BT-Drucksache 17/11063

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9192 - Neue Flusspolitik - Ein "Nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flusslandschaften" b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9160 - Umfassendes Elbekonzept erstellen

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11063
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Stüber, Eva Bulling-Schröter,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9192 –

Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rahmenkonzept für naturnahe
Flusslandschaften“

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber,
Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9160 –

Umfassendes Elbekonzept erstellen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Nach Auffassung der Antragsteller habe es die Bundesregierung versäumt, die
europäische Gewässerschutzpolitik wirkungsvoll umzusetzen. Nach der Wasser-
rahmenrichtlinie 2000/60/EG (WRRL) sollen bis 2015 alle natürlichen Gewässer
in einen „guten chemischen und ökologischen Zustand“ versetzt werden. Alle
künstlichen und erheblich veränderten Gewässer sollten „ein gutes ökologisches
Potenzial und einen guten chemischen Zustand“ aufweisen. Von diesem Ziel sei
die Bundesrepublik Deutschland weit entfernt.

Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, im Rahmen einer neuen
Flusspolitik bis Ende des Jahres 2012 ein „Nationales Rahmenkonzept für natur-
nahe Flusslandschaften“ auf den Weg zu bringen. Dabei solle sie Strategien zur
Verbesserung und nachhaltigen Sicherung von Qualität und Quantität der Res-
source Wasser durch die Revitalisierung des Lebensraums Flusslandschaft ent-
wickeln. Neue Beteiligungsverfahren sollen garantieren, dass alle relevanten Ak-

teure sowie Interessenvertretungen von vornherein eingebunden werden.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, im Rahmen des Gesamtkonzep-
tes Elbe eine enge Zusammenarbeit mit sämtlichen Anrainerstaaten und - bun-
desländern und eine frühzeitige und transparente Einbeziehung von Anwohnern,
Natur- und Umweltschutzverbänden sowie Unternehmen bei der Erarbeitung und

Drucksache 17/11063 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Umsetzung zu verankern. Sie solle einen flussangepassten Schiffsverkehr auf der
Elbe gewährleisten. Dabei sei bei allen Erhaltungsmaßnahmen darauf zu achten,
dass Eingriffe möglichst naturnah erfolgten und eine weitere Fahrrinnenvertie-
fung der Elbe und ihrer Nebenflüsse ausgeschlossen werden könne.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9192 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9160 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11063

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolleg beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/9192 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/9160 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Eva Bulling-Schröter
Vorsitzende

Ingbert Liebing
Berichterstatter

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

frühzeitige und transparente Einbeziehung von Anwohnern,
Natur- und Umweltschutzverbänden sowie Unternehmen

Bundes und der Länder verwechselt werden. Der Bund sei
für die angesprochene Bewirtschaftungsplanung oder für
bei der Erarbeitung und Umsetzung zu verankern. Sie solle
einen flussangepassten Schiffsverkehr auf der Elbe gewähr-
leisten. Dabei sei bei allen Erhaltungsmaßnahmen darauf zu
achten, dass Eingriffe möglichst naturnah erfolgten und eine

einzelne Maßnahmenprogramme nicht zuständig. Diese lä-
gen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Ähnlich verhalte
es sich hinsichtlich einer verstärkten Öffentlichkeitsbeteili-
gung. Sie sei bereits bei der Erarbeitung der Wasserrahmen-
Drucksache 17/11063 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ingbert Liebing, Ulrich Petzold, Waltraud Wolff
(Wolmirstedt), Horst Meierhofer, Sabine Stüber und Dorothea Steiner

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Antrag auf Drucksache 17/9192 wurde in der 175. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 26. April 2012 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz sowie den Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 17/9160 wurde in der 175. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 26. April 2012 zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an
den Innenausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Land-
wirtschaft und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Nach Auffassung der Antragsteller habe es die Bundes-
regierung versäumt, die europäische Gewässerschutzpolitik
wirkungsvoll umzusetzen. Nach der Wasserrahmenrichtlinie
2000/60/EG (WRRL) sollten bis 2015 alle natürlichen
Gewässer in einen „guten chemischen und ökologischen
Zustand“ versetzt werden. Alle künstlichen und erheblich
veränderten Gewässer sollten „ein gutes ökologisches
Potenzial und einen guten chemischen Zustand“ aufweisen.
Von diesem Ziel sei die Bundesrepublik Deutschland weit
entfernt.

