BT-Drucksache 17/11215

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten - Drucksache 17/8400 - Jahresbericht 2011 (53. Bericht)

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11215
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch den Wehrbeauftragten
– Drucksache 17/8400 –

Jahresbericht 2011 (53. Bericht)

A. Problem

Der Wehrbeauftragte hat dem Deutschen Bundestag jährlich aufgrund von § 2
Absatz 1 des Gesetzes über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
zu berichten. In Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Wehrbeauftragte dem
Deutschen Bundestag seinen Jahresbericht für das Jahr 2011 am 24. Januar 2012
vorgelegt.

B. Lösung

Einstimmige Annahme einer Entschließung.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/11215 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 17/8400 folgende Entschließung
anzunehmen:

„1. Die in dem Bericht enthaltenen Empfehlungen werden – soweit sie nicht be-
reits erledigt sind – der Bundesregierung zur Prüfung, Erwägung und Beach-
tung zur Kenntnis gebracht. Die Bundesregierung wird ferner gebeten, den
Jahresbericht des Wehrbeauftragten, die Stellungnahme des Bundesministe-
riums der Verteidigung dazu und die Ergebnisse der Beratung des Deutschen
Bundestages der Truppe zugänglich zu machen.

2. Der Deutsche Bundestag dankt dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern für die Arbeit im Berichtsjahr.

3. Die Bundesregierung wird gebeten, bis zum 23. Januar 2013 dem Verteidi-
gungsausschuss über Ergebnisse und vollzogene Maßnahmen zu berichten.“

Berlin, den 24. Oktober 2012

Der Verteidigungsausschuss

Dr. h. c. Susanne Kastner
Vorsitzende

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Rainer Erdel
Berichterstatter

Harald Koch
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter

urteilungssystems in Verbindung mit dem immer wieder an- betreffendes Thema. Dazu gehörten aber auch Ausrüstungs-

gesprochenen Beförderungsstau zu verringern.

Die Fraktion der SPD merkte an, zwar sei die Zahl der Ein-
gaben tatsächlich rückläufig, aber im Rahmen der Bundes-
wehrreform werde es sicherlich noch einige Beschwerden

fragen – insbesondere Munition, geschützte Fahrzeuge und
die einsatzvorbereitende Ausbildung – sowie die zunehmen-
de Verlängerung der Stehzeiten im Einsatz.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11215

Bericht der Abgeordneten Anita Schäfer (Saalstadt), Karin Evers-Meyer,
Rainer Erdel, Harald Koch und Omid Nouripour

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Unterrichtung auf Druck-
sache 17/8400 in seiner 195. Sitzung am 27. September
2012 beraten und gemäß § 114 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages zur federführenden Beratung an den
Verteidigungsausschuss und zur Mitberatung and den
Rechtsausschuss überwiesen.

II. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/8400 in seiner 98. Sitzung am 24. Oktober 2012 beraten
und empfiehlt Kenntnisnahme.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat den Jahresbericht unter
Einbeziehung der Stellungnahme des Bundesministeriums
der Verteidigung vom 27. Juni 2012 in seiner 124. Sitzung
am 24. Oktober 2012 beraten. Im Ergebnis empfiehlt er ein-
stimmig, in Kenntnis der Unterrichtung durch den Wehrbe-
auftragten die in der Beschlussempfehlung wiedergegebene
Entschließung anzunehmen.

Im Verlauf der Ausschussberatung dankten alle Fraktionen
dem Wehrbeauftragten und seinen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.

Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass der Be-
richt für das Jahr 2011 erstmals einen Zeitraum nach der
Aussetzung der Wehrpflicht umfasse. Es gebe zwar einige
Beschwerden bei der Umsetzung der Reform, aber die Zahl
der Eingaben an den Wehrbeauftragten sei erneut gesunken.
Auch das Bewerberaufkommen sei weiter hervorragend.
Wichtig bei der Nachwuchsgewinnung sei nach wie vor die
Attraktivität des Dienstes, so dass es erfreulich sei, dass über
40 Maßnahmen aus dem Attraktivitätspaket des Bundesmi-
nisteriums der Verteidigung im Haushalt 2013 voll abge-
deckt seien. Selbst die angespannte Personallage im Sani-
tätsdienst habe sich leicht verbessert, erfordere allerdings
weiterhin genaue Beobachtung. Zur Kritik an der Einbin-
dung der Bundeswehrkrankenhäuser in die zivile medizini-
sche Versorgung habe das Bundesministerium bereits Stel-
lung genommen. Dies diene der Aufrechterhaltung einer
breiten Qualifikation des Sanitätspersonals auch für Krank-
heitsbilder, die in der besonderen Demografie der Truppe
weniger häufig vorkämen. Schließlich würden das künftig
flexiblere Verpflichtungssystem und die demografische Ent-
wicklung hoffentlich dazu beitragen, das Problem des Be-

