BT-Drucksache 17/11218

Die Energiewende im Hotel- und Gaststättengewerbe

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11218
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Rolf Hempelmann, Elvira Drobinski-
Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Bettina Hagedorn, Hubertus Heil (Peine),
Gabriele Hiller-Ohm, Fritz Rudolf Körper, Ute Kumpf, Andrea Nahles, Thomas
Oppermann, Heinz Paula, Andrea Wicklein, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der
Fraktion der SPD

Die Energiewende im Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Energiewende wurde nach 1998 durch die rot-grüne Regierungskoalition
eingeleitet. Diesen gesellschaftlichen Konsens hatte die schwarz-gelbe Bundes-
regierung nach der Bundestagswahl 2009 durch die Verlängerung der Laufzeit
der Atomkraftwerke aufgekündigt. Nach der Katastrophe von Fukushima hat
die Bundesregierung eine erneute Kehrtwende in der Energiepolitik vollzogen.
Bisher hat die schwarz-gelbe Bundesregierung noch kein Konzept zur ganzheit-
lichen Gestaltung der Energiewende vorgelegt.

Es ist zu erwarten, dass die Untätigkeit der Bundesregierung bei der Schaffung
der ganzheitlichen Rahmenbedingungen und bei der Abstimmung über die
Energieträger zu Kostensteigerungen auch im Hotel- und Gaststättenbereich
führen wird. Dieser Wirtschaftsbereich ist geprägt durch Dienstleistungen, die
mit erheblichen Energieverbräuchen verbunden sind.

Laut Saisonumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages e. V.
vom Sommer 2012 betrachten Unternehmen der Tourismusbranche die Ener-
giepreissteigerungen als Geschäftsrisiko Nummer 1. 80 Prozent der Unternehmen
im Gastgewerbe sind von den hohen Aufwendungen beim Energieverbrauch
betroffen. Um dieser Entwicklung entgegenzusteuern und um die Energieeffizi-
enz in den Betrieben des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes zu erhöhen,
führt der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA Bundesver-
band) bereits seit 2006 die „Energiekampagne Gastgewerbe“ durch und berät
seine Unternehmen über Leistungen aus Förderprogrammen. Die Unternehmen
im Hotel- und Gaststättengewerbe investieren dadurch zunehmend in Maßnah-
men zur Steigerung der Energieeffizienz. Das sind z. B. Maßnahmen zur Ver-
besserung der Beleuchtungs- und Heizungsanlagen, der Gebäudedämmung so-
wie der Kühlsysteme. Hierbei geht es insgesamt sowohl um die Steigerung der
Energieeffizienz – Kernelement der Energiewende – als auch um die Entwick-
lung des Bewusstseins der Gäste im Tourismusbereich.
Die möglichen technischen Lösungen werden derzeit noch nicht in allen Unter-
nehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes realisiert. Besonders kleine und
mittelständische Unternehmen haben trotz der Förderprogramme Schwierig-
keiten, die Kostensteigerungen aufzufangen. Hemmnisse hierbei sind die
Unübersichtlichkeit der Förderprogramme, die unterschiedlichen Programm-
träger sowie die oft aufwändigen Antragsverfahren selbst.

Drucksache 17/11218 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Für Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe kommt es insbesondere
darauf an, die Energieversorgung so zu gestalten, dass Versorgungssicherheit
und Kosteneffizienz gewährleistet und Mehrkosten für die Gäste begrenzt wer-
den. Es ist unabdingbar, dass von der Bundesregierung ein Masterplan erstellt
wird, der alle Elemente der Energiepolitik und der Energiewende enthält und
dabei für die Wirtschaft und für die Verbraucher die Kostenfolgen transparent
darstellt. Die Energiewende muss im nationalen und europäischen Rahmen
ganzheitlich und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Aus-
wirkungen gestaltet werden. Die möglichen Entlastungspotenziale insbesondere
für kleine und mittelständische Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewer-
bes und für die Verbraucher müssen ausgeschöpft werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Förderprogramme des Bundes zur Energieeffizienzsteigerung exis-
tieren derzeit, von denen das Hotel- und Gaststättengewerbe profitiert, und
welcher Mittelabfluss erfolgte in den Jahren 2000 bis heute (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?

