BT-Drucksache 17/11392

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10916 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren

Vom 7. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11392
17. Wahlperiode 07. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10916 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011
zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes
betreffend ein Mitteilungsverfahren

A. Problem

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen nach Arti-
kel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des am 28. Fe-
bruar 2012 unterzeichneten Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die
Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren geschaffen werden.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes war die letzte Menschenrechts-
konvention der Vereinten Nationen ohne eigenen Beschwerdemechanismus. Das
Übereinkommen und seine bisherigen Fakultativprotokolle sahen bisher als
Kontrollinstrument lediglich das Berichtsprüfungsverfahren nach Artikel 44 des
Übereinkommens vor. Ein Individualbeschwerdeverfahren war bisher nicht
vorgesehen. Mit diesem dritten Fakultativprotokoll zum Übereinkommen vom
20. November 1989 soll diese Lücke nun geschlossen werden. Mit dem neuen
Durchsetzungsmechanismus werden die Rechte des Kindes auch in Bezug auf
ihre Durchsetzung als gleichwertig mit Rechten aus anderen Menschenrechts-
konventionen auf internationaler Ebene vollständig anerkannt. Die vorgese-
henen Beschwerdemechanismen decken aus Sicht der Bundesregierung alle
relevanten Konstellationen ab, in denen ein Beschwerdemechanismus notwen-
dig sei.

B. Lösung

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs.
C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Nach Einschätzung der Bundesregierung wird das Vorhaben Bund, Länder und
Gemeinden nicht mit relevanten Mehrkosten belasten.

Drucksache 17/11392 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10916 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 7. November 2012

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Norbert Geis
Amtierender Vorsitzender

Dr. Peter Tauber
Berichterstatter

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

chungsverfahren durchzuführen. Jeder Vertragsstaat könne
zudem eine Erklärung abgeben, dass er die Zuständigkeit des Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, dass die Ratifizierung

Ausschusses für die Entgegennahme und Prüfung von soge-
nannten zwischenstaatlichen Mitteilungen anerkenne. Bei
zwischenstaatlichen Mitteilungen mache ein Vertragsstaat
geltend, dass ein anderer Vertragsstaat seinen Verpflichtun-

des Fakultativprotokolls nach der Rücknahme der Vorbe-
haltserklärung bereits der zweite Punkt sei durch den die
Rechte der Kinder maßgeblich gestärkt würden. Damit
werde das Individualbeschwerdeverfahren auf den Weg ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11392

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Tauber, Marlene Rupprecht (Tuchenbach),
Miriam Gruß, Diana Golze und Ekin Deligöz

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10916 wurde in der
201. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Oktober
2012 dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend zur federführenden Beratung sowie dem Rechtsaus-
schuss zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In der dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem
Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Überein-
kommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mittei-
lungsverfahren beigefügten Denkschrift wird festgestellt,
dass dieses dritte Fakultativprotokoll zum Übereinkommen
einen zentralen Beitrag zur besseren Umsetzung der Rechte
der Kinder weltweit leiste und Kinder in ihrer Eigenschaft
als Träger eigener Rechte bestätige.

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes sei die
letzte Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen
ohne eigenen Kontrollmechanismus gewesen. Das dritte
Fakultativprotokoll orientiere sich weitgehend an den Regel-
werken zu bereits bestehenden Beschwerdemechanismen zu
anderen Menschrechtskonventionen der Vereinten Nationen,
insbesondere an denen zum Übereinkommen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen und zum Überein-
kommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau. Es enthalte keine materiell-rechtlichen Regelun-
gen, sondern sehe ein rein prozedurales Instrumentarium für
verschiedene Überprüfungsmöglichkeiten der Einhaltung
der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen selbst, den
Fakultativprotokollen vom 25. Mai 2000 betreffend die Be-
teiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie be-
treffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution
und die Kinderpornographie vor.

