BT-Drucksache 17/11083

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Brugger, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/9414 - Die Beschaffung unbemannter Systeme überprüfen b) zu dem Bericht gem. § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 17/6904 - Technikfolgenabschätzung (TA) Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme

Vom 18. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11083
17. Wahlperiode 18. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Verteidigungsausschusses (12. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Agnes Brugger, Omid Nouripour, Katja Keul,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/9414 –

Die Beschaffung unbemannter Systeme überprüfen

b) zu dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung
– Drucksache 17/6904 –

Technikfolgenabschätzung (TA)
Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme

A. Problem

Unbemannte Systeme (UMS) sind in wachsendem Umfang in vielen Streitkräf-
ten eingeführt worden. In zahlreichen Einsätzen hat sich gezeigt, dass sie dazu
beitragen können, die Fähigkeiten der Truppe deutlich zu steigern sowie ihre
operativen Möglichkeiten zu verbessern. Der Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages hat deshalb – auf
Initiative des Verteidigungsausschusses – das Büro für Technikfolgen-Abschät-
zung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit der Durchführung eines TA-Pro-
jekts „Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Sys-
teme“ beauftragt.

Im nunmehr vorgelegten Abschlussbericht werden aus sicherheits- und
rüstungskontrollpolitischer Perspektive ebenso wie aus industrie-, innovations-
und forschungspolitischer Sicht eine Bestandsaufnahme vorgenommen sowie
ressortspezifischer und -übergreifender Informations- und Diskussionsbedarf
identifiziert.
B. Lösung

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt Bezug auf die Ausführungen
im Abschlussbericht zur Rüstungskontrolle und zum Humanitären Völkerrecht
und will die Bundesregierung zur Einleitung eines multidisziplinären Prüfpro-
zesses nach Artikel 36 des Zusatzprotokolls der Genfer Konvention auffordern

Drucksache 17/11083 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sowie zu einer umfassenden rüstungskontrollpolitischen Bestandsaufnahme mit
Blick auf unbewaffnete und bewaffnete unbemannte Systeme.

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9414 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion
DIE LINKE.

Zu Buchstabe b

Kenntnisnahme des Berichts auf Drucksache 17/6904.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11083

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/9414 abzulehnen;

b) den Bericht auf Drucksache 17/6904 zur Kenntnis zu nehmen.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Der Verteidigungsausschuss

Dr. h. c. Susanne Kastner
Vorsitzende

Dr. Reinhard Brandl
Berichterstatter

Dr. Hans-Peter Bartels
Berichterstatter

Rainer Erdel
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter

Agnes Brugger
Berichterstatterin

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei- z. B. den Schutz der Soldaten erheblich verbessert. Nötig sei

ner 80. Sitzung am 17. Oktober 2012 empfohlen, den Bericht
auf Drucksache 17/6904 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 73. Sitzung am 17. Oktober 2012 emp-

insofern vielmehr eine umfassende sicherheitspolitische
Debatte über die künftig von der Bundeswehr abzubildenden
Fähigkeiten.

Die Fraktion DIE LINKE. bekräftigte, soweit der Antrag
Drucksache 17/11083 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Reinhard Brandl, Dr. Hans-Peter Bartels,
Rainer Erdel, Paul Schäfer (Köln) und Agnes Brugger

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9414 in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 beraten und
zur federführenden Beratung an den Verteidigungsausschuss
sowie zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den
Innenausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und den Ausschuss für Bildung, Forschung
und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Der Bericht auf Drucksache 17/6904 wurde ebenfalls in der
187. Sitzung am 28. Juni 2012 beraten und zur federführen-
den Beratung an den Verteidigungsausschuss sowie zur
Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung und den Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 64. Sitzung am
26. September 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/9414 empfohlen. In seiner 65. Sitzung am
17. Oktober 2012 hat er empfohlen, den Bericht auf Druck-
sache 17/6904 zur Kenntnis zu nehmen.

Der Innenausschuss hat in seiner 81. Sitzung am 26. Sep-
tember 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/9414 empfohlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat in seiner 67. Sitzung am 17. Oktober 2012 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stim-
men der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags auf Drucksache 17/9414 empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat in seiner 81. Sitzung am 26. September
2012 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und
DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 17/9414 empfohlen. Außerdem hat er emp-
fohlen, den Bericht auf Drucksache 17/6904 zur Kenntnis zu
nehmen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Verteidigungsausschuss hat seine Beratungen in seiner
123. Sitzung am 17. Oktober 2012 aufgenommen und ab-
geschlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags auf Drucksache 17/9414. Außerdem empfiehlt
er, den Bericht auf Drucksache 17/6904 zur Kenntnis zu
nehmen.

