BT-Drucksache 17/11057

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dieter Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9985 - Imkerei vor der Agro-Gentechnik schützen

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11057
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(10. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Dietmar Bartsch,
Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9985 –

Imkerei vor der Agro-Gentechnik schützen

A. Problem

Die laut Aussage der Fraktion DIE LINKE. derzeitige widersprüchliche Situa-
tion, dass mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigter Honig laut jüngster
Gerichtsurteile nicht verkauft werden darf, wenn die transgene Pflanze keine
Lebensmittelzulassung für Honig hat, gleichzeitig jedoch die Imkerei keinen
Rechtsanspruch auf den Schutz ihrer Bienen vor gentechnisch veränderten Pflan-
zen hat, muss durch den Gesetzgeber aus Sicht der Antragsteller unverzüglich be-
seitigt werden.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/9985 soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, kurzfristig einen Entwurf zur Novelle des Gentechnikgesetzes vorzule-
gen, um die Imkerei aus Sicht der Antragsteller wirksamer vor Verunreinigungen
durch gentechnisch veränderte Pollen zu schützen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Wurden nicht erörtert.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Wurde nicht erörtert.

Drucksache 17/11057 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Wurde nicht erörtert.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Wurde nicht erörtert.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Wurde nicht erörtert.

F. Weitere Kosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11057

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/9985 abzulehnen.

Berlin, den 26. September 2012

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Hans-Michael Goldmann
Vorsitzender

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

raten. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Frak-
Chile, Indien und Brasilien, bei denen der Anbau von GVO
stattfinde, Honig. Aus Sicht der Fraktion der FDP müsse
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenhaltung der Fraktion der SPD, dem Deutschen
Bundestag die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.

unbedingt, auch im Interesse der bäuerlichen Imkerbetriebe
in den Honig-Exportländern, Rechtssicherheit für die Imke-
rei, die Landwirte und den Honighandel hergestellt werden.
Der vorgeschlagene Weg der EU-Kommission, die „Honig-
Drucksache 17/11057 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Max Lehmer, Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Dr. Kirsten Tackmann und Harald Ebner

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9985 in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 erstmals
beraten und an den Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz zur Beratung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die laut Aussage der Fraktion DIE LINKE. derzeitige wi-
dersprüchliche Situation, dass mit gentechnisch veränderten
Pollen verunreinigter Honig laut jüngster Gerichtsurteile
nicht verkauft werden darf, wenn die transgene Pflanze
keine Lebensmittelzulassung für Honig hat, gleichzeitig
jedoch die Imkerei keinen Rechtsanspruch auf den Schutz
ihrer Bienen vor gentechnisch veränderten Pflanzen hat,
muss aus Sicht der Antragsteller durch den Gesetzgeber
unverzüglich beseitigt werden. Dieser hat eine besondere
Sorgfaltspflicht und muss daher neben dem Verursacher-
prinzip auch den Vorsorgegedanken bei der Agro-Gentech-
nik stärken, die aus Sicht der Antragsteller eine Risikotech-
nologie ist.

Um die Schutzrechte von Verbraucherinnen und Verbrau-
chern, der gentechnikfreien Landwirtschaft und der Imkerei
vor dem Anbau genetisch veränderter Organismen (GVO)
zu verbessern, sind laut Antragsteller umfangreiche Ände-
rungen im nationalen und europäischen Gentechnikrecht
nötig. Als Sofortmaßnahme muss der Schutz der Imkerei
wirksam verbessert werden. Der Schutz der gentechnik-
freien Imkerei und Landwirtschaft vor dem Anbau gene-
tisch veränderter Organismen (GVO) wird laut der Fraktion
DIE LINKE. bereits seit Jahren von Bauern-, Umwelt- und
Verbraucherorganisationen sowie kritischen Wissenschaft-
lerinnen und Wissenschaftlern gefordert. Beispielsweise
sollen Sicherheitsabstände zwischen Bienenstöcken und
Feldern mit gentechnisch veränderten Pflanzen von bis zu
zehn Kilometern eingehalten werden.

Mit dem Antrag auf Drucksache 17/9985 soll die Bundes-
regierung aufgefordert werden, kurzfristig einen Entwurf
zur Novelle des Gentechnikgesetzes vorzulegen, um die Im-
kerei aus Sicht der Antragsteller wirksamer vor Verunreini-
gungen durch gentechnisch veränderte Pollen zu schützen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 17/9985 in
seiner 77. Sitzung am 26. September 2012 abschließend be-

Bestandteil dieses Produktes. Nach Erkenntnissen der Bie-
nenforschung liege der Pollenanteil bei Honig in der Regel
lediglich zwischen 0,1 und 0,5 Prozent. Durch den Anbau
von genetisch veränderten Pflanzen, der in vielen Ländern
der Welt stattfinde, komme es zu keiner Gefährdung für
Bienen, was wissenschaftlich bewiesen sei. Es gebe erwie-
senermaßen auch bei dem maximal möglichen Besatz von
GVO-Pollen bei Honig keine Risiken für Mensch, Tier und
Umwelt. Im Übrigen liege der GVO-Pollenanteil in Honig
weit unter dem bisher üblichen Kennzeichnungsgrenzwert
von 0,9 Prozent für GVO in Lebensmitteln. Von daher seien
auch hier keine Probleme feststellbar. Daher sei die Zu-
lassung der ungefährlichen GVO-Bestandteile in Honig
sinnvoll. Gebraucht werde, gerade vor dem Hintergrund in-
ternationaler Handelsströme, auch die Einführung eines
Schwellenwertes für GVO im Honig. Hierzu gehe es aktuell
einen praktikablen Vorschlag der EU-Kommission zur Än-
derung der „Honig-Richtlinie“, der begrüßt werde. Der An-
trag der Fraktion DIE LINKE. werde abgelehnt.

