BT-Drucksache 17/11307

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/10772 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Johannes Kahrs, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/10097 - Maritimes Bündnis fortentwickeln - Schifffahrtsstandort Deutschland sichern

Vom 5. November 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11307
17. Wahlperiode 05. 11. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/10772 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der
Schiffsregisterordnung

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Johannes Kahrs,
Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/10097 –

Maritimes Bündnis fortentwickeln – Schifffahrtsstandort Deutschland sichern

A. Problem

Zu Buchstabe a

Das Ausflaggen ist unter den Voraussetzungen des bisherigen § 7 des Flaggen-
rechtsgesetzes erlaubt. Bleibt ein ausgeflaggtes Schiff in gewissen rechtlich er-
heblichen Beziehungen zum Inland, führt dies wegen der eigentlich beabsich-
tigten Gesamtgeltung der deutschen Rechtsordnung zu einem Ungleichgewicht
und damit zu einem nicht unerheblichen Nachteil für den maritimen Standort.
Unmittelbar festmachen kann man diesen Nachteil daran, dass Ausbildungs-
plätze für seefahrtbezogene Berufe der Wirtschaft entzogen werden.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, nach dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, zeitnah einen ressortabge-
stimmten Entwurf zur Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen
des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie vorzulegen; in Ergän-
zung des Gebührenmodells und zur Realisierung des weiterhin zugesagten

Eigenbetrages der deutschen Reederschaft in Höhe von 20 Mio. Euro rasch ein
verfassungsrechtlich tragfähiges Fondsmodell zu entwickeln, um die Kontinui-
tät der Schifffahrtsförderung im Interesse der Ausbildung und Beschäftigung
am maritimen Standort zu gewährleisten; an der Ausbildungsplatzförderung für
Schiffsmechaniker sowie nautische und technische Offiziersasisstenten sowie
den Zuschüssen zur Senkung der Lohnnebenkosten festzuhalten; gemeinsam
mit den Sozialpartnern neue Bündnisziele zu verabreden, um den Anteil von

Drucksache 17/11307 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Handelsschiffen unter deutscher Flagge gegenüber Nicht-EU-Flaggen deutlich
zu erhöhen und einer weiteren Ausflaggung deutscher Handelsschiffe und da-
mit dem Verlust von Arbeitsplätzen in Deutschland entgegenzuwirken; dafür
Sorge zu tragen, dass die zugesagten Ausbildungsplatzkapazitäten durch die
Küstenländer und Seeschifffahrtsunternehmen zur Verfügung gestellt werden,
und endlich einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das internationale Seearbeits-
übereinkommen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Seeleuten aus
dem Jahr 2006 zu ratifizieren.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Ausflaggung wird zukünftig so gestaltet, dass dadurch entstehende Nach-
teile für den Schifffahrtsstandort ausgeglichen werden. Die Ausflaggung wird
nur genehmigt, wenn dafür ein Ausgleich durch den begünstigten Reeder ge-
leistet wird. Der Ausgleich besteht in erster Linie in der Aufrechterhaltung der
ausgeflaggten Schiffe als Ausbildungsplatz. Ausnahmsweise kann statt des Un-
terhaltes eines Ausbildungsplatzes ein dementsprechender Ablösebetrag ge-
zahlt werden. Die Zahlung des Ablösebetrages erfolgt zweckgebunden an eine
private Einrichtung. Außerdem werden Teile des Flaggenrechtsgesetzes aktua-
lisiert und an die Entwicklung des europäischen Rechts angepasst.

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/10772 in geänderter Fas-
sung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/10097 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Annahme einer Entschließung; Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11307

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10772 mit folgenden Maßgaben, im
Übrigen unverändert anzunehmen:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3 wird § 7 wie folgt geändert:

a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Ein Ausgleich im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 ist erbracht, wenn
der Antragsteller sich für jedes auszuflaggende Seeschiff verpflichtet,
während eines in der Anlage in Abhängigkeit von der Größe der See-
schiffe festgelegten Zeitraumes mindestens einen Platz zur seefahrtbe-
zogenen Ausbildung nach Maßgabe

1. der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung oder

2. der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
zur Ausführung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung heraus-
gegebenen Richtlinien für die Anerkennung der praktischen Ausbil-
dung und Seefahrtzeit als

a) nautischer/nautische Offiziersassistent/in (VkBl. 2009 S. 48)
oder

b) technischer/technische Offiziersassistent/in (VkBl. 2009 S. 53)

an Bord des ausgeflaggten Seeschiffes ständig besetzt zu halten. Der in
Satz 1 maßgebliche Zeitraum beginnt mit Wirksamwerden der jewei-
ligen Ausflaggungsgenehmigung. Das Beenden eines Ausbildungsver-
hältnisses wegen Ablaufes des Zeitraumes nach Satz 1 ist nicht zuläs-
sig. Der Inhaber der Genehmigung hat für die Dauer der Genehmigung
durch geeignete Aufzeichnungen und Unterlagen jährlich zum Ende
eines Kalenderjahres nachzuweisen, dass er seine Verpflichtung nach
Satz 1 erfüllt oder erfüllt hat. Die Aufzeichnungen und Unterlagen sind
für die Dauer von fünf Jahren, gerechnet ab dem ersten Tag des Jahres,
das auf das Jahr der Erteilung der Genehmigung folgt, aufzubewah-
ren.“

b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „jährlich“ gestrichen.

bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Zweck der Einrichtung muss es sein, die nautische und technische
Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmit-
gliedern zu fördern, die auf in inländischen Schiffsregistern einge-
tragenen Seeschiffen beschäftigt sind.“

c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „jährliche“ gestrichen.

bb) Folgender Satz wird angefügt:

„Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann die

Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen, beauftragen, an
der Überprüfung im Sinne des Satzes 1 mitzuwirken.“

Drucksache 17/11307 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

d) Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„Der Ablösebetrag nach Absatz 3 ist von der Einrichtung für jede
Größenklasse der Seeschiffe in einer Höhe festzusetzen. Die Fest-
setzung hat sich an den gemittelten Kosten einer Ausbildung im
Sinne des Absatzes 2 je Kalenderjahr zu orientieren; dabei sind die
Besatzungsstärke und die Größe der auszuflaggenden Schiffe zu
berücksichtigen.“

bb) In dem neuen Satz 3 wird die Angabe „20 000“ durch die Angabe
„2 000“ ersetzt.

cc) Der neue Satz 7 wird wie folgt gefasst:

„Wird der Ablösebetrag geändert, gilt die Änderung nur für Aus-
flaggungen, die in dem Kalenderjahr beantragt werden, das dem
Jahr der Änderung folgt.“

2. In Nummer 8 wird § 24 wie folgt gefasst:

㤠24

Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum
31. Dezember 2016 über die Erfahrungen mit § 7 in der durch das Gesetz
zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung
vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes]
erlassenen Fassung.“

3. Folgende Nummer 9 wird angefügt:

‚9. Folgende Anlage wird angefügt:

„Anlage
(zu § 7 Absatz 2 Satz 1)

b) den Antrag auf Drucksache 17/10097 abzulehnen.

Berlin, den 1. November 2012

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

lfd Nr. Schiffsgrößenklasse Verpflichtungszeitraum
in Monaten für jedes
Jahr der Wirksamkeit
der Ausflaggungsgeneh-
migung

1 Bruttoraumzahl bis zu 500 1,0

2 Bruttoraumzahl von über 500 bis 1 600 1,5

3 Bruttoraumzahl von über 1 600 bis 3 000 2,0

4 Bruttoraumzahl von über 3 000 bis 8 000 3,0

5 Bruttoraumzahl von über 8 000 bis 14 000 3,5

6 Bruttoraumzahl von über 14 000 bis 20 000 4,5

7 Bruttoraumzahl von über 20 000 bis 80 000 5,0

8 Bruttoraumzahl von über 80 000 5,5 “.‘;
Dr. Anton Hofreiter Hans-Werner Kammer Uwe Beckmeyer
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Lohnnebenkosten festzuhalten; gemeinsam mit den Sozial-
tionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
partnern neue Bündnisziele zu verabreden, um den Anteil
von Handelsschiffen unter deutscher Flagge gegenüber
Nicht-EU-Flaggen deutlich zu erhöhen und einer weiteren

angenommen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/10772 in seiner 114. Sitzung am 24. Oktober
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11307

Bericht der Abgeordneten Hans-Werner Kammer und Uwe Beckmeyer

I. Überweisung
Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10772 in seiner 195. Sitzung am 27. September
2012 beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur federführenden Beratung sowie an
den Rechtsausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales und an den Ausschuss für Bildung, For-
schung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/10097 in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 beraten
und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung zur federführenden Beratung sowie an den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10772 beinhaltet im
Wesentlichen, dass die Ausflaggung zukünftig so gestaltet
werden soll, dass dadurch entstehende Nachteile für den
Schifffahrtsstandort ausgeglichen werden. Die Ausflaggung
soll nur genehmigt werden, wenn dafür ein Ausgleich durch
den begünstigten Reeder geleistet wird. Dieser soll in erster
Linie in der Aufrechterhaltung der ausgeflaggten Schiffe als
Ausbildungsplatz bestehen. Zudem sollen mit dem Gesetz-
entwurf Teile des Flaggenrechtsgesetzes (FlaggRG) aktuali-
siert und an die Entwicklung des europäischen Rechts ange-
passt werden.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/10097 beinhaltet im Wesent-
lichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
auffordern soll, zeitnah einen ressortabgestimmten Entwurf
zur Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlun-
gen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
vorzulegen; in Ergänzung des Gebührenmodells und zur
Realisierung des weiterhin zugesagten Eigenbetrages der
deutschen Reederschaft in Höhe von 20 Mio. Euro rasch ein
verfassungsrechtlich tragfähiges Fondsmodell zu entwi-
ckeln, um die Kontinuität der Schifffahrtsförderung im Inte-
resse der Ausbildung und Beschäftigung am maritimen
Standort zu gewährleisten; an der Ausbildungsplatzförde-
rung für Schiffsmechaniker sowie nautische und technische
Offiziersasisstenten sowie den Zuschüssen zur Senkung der