Im Verlauf der Ausschussberatung verwies die Fraktion der
CDU/CSU darauf, dass es den Antrag nicht brauche.
Schließlich verpflichte die Genfer Konvention ohnehin jede
Hohe Vertragspartei, bei der Prüfung, Entwicklung, Be-
schaffung oder Einführung neuer Waffen oder neuer Mittel
oder Methoden der Kriegsführung festzustellen, ob ihre Ver-
wendung stets oder unter bestimmten Umständen durch die-
ses Protokoll oder durch eine andere auf die Hohe Vertrags-
partei anwendbare Regel des Völkerrechts verboten wäre.
Der TAB-Bericht biete hingegen eine fundierte Grundlage
für eine Debatte, und über mögliche Einsatzszenarien sei im
Verteidigungsausschuss bereits wiederholt diskutiert wor-
den. So begleite in Afghanistan z. B. die von der Bundes-
wehr geleaste Drohne HERON 1 Patrouillen. Dieses System
sei jedoch unbewaffnet, so dass sich regelmäßig die Frage
nach den Unterstützungsmöglichkeiten stelle, wenn deut-
sche Soldaten im direkten Feuergefecht mit Aufständischen
stünden.

Die Fraktion der SPD bestätigte, dass der TAB-Bericht viel
Stoff für Diskussionen biete. Diese könne man nicht führen,
ohne darauf einzugehen, dass die Praxis des Einsatzes von
Kampfdrohnen gegenwärtig durch die USA geprägt sei, die
derartige Waffensysteme in Ländern nutzten, die gar keine
Einsatzgebiete seien. Dies mache die gesellschaftliche Dis-
kussion schwierig, wenn man nun sage, dass die Bundes-
wehr auch solche Systeme wolle. Deshalb müsse man über
die Frage der Bewaffnung und die möglichen Einsatzszena-
rien in jedem Fall reden, und der Antrag sei dafür eine sehr
gute Grundlage. Ergänzend bereite die Fraktion der SPD
gerade selbst eine Große Anfrage zu dieser Thematik vor.

Die Fraktion der FDP kritisierte, der Antrag gehe viel zu
weit, weil die Debatte über den Einstieg in eine neue Tech-
nologie, deren vielfältige Möglichkeiten heute noch gar
nicht absehbar seien, auf die Frage einer möglichen Bewaff-
nung reduziert und damit bereits im Vorfeld „abgewürgt“
werde. Dabei hätten die Drohnen in dem Umfang, wie sie
derzeit von der Bundeswehr in Afghanistan genutzt würden,
fohlen, den Bericht auf Drucksache 17/6904 zur Kenntnis zu
nehmen.

eine rüstungskontrollpolitische Einordnung der Kampfdroh-
nen fordere, könne man dem zustimmen. Ansonsten sei der

Artikel 36 ZP I der Genfer Konvention und zur rüstungskon-

Berlin, den 17. Oktober 20

Dr. Reinhard Brandl
Berichterstatter

Paul Schäfer (Köln)
Berichterstatter
trollpolitischen Bestandsaufnahme als Impuls für eine ge-
meinsame Diskussion aufgegriffen.

12

Dr. Hans-Peter Bartels
Berichterstatter

Rainer Erdel
Berichterstatter

Agnes Brugger
Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11083

Antrag jedoch viel zu schwach formuliert, denn in Bezug auf
ein mögliches Verbot dieser Waffen reiche es nicht aus, le-
diglich einen Prüfauftrag zu formulieren. Nötig sei vielmehr
eine sofortige Ächtung von Waffensystemen dieser besonde-
ren Kategorie, denn die Frage der Bewaffnung sei nicht von
der gegenwärtigen Anwendungspraxis dieser Systeme zu
trennen, d. h. von den gezielten Tötungen, die die USA z. B.
mit Völkerrechtsverletzungen in Pakistan praktizierten. Im
Übrigen zeige der TAB-Bericht, mit wie vielen Folgen man
es dabei zu tun habe und dass ein Rüstungswettlauf auf
diesem Gebiet drohe. Man habe sich allerdings eine klare
Positionierung zu den ethisch-normativen Problemen des
Einsatzes dieser Waffen gewünscht.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies auf
den 2014 auslaufenden Vertrag für HERON 1 und den zu-
letzt auch im Rahmen der Haushaltsdebatte im Hinblick auf
eine künftige Bewaffnung unbemannter Systeme fraktions-
übergreifend deutlich gewordenen Diskussionsbedarf. So
müsse neben den finanziellen Implikationen z. B. über die
Einsatzszenarien, ethische Fragen wie eine mögliche Sen-
kung der Hemmschwelle beim Einsatz der Waffen aus der
Ferne oder die PTBS-Belastung der Drohnen-Piloten kritisch
debattiert werden. Außerdem werde häufig eine neue Tech-
nologie eingeführt und verbreitet und man setze sich erst im
Nachgang mit den Auswirkungen auseinander. Deshalb habe
man aus dem TAB-Bericht zwei zentrale Schlussfolgerun-
gen zur Prüfung eines Verbots dieser neuen Waffen nach

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