BT-Drucksache 17/11277

Regelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704)

Vom 31. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11277
17. Wahlperiode 31. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bettina
Herlitzius, Stephan Kühn, Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner, Markus Tressel,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Regelenergie (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10704)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie werden die Angaben, dass es Nulldurchgänge gegeben hat, von der Auf-
sichtsbehörde überprüft?

Verlässt man sich auf diese Auskünfte der Übertragungsnetzbetreiber?

Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung bzw. die Bundesnetz-
agentur?

2. Plant die Bundesregierung die Datenlage für den Markt und für die Auf-
sichtsbehörde zu verbessern, indem genauere als nur viertelstündliche Daten
geliefert werden müssen?

3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass andere Gründe als „Nulldurch-
gänge“ für den gleichzeitigen Einsatz von positiver und negativer Regelener-
gie vorliegen?

4. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch in ihren Antworten, der
sich darauf bezieht, dass einerseits durch die Veröffentlichung des Regel-
energieeinsatzes in viertelstündlicher Auflösung Transparenz für den Markt
und für die Aufsichtsbehörde hergestellt wird (Antworten zu den Fragen 2
und 7), andererseits sogenannte Nulldurchgänge ansonsten ungewöhnliche
Preisentwicklungen beim Ausgleichsenergiepreis erklären (Antwort zu Fra-
ge 5), die aber gerade für Markt und Aufsicht nicht ersichtlich sind im Rah-
men einer Viertelstundenrasterung, also nicht die gewünschte Transparenz
herstellen können?

5. Rufen Übertragungsnetzbetreiber gegebenenfalls im Voraus aufgrund von
Prognosen Regelenergie ab, die teilweise kompensiert werden müsste?

Wie wird ein solches Vorgehen aufgedeckt und verhindert?

6. Wie und durch wen wird die Richtigkeit der im Internet veröffentlichten Ab-
weichungen von der Merit-Order kontrolliert?
Sind in der Vergangenheit bei der Kontrolle Fehler oder Ungereimtheiten auf-
gefallen (bitte ausführliche Begründung der insofern nicht beantworteten
Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 17/10704)?

7. Wie, durch wen, und in welchen Abständen wird die Bildung des regelzonen-
übergreifenden Bilanzausgleichsenergiepreises (reBAP) kontrolliert (bitte
ausführliche Begründung der insofern nicht beantworteten Frage 7 auf Bun-
destagsdrucksache 17/10704)?

Drucksache 17/11277 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Sind in der Vergangenheit Fehler bei der Bildung des reBAP aufgefallen?

9. Wird bei der Weiterentwicklung des Ausgleichsenergiesystems (Antwort zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/10704) die besondere Situation von
EEG-Direktvermarktern (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz), die darin
besteht, dass sie quasi zwangsläufig durch die Prognose von volatilen Ener-
gieerzeugern wie Windkraft und Solarstrom öfter und mehr Ausgleichs-
energie benötigen und daher bei Verteuerungen der Ausgleichsenergie und
einer besonderen Pönalisierung besonders hohe Risiken auf sich nehmen
müssen, ausreichend berücksichtigt?

10. Plant die Bundesregierung eine Anpassung des Ausgleichsenergiesystems,
das verhindert, dass durch Fehler auf der Seite der Netzbetreiber (Beispiel:
Fehler von Verteilnetzbetreibern bei der Zuordnung der Direktvermarktungs-
anlagen, Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/10704) der Ausgleichsener-
giepreis stark ansteigt und damit das wirtschaftliche Risiko der Bilanzkreis-
verantwortlichen ebenfalls stark steigt (bitte ausführliche Begründung der inso-
fern nicht beantworteten Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 17/10704)?

Falls nein, warum nicht?

Falls eine Anpassung als nicht notwendig angesehen werden sollte, weil es
dem Ausgleichsenergiesystem immanent ist, dass der Preis immer davon
abhängig ist, dass andere Bilanzkreisverantwortliche Fehler bei der Prog-
nose machen, warum wird keine Unterscheidung zwischen Fehlern von Bi-
lanzkreisverantwortlichen und Fehlern von Netzbetreibern gemacht?

11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in den Monaten April und
Mai 2012 entstandenen ungewöhnlich hohen Kosten aus Abrechnung der
EEG-Bilanzkreise und die notwendigen Kosten für den untertägigen
Ausgleich aus der fehlerhaften Zuordnung von EEG-Anlagen in den Mona-
ten Januar und Februar 2012 durch Verteilnetzbetreiber resultieren (vgl.
Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 7/10704)?

Wenn ja, aus welchen Gründen?

Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzu-
stellen, dass nur sachgerechte Faktoren in die Kosten einfließen?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue Vorgehens-
weise, insbesondere über die Prioritäten der Übertragungsnetzbetreiber bei
der Anordnung der Abregelung gemäß § 11 EEG (bitte ausführliche Be-
gründung der insofern nicht beantworteten Frage 15 auf Bundestagsdruck-
sache 17/10704)?

13. Trifft es zu, dass trotz des massiven Anstiegs der Einspeisemanagement-
maßnahmen gemäß § 11 Absatz 1 EEG (vgl. Bericht der Bundesnetzagentur
zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/
2012), bisher noch kein Einspeisemanagementregister geschaffen worden
ist?

Wenn ja, bis wann plant die Bundesregierung diese in der Gesetzesbegrün-
dung zum EEG 2012 anvisierte Maßnahme umzusetzen?

Wie ist geplant, die Meldepflichten der Netzbetreiber an ein Einspeise-
managementregister und die Informationsrechte der Betroffenen auszu-
gestalten?

Berlin, den 31. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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