BT-Drucksache 17/11118

Anlagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern beim Netzausbau

Vom 19. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11118
17. Wahlperiode 19. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anlagemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern beim Netzausbau

Ende September 2012 hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit, Peter Altmaier, angekündigt, Bürgerinnen und Bürger an den
Gewinnen aus dem Bau von neuen Stromleitungen zu beteiligen. Mit einer so-
genannten Bürgerdividende sollen die Menschen die Möglichkeit haben, sich
mit ihrem Kapital zu einem festen Zinssatz zu beteiligen. Investitionen sollen
bereits ab 500 Euro möglich sein. Die Anteile sollen dabei vorrangig den Eigen-
tümern von Grundstücken oder den Bewohnern von Gemeinden angeboten wer-
den, die vom Netzausbau betroffen sind. Aber auch der Allgemeinheit soll eine
Beteiligung offenstehen. Weitere Details sind bisher nicht bekannt, ebenso
wenig wie der Stand der Debatte innerhalb des federführenden Bundes-
ministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Schritte sind für die Implementierung der „Bürgerdivi-
dende“ beim Netzausbau vorgesehen?

2. Die Änderung welcher Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen etc.) ist
hierfür erforderlich?

3. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?

4. Sollen die Bürgerinnen und Bürger sich nur am Ausbau der Übertragungs-
oder auch der Verteilnetze beteiligen können, und wenn ja, warum?

5. In welchem Rechtsverhältnis werden die Anteilseigner durch den Ankauf
von Anteilen zum Netzbetreiber stehen?

6. Ist es vorgesehen, dass Bürgerinnen und Bürger sich gezielt an einzelnen Pro-
jekten des Netzausbaus oder an dem gesamten Netzausbau eines Netzbetrei-
bers oder aller Netzbetreiber oder an den Netzbetreibern selbst beteiligen
können?

7. Welche Beteiligungsform (Aktiengesellschaft, Genossenschaften, GmbHs

etc.) für Bürgerinnen und Bürger möchte die Bundesregierung durch die
„Bürgerdividende“ ermöglichen?

8. Sollen Bürgerinnen und Bürger neben der rein finanziellen Beteiligung am
Netzausbau über die Beteiligung auch Einfluss auf die Unternehmen und
Projekte des Netzausbaus ausüben können, und wenn ja, wie soll dies mög-
lich sein, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

Drucksache 17/11118 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
9. Wie hoch soll nach den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung der
Anteil der Bürgerbeteiligung am Gesamtkapital maximal sein können?

10. Soll nach Auffassung der Bundesregierung die Realisierung von Netz-
ausbauprojekten vor allem im Verteilnetzbereich auch ausschließlich in
Bürgerhand, z. B. in Form von Genossenschaften, möglich sein?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie soll dies rechtlich verankert wer-
den?

11. Von welchem Gesamtvolumen geht die Bundesregierung bei der Implemen-
tierung einer „Bürgerdividende“ beim Netzausbau aus?

12. Mit welcher Spannbreite einer Rendite für die Bürgerinnen- und Bürger-
beteiligung am Netzausbau rechnet die Bundesregierung?

13. Wie soll diese Rendite in Relation zu den von der Bundesnetzagentur fest-
gelegten Renditen für die Betreiber von Übertragungs- und Verteilnetzen
stehen?

14. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „lokale Bevölkerung“, die
nach Ankündigung von Bundesumweltminister Peter Altmaier „bevorzugt“
(siehe u. a. manager magazin vom 30. September 2012) Anteilseigner wer-
den können?

15. Welche konkreten Vorteile soll die „lokale Bevölkerung“ gegenüber der
übrigen Bevölkerung bei der Beteiligung am Netzausbau haben?

16. Wie sollen die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als Anteilseigner ge-
schützt und die Risiken minimiert werden?

17. Welche konkreten Risiken tragen die Bürger bzw. Anteilteilseigner etwa bei
Leitungsausbauverzögerungen oder Schadensfällen?

18. Unterstützt die Bundesregierung die Initiative von einzelnen Übertragungs-
netzbetreibern (u. a. TenneT TSO GmbH), die eine Eigenkapitalbeteiligung
von Bürgern an konkreten Leitungsbauprojekten vorsieht?

19. Unterstützt die Bundesregierung einen möglichen Einstieg des US-ameri-
kanischen Unternehmens Anbaric Transmission als Anteilseigner oder auch
Netzbetreiber etwa durch eine Beteiligung am Übertragungsnetzbetreiber
Tennet TSO GmbH?

20. Strebt die Bundesregierung selbst an, als Bund Anteile am Stromnetz oder
an den Übertragungsnetzbetreibern zu erwerben?

21. Gilt nach wie vor das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
verankerte Ziel der Gründung einer „unabhängigen und kapitalmarktfähi-
gen Netzgesellschaft“?

Wenn ja, durch welche konkreten Aktivitäten soll das Ziel erreicht werden?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 19. Oktober 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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