Die Fraktion der SPD äußerte, sie teile die Forderung der
Antragsteller, dass die Belange der Imkerei im Zusammen-
hang mit den Problematiken bei gentechnisch veränderten
Pflanzen besser berücksichtigt werden müssten. Der GVO-
Anbau dürfe nicht auf den Rücken der Imker ausgetragen
werden, die laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
keinen Rechtsanspruch auf Schutzvorkehrungen haben sol-
len, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft ihrer Bie-
nenstände gentechnisch veränderte Pflanzen zum Anbau
kämen. Auf europäischer Ebene werde offenbar versucht,
auch bei diesem Thema die sogenannte Nulltoleranz-Grenze
für nicht zugelassene GVO aufzuweichen. Diese offensicht-
liche Vorgehensweise werde für falsch gehalten. Offen sei,
welche Lösung die Bundesregierung in dieser Frage präfe-
riere. Die Fraktion der SPD werde sich bei der Abstimmung
zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. enthalten.

Die Fraktion der FDP hob hervor, das Urteil des Euro-
päischen Gerichtshofes (EuGH) zur Verkehrsfähigkeit von
Honig sei ein Fehlurteil, weil dort Pollen als Zutaten des
Menschen zum Honig definiert worden seien. Pollen im
Honig seien aber keine Zutat, weil sie nicht durch mensch-
liches Wirken absichtlich in den Honig gelangt seien. Es sei
begrüßenswert, wenn jetzt die EU-Kommission auf diese
Tatsache reagiere und vorschlage, dass Pollen als natür-
licher Bestandteil des Honigs nicht als Zutat gekennzeichnet
werden sollen. Damit würden die negativen Wirkungen des
Urteils des EuGH, der Interpretation von Pollen als Zutat,
rückgängig gemacht. Deutschland importiere im großen
Umfang aus Ländern wie Argentinien, Mexiko, China,
Die Fraktion der CDU/CSU äußerte, Pollen stellten keine
Verunreinigung von Honig dar, sondern seien ein normaler

richtlinie“ in der Form zu ergänzen, dass Pollen nicht mehr
als Zutat von Honig bezeichnen werden, sei dringend gebo-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/11057

ten. Aus diesem Grund werde der Antrag der Fraktion DIE
LINKE. abgelehnt.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, Anlass ihres Antrags
sei die Entscheidung des EuGH, dass Honig, der mit Pollen
von gentechnisch veränderten Pflanzen, die in Europa nicht
als Lebensmittel zugelassen seien, verunreinigt sei, nicht
verkehrsfähig sei. Gleichzeitig habe der Bayerische Ver-
waltungsgerichtshof entschieden, dass die Imkerinnen und
Imker keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen die
Verunreinigung ihres Honigs durch den Anbau von gentech-
nisch veränderten Pflanzen hätten. Diese für die Imkerei pa-
radoxe rechtliche Situation müsse aus Sicht der Fraktion
DIE LINKE. durch den Gesetzgeber unverzüglich geändert
werden, da hier Gefahr in Verzug sei. Ziel müsse der Schutz
der Imkerei vor Verunreinigungen sein, die sie selbst nicht
verhindern könnten. Mit ihrem Antrag werde die Bundes-
regierung aufgefordert, schnell einen Gesetzentwurf zur
Novellierung des Gentechnikgesetzes vorzulegen, damit die
Imkerei wirksamer vor Verunreinigungen durch gentech-
nisch veränderte Pollen geschützt werden könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, nach
wie vor seien die Imkerinnen und Imker rechtlich diejenigen,
die dem Einsatz der Agro-Gentechnik am wenigsten ge-
schützt ausgesetzt seien. Die aktuellen Pläne der EU-Kom-
mission, im Rahmen der „Honig-Richtlinie“ Pollen aus der
sogenannten Zutatenliste zu nehmen, sei eine inakzeptable
Mogelpackung, weil damit sowohl die Schutzinteressen der
Imkerei als auch die der Verbraucherinnen und Verbraucher
nicht mehr berücksichtigt werden würden und die Kenn-
zeichnungspflicht für GVO-Honig faktisch abgeschafft
werden solle. Statt einer Änderung der „Honig-Richtlinie“
fordere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den
Honig über das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungs-
recht in die Liste der Lebensmittel aufzunehmen, die von der
verpflichten Angabe einer sogenannten Zutatenliste ausge-
nommen seien. Sie teile angesichts der derzeitigen recht-
lichen Lage die Zielsetzung des Antrags der Fraktion DIE
LINKE. Allerdings fehlten im Antrag noch einige wichtige
Kernforderungen. So seien unter anderem größere Schutz-
abstände zwischen Bienenstöcken und GVO-Flächen erfor-
derlich.

Berlin, den 26. September 2012

Dr. Max Lehmer
Berichterstatter

Elvira Drobinski-Weiß
Berichterstatterin

Dr. Christel Happach-Kasan
Berichterstatterin

Dr. Kirsten Tackmann
Berichterstatterin

Harald Ebner
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.