BT-Drucksache 17/11054

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/10758 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Freihandelsabkommen vom 6. Oktober 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits

Vom 17. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/11054
17. Wahlperiode 17. 10. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 17/10758 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Freihandelsabkommen vom 6. Oktober 2010
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Republik Korea andererseits

A. Problem

Verbesserung des Marktzugangs für die europäische Wirtschaft in der Republik
Korea.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD.

C. Alternativen

Keine.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Bei der Durchführung des Abkommens entstehen durch vorgesehene Konsulta-
tionen, Arbeitsgruppen und Ausschüsse administrative Kosten für die Organe
der EU.

a) Für den Bund

Zusätzliche Verwaltungskosten für den Bund werden voraussichtlich im Zuge
der Durchführung von Amtshilfe im Zollbereich entstehen. Diese Verwaltungs-

kosten sind im Rahmen der bestehenden Haushaltsansätze zu erwirtschaften.

b) Für die Länder

Zusätzliche Verwaltungskosten für die Länder entstehen nicht.

c) Für die Kommunen

Zusätzliche Verwaltungskosten für Kommunen entstehen nicht.

Drucksache 17/11054 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Es werden keine Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger eingeführt
oder abgeschafft.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Vertrag ist kostenneutral und wird deutschen Unternehmen verbesserte Ex-
portchancen eröffnen. Binnen fünf Jahren sollen 80 Prozent aller Zölle abge-
schafft werden. Innerhalb von 20 Jahren nach Inkrafttreten werden nahezu alle
Zölle abgeschafft.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Es werden keine Informationspflichten für die Verwaltung eingeführt oder abge-
schafft.

F. Weitere Kosten

Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.
Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Ver-
braucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Die Wirkungen des Abkommens
entsprechen einer nachhaltigen Entwicklung, weil es die Zusammenarbeit zwi-
schen den Vertragsparteien nachhaltig fördert und Informationspflichten verein-
facht.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/11054

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10758 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Oktober 2012

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Ernst Hinsken
Vorsitzender

Ulla Lötzer
Berichterstatterin

Drucksache 17/1105 destag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeor

Berlin, den 17. Oktober 2

Ulla Lötzer
Berichterstatterin
H. Heen
es
4 – 4 – Deutscher Bun

dneten Ulla Lötzer

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/10758 wurde in der
195. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. September
2012 an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur
federführenden Beratung sowie an den Rechtsausschuss zur
Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen die
deutschen Unternehmen verbesserte Exportchancen nach der
Republik Korea erhalten, die für die Europäische Union der
achtwichtigste Handelspartner weltweit ist. Binnen fünf Jah-
ren sollen 80 Prozent aller Zölle abgeschafft werden. Da die
Europäische Union für Einzelbereiche der in dem Abkommen
geregelten Materie keine ausschließliche Kompetenz besitzen,
handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung um ein ge-
mischtes Abkommen, bei dem neben der Europäischen Union
auch ihre Mitgliedstaaten Vertragspartei der Republik Korea
sind.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache
17/10758 in seiner 95. Sitzung am 17. Oktober 2012 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf auf Drucksache 17/10758 in seiner 80. Sitzung am
17. Oktober 2012 abschließend beraten.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD,
dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 17/10758 zu empfehlen.

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