dafür Sorge zu tragen, dass die zugesagten Ausbildungs-
platzkapazitäten durch die Küstenländer und Seeschiff-
fahrtsunternehmen zur Verfügung gestellt werden und end-
lich einen Gesetzentwurf vorzulegen, um das internationale
Seearbeitsübereinkommen zur Verbesserung der Arbeitsbe-
dingungen von Seeleuten aus dem Jahr 2006 zu ratifizieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10772 in seiner 98. Sitzung am 24. Oktober 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme in der
Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP auf Ausschussdrucksache 17(15)451. Er hat
den Antrag der Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache
17(15)453 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Den
Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(15)451 hat er mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
104. Sitzung am 24. Oktober 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme in der Fas-
sung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP auf Ausschussdrucksache 17(8)5155.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10772 in seiner 82. Sit-
zung am 24. Oktober 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Annahme in der Fassung des Änderungsantrags der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdruck-
sache 17(9)989. Er hat den Entschließungsantrag der
Fraktion der SPD auf Ausschussdrucksache 17(9)993 mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tionen SPD und DIE LINKE. abgelehnt. Den Änderungs-
antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Aus-
schussdrucksache 17(9)989 hat er mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Frak-
Ausflaggung deutscher Handelsschiffe und damit dem Ver-
lust von Arbeitsplätzen in Deutschland entgegenzuwirken;

2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der

Drucksache 17/11307 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen An-
nahme in der Fassung des Änderungsantrags der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache
17(11)987. Er hat den Entschließungsantrag der Fraktion
der SPD auf Ausschussdrucksache 17(11)993 mit den Stim-
men der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
DIE LINKE. abgelehnt. Den Änderungsantrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und der FDP auf Ausschussdruck-
sache 17(11)987 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ange-
nommen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat den Gesetzentwurf in seiner 85. Sit-
zung am 24. Oktober 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dessen Annahme in der Fassung des Änderungsantrags der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksa-
che 17(18)322. Er hat den Entschließungsantrag der Fraktion
der SPD auf Ausschussdrucksache 17(18)324 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN abgelehnt. Den Änderungsantrag der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschussdrucksache
17(18)322 hat er mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD angenommen.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 98. Sit-
zung am 26. September 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/10097 in seiner 77. Sitzung am
26. September 2012 beraten und empfiehlt mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN dessen Ablehnung.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in
seiner 108. Sitzung am 26. September 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
die Vorlagen auf Drucksachen 17/10772 und 17/10097 ge-
meinsam in seiner 79. Sitzung am 17. Oktober 2012 im
Rahmen eines Expertengespräch beraten. An dem Experten-

Kapitäne und Schiffsoffiziere e. V., Ralf Nagel vom Ver-
band Deutscher Reeder e.V. und Karl-Heinz Biesold von der
Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di teil.

Holger Jäde von der BBS Berufsausbildungsstelle bezeich-
nete den aktuellen Zustand des Maritimen Bündnisses als
unbefriedigend. Es gebe Probleme, junge Menschen für eine
Ausbildung im Bereich der Seeschifffahrt zu gewinnen bzw.
Ausgebildeten einen Arbeitsplatz auf Schiffen zu verschaf-
fen. Das in dem Gesetzentwurf enthaltene Modell, über eine
Fondslösung Ausbildung zu fördern und auch diejenigen an
den Kosten der Ausbildung zu beteiligen, die unter fremder
Flagge führen und nicht ausbildeten, sei grundsätzlich rich-
tig, zumal es derzeit auch keine andere Lösung gebe, um aus
der gegebenen Stagnation herauszukommen. Man laufe bei
der derzeitigen Lage Gefahr, dauerhaft Kompetenz am
Standort Deutschland zu verlieren. Bei den Belastungen
müsse man aber differenzieren. Reeder mit einer größeren
Flotte müssten stärker belastet werden als solche mit einer
kleineren Flotte. Das vorgesehene Fondsmodell biete die
Chance, eine Mindestzahl von jungen Menschen für die
Ausbildung und Beschäftigung im Bereich der Seeschiff-
fahrt gewinnen zu können.

Wilhelm Mertens vom Verband Deutscher Kapitäne und
Schiffsoffiziere e.V. führte aus, der Gesetzentwurf beinhalte
ein wesentliches Ziel seines Verbandes, sei aber in der der-
zeitigen Form abzulehnen, da er sich nicht ausdrücklich auf
die Ausbildung von Junioroffizieren im nautischen und
technischen Bereich beziehe. Es gebe derzeit mehr als hun-
dert ausgebildete Schiffsoffiziere, die keine Beschäftigung
fänden. Diesem zunehmenden Problem müsse man begeg-
nen, indem man ebenso viele Ausbildungsplätze wie für
Schiffsmechaniker und Offiziersassistenten auch für Jung-
offiziere zur Verfügung stelle, damit diese ihr Patent ausfah-
ren könnten. Dies berücksichtige der vorliegende Entwurf
nicht hinreichend.