2. Welche Förderprogramme der Länder zur Energieeffizienzsteigerung sind
der Bundesregierung bekannt, von denen das Hotel- und Gaststätten-
gewerbe profitiert?

3. Welche Förderprogramme der Europäischen Union zur Energieeffizienz-
steigerung sind der Bundesregierung bekannt, von denen das Hotel- und
Gaststättengewerbe profitiert, und in welchen Regionen können Betriebe
diese in Anspruch nehmen?

4. Erwägt die Bundesregierung die Förderprogramme und die Antragsver-
fahren im Bereich der Erhöhung der Energieeffizienz im Interesse der klei-
nen und mittelständischen Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe
überschaubarer zu gestalten, um damit den Bearbeitungsaufwand für die
Antragsteller und die Projektträger zu reduzieren, und welche Schritte sind
hierzu vorgesehen?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung neue Förderprogramme zur Steigerung
der Energieeffizienz im Hotel- und Gaststättengewerbe aufzulegen, und
will sie hierbei neue Fördertatbestände definieren?

6. Bis wann wird die Bundesregierung den Masterplan für die Energiewende
aufstellen, welche konkreten Maßnahmen soll dieser beinhalten, und wel-
chen Stellenwert hat hierbei das Hotel- und Gaststättengewerbe?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass energieeffizient geführte
Einrichtungen des Hotel- und Gaststättengewerbes wichtige Impulse für ein
umweltbewusstes Verhalten ihrer Gäste ausüben und einen Nachahmungs-
effekt auslösen können (bitte mit Begründung)?

8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Entwicklung der betriebs-
wirtschaftlichen Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienz beim
Betrieb von Einrichtungen des Hotel- und Gaststättengewerbes, und lässt
sich ein Trend zu mehr energieeffizientem Handeln erkennen?

9. Welches sind nach Einschätzung der Bundesregierung die maßgeblichen
Hemmnisse, die Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe daran hindern,
ihre Häuser nach dem Stand der Technik in Sachen Energieeffizienz zu
optimieren?

10. Welche Auswirkungen auf die Preise im Hotel- und Gaststättengewerbe
erwartet die Bundesregierung, wenn bis 2050 alle Häuser des Hotel- und

Gaststättengewerbes nach dem neuen Stand der Technik energetisch opti-
miert werden?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11218

11. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nicht nur von Gebäuden, die
sich im Besitz der öffentlichen Hand befinden und denen insbesondere in
den EU-Richtlinien zur Energieeffizienz ein Vorbildcharakter zugedacht
wird, sondern auch von gewerblich genutzten Bauten mit hohem Publi-
kumsverkehr, wie im Hotel- und Gaststättengewerbe, eine Vorbildwirkung
auf private Eigentümer ausgehen kann?

12. Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Betriebe dieser Branche in die Lage zu versetzen, diesem Vorbildcharakter
gerecht zu werden?

13. Welche Fördermaßnahmen hat die Bundesregierung in den Entwurf des
Bundeshaushaltplans 2013 zur Steigerung der Energieeffizienz aufge-
nommen, und welche Ansätze sind speziell für das Hotel- und Gaststätten-
gewerbe geeignet?

14. Wird sich der Bund in Zukunft unterstützend an Maßnahmen zur Erhöhung
der Energieeffizienz im Bereich der Unternehmen des DEHOGA Bundes-
verbandes nach Ablauf des derzeitigen Programms „DEHOGA Energie-
und Umweltkonzept“ beteiligen?

15. Sind der Bundesregierung Tatsachen oder Pläne bekannt, mit denen die
Unternehmen der Energieversorgung in ihren Lieferverträgen die beson-
dere Situation der Betriebe im Hotel- und Gaststättengewerbe berücksichti-
gen – beispielsweise durch Sonderverträge?

Berlin, den 24. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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