BT-Drucksache 17/11104

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10753 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Vom 19. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11104
17. Wahlperiode 19. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10753 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 17. November 2011
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Fürstentum Liechtenstein
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

A. Problem

Doppelbesteuerungen stellen bei grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betäti-
gung ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen dar. Bisher hat es
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein
kein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gegeben.

B. Lösung

Durch das am 17. November 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Fürstentum Liechtenstein geschlossene Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen sollen derartige steuerliche Hindernisse
zur Förderung und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bun-
desrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein abgebaut werden.
Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit in Steuersachen vor dem Hintergrund
des am 28. Oktober 2010 in Kraft getretenen Steuerinformationsaustauschab-
kommens ausgeweitet und vertieft werden.

Unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

Drucksache 17/11104 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Die aus einigen Regelungen zu erwartenden Steuermindereinnahmen dürften
die in anderen Bereichen eintretenden Steuermehreinnahmen nur geringfügig
überschreiten. Bei den öffentlichen Haushalten ist daher im Saldo mit keinen
nennenswerten finanziellen Auswirkungen zu rechnen.

E. Erfüllungsaufwand

Grundsätzlich werden durch DBA keine eigenständigen Informationspflichten
oder Bürokratielasten begründet, da sie lediglich die nach nationalem Steuer-
recht bestehenden Besteuerungsrechte der beteiligten Vertragsstaaten vonein-
ander abgrenzen. Mit dem zum Abkommen gehörigen Protokoll werden zwei
Informationspflichten eingeführt, von denen aber nur wenige Unternehmen mit
einem geringen zeitlichen Aufwand betroffen sind. Darüber hinaus führt das Ab-
kommen weder für Unternehmen noch für Bürgerinnen und Bürger und für die
Steuerverwaltungen der Länder zu einem messbaren zusätzlichen Erfüllungs-
aufwand.

F. Weitere Kosten

Die Wirtschaft ist durch das Gesetz nicht unmittelbar betroffen. Unternehmen,
insbesondere den mittelständischen Unternehmen, entstehen durch dieses Ge-
setz keine direkten und auch keine indirekten Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau, sind von dem Gesetz nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11104

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10753 unerändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Der Finanzausschuss

Dr. Birgit Reinemund
Vorsitzende

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

– Bernd Jonas, ThyssenKrupp AG,
den solle. Zwar werde das Bestreben der Regierung des
Fürstentums zu einem Paradigmenwechsel durchaus aner-
– Dr. Alexander Linn, Deloitte & Touche, München,

– Prof. Dr. iur. Jürgen Lüdicke, Universität Hamburg/PwC,

– Heinz Nett, Hilti AG, Schaan,

kannt. Aber vor dem Hintergrund, dass Liechtenstein über
Jahrzehnte eine sogenannte Steueroase gewesen sei, wie
schon die Anzahl von über 20 000 sogenannter Briefkasten-
firmen belege, würden klare Aussagen vermisst, mit welchen
Drucksache 17/11104 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Manfred Kolbe, Dr. Volker Wissing und
Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 17/10753 in seiner 195. Sitzung am 27. September
2012 beraten und dem Finanzausschuss zur Beratung über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das am 17. November 2011 mit dem Fürstentum Liechten-
stein geschlossene Abkommen folgt im Wesentlichen dem
OECD-Musterabkommen für DBA mit Modifikationen, die
zum Teil an Regelungen in den bestehenden DBA zwischen
Deutschland und den Nachbarstaaten Schweiz und Öster-
reich angelehnt sind.

Hervorzuheben sind die Übernahme des so genannten Au-
thorized OECD Approach (AOA) für die Gewinnabgren-
zung von Betriebsstätten, der Verzicht auf eine Quellenbe-
steuerung für zwischengesellschaftliche Dividendenzahlun-
gen ab einer Mindestbeteiligung von 10 Prozent bei einer
Mindesthaltedauer der Beteiligung von einem Jahr (entspre-
chend der im Verhältnis zur Schweiz geltenden Regelung)
sowie ein Quellenbesteuerungsrecht für die Erträge aus der
Vermarktung von Persönlichkeitsrechten durch Künstler
oder Sportler (entsprechend der im DBA mit Österreich ent-
haltenen Regelung).