Ralf Nagel vom Verband Deutscher Reeder e.V. bekundete,
die deutschen Reeder wollten mit den Partnern im Mariti-
men Bündnis auch in der aktuellen Krise sicherstellen, dass
man für den Standort Deutschland ausreichendes nautisches
und technisches Personal zur Verfügung habe. Die Berück-
sichtigung von Patentinhabern, welche ausfahren müssten,
sei aus der Sicht seines Verbandes eines der zentralen Ziele,
welches mit dem geplanten Reederfonds erreicht werden
solle. Erst wenn über die bisher bekannte Förderung der
Ausbildungsgänge hinaus auch das Ausfahren der Patente
einbezogen werde, habe ein nautischer oder technischer
Offizier den gesamten Arbeitsmarkt in der maritimen Wirt-
schaft zur Verfügung. Hier sei zumindest in der Gesetzesbe-
gründung eine Klarstellung geboten, dass das Ausfahren als
Teil der Ausbildung einbezogen sei. Sein Verband strebe an,
dass die Branche jährlich zusätzlich 30 Mio. Euro zusätzlich
für Ausbildung und Beschäftigung zur Verfügung stelle.
Man wolle, dass alle am Standort Deutschland tätigen
Schifffahrtsunternehmen daran beteiligt würden, was eine
Verankerung im Flaggenrecht voraussetze, welche der Ge-
setzentwurf aufgreife. Der Gesetzentwurf sei eine gute
Grundlage. Erforderlich sei aber eine bessere Differenzie-
rung der Ausbildungsobliegenheiten und der Ablösebeträge
in Abhängigkeit von der Größe der Schiffe. Problematisch
gespräch nahmen Holger Jäde von der BBS Berufsaus-
bildungsstelle, Wilhelm Mertens vom Verband Deutscher

sei zudem, dass ab 2018 eine Ausflaggung grundsätzlich
nicht mehr zulässig sein solle. Man benötige stattdessen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/11307

eine Evaluierung, denn ein generelles Ausflaggungsverbot
führe gerade in der derzeitigen Situation der Branche zu
Fehlverhalten. Er betonte auch die Wichtigkeit einer planba-
ren öffentlichen Förderung von Ausbildung im Bereich der
Seeschifffahrt.

Karl-Heinz Biesold von der Vereinten Dienstleistungsge-
werkschaft ver.di. bekundete, man kämpfe darum, dass das
Maritime Bündnis, welches alternativlos sei, lebendig
bleibe. Man sehe das in dem Gesetzentwurf angelegte
Fondsmodell als eine Möglichkeit an, nautisch-technisches
Personal weiter zu fördern. Der vorliegende Gesetzentwurf
beinhalte aber Punkte, die man kritisieren müsse. Man sehe
die Gefahr, dass mit dem Gesetzentwurf eine Ausflaggung
unter Fortbestand der steuerlichen Vorteile ohne Vorliegen
der heutigen gesetzlichen Voraussetzungen legalisiert
werde. Man brauche in dem Gesetzentwurf klare Regelun-
gen für die Ausflaggung und das Gesetz dürfe sich nicht als
„goldener Handschlag“ für die Ausflaggung entpuppen. Zu-
dem dürfe man sich nicht auf die Förderung von Ausbil-
dung beschränken, sondern müsse auch die Förderung von
Beschäftigung unter deutscher Flagge einbeziehen, denn es
nütze nichts, wenn man die Ausgebildeten im Anschluss an
die Ausbildung nicht beschäftigen könne, wie dies heute
häufig der Fall sei. Zu diskutieren sei auch die Differenzie-
rung bei den Ausbildungsverpflichtungen. Man strebe nicht
einen Ausbildungsplatz pro Schiff an, sondern eine Primär-
verpflichtung im Bereich von 600 bis 1 000 Ausbildungs-
plätzen. Zudem müsse man sicherstellen, dass die Ablöse-
summe nicht so niedrig ausfalle, dass ihre Zahlung gegen-
über einer Ausbildung vorgezogen werde. Er hob die Be-
deutung einer kontinuierlichen und planbaren öffentlichen
Förderung von Ausbildung im Bereich der Seeschifffahrt
als Voraussetzung für das Funktionieren des Maritimen
Bündnisses hervor.

In seiner 81. Sitzung am 24. Oktober 2012 hat der Aus-
schuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Vorlagen
abschließend beraten.

Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben zu dem Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/10772 einen Änderungsan-
trag eingebracht (Ausschussdrucksache 17(15)451), dessen
Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung sowie Abschnitt V
dieses Berichts ergibt.

Die Fraktion der SPD hat zu dem Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10772 folgenden Entschließungsantrag einge-
bracht (Ausschussdrucksache 17(15)453):

Antrag der Fraktion der SPD zum Gesetzentwurf der Frak-
tionen der CDU/ CSU und FDP

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flaggenrechtsge-
setzes und der Schiffsregisterordnung
Bundestagsdrucksache 17/10772

