BT-Drucksache 17/11073

Petitionen und Bürgerbeteiligungsprojekte der Bundesregierung

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11073
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Groß, Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann,
Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Steffen-Claudio Lemme,
Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Axel Schäfer (Bochum),
Ottmar Schreiner, Stefan Schwartze, Sonja Steffen, Dr. Frank-Walter Steinmeier
und der Fraktion der SPD

Petitionen und Bürgerbeteiligungsprojekte der Bundesregierung

Bürgerbeteiligung bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gewinnt eine immer grö-
ßere Bedeutung, um die spätere Akzeptanz dieser Projekte zu gewährleisten.
Neben den planungsrechtlichen Instrumenten für die Beteiligung der Bürger
stellen Petitionen eine wichtige Option dar, um berücksichtigungswerte Hin-
weise auf die öffentliche Meinung zu Projekten und deren Planungsverfahren
zu erhalten. Befürwortende und ablehnende Positionen zu Infrastrukturprojek-
ten werden in den eingereichten Petitionen in formal sachlicher Art und aus
persönlicher Perspektive dargestellt. Neben der in Petitionen sich widerspie-
gelnden Meinungsbreite geben auch die zeitnah zu einzelnen Verfahrensstufen
zu verzeichnenden Petitionsneuzugänge wichtigen Aufschluss darüber, ob Pro-
jekte in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert werden. Zudem können An-
stiege oder Rückgänge von Petitionen als wichtige Indikatoren für sich än-
dernde Rahmenbedingungen wie zum Beispiel die Zunahme von Verkehren
und die damit steigende Verkehrslärmbelästigung angesehen werden, die in
Planungsprozessen zu berücksichtigen sind.

Petitionen sind das älteste und bewährteste Mittel der Bürgerbeteiligung und
gehören zu den unveräußerlichen Grundrechten. Sie sind gleichzeitig auch die
direkteste Form der Bürgeranhörung. Bei der Umsetzung einer verbesserten
Form der Bürgerbeteiligung mit einer optimierten Einbindung von Bürgern bei
der Planung von Infrastrukturprojekten ist das Instrument der Petition daher mit
einzubinden. In den vorliegenden Leitfäden und Handbüchern für gute Bürger-
beteiligung, wie zum Beispiel im Entwurf zum „Handbuch für eine gute Bür-
gerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“ des Bun-
desministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist dies bis-
lang noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Betrachtet die Bundesregierung Petitionen als eine wesentliche Form der
Bürgerbeteiligung?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die in Petitionen vor-
getragenen Anliegen im Zusammenhang mit der Planung von Infrastruktur-
projekten in Verfahren der Bürgerbeteiligung einzubringen bzw. mit diesen
rückzukoppeln?

Drucksache 17/11073 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
3. Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, um in Petitionen
vorgebrachte Anliegen gezielt und verstärkt im Sinne einer guten Bürger-
beteiligung in Gesetzgebungs- und Planungsverfahren und Aktivitäten der
Bundesregierung einzubinden?

4. Bezieht das BMVBS Petitionen an den Deutschen Bundestag, die dem
BMVBS mit der Bitte um Stellungnahmen zugeschickt werden sowie Peti-
tionen, die dem BMVBS mit Beschlüssen des Deutschen Bundestages (ein-
fach, als Material, zur Erwägung bzw. zur Berücksichtigung) überwiesen
werden, in das Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bun-
desverkehrswegeplanung 2015 ein?

Wenn ja, auf welche Art und Weise geschieht dies, welche öffentlichen Pe-
titionen (bitte nach Thema und Art der Zuleitung bzw. Überweisung an das
BMVBS auflisten), und wie viele nicht öffentliche Petitionen hat das
BMVBS in das Konzept bereits mit einbezogen?

Wenn nein, warum nicht?

5. In wie vielen Fällen haben Petitionen maßgeblich zu Änderungen von lau-
fenden Gesetzgebungsverfahren und zu nachträglichen Verbesserungen be-
stehender Gesetze beigetragen (bitte nach Ressort auflisten)?

6. Warum werden Petitionen in dem Entwurf des „Handbuchs für eine gute
Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor“
nicht erwähnt?

7. Wertet das BMVBS die Diskussionsforen zu öffentlichen Petitionen aus
den Bereichen Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung aus, und wenn ja,
welche und wie wurden diese bereits ausgewertet (bitte auflisten), und
plant das BMVBS eigene (weitere) Foren zu solchen Themen, und wenn ja,
welche?

8. Wie und in welcher personellen Form ist die Bearbeitung von Petitionen in
die einzelnen Bundesministerien der Bundesregierung integriert?

9. Sieht die Bundesregierung hier die Notwendigkeit personeller Auf-
stockung?

10. Sieht die Bundesregierung hier (bezogen auf die Fragen 8 und 9) die Not-
wendigkeit, eine Schnittstelle für verbesserte Bürgerbeteiligung einzurich-
ten?

Wenn nein, warum nicht?

11. Hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den
Gremien der Bundesländer hinsichtlich der Berücksichtigung von Petitio-
nen für notwendig, und wie könnte diese konkret ausgestaltet werden?

Berlin, den 17. Oktober 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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