Die in dem Artikel 26 des OECD-Musterabkommens für
DBA entsprechende Informationsaustauschklausel erlaubt
über die Rechtsgrundlage des geltenden Steuerinformations-
abkommens hinaus auch einen spontanen und automatischen
Austausch von Informationen in Steuersachen.

Das Abkommen enthält neben den üblicherweise in den
deutschen DBA vereinbarten Klauseln zur Vermeidung un-
gerechtfertigter Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen
besondere Aktivitäts- und Substanzerfordernisse und sieht
weitreichende Vorbehalte zugunsten innerstaatlicher Vor-
schriften zur Vermeidung von Missbrauch und doppelter
Nichtbesteuerung vor.

III. Öffentliche Anhörung

Der Finanzausschuss hat in seiner 103. Sitzung am 16. Okto-
ber 2012 eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf
durchgeführt. Folgende Einzelsachverständige, Verbände
und Institutionen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme:

– Bundessteuerberaterkammer,

– Dr. Katja Gey, Ministerium für Präsidiales und Finanzen,
Regierung Liechtenstein, Vaduz,

– Prof. Dr. Johanna Hey, Universität Köln,

Das Ergebnis der öffentlichen Anhörung ist in die Aus-
schussberatungen eingegangen. Das Protokoll einschließlich
der eingereichten schriftlichen Stellungnahmen ist der Öf-
fentlichkeit zugänglich.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 101.
Sitzung am 28. September 2012 erstmalig beraten und die
Durchführung einer öffentlichen Anhörung am 16. Oktober
2012 beschlossen (siehe hierzu Abschnitt III). Daraufhin hat
er den Gesetzentwurf in seiner 104. Sitzung am 17. Oktober
2012 abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
unveränderte Annahme.

Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP mach-
ten darauf aufmerksam, dass Liechtenstein inzwischen sehr
konsequent eine Weißgeldstrategie verfolge und selbst
Briefkastenfirmen und andere Dinge aus der Vergangenheit
als kritisch ansehe.

Darüber hinaus liege das Abkommen auch im Interesse der
in Liechtenstein tätigen deutschen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer wie auch der deutschen Unternehmen.

Auch in der Anhörung sei das Abkommen mit einer Aus-
nahme von allen Sachverständigen positiv gewürdigt wor-
den.

Obwohl die Fraktion der SPD den Verlauf der öffentlichen
Anhörung und die dort gegebenen Antworten als nicht zu-
friedenstellend ansah, erklärte sie, dass sie dem Gesetzent-
wurf zustimmen werde. Gleichzeitig forderte sie, in zwei bis
drei Jahren eine Evaluation des Gesetzentwurfs vorzuneh-
men, um zu sehen, ob er sich in der Praxis bewährt habe.

Die Fraktion DIE LINKE. machte in ihren Ausführungen
deutlich, dass sie die Bemühungen Liechtensteins, von der
Steueroasenpolitik wegzukommen, nicht verkennen wolle,
aber die Anhörung und die dort von Liechtensteiner Seite ge-
machten Ausführungen hätten deutlich Zweifel aufkommen
lassen, dass das Land tatsächlich mit dieser Steueroasenpoli-
tik gebrochen habe.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte
ebenfalls den Verlauf der öffentlichen Anhörung. Es konnte
vonseiten der Experten und insbesondere der Vertreter
Liechtensteins nicht ausreichend begründet dargelegt wer-
den, wie die sogenannte Weißgeldstrategie verwirklicht wer-
– Tax Justice Network, Markus Henn,

– Prof. Dr. Martin Wenz, Universität Liechtenstein, Vaduz.
Strategien man diesen Paradigmenwechsel vollziehen wolle.
Dies belege vor allem auch die sehr reservierte Aussage von

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11104

liechtensteinischer Seite im Fachgespräch zum Thema auto-
matischer Informationsaustausch, die weit hinter den Verein-
barungen zwischen Liechtenstein und den USA zurück-
bliebe.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Manfred Kolbe
Berichterstatter

Dr. Volker Wissing
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter

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