gung bringen werde. Der Bericht zeige, dass es bei der Ver-
einbarkeit von Familie und Dienst noch viel zu tun gebe. So
könne es z. B. nicht sein, dass eine Mutter mit einem Kind
unter zwei Jahren in den Auslandseinsatz müsse. Ebenso
seien drei Auslandseinsätze in zwei Jahren generell zu viel –
wie zuletzt im Fall des deutsch-österreichischen ORF-
Bataillons, der Verstärkungskräfte in Kosovo, geschehen.
Weiterhin hielten viele Betroffene die Stehzeiten für zu kurz,
um mit der Familie am neuen Standort Fuß zu fassen.

Die Fraktion der FDP stellte fest, dass der Bericht auf die
in weiten Teilen schlechte Stimmung in der Truppe aufmerk-
sam mache, die auch mit der ungewissen Zukunft vieler Sol-
daten zusammenhänge. Dies spiegele sich auch in der Zahl
der Eingaben an den Wehrbeauftragten, die zwar insgesamt
gesunken, aber im Verhältnis zur Truppenstärke gestiegen
sei. Es sei gut, dass sich der Wehrbeauftragte auch darum
kümmere, wie es den Soldaten im Auslandseinsatz gehe und
wie sie versorgt würden, wenn sie von dort zurückkämen.
Bei der Umsetzung des Einsatzversorgungs-Verbesserungs-
gesetzes gebe es nämlich auch weiter Probleme. Die Attrak-
tivität des Dienstes hänge mit der gesellschaftlichen Ent-
wicklung zusammen. Daher sei es wichtig, anstelle starrer
Regeln flexible Instrumente zur Verfügung zu haben. Viele
der im Bericht aufgezeigten Probleme seien im Übrigen seit
Jahren bekannt, und es sei ein ständiger Prozess, sich hier in
der Zusammenarbeit für Verbesserungen zu engagieren.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, wenn der Bericht im-
mer wieder die gleichen Themen behandele, müsse man sich
nach der Wirkung auf die Politik fragen und danach, inwie-
fern die Bundesregierung hier Anregungen aufgreife und et-
was ändere. Insbesondere die unzureichende Absicherung
bei einer körperlichen oder seelischen Verwundung nach
einem Auslandseinsatz sei problematisch. Zentrale Kritik-
punkte seien auch das immer noch häufig herabwürdigende
Verhalten von Vorgesetzten, die fehlenden Fortschritte bei
der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die Personalsitua-
tion im Sanitätsdienst sowie die aufgrund der Unsicherheit
über die Zukunft schlechte Stimmung. Hier gebe es hoffent-
lich in den nächsten Monaten nun endlich eine Änderung.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte den
Bericht, kritisierte jedoch dass es beim Thema Frauen vor al-
lem um Schwangerschaft oder die grundsätzliche Haltung
zum Dienst von Frauen in den Streitkräften gehe, aber z. B.
nicht um die Karrierechancen oder andere Fragen, mit denen
die Gleichstellungsbeauftragten zu tun hätten. Außerdem
werde nicht ausreichend deutlich, dass die Vereinbarkeit von
Familie und Dienst Frauen und Männer gleichermaßen be-
treffe. Zu den besonders dringlich abzustellenden Mängeln
gehöre das Führungsverhalten als alle anderen Bereiche mit
geben. Das Bewertungssystem sei wohl langfristig weiter ein
Problem, auch wenn die Reform dort sicher einiges in Bewe-

Drucksache 17/11215 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Berlin, den 24. Oktober 2012

Anita Schäfer (Saalstadt)
Berichterstatterin

Karin Evers-Meyer
Berichterstatterin

Rainer Erdel
Berichterstatter

Harald Koch
Berichterstatter

Omid Nouripour
Berichterstatter
t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.