Neuordnung der Schifffahrtsförderung aus einem Guss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt
fest:
Das Maritime Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in
der Seeschifffahrt hat seit mehr als einem Jahrzehnt erfolg-

wird durch die Bundesregierung mit ihrer Politik der will-
kürlichen Mittelkürzungen einseitig aufgekündigt, was eine
massive Gefährdung der deutschen Seeschifffahrt bedeutet.
Doch statt zu der erfolgreichen Schifffahrtspolitik der ver-
gangenen Jahre zurückzukehren, wollen die Koalitionsfrak-
tionen die selbst verschuldete Fehlentwicklung nun mit
Hilfe der Reedereien und einer radikalen Abkehr von der
bisherigen Schifffahrtsförderung ausgleichen. Anstelle
eines schlüssigen Konzeptes ist mit der Überarbeitung des
Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung aber
nur eine Notlösung entstanden, die am Ende zu Lasten der
Ausbildung an Bord deutscher Schiffe gehen könnte.
Denn den Koalitionsfraktionen ist es in den vergangenen
Monaten nicht gelungen, für die von ihnen angestrebte neue
Konstruktion eine tragfähige Basis zu schaffen. Vorgesehen
ist, dass die deutschen Reedereien künftig über ein Fonds-
modell eine Standortsicherungsabgabe leisten, um einen
Teil der Ausbildungskosten abzudecken und zugleich den
fortgesetzten Trend zur Ausflaggung zu bremsen. Doch der
vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flag-
genrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung sieht Neu-
regelungen im Vorgriff auf die geplante Fondslösung vor,
ohne dass die konkrete Ausgestaltung schon geklärt wäre.

Wenn die Regierungskoalition mit Blick auf den Eigenbei-
trag der Reedereien jetzt von einer neuen Qualität der
Schifffahrtsförderpolitik spricht, verschweigt sie dabei, dass
die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den Bundeshaus-
halt 2013 den Finanzbeitrag für die Seeschifffahrt erneut in
gleicher Höhe absenkt. Für die Förderung von Ausbildung
und Beschäftigung stehen demnach im kommenden Jahr nur
noch rund 29 Millionen Euro bereit; dabei war der Betrag
nach massiven Protesten erst im laufenden Haushaltsjahr
erneut auf 58 Millionen Euro aufgestockt worden, nachdem
die Bundesregierung den Zuschuss für 2012 ursprünglich
komplett gestrichen hatte. Im Ergebnis ist durch die Neu-
ordnung der Schifffahrtsförderung in der jetzigen Form
nichts gewonnen.

Im Gegenteil ist die für den Schiffsbetrieb notwendige Pla-
nungssicherheit durch die fortdauernde Unsicherheit über
die Fondslösung und die gleichzeitige Mittelkürzung im
Bundeshaushalt immer weniger gegeben. Das fortlaufende
Stop-and-go“ führt zu einer massiven Verunsicherung bei
Beschäftigten und den Beteiligten in der Seeschifffahrt. Zu-
verlässige Schifffahrtspolitik sieht anders aus.
Die deutschen Seeschifffahrtsunternehmen sind in der
Pflicht, ihrer Zusage im Rahmen der Nationalen Maritimen
Konferenzen nachzukommen, den Anteil der Schiffe unter
deutscher Flagge deutlich zu erhöhen. Noch nie war der
Anteil der Tonnage unter deutscher Flagge so gering wie
heute. Allein im Jahr 2011 wurden mehr als 1450 Anträge
auf Ausflaggung nach § 7 FlaggRG gestellt (Stand: 02.11.
2011). Diesen Trend gilt es zu stoppen.
Eine Lösung muss aber innerhalb des Maritimen Bünd-
nisses entwikkelt werden und nicht außerhalb dieses Rah-
mens. Doch die Aufgabe, das Bündnismodell für die Zukunft
fortzuentwickeln, droht an dem Unvermögen der Bundes-
regierung zu scheitern, eine konsistente, verantwortliche
reich den Schifffahrtsstandort Deutschland gestärkt. Doch
das Bündnis aus Sozialpartnern, Bund und Küstenländern

Lösung für den Schifffahrtsstandort Deutschland zu schaf-
fen.

Drucksache 17/11307 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung be-
grüßt:
– die Zusage des Verbandes Deutscher Reeder, einen

Eigenbeitrag in Höhe von insgesamt 30 Mio. Euro zur
Förderung der Ausbildung auf Schiffen deutscher Eigner
zu leisten;

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung for-
dert die Bundesregierung auf:
– im Einvernehmen mit den Sozialpartnern zu einer ver-

stetigten Schifffahrtsförderung im Rahmen des Mariti-
men Bündnisses zurückzukehren;

– rechtliche Änderungen im Flaggenrechtsgesetz und der
Schiffsregisterordnung erst dann vorzunehmen, wenn ein
verfassungsrechtlich tragfähiges Fondsmodell entwi-
ckelt ist, das die Erhebung des zugesagten Eigenbeitrags
der deutschen Reedereien für die Förderung der see-
fahrtbezogenen Ausbildung gewährleistet;

– sicherzustellen, dass die Neuordnung der Schifffahrts-
politik des Bundes nicht zu einer Senkung des Gesamt-
fördervolumens und damit zu einer Schlechterstellung
für die Auszubildenden und Beschäftigten in der See-
schifffahrt führt.

Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, der Antrag der
Fraktion der SPD auf Drucksache 17/10097 sei aufgrund
des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
überholt. Das Expertengespräch in der vergangenen Woche
habe weitgehende Zustimmung zu dem Gesetzentwurf erge-
ben. Zwei notwendige Änderungen in Bezug auf den Ab-
lösebetrag und die Befristung nehme man mit dem vorge-
legten Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 17(15)451)
vor und befinde sich so in voller Übereinstimmung mit den
betroffenen Sozialpartnern. Man könne das Maritime Bünd-
nis mit den vorgesehenen Regelungen weiterentwickeln und
damit weiterhin auf deutschen Schiffen die Ausbildung er-
möglichen. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP stünden
zum Maritimen Bündnis und würden dafür sorgen, dass sich
der Schifffahrtsstandort Deutschland weiter entwickeln
könne.

Die Fraktion der SPD führte aus, es gebe seit etwa zehn
Jahren ein erfolgreiches Maritimes Bündnis für Ausbildung
und Beschäftigung, getragen von Sozialpartnern, Bund und
Küstenländern, welches nun bedauerlicherweise seitens der
Bundesregierung durch die Kürzung von Haushaltsmitteln
in diesem Bereich aufgekündigt worden sei. Die Fraktionen
der CDU/CSU und FDP versuchten nun, dies mit dem vor-
legelegten Gesetzentwurf zu heilen. Das dem Gesetzent-
wurf zugrunde liegende Konzept sei aber misslungen, was
man nun durch einen Änderungsantrag erfolglos zu korri-
gieren versuche. Der Gesetzentwurf sei auch bei dem Ex-
pertengespräch in der vergangenen Woche heftig kritisiert
worden. Sie habe hingegen einen Entschließungsantrag zu
dem Gesetzentwurf eingebracht, mit welchem sie sich zu ei-
ner Schifffahrtsförderung aus „einem Guss“ bekenne. Ihre
dringende Bitte sei es, die Schifffahrtsförderung im Einver-
nehmen mit den Sozialpartnern wieder im Rahmen des Ma-
ritimen Bündnisses zu verstetigen.

Die Fraktion der FDP nahm auf die Ausführungen der

drucksache 17(15)451 gehe es um die Höhe des Ablösebe-
trags und dessen Verwendung. Zudem werde mit dem An-
trag sichergestellt, dass die Regelungen nicht automatisch
im Jahr 2018 ausliefen, sondern eine Überprüfung der Ziel-
erreichung erfolge. Sie sei überzeugt, dass man mit dem ge-
änderten Gesetzentwurf die richtige Weichenstellung vor-
nehme, um seitens der Politik den Schifffahrtsstandort
Deutschland auch für die Zukunft zu sichern. Man sichere
mit den vorgesehenen Regelungen zudem auch die Zukunft
des Maritimen Bündnisses.

Die Fraktion DIE LINKE. stellte fest, der Änderungsan-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (Ausschuss-
drucksache 17(15)451) entspreche überhaupt nicht dem Er-
gebnis des Expertengesprächs. Den Sorgen und Nöten der
Betroffenen werde damit nicht Rechnung getragen und das
Ziel, Schiffe einzuflaggen, werde insgesamt mit den vorge-
sehenen Regelungen nicht erreicht. Gesetzentwurf und Än-
derungsantrag seien ausschließlich auf die Bedürfnisse der
Reeder zugeschnitten und blieben weit hinter dem zurück,
was notwendig sei, um mehr Ausbildungs- und Arbeits-
plätze zu schaffen. Der Antrag der SPD-Fraktion auf Druck-
sache 17/10097 gehe zwar in die richtige Richtung, bleibe
aber auch hinter dem zurück, was gefordert werden müsse.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest,
der vorgelegte Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP ignoriere die kritischen Anmerkungen in
dem Expertengespräch, mit denen das Funktionieren des in
dem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Systems bezweifelt
worden sei. Man verstärke mit den Änderungen die Vorteile
für die Reeder, insbesondere durch die Beseitigung der Be-
fristung bis 2018, ohne dem entsprechende Verpflichtungen
gegenüberzustellen. Der Antrag der SPD-Fraktion auf
Drucksache 17/10097 enthalte bedenkenswerte Elemente.
Man müsse das Maritime Bündnis auf einer veränderten
Grundlage noch einmal vollständig neu beginnen und dürfe
es nicht einfach in der bisherigen Form fortschreiben.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD auf Aus-
schussdrucksache 17(15)453 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE LINKE.
abgelehnt.

Den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
auf Ausschussdrucksache 17(15)451 hat er mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN angenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 17/10772 in der Fassung des Änderungsantrags
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschuss-
drucksache 17(15)451.

Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
Fraktion der CDU/CSU Bezug. Bei dem Änderungsantrag
der der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf Ausschuss-

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/10097.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/11307

V. Begründung zu den Änderungen

Der Gesetzentwurf vom 25. September 2012 geht von der
zutreffenden Prämisse aus, dass dem maritimen Standort
potentielle Nachteile insbesondere durch den Verlust von
Schifffahrts-Know-how in Form von hoch qualifizierten
Seeleuten aufgrund der Ausflaggung von Seeschiffen ent-
stehen. Diese Nachteile sollen von den ausflaggenden Ree-
dern oder Ausrüstern kompensiert werden. Nach Maßgabe
ihrer wirtschaftlichen Eigenbeurteilung haben sie diesen
Ausgleich entweder in Form einer Ausbildungsobliegenheit
oder im Wege eines adäquaten Ausgleichsbetrages zuguns-
ten einer privatwirtschaftlichen Einrichtung zu erfüllen, de-
ren Zweck ihrerseits die Förderung seefahrtbezogener Aus-
bildung, Qualifizierung und Fortbildung ist.