Mit dem dritten Fakultativprotokoll erhalte der Ausschuss
der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes die Zu-
ständigkeit, Mitteilungen von Einzelpersonen oder Perso-
nengruppen entgegenzunehmen, die behaupteten, in einem
Recht aus dem Übereinkommen oder den beiden Fakultativ-
protokollen durch einen Vertragsstaat verletzt worden zu
sein. In dringenden Fällen könne der Ausschuss vor einer
Entscheidung über die Sache dem betreffenden Vertragsstaat
ein Gesuch zur sofortigen Prüfung übermitteln und ihn zu
vorläufigen Maßnahmen zur Abwendung eines nicht wieder-
gutzumachenden Schadens für das Opfer auffordern. Bei zu-
verlässigen Angaben über schwerwiegende oder systemati-
sche Verletzungen der Rechte aus dem Übereinkommen oder
den beiden Zusatzprotokollen durch einen Vertragsstaat er-
halte der Ausschuss zusätzlich die Kompetenz, ein Untersu-

Die Kompetenzen des Ausschusses bei Prüfung einer Mit-
teilung bestünden darin, seine Auffassungen zusammen mit
etwaigen Empfehlungen den betreffenden Parteien zu über-
mitteln. Zusätzlich könne er den Vertragsstaat auffordern,
weitere Angaben über alle Maßnahmen, die er als Reaktion
auf die Auffassungen oder etwaige Empfehlungen des Aus-
schusses getroffen habe, auch im Staatenbericht nach Arti-
kel 44 des Übereinkommens, nach Artikel 22 des Fakultativ-
protokolls betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinder-
prostitution und die Kinderpornographie oder nach Artikel 8
des Fakultativprotokolls betreffend die Beteiligung von Kin-
dern an bewaffneten Konflikten vorzulegen.

Die Auffassungen und Empfehlungen des Ausschusses seien
für die Staaten nicht bindend. Jeder Staat sei lediglich ver-
pflichtet, die Auffassung des Ausschusses zusammen mit
etwaigen Empfehlungen gebührend in Erwägung zu ziehen
und diesem innerhalb von sechs Monaten eine schriftliche
Antwort zu unterbreiten. Diese solle Angaben über alle Maß-
nahmen umfassen, die angesichts der Auffassungen und
Empfehlungen des Ausschusses getroffen und ins Auge ge-
fasst worden seien.

Auswirkungen des Fakultativprotokolls könnten sich auf das
deutsche Rechtssystem und die Rechtspraxis durch etwaige
Empfehlungen des Ausschusses bei einschlägigen Individu-
albeschwerde- oder Untersuchungsverfahren ergeben. Ent-
sprechend ihrer bisherigen Praxis würden solche Empfeh-
lungen sorgfältig unter Beteiligung aller zuständigen Stellen
geprüft werden.

Mit der nunmehr von der Bundesregierung angestrebten Ra-
tifikation werde die bisherige aktive Unterstützung des Fa-
kultativprotokolls konsequent fortgesetzt. So habe Deutsch-
land durch die eigene frühe Unterzeichnung und die Werbung
für eine frühe Unterzeichnung bei anderen Staaten dazu bei-
getragen, dass am 28. Februar 2012 bereits insgesamt 20 Staa-
ten das Fakultativprotokoll unterzeichnet hätten.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 7. November
2012 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/10916 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat den Gesetzentwurf in seiner 79. Sitzung am 7. November
2012 beraten. Er empfiehlt einstimmig die Annahme des
Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/10916.
gen aus dem Übereinkommen oder den beiden Fakultativ-
protokollen nicht nachkomme.

bracht. Man danke der Bundesregierung, die diesen Prozess
wesentlich vorangetrieben habe, so dass Deutschland welt-

Widerstände überwinden, daher begrüße man es sehr, dieses

Fakultativprotokoll nun verabschieden zu können.

Die Fraktion der FDP legte dar, dass ihr dieses Vorhaben
sehr wichtig sei. Man könne es als Meilenstein auf dem Weg
zur Durchsetzung von Kinderrechten auf internationaler
Ebene bezeichnen. Man schließe sich der Sichtweise der
SPD-Fraktion an, dass man nun innerstaatlich schauen
müsse, dass die Beschwerdewege gemäß des Subsidiaritäts-
prinzips ausgeschöpft werden könnten. Die schwarz-gelbe
Koalition habe das Fakultativprotokoll auf den Weg ge-
bracht, auch mit Unterstützung vom Bundesminister des
Auswärtigen und Vizekanzler, Dr. Guido Westerwelle, der
bei den Vereinten Nationen vorgesprochen habe. Die Fami-
lienministerin habe das Protokoll in Genf unterzeichnet, da-
nach sei ein Staat nach dem anderen gefolgt, das könne man
als historisch bewerten. Ihre Fraktion danke allen, die daran
mitgearbeitet hätten und würde einen interfraktionellen Kon-
sens bei der Ratifizierung dieses Protokolls sehr begrüßen.