Die Bundesregierung soll deshalb aufgefordert werden, im
Rahmen einer neuen Flusspolitik bis Ende des Jahres 2012
ein „Nationales Rahmenkonzept für naturnahe Flussland-
schaften“ auf den Weg zu bringen. Dabei solle sie Strategien
zur Verbesserung und nachhaltigen Sicherung von Qualität
und Quantität der Ressource Wasser durch die Revitali-
sierung des Lebensraums Flusslandschaft entwickeln. Neue
Beteiligungsverfahren sollen garantieren, dass alle relevan-
ten Akteure sowie Interessenvertretungen von vornherein
eingebunden werden.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, im Rahmen
des Gesamtkonzeptes Elbe eine enge Zusammenarbeit mit
sämtlichen Anrainerstaaten und - bundesländern und eine

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache
17/9192 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9192 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9160 abzulehnen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9160 abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD empfohlen, den Antrag auf Drucksache 17/9160 abzu-
lehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat die Anträge auf Drucksachen 17/9192 und 17/9160
in seiner 77. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, mit der Umsetzung
des Antrags „Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rahmen-
konzept für naturnahe Flusslandschaften““ würde man par-
allel zur Wasserrahmenrichtlinie ein weiteres Instrumen-
tarium aufbauen. Dies sei aber nicht notwendig, weil mit der
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie dieses Thema be-
reits geregelt sei. Auch würden die Zuständigkeiten des
weitere Fahrrinnenvertiefung der Elbe und ihrer Neben-
flüsse ausgeschlossen werden könne.

richtlinie vorgesehen gewesen und im Rahmen der Umset-
zung auch erfolgt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11063

Das angesprochene Vertragsverletzungsverfahren habe mit
diesen Inhalten und der Umsetzung der Wasserrahmenricht-
linie nichts zu tun, sondern betreffe einen völlig anderen Be-
reich.

An der Erstellung eines Elbekonzeptes werde bereits seit
rund einem Jahr gearbeitet. Beteiligt seien u. a. das Bundes-
ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung, die betroffenen Bundesländer und andere Staaten,
wie z. B. die Tschechische Republik. Ab Oktober 2012 solle
das Konzept in einer breiten Allgemeinheit debattiert wer-
den. Mit dem Antrag „Umfassendes Elbekonzept erstellen“
würden deshalb Maßnahmen gefordert werden, die schon
längst Realität seien.

Im Übrigen werde in der Begründung des Antrags nur
unvollständig zitiert. Es werde wiedergegeben, dass der Zu-
stand der Binnenelbe „mäßig“ bis „unbefriedigend“ sei.
Nicht erwähnt werde hingegen die Feststellung des Um-
weltbundesamtes, dass der ökologische Zustand der Bin-
nenelbe damit besser sei als der Zustand aller anderen
Bundeswasserstraßen. Das mache deutlich, was alle verant-
wortlichen Parteien, Umweltminister und Verkehrsminister
seit 1990 an den Gewässern in den neuen Bundesländern
geleistet hätten. Dass man den jetzigen Zustand, der noch
nicht befriedigend sei, erreicht habe, sei eine große Leis-
tung, die man anerkennen sollte.

Die Fraktion der SPD erklärte, ein nationales Rahmenkon-
zept wäre sehr zu begrüßen. Es würde inhaltlich zu deutli-
chen Fortschritten führen. Das betreffe nicht nur den ökolo-
gischen Zustand der Flüsse, sondern auch die Entwicklung
des multifunktionalen Systems der Flusslandschaften unter
Einbeziehung der Schifffahrt. Trotzdem könne man dem
Antrag nicht zustimmen, weil man eine grundlegend andere
Einstellung zur Wasserschifffahrtsverwaltung habe.