Die fachliche Diskussion des Entwurfs hat allerdings erge-
ben, dass das mit dem Gesetzentwurf angestrebte Ziel nur
erreicht werden kann, wenn sowohl die Ausbildungsoblie-
genheit als auch die Festsetzung eines Ausgleichsbetrages
weiter präzisiert und differenziert werden. Zu Missverständ-
nissen hat überdies die Formulierung der Evaluierungsklau-
sel geführt; sie ist an den angestrebten Zweck anzupassen.

Zu Nummer 1 Buchstabe a und zu Nummer 9 (Änderung
des Entwurfs zu § 7 Absatz 2 FlaggRG und Anfügung einer
Anlage)

Es bedarf einer Ausdifferenzierung der in § 7 Absatz 2 vor-
gesehenen Ausbildungsobliegenheit. Geht man davon aus,
dass auch in Zukunft mehr als 3 000 der in deutschen Regis-
tern eingetragenen Schiffe ausgeflaggt werden, stünden dem
maritimen Standort schon kurzfristig weitaus mehr arbeits-
platzsuchende Nachwuchskräfte zur Verfügung als dieser
aufnehmen kann. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene
Verpflichtung, mindestens einen zusätzlichen Ausbildungs-
platz an Bord des ausgeflaggten Schiffes zu schaffen und
besetzt zu halten, hätte dann die unerwünschte Folge, dass
die in deutschen Registern eingetragenen Seeschiffe weit
über den tatsächlichen Bedarf an Schiffsmechanikern und
Offiziersassistenten hinaus ausbilden würden. Eine berufli-
che Perspektive könnte nur einem Teil der Nachwuchskräfte
geboten werden. Zur Vermeidung solcher Fehlentwicklun-
gen und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes –
dieses dürfte der pauschalen Gleichbehandlung unterschied-
licher Schiffsgrößen entgegenstehen – bedarf es einer aus-
differenzierten Gesetzesformulierung; diese muss darauf
Bedacht nehmen, dass zum Erhalt und zur Stärkung des ma-
ritimen Standortes erfahrungsgemäß etwa 1 000 Nach-
wuchskräfte anhand der hohen deutschen seefahrtbezoge-
nen Standards permanent ausgebildet werden, die einge-
stellt werden könnten und sollten.

Ausgehend von diesen Zielen wird die Gesamtzahl der per-
manent auszubildenden Schiffsmechaniker und -offiziersas-
sistenten in Relation zur Gesamtzahl der Beschäftigten auf
den mehr als 3 000 ausgeflaggten Schiffen gesetzt, um eine
für den Schifffahrtsstandort sinnvolle und bedarfsgerechte
Ausbildungsquote zu ermitteln. Die durchschnittliche Be-
satzungsstärke, die wesentlich von der Schiffsgröße abhän-
gig ist, wird dann in das Verhältnis zu der Ausbildungsquote
gesetzt. Dargestellt in Monaten ist hiernach für rund vier
Besatzungsmitglieder etwa ein Ausbildungsmonat zu er-

Berechnungsmethodik und der für die aufgeführten Schiffs-
größenklassen durchschnittlichen Besatzungsgrößen die zu
erbringenden Ausbildungszeiten in Monaten festgelegt.

Zu Nummer 1 Buchstabe b (Änderung des Entwurfs zu
§ 7 Absatz 3 FlaggRG)

Infolge der Änderungen zu den Nummern 1a und 9 ist auf
die Wirksamkeit der gesamten Ausflaggungsgenehmigung,
die erfahrungsgemäß in der Regel zwei Jahre umfasst, abzu-
stellen.

Die Novelle muss den Zweck der privatwirtschaftlichen
Einrichtung weiter präzisieren. Es ist insbesondere klarzu-
stellen, dass diese Einrichtung nicht allein auf die Förde-
rung der seefahrtbezogenen Ausbildung abzielt, sondern
auch die weitere technische und nautische Qualifizierung
und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern in den Blick zu
nehmen hat. Nach der Formulierung im Gesetzentwurf vom
25. September 2012 hätten Zweifel aufkommen können, ob
diese, unmittelbar dem Nachteilsausgleich dienenden, För-
dermaßnahmen vom gesetzlichen Zweck der Einrichtung
erfasst werden. Gefördert werden können nunmehr alle nau-
tischen und technischen Ausbildungs-, Qualifizierungs- und
Fortbildungsmaßnahmen von Besatzungsmitgliedern. Ins-
besondere können, da es sich dabei um Qualifizierungs- und
Fortbildungsmaßnahmen handelt, auch Fahrzeiten gefördert
werden, die benötigt werden, um die Befähigungszeugnisse
auszufahren.

Zu Nummer 1 Buchstabe c (Änderung des Entwurfs zu
§ 7 Absatz 4 FlaggRG)

Infolge der Änderungen zu Nummern 1a, 9 und 1b ist auf
die Wirksamkeit der gesamten Ausflaggungsgenehmigung
abzustellen.

