das Menschenrecht auf
Nahrung stets Vorrang vor dem Anbau von Biomasse hat und
der Anbau nicht dazu führt, dass infolge von Landnahme
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern oder indigene Gruppen
von ihren Feldern oder Lebensräumen vertrieben werden.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den An-
trag auf Drucksache 17/10683 in seiner 84. Sitzung, der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz hat den Antrag auf Drucksache 17/10683 in seiner
80. Sitzung, der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/10683 in seiner
83. Sitzung, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hat den Antrag auf Drucksache 17/10683
in seiner 83. Sitzung, der Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/10683
in seiner 70. Sitzung und der Ausschuss für die Angelegen-
heiten der Europäischen Union hat den Antrag auf Druck-
sache 17/10683 in seiner 75. Sitzung am 7. November 2012
beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz, der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit und der Ausschuss für die Ange-
legenheiten der Europäischen Union empfehlen mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, den Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/10683 in
seiner 68. Sitzung am 7. November 2012 beraten. Er emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
den Antrag abzulehnen.
bei der Bewältigung der Folgen der bereits erfolgten Zerstö-
rung ihres Lebensraumes unterstützt werden.

dem vorliegenden Antrag wolle man einen anderen Aspekt,
der mit verantwortlich für den Hunger in der Welt sei, auf-

winnen, brauche man 232 Kilogramm Mais. Das entspreche
in etwa der Menge, die ein Mensch zum Überleben brauche.
Diese Rohstoffe würden zu 50 Prozent aus Drittstaaten im-
portiert, in denen zugleich Hunger und Armut vorherrsche.
Große Agrarkonzerne würden Kleinbauern verdrängen und
sie zu schlecht bezahlten Saisonarbeitskräften machen. Zu-
dem sei auch die steigende Nachfrage schuld an steigenden
Nahrungsmittelpreisen. Man habe anfangs gehofft, mit Bio-
sprit den CO2-Ausstoß senken zu können; wenn man aber
den Regenwald in Brasilien und Indonesien rode, steige der
CO2-Wert erst recht an. Es sei unzutreffend, wenn von den
Biosprit-Befürwortern behauptet werde, es würde nur unge-
nutztes Land genutzt, denn dort, wo Menschen normaler-
weise leben würden, gebe es kein ungenutztes Land. Wenn
auf die zweite und dritte Generation von Agrokraftstoffen
verwiesen werde, dann verschweige man, dass hier Milliar-
den-Investitionen notwendig wären, die zurzeit niemand
aufbringen könne und wolle.

Die Fraktion der CDU/CSU erinnert daran, dass es die ehe-
malige Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenar-
beit und Entwicklung der Fraktion der SPD gewesen sei, die
2005 den Strategiewechsel „mit Raps und Rüben weg vom
Erdöl“ unterstützt habe. Heute wolle selbst die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nichts mehr davon wissen. Ins-
gesamt plädiere die Fraktion der CDU/CSU für eine differen-
zierte Betrachtung. Wenn man sich das Argument der CO2-
Reduktion genauer anschaue, müsse man feststellen, es gebe
inzwischen durchaus Produktionslinien, beispielsweise die
Zuckerrohrproduktion in Brasilien, wo man sehr große Fort-
schritte bei der CO2-Reduktion gemacht habe. Umgekehrt
gebe es Produktionslinien wie die aus Mais in Nordamerika,
wo man bereits ein Drittel der Maisernte für die Herstellung
von Biofuel nutze, die man mit Blick auf die angestrebte CO2-
Reduktion hinterfragen könne. Der Antrag sei diesbezüglich
zu undifferenziert und ziele eigentlich mehr darauf ab, von
Biofuel auf Biogas umzustellen. Das aber würde an der Land-
nutzungsproblematik nichts ändern. Statt dessen müsse man
die Forschung zu Biokraftstoffen der zweiten Generation in-
tensivieren. Hier gebe es bereits heute ermutigende Pilotvor-
haben, beispielsweise in Straubing, wo man Biokraftstoff aus
Stroh gewinne. Der Antrag werde der Komplexität des The-
mas nicht gerecht, und darum werde man ihn ablehnen.