einen Meilenstein darstelle, aber dies verpflichte auch dazu,
an bestimmten Punkten Verantwortung zu übernehmen, z. B.
gehörten Flüchtlinge unter 16 Jahren nicht in Auffanglager,
sie dürften auch nicht dem Flughafenverfahren, sondern
müssten besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen. Da
habe Deutschland noch einiges nachzuholen. Vom Recht auf
Bildung bis zur medizinischen Versorgung werde Flücht-
lingskindern nichts oder wenig gewährt, schon gar kein vor-
rangiger Schutz. Ein weiterer wichtiger Punkt sei die Auf-
nahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Diese Forderung
sei kein Selbstzweck, sondern es gehe darum, dass der Staat
sich seiner Verantwortung bewußt sei, dass Kinder einen An-
spruch auf bestmögliche Unterstützung bei der Bildung und
bei der Betreuung bekämen. Als Beispiele wolle man hier
nur die Teilhabechancen und die frühzeitige Anhörung von
Kindern in Sorgerechtsverfahren nennen. Auch wenn
Deutschland das Fakultativprotokoll schon unterschrieben
habe, habe es seine Hausaufgaben noch nicht erledigt.

Berlin, den 7. November 2012

Dr. Peter Tauber
Berichterstatter

Marlene Rupprecht (Tuchenbach)
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Ekin Deligöz
Berichterstatterin
Drucksache 17/11392 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

weit der dritte Staat sei, der dieses Fakultativprotokoll rati-
fiziere. Es gebe im Deutschen Bundestag schon seit länge-
rem ein Engagement in dieser Frage und sicherlich wünsche
sich der eine oder andere mehr. Dennoch habe man im Ver-
gleich zur letzten Legislaturperiode viel erreicht. Es wäre zu
begrüßen, wenn man die Ratifikation gemeinsam auf den
Weg bringen könnte.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass dieses Fakultativpro-
tokoll bereits einen langen Vorlauf habe und man damit jetzt
bei den Kinderrechten ein Beschwerdeverfahren habe, wie
man es von anderen Menschenrechtsübereinkünften kenne.
Es sei nun notwendig, über diese Kinderrechte zu informie-
ren. Denn wenn Kinder ihre Rechte nicht kennten, könnten
sie sie auch nicht einfordern. Daher sei jetzt eine weitere
große Aufgabe, zu prüfen, an welchen Punkten die inner-
staatlichen Beschwerde- und Ombudsstellen gestärkt wer-
den müssten und für Strukturen zu sorgen, dass Kinder ihre
Rechte auch wahrnehmen könnten. Wenn es um die Kinder-
rechte gehe, müsse man einen langen Atem haben und

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte den Meilenstein der
Ratifikation des Fakultativprotokolls, gab aber zu bedenken,
dass weitere Schritte, wie z. B. eine Debatte über eine einzu-
richtende Monitoringstelle, wie man sie von der Umsetzung
der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Be-
hinderungen wisse, folgen müsse. Des Weiteren müsse über
die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gespro-
chen werden. Grundlage für die Wahrnehmung ihrer Rechte
sei, dass Kinder ihre Rechte kennten. Man erinnere an die
Aufforderung von UNICEF jeweils am Tag der Kinderrechte
Schulen in den jeweiligen Wahlkreisen aufzusuchen und mit
den Kindern über ihre Rechte zu sprechen. Es sei Aufgabe
der Politik, das Fakultativprotokoll mit Leben zu erfüllen.
Man werde der Vorlage selbstverständlich zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte an,
dem Fakultativprotokoll zustimmen zu wollen, man habe
schließlich einen Antrag im Plenum eingebracht, der die
schnelle Ratifikation fordere und man gehe davon aus, dass
dies ein sehr wichtiges und gemeinsames Anliegen sei. Man
stimme auch der Bewertung zu, dass das Fakultativprotokoll

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