Dem Antrag „Umfassendes Elbekonzept erstellen“ könne
man hingegen zustimmen. Sowohl Schwer- und Sonder-
transporte als auch der Tourismus würden angemessen be-
rücksichtigt werden. Auch die Forderung nach einer fluss-
angepassten Flotte unterstütze man. Wichtig sei schließlich,
dass seitens der Fraktion DIE LINKE. kein weiterer Aus-
baubedarf gesehen werde.

Die Fraktion der FDP erklärte, der Antrag „Umfassendes
Elbekonzept erstellen“ enthalte positive Aspekte. Letztlich
sei er aber abzulehnen, weil die Aufrechterhaltung und Ver-
besserung der Schifffahrt nicht ausreichend berücksichtigt
werde. Es sei falsch, wenn alles, was man für die Schifffahrt
unternehme, grundsätzlich abgelehnt werde. Es gebe durch-
aus auch unterstützende Maßnahmen, die sowohl dem Fluss
als auch der Schifffahrt zugutekämen.

Auch sei es nicht immer zielführend, wenn man grenzüber-
schreitend gemeinsam handeln wolle. In der Tschechischen
Republik vertrete man beispielsweise in einigen Bereichen
eine andere Auffassung als die Bundesrepublik Deutsch-
land. Eine Einigung in diesen Bereichen würde nicht zu
einem besseren Ergebnis führen. Stattdessen würden die
ökologisch vernünftigeren Positionen der Bundesrepublik
Deutschland aufgeweicht werden.

Im Bereich Hamburg sei das Verkehrsaufkommen wesent-

erreichen sei. Die Unterelbe könne und solle weiter ausge-
baut werden.

Der Antrag „Neue Flusspolitik – Ein ,Nationales Rahmen-
konzept für naturnahe Flusslandschaften‘“ sei zu undifferen-
ziert. Vernünftig sei der Teil, der das Hochwasserwarnsystem
betreffe. Dies werde aber bereits fluss- und länderübergrei-
fend mit der Arbeitsgemeinschaft Wasser umgesetzt.

Diskutieren müsse man über die Zuständigkeiten des Bundes
und der Länder bei den wasserwirtschaftlichen Ausbaumaß-
nahmen. Notwendig sei eine bessere Koordinierung zwi-
schen dem Bund und den Ländern. Man habe sich diesbezüg-
lich bereits an den bayerischen Staatsminister für Umwelt
und Gesundheit, Dr. Marcel Huber, und an den seinerzeitigen
Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit, Dr. Norbert Röttgen, gewandt, um auf die Einrichtung
„runder Tische“ hinzuwirken. Man sollte versuchen, auf Bun-
desebene gemeinsam mit den Ländern in diesem Bereich zu
besseren Ergebnissen zu kommen.

Insbesondere mit Blick auf den Rhein und die Flüsse in Ost-
deutschland sei festzustellen, dass die Flüsse in einem we-
sentlich besseren Zustand seien als in der Vergangenheit.
Man sei auf dem richtigen Weg. Möglicherweise müsse man
trotzdem die verlängerten Fristen der Wasserrahmenricht-
linie in Anspruch nehmen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, mit den beiden Anträ-
gen fordere man die Bundesregierung auf, eine ökologisch
ausgerichtete Flusspolitik in politisches Handeln umzuset-
zen. Der Zustand der Gewässer sei schlechter als erwartet.
Ein integrierter, umfassender Gewässerschutz sei dringend
erforderlich. In den Natura-2000-Gebieten bestehe ein Ver-
schlechterungsverbot für den Zustand der Lebensräume und
für geschützte Arten. Die Oberflächengewässer sollten bis
zum Jahre 2014 im guten ökologischen und chemischen Zu-
stand sein. Das sei geltendes Recht. Für 80 Prozent der
deutschen Gewässer sei dieses Ziel bis 2014 nicht zu errei-
chen. Die Bundesregierung habe den EU-Gewässerschutz-
richtlinien zugestimmt. Sie müsse dafür sorgen, dass die
Vorgaben national umgesetzt werden würden.

