BT-Drucksache 17/11181

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10958 - Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11181
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10958 –

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die
Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des
Luftverkehrsgesetzes

A. Problem

Mit der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und
Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004
wird den Mitgliedstaaten u. a. aufgegeben, für die Einhaltung und Durchsetzung
der Verordnung in Bezug auf den See- und Binnenschiffsverkehr entsprechende
Stellen einzurichten. Weiterhin haben die Mitgliedstaaten Sanktionen für Ver-
stöße gegen diese EU-Verordnung festzulegen. Die Übergangsfrist des § 73 Ab-
satz 4 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), die gewährleistet, dass die bisherigen
im deutschen Luftraum in grenznahen Bereichen ausgeübten Tätigkeiten aus-
ländischer Flugsicherungsorganisationen gemäß § 31b Absatz 6 LuftVG zuläs-
sigerweise fortgesetzt werden können, endet am 31. Dezember 2012.

B. Lösung

Durch das EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (FahrgRSchG) soll die Er-
mächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Durchsetzung und Einhal-
tung der EU-Verordnung geschaffen werden. Schließlich soll eine Änderung der
formalrechtlichen Zuständigkeitsnorm des Bundes für den Bereich der See- und
Binnenschifffahrt im Hinblick auf die Durchführung der Verordnung (EG)
Nr. 2006/2004 im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz erfolgen. Mit der
Änderung des § 73 Absatz 4 LuftVG soll die am 31. Dezember 2012 endende
Übergangsfrist um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden.
Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD,
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 17/11181 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11181

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10958 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 24. Oktober 2012

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Anton Hofreiter
Vorsitzender

Thomas Lutze
Berichterstatter

Berlin, den 24. Oktober 2012

Thomas Lutze

Berichterstatter

H. Heene
ese
I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10958 in seiner 198. Sitzung am 18. Oktober 2012
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung zur federführenden Beratung sowie an den Rechts-
ausschuss und an den Ausschuss für Tourismus zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen eine Ermäch-
tigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung
der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte
im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 sowie eine Änderung der
formalrechtlichen Zuständigkeitsnorm des Bundes für den
Bereich der See- und Binnenschifffahrt im Hinblick auf die
Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 im EG-
Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz. Zudem beinhaltet er
eine Änderung des § 73 Absatz 4 LuftVG, durch welche die
am 31. Dezember 2012 endende Übergangsfrist, die gewähr-
leisten soll, dass die bisherigen im deutschen Luftraum in
grenznahen Bereichen ausgeübten Tätigkeiten ausländischer
Flugsicherungsorganisationen gemäß § 31b Absatz 6 LuftVG
zulässigerweise fortgesetzt werden können, um zwei Jahre
bis zum 31. Dezember 2014 verlängert wird.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10958 in seiner 98. Sitzung am 24. Oktober 2012
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des-
sen Annahme.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in sei-
ner 65. Sitzung am 24. Oktober 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10958 in seiner
81. Sitzung am 24. Oktober 2012 beraten. Er empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzent-
wurfs auf Drucksache 17/10958.
Drucksache 17/11181 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Thomas Lutze
mann

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.