Die Fraktion der SPD räumt ein, in dem vorliegenden An-
trag werde eine zutreffende Beschreibung des Problems vor-
genommen. Man sei der Auffassung, das Angebot an Nah-
rungsmitteln sei ausreichend; es fehle aber an einer gerech-
ten Verteilung der vorhandenen Lebensmittel. Man teile
auch die Einschätzung der Fraktion der CDU/CSU, was die

Vertreibungen der indigenen Bevölkerung komme; das gelte
aber für den gesamten Bereich der Ressourcennutzung. Man
sei grundsätzlich gegen Beimischungsquoten in der EU und
es sei selbstverständlich, dass die Erhaltung von Ernährungs-
souveränität und Biodiversität immer Vorrang haben müss-
ten. Man werde gegen den Antrag stimmen, weil in ihm ein
generelles EU-Importverbot von Kraft- und Brennstoffen
aus Biomasse gefordert werde. Damit verliere man aber die
entwicklungspolitisch notwendige Flexibilität, einzelfallbe-
zogen auf Partnerländer der Entwicklungszusammenarbeit
reagieren zu können. Es könne beispielsweise durchaus sinn-
voll sein, in Entwicklungsländern aus schnell wachsenden
Hölzern Pellets herzustellen, die man dann nach Deutsch-
land importieren könnte, um sie hier energetisch zu nutzen.

Die Fraktion der FDP betont, man wisse sehr wohl, dass die
Energieerzeugung aus Agrar-Rohstoffen immer ein zwei-
schneidiges Schwert sei. Das Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe selbst
diese Diskussion angestoßen. Der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. folge einem typischen Reflex, gleich alles zu verbie-
ten und Biokraftstoffe pauschal zu verurteilen. Die Lösung
liege aber in einer differenzierten Betrachtung, bei der so-
wohl die Aspekte der Ernährungssicherung als auch die As-
pekte nachwachsender Rohstoffe berücksichtigt werden
müssten. Die Fraktion der FDP werde den Antrag ablehnen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumt ein, dass
man die Chancen von Biokraftstoffen zu Beginn überbewer-
tet und die Risiken und Nebenwirkungen möglicherweise
vernachlässigt habe. In der Politik müsse es aber möglich
sein, Erfahrungen zu machen und zu einer Korrektur der ei-
genen Position zu kommen. Da der Antrag in der Analyse und
in vielen Forderungen mit den eigenen Positionen überein-
stimme, habe man lange überlegt, ob man ihm zustimmen
könne. Ein generelles Importverbot würde aber das Problem
nicht lösen, vielmehr müsse man den Import an strenge Men-
schenrechts- und Nachhaltigkeitskriterien binden. Ein Mora-
torium bis zur effektiven Implementierung dieser Kriterien
wäre allerdings sinnvoll. Vor diesem Spannungsbogen werde
man sich bei der Abstimmung enthalten. Man wisse sehr wohl
um die Ausweicheffekte bei Standardsetzungen und plädiere
darum dafür, dass man sich die Gesamtpolitik eines Landes
genauer anschauen sollte, ob es beispielsweise Schutzgebiete
ausweise, ob es keine Hungerprobleme gebe, ob sich das Land
um seine Ernährungssouveränität kümmere. Und wenn das
alles erfüllt sei und es ungenutzte Landflächen gebe, dann
könnten diese auch für die Herstellung von Agro-Treibstoffen
genutzt werden. Insofern spreche man sich gegen ein grund-
sätzliches Importverbot und für ein Moratorium aus.

Berlin, den 7. November 2012

Helmut Heiderich
Berichterstatter

Dr. Sascha Raabe
Berichterstatter

Joachim Günther (Plauen)
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11491

greifen, nämlich die zunehmende Produktion von Biokraft-
stoffen, und ihn durch ein EU-Importverbot für Kraft- und
Brennstoffe aus Biomasse bekämpfen, denn Biosprit sei
letztlich nichts anderes als Mais, Getreide und Zucker. Um
eine Tankfüllung von etwa 50 Liter reines Bioethanol zu ge-

notwendige differenzierte Betrachtung angehe. In Brasilien
gebe es in der Tat intelligente klimarelevante Lösungen im
Bereich der Biofuel-Gewinnung aus Zuckerrohr, die zusätz-
lich zu einer Einkommensverbesserung der Kleinbauern
führe. Natürlich müsse man darauf achten, dass es nicht zu
Niema Movassat
Berichterstatter

Thilo Hoppe
Berichterstatter

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