BT-Drucksache 17/11241

Kältemittel für Autoklimaanlagen

Vom 26. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11241
17. Wahlperiode 26. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, Bettina Herlitzius,
Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kältemittel für Autoklimaanlagen

Laut EU-Richtlinie 2006/40/EG müssen Neufahrzeuge auf stark klimaschäd-
liche Kältemittel verzichten. Das Mittel „1234yf“ ist klimafreundlich und ent-
spricht den Richtlinienvorgaben, hat aber den entscheidenden Nachteil, sich bei
einem Unfall entzünden zu können und mit der Umgebungsfeuchtigkeit stark
ätzende Flusssäure zu bilden. Nachdem sich die deutschen Automobilhersteller
im Jahr 2007 zunächst für Kohlendioxid als ungefährlicherem und billigerem
Kältemittel ausgesprochen hatten, nahm der Verband der Automobilindustrie
e. V. (VDA) im Jahr 2009 seine Selbstverpflichtung zugunsten von Kohlen-
dioxid zurück und sprach sich für das teure „1234yf“ aus, auf welches zwei Her-
steller ein Monopol besitzen. Warnungen des Umweltbundesamtes und der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung vor der Gefährlichkeit von
„1234yf“ waren für die Bundesregierung kein Grund, die Verwendung von Koh-
lendioxid vorzuschreiben. Stattdessen wurde der Industrie die Entscheidung zu-
gunsten des gefährlichen Stoffes überlassen. Ende September 2012 gab der Her-
steller Daimler AG jetzt dennoch bekannt, nicht mehr das Mittel „1234yf“
verwenden zu wollen (vgl. FAZ vom 25. September 2012).

Die Generaldirektion (GD) Unternehmen und Industrie der Europäischen Kom-
mission hat im Schreiben des Technical Committee Motor Vehicles (TCMV)
vom 18. April 2012 der Automobilindustrie die Erlaubnis eingeräumt, das
klimaschädliche Kältemittel „R134a“ bis zum 31. Dezember 2012 in neu typ-
genehmigten Pkw weiterzuverwenden. Dies wurde mit der nicht ausreichenden
Verfügbarkeit von „1234yf“ begründet. Nun strebt die Daimler AG jedoch eine
Weiterverwendung von „R134a“ aufgrund von Sicherheitsbedenken an. Diese
sind jedoch nicht Gegenstand des TCMV-Schreibens.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Ist der Bundesregierung eine neue Haltung des VDA bezüglich der zukünf-
tigen Verwendung von Kältemitteln bei deutschen Herstellern gemäß der
EU- Richtlinie 2006/40/EG bekannt, und falls ja, wie ist diese Position?
2. Inwiefern stellt sich für die Bundesregierung die Frage nach einer Unterstüt-
zung der Verwendung von CO2-Klimaanlagen in Serienfahrzeugen, nachdem
der Hersteller Daimler AG angekündigt hat, auf das Kältemittel „1234yf“ zu
verzichten?

3. Ist der Bundesregierung eine neue Haltung anderer deutscher Automobilher-
steller zur Einführung neuer Kältemittel bekannt, und falls ja, wie ist diese
Haltung (bitte gegebenenfalls Hersteller und Positionierung angeben)?

Drucksache 17/11241 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, politisch aktiv zu werden?
Falls ja, aus welchen Gründen?
Falls nein, aus welchen Gründen nicht?

5. Inwiefern wagt Deutschland einen Alleingang, und ist es nach Einschätzung
der Bundesregierung jetzt für die deutsche Automobilindustrie wirtschaft-
lich, parallele technologische Systeme in den Werkstätten vorzuhalten (vgl.
Bundestagsdrucksache 17/4070)?

6. Inwiefern ist mit der Entscheidung des Herstellers Daimler AG gegen das
Kältemittel „1234yf“ nach Einschätzung der Bundesregierung eine Gefahr
für die Absatzmöglichkeiten der deutschen Automobilindustrie entstanden
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/4070)?

7. Wie schätzt die Bundesregierung die Unbedenklichkeitsbescheinigung des
TÜV ein, wonach die Nutzung von „1234yf“ dem Grunde nach genauso
sicher sei, wie die bisher genutzten Kältemittel (vgl. Bundestagsdrucksache
17/4070)?

8. Erachtet die Bundesregierung aufgrund der neu begründeten Weiterverwen-
dung von „R134a“ die Erlaubnis des TCMV für hinfällig?
Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung mit der Ankündigung der Daim-
ler AG und gegebenenfalls weiterer Autohersteller umzugehen, auch nach
dem 31. Dezember 2012 das klimaschädliche Kältemittel „R134a“ in neuen
Fahrzeugtypen zu verwenden?
Sind in diesem Fall Strafzahlungen angedacht bzw. hat es hierzu bereits Ge-
spräche zwischen der Europäischen Kommission und den zuständigen Bun-
desministerien gegeben, in denen eine nochmalig verlängerte Erlaubnis zur
Weiternutzung des Kältemittels „R134a“ erwogen wurde?

9. Sofern die Bundesregierung weitergehende Informationen über die Liefer-
barkeit des Kältemittels „1234yf“ besitzt, ist abzusehen, ob „1234yf“ ab dem
31. Dezember 2012 in ausreichenden Mengen verfügbar sein wird?

Berlin, den 26. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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