Notwendig sei eine neue Flusspolitik. Dabei gehe es vor
allen Dingen um die Koordination der verschiedenen poli-
tischen Ebenen. Bei den zuständigen Behörden auf Bundes-
und Länderebenen habe sich in den vergangenen Jahren
einiges hinsichtlich der Abstimmung getan. Das reiche aber
noch nicht aus. Die Bundesregierung habe für die notwen-
dige Verzahnung der Politiken und Zuständigkeiten zu sor-
gen. Dazu könne ein nationales Rahmenprogramm für öko-
logische Flusslandschaften hilfreicher sein. Beispielsweise
sei der Bund für den Wasserkörper der Bundeswasser-
straßen zuständig. Die Uferbereiche lägen aber in der Zu-
ständigkeit der Länder. Bei der Altarmanbindung an Bun-
deswasserstraßen zur Verbesserung der Gewässerökologie
seien die Länder nicht bereit, die Kosten zu tragen. Der
Bund würde die Mittel zwar bereitstellen, die Maßnahmen
lägen aber nach Ansicht des Bundesrechnungshofes in der
Zuständigkeit der Länder. So könne die Wasserrahmenricht-
linie nicht effizient umgesetzt werden.

Schließlich solle die zivilgesellschaftliche Mitwirkung neu de-

lich größer als an der Oberelbe. Deshalb sollte man auch
weiterhin dafür sorgen, dass der Hamburger Hafen gut zu

finiert werden. Dialogorientierte Beteiligungsverfahren seien
notwendig.

Drucksache 17/11063 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die
inhaltlichen Forderungen im Antrag „Umfassendes Elbe-
konzept erstellen“ seien richtig. Sie entsprächen im Wesent-
lichen den Forderungen des diesbezüglichen Antrags der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es sei notwendig,
sämtliche Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen an der Elbe
hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Natur und Umwelt
zu überprüfen. Die für den Elberaum entwickelten bzw. zu
entwickelnden Konzepte seien entsprechend mit diesen Er-
gebnissen in Einklang zu bringen. An den bisherigen Prü-
fungen sei maßgeblich die Exekutive beteiligt. Es stelle sich
die Frage, wann die Ergebnisse veröffentlicht werden sol-
len. Der vorliegende Antrag sei insgesamt weiterführend.
Man werde ihm deshalb zustimmen.

Der Antrag „Neue Flusspolitik – Ein „Nationales Rahmen-
konzept für naturnahe Flusslandschaften“ thematisiere viele
Ziele einer guten Flusspolitik. Man müsse aber nicht alles
neu entwickeln. Viele Elemente seien bereits vorhanden und
könnten weiterentwickelt werden. Eine angemessene Um-
setzung der Wasserrahmenrichtlinie sei von besonderer Be-
deutung, ebenso, dass die Hochwasserschutzproblematik in

Angriff genommen werde. Beide Punkte seien entschei-
dend, würden aber in dem vorliegenden Antrag nicht eine
entsprechende Berücksichtigung finden. Auch eine Verbin-
dung zur Landwirtschaftspolitik finde nicht statt. Es reiche
nicht aus, viele richtige Themen anzusprechen, sondern es
müssten konkrete Umsetzungsvorschläge erfolgen. Man
könne dem Antrag nicht zustimmen, werde sich aber enthal-
ten, weil der Antrag auch eine Reihe richtiger Elemente ent-
halte.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag zu empfeh-
len, den Antrag auf Drucksache 17/9192 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem
Deutschen Bundestag zu empfehlen, den Antrag auf Druck-
sache 17/9160 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Ingbert Liebing
Berichterstatter

Ulrich Petzold
Berichterstatter

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Horst Meierhofer
Berichterstatter

Sabine Stüber
Berichterstatterin

Dorothea Steiner
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.