BT-Drucksache 17/11433

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/11052 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (Ballastwasser-Gesetz)

Vom 9. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11433
17. Wahlperiode 09. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/11052 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Internationalen Übereinkommen von 2004
zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser
und Sedimenten von Schiffen
(Ballastwasser-Gesetz)

A. Problem

Auf das Internationale Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behand-
lung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen findet Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung, da das Übereinkommen sich auf Gegen-
stände der Bundesgesetzgebung bezieht. Der Beitritt zu dem Übereinkommen
bedarf daher der Zustimmung des Bundestages in der Form eines Bundesgeset-
zes.

B. Lösung

Zustimmung nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes in der Form ei-
nes Bundesgesetzes durch Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/11433 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11052 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 7. November 2012

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter

schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur

Berlin, den 7. November 2

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen die nach
Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforderliche
Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Beitritt zu
dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle
und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von
Schiffen.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/11052
in seiner 83. Sitzung am 7. November 2012 beraten und
empfiehlt einstimmig dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Gesetzentwurf in seiner 83. Sitzung am 7. November
2012 beraten.

Die Fraktion der FDP wies den Vorwurf der Fraktion
DIE LINKE. zurück, die Anwendung der Regelungen des
Abkommen werde verschleppt; nach Regeln der IMO müsse
vor dem Inkrafttreten erst eine bestimmte Zahl von Staaten
bzw. ein bestimmter Anteil der Welthandelstonnage zustim-
men.

Die Fraktion DIE LINKE. warf die Frage auf, warum in
dem Gesetzentwurf vorgesehen sei, die Regelungen in dem
Abkommen erst ein Jahr nach dem Erreichen des Quorums
für den Beitritt zu dem Übereinkommen anzuwenden, womit
die Anwendung der Regelungen verschleppt werde.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/11052.

012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11433

Bericht des Abgeordneten Uwe Beckmeyer

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/11052 in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung zur federführenden Beratung sowie an den Aus-

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