BT-Drucksache 17/11149

Drohende Einschnitte bei der europäischen Forschungsförderung

Vom 24. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11149
17. Wahlperiode 24. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Oliver Kaczmarek,
Willi Brase, Ulla Burchardt, Petra Ernstberger, Michael Gerdes, Iris Gleicke,
Klaus Hagemann, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Florian Pronold, Marianne
Schieder (Schwandorf), Swen Schulz (Spandau), Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Drohende Einschnitte bei der europäischen Forschungsförderung

Forschung und Innovation sind Grundpfeiler für die Sicherung der Zukunfts-
und Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und für Deutschland. Die
europäischen Forschungsrahmenprogramme haben sich zu einem zentralen Be-
standteil der Finanzierung von Wissenschaft und Forschung in der Euro-
päischen Union und auch in Deutschland entwickelt.

Für die nächste Förderperiode 2014 bis 2020 hat die Europäische Kommission
ein Budget von 80 Mrd. Euro für das neue Forschungsrahmenprogramm
„Horizont 2020“ vorgeschlagen. Mit dem neuen Programm soll auf den Erfolgen
früherer Rahmenprogramme aufgebaut werden und neue Impulse für die Stär-
kung von Wissenschaft und Forschung gesetzt werden.

Die Bundesregierung hatte sich intensiv für eine Anhebung des Fördervolumens
im Rahmen des nächsten Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“ ein-
gesetzt. Nun droht offenkundig ein Scheitern dieser Bemühungen. Laut Medien-
berichten drohen in den aktuellen Beratungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen
deutliche Einschnitte bei der Forschungsförderung der Europäischen Union.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Strebt die Bundesregierung weiterhin an, das Volumen der Förderung im
Rahmen des nächsten Forschungsrahmenprogramms „Horizont 2020“ auf
80 Mrd. Euro anzuheben, und falls nein, welche Förderhöhe strebt die
Bundesregierung an?

2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europaparlamentsabgeord-
neten Dr. Christian Ehler (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 19. September
2012), dass allein schon für die Fortführung der bestehenden Programme 78
Mrd. Euro notwendig wären, und falls nein, welches Förderniveau wäre für
die nächste Förderperiode erforderlich?
3. Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung weiterhin dafür einsetzt, das
EU-Budget auf 1 Prozent des BNE (Bruttonationaleinkommen) zu be-
grenzen, und mit welchen Auswirkungen auf die Forschungsförderung der
EU rechnet die Bundesregierung angesichts dieser Festlegung?

Drucksache 17/11149 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Europaparlamentsabgeord-
neten Dr. Christian Ehler, dass bei einer Begrenzung des EU-Budgets auf
1 Prozent des BNE für „Horizont 2020“ nur 60 Mrd. Euro statt der an-
gestrebten 80 Mrd. Euro zur Verfügung stehen würden?

5. Hält es die Bundesregierung angesichts der Haltung anderer EU-Mitglied-
staaten für realistisch, einerseits das Budget der EU auf 1 Prozent des BNE
zu begrenzen, andererseits die Mittel für „Horizont 2020“ und insbesondere
für den Europäischen Forschungsrat (ERC) deutlich anzuheben?

6. Vertritt die Bundesregierung in den laufenden Verhandlungen zum Mehr-
jährigen Finanzrahmen die Auffassung, dass auch der EU-Kommissions-
vorschlag für die finanzielle Ausgestaltung von „Horizont 2020“ (80 Mrd.
Euro) abgesenkt werden muss, und falls ja, aus welchen Gründen?

7. Ist es zutreffend, dass Mitgliedstaaten der EU für ein deutlich niedrigeres
Förderniveau für „Horizont 2020“ in Höhe von rund 45 Mrd. Euro plädie-
ren, und falls ja, um welche Staaten handelt es sich?

8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass entgegen der öffentlich
kommunizierten Anhebung der Fördermittel um 46 Prozent gegenüber
dem Budget des 7. Forschungsrahmenprogramms (bei einer Förderhöhe
von 80 Mrd. Euro) in Wahrheit lediglich von einem Mittelaufwuchs in der
Größenordnung von circa 12 Mrd. Euro ausgegangen werden kann, sofern
man die Inflation in den Jahren von 2007 bis 2011, die Integration markt-
naher Innovationsmaßnahmen aus dem Rahmenprogramm für Wettbe-
werbsfähigkeit und Innovation (CIP) (und damit nicht „klassischer“ For-
schungsförderung), die EIT-Finanzierung (EIT = European Institute of In-
novation and Technology) sowie die nicht in wettbewerbsbasierten Verfah-
ren zu vergebenden Mittel für ITER (ITER = International Thermonuclear
Experimental Reactor) und GMES (GMES = Global Monitoring for Envi-
ronment and Security) aus dem Gesamtbudget herausrechnet, und falls
nein, von welchem Nettomittelaufwuchs für die Forschungsförderung bei
einem Forschungsetat von 80 Mrd. Euro geht die Bundesregierung aktuell
aus?

9. Sollte eine stärkere Prioritätensetzung im neuen Rahmenprogramm „Hori-
zont 2020“ notwendig sein, wenn eine Förderhöhe von 80 Mrd. Euro oder
mehr nicht erzielt werden kann, welche Bereiche sollten dann nach Auf-
fassung der Bundesregierung prioritär gefördert werden, und in welchen
Bereichen könnten am ehesten Einschränkungen vorgenommen werden?

10. Sollten nach Überzeugung der Bundesregierung die Großprojekte ITER
und GMES innerhalb oder außerhalb des Budgets von „Horizont 2020“
finanziert werden, und aus welchen Gründen vertritt die Bundesregierung
diese Position?

11. Sollten die Großprojekte ITER und GMES tatsächlich entgegen dem Vor-
schlag der Europäischen Kommission aus dem Budget von „Horizont
2020“ finanziert werden, in welcher der drei Programmsäulen und der da-
zugehörigen Aktionslinien sollen die hierfür notwendigen Einsparungen
nach Meinung der Bundesregierung vorgenommen werden?

Berlin, den 24. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.