Die Ergänzung in Absatz 4 dient der Optimierung und Stär-
kung der öffentlichen Aufsicht über die von einem ausflag-
gungswilligen Reeder oder Ausrüster übernommene Ausbil-
dungsverpflichtung. Ebenso wie die Folgeänderung in Ab-
satz 2 – Verlängerung der Aufbewahrungspflicht auf fünf
Jahre – dient sie der Effektivierung der Kontrolle durch das
zuständige Bundesamt. Unter Mitwirkung der als besonders
sachnaher Verwaltungshelferin hinzuziehenden Berufsbil-
dungsstelle Seeschifffahrt e. V. (Bremen) wird das Bundes-
amt für Seeschifffahrt und Hydrographie regelmäßig die tat-
sächliche Erfüllung der Ausbildungsverpflichtung aus Ab-
satz 2 kontrollieren.

Zu Nummer 1 Buchstabe d (Änderung des Entwurfs zu
§ 7 Absatz 5 FlaggRG)

Ungeachtet des der Einrichtung bei der Festsetzung des Ab-
lösebetrages zustehenden Beurteilungs- und Anpassungs-
spielraumes müssen die wirtschaftlichen Belastungen aus
den beiden Varianten des Nachteilsausgleichs eine gewisse
Kongruenz aufweisen. Die ergänzten Maßgaben zur Be-
rechnungsmethodik und -höhe des Ablösebetrages sind des-
halb zwangsläufige und verfassungsrechtlich notwendige
Folgeänderungen zu der in Absatz 2 verankerten Ausbil-
dungsobliegenheit: Ebenso wie die Ausbildungsverpflich-
tung muss auch der Ablösebetrag auf Grundlage der jewei-
bringen. In der Anlage zum FlaggRG, die auf § 7 Absatz 2
Bezug nimmt, sind unter Verwendung dieser transparenten

ligen Größenklasse des jeweils auszuflaggenden Seeschiffes
berechnet werden. Im Einzelnen orientiert sich die Festset-

Drucksache 17/11307 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 1. November 20

Hans-Werner Kammer
Berichterstatter
Leistungsfähigkeit des auszuflaggenden Schiffes angemes-
sen berücksichtigt wird; zum anderen ist die verfassungs-
rechtlich notwendige Kongruenz zwischen Ausbildungsver-
pflichtung einerseits und Ablösebetrag andererseits gewähr-
leistet. Innerhalb dieses Rahmens und unter Wahrung ihres
Beurteilungs- und Anpassungsspielraumes wird die Einrich-
tung zugleich darauf zu achten haben, dass der Ablösebe-
trag einen angemessenen Anreiz zur Erhöhung der Ausbil-
dungsplätze auf in deutschen Registern eingetragenen See-
schiffen setzt.

Zu Nummer 2 (Änderung des Entwurfs zu § 24
FlaggRG)

Mit dem Gesetzentwurf wurde bereits eine Evaluierungs-
klausel eingeführt, nach der die neu eingeführten Regelun-
gen in den §§ 7 und 7a grundsätzlich auf 5 Jahre befristet
sein sollten. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner
haben darauf hingewiesen, dass der dazu gewählte Formu-
lierungsvorschlag dem Anliegen des Gesetzesentwurfs, zur
langfristigen Stärkung des deutschen Schifffahrtsstandortes
beizutragen, aufgrund seines Automatismus nicht hinrei-
chend Rechnung trägt. Deutsche Reeder müssen auch in Zu-
kunft international konkurrenzfähig bleiben. Deshalb müs-
sen Ausflaggungen, soweit sie die mit dieser Novelle einge-
führten Anforderungen beachten, auch in Zukunft möglich
sein. Es obliegt der Bundesregierung, dem Bundestag bis
Ende 2016 über die mit diesen Anforderungen gemachten
Erfahrungen zu berichten. Dabei sollte sie sich unter Mit-
wirkung der in § 7 Absatz 3 genannten Einrichtung und der
betroffenen deutschen Bundesländer ein umfassendes Bild
über die Einnahmen und deren ordnungsgemäße Verwen-
dung machen.

12

Uwe Beckmeyer
Berichterstatter
zung an den durchschnittlichen Kosten der in Absatz 2 defi-
nierten Ausbildung je Kalenderjahr, wobei wiederum die
Besatzungsstärke und die Größe des auszuflaggenden Schif-
fes und somit auch dessen Leistungsfähigkeit angemessen
berücksichtigt werden müssen. Dies kann, etwa bei kleinen
Seeschiffen oder Schleppern mit geringer Besatzung, zu
Ablösebeträgen in Höhe von ca. 1 500 bis 2 000 Euro füh-
ren – wobei ein Mindestbetrag in Höhe von 2 000 Euro fest-
zusetzen ist –, bei großen Seeschiffen mit umfangreicher
Besatzung und in der Regel wesentlich höheren Erträgen
hingegen zu einem Ablösebetrag von bis zu 30 000 Euro
p. a.

Damit ist zum einen gewährleistet, dass die wirtschaftliche

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