BT-Drucksache 17/10986

Das deutsche Berufsbildungssystem - Versicherung gegen Jugendarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

Vom 16. Oktober 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10986
17. Wahlperiode 16. 10. 2012

Antrag
der Abgeordneten Uwe Schummer, Albert Rupprecht (Weiden),
Michael Kretschmer, Gitta Connemann, Dr. Thomas Feist, Eberhard Gienger,
Michael Grosse-Brömer, Monika Grütters, Florian Hahn, Anette Hübinger,
Dr. Stefan Kaufmann, Ewa Klamt, Axel Knoerig, Stefan Müller (Erlangen),
Dr. Philipp Murmann, Anita Schäfer (Saalstadt), Tankred Schipanski, Nadine
Schön (St. Wendel), Marcus Weinberg (Hamburg), Volker Kauder,
Gerda Hasselfeldt und der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Heiner Kamp, Dr. Martin Neumann (Lausitz),
Sylvia Canel, Patrick Meinhardt, Dr. Peter Röhlinger, Florian Bernschneider,
Jörg von Polheim, Manfred Todtenhausen, Rainer Brüderle und der Fraktion der
FDP

Das deutsche Berufsbildungssystem – Versicherung gegen
Jugendarbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In ihrer Bewertung des Nationalen Reformprogramms 2012 und des Stabilitäts-
programms Deutschlands bemerkt die Europäische Kommission: „Das gute
ausgebaute System der beruflichen Bildung gilt traditionell als Garant für die
Heranziehung qualifizierter Arbeitskräfte und eine niedrige Jugendarbeitslosig-
keit.“

Tatsächlich wurde in Deutschland im August 2012 mit 8,1 Prozent die geringste
Jugendarbeitslosigkeit in Europa gemessen. Im europäischen Durchschnitt lag
sie bei 22,7 Prozent. Durch das handlungsorientierte Lernen im Arbeitsprozess
sorgt das duale Ausbildungssystem nicht nur für hohe Ausbildungsqualität, son-
dern wirkt auch motivierend und belebend auf schwächere Schulabgänger. Die
Folge: 85 Prozent der deutschen Bevölkerung zwischen 25 und 64 Jahren ver-
fügt mindestens über einen Abschluss der Sekundarstufe II. Im Durchschnitt der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind es nur
73 Prozent. Und zur Fachkräftesicherung leistet das deutsche Berufsbildungs-
system ohnehin seit eh und je einen unverzichtbaren Beitrag.

Das erfolgreiche Konzept des dualen Lernens wird inzwischen auch in die

Hochschulausbildung transferiert. Zahlreiche Fachhochschulen bieten duale
Studiengänge für leistungsstarke und praxisorientierte Studierende an. In enger
Kooperation zwischen Hochschule und Betrieb erwerben die Absolventen am
Ende zwei Abschlüsse, einen Bachelor und einen Kammerabschluss. 900 duale
Studiengänge sind bereits registriert. 2010 gab es bereits mindestens 50 000
dual Studierende. Die Tendenz ist stark steigend.

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Auch im Ausland macht das deutsche Berufsbildungssystem Schule. In den
USA genießt die Ausbildung in deutschen Unternehmen höchstes Ansehen und
dient als Vorbild. Mit Spanien, einem Land mit hoher Jugendarbeitslosigkeit,
wurde zuletzt eine enge Kooperation in der beruflichen Bildung vereinbart, von
der letztlich auch andere europäische Länder profitieren sollen. So wird derzeit
in Griechenland ein Pilotprojekt der Berufsvorbereitung nach dualem Vorbild
erarbeitet. Auch von Gestaltungsmächten und Schwellenländern wird das duale
System nachgefragt. So vereinbarte Thailand Anfang Oktober 2012 eine engere
Zusammenarbeit mit Deutschland auf dem Gebiet der beruflichen Bildung. Mit
weiteren Staaten wie Mexiko, China und Vietnam steht die Bundesregierung in
einem intensiven Dialog. In Russland sind angesichts des großen Bedarfs an
qualifizierten Fachkräften die Erfahrungen mit der bewährten dualen Ausbil-
dung in Deutschland gefragt. Dabei ist allen klar, dass sich das in Deutschland
historisch gewachsene System nicht eins zu eins auf andere Länder übertragen
lässt. Unverzichtbar sind aber die Bestimmung der Lerninhalte durch die So-
zialpartner sowie das Lernen im Arbeitsprozess.

Hochwertig ist im deutschen Berufsbildungssystem nicht nur die Erstausbil-
dung. Auch das Fortbildungssystem enthält viele attraktive Bildungsgänge. Mit
dem Deutschen Qualifikationsrahmen wird nun erstmals die Gleichwertigkeit
dieser Abschlüsse mit akademischen Abschlüssen dokumentiert.

Erfolgsgarantie des deutschen dualen Berufsausbildungssystems ist das ergeb-
nis- und konsensorientierte Zusammenwirken aller Akteure (Sozialpartner,
Bund und Länder) bei der Regelung der aktuellen berufsbildungspolitischen
Fragen, nicht zuletzt bei der Modernisierung von Aus- und Fortbildungsord-
nungen. Auch die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden im brei-
ten Konsens beschlossen: das Berufsbildungsgesetz im Jahr 1969 ebenso wie
dessen Novellierung im Jahr 2005.

Aktuell stellen besonders die demographische Entwicklung, die mangelnde
Ausbildungsreife eines Teils der Jugendlichen, die wachsende Studierneigung
der jungen Menschen und ein sich abzeichnender Fachkräftemangel das deut-
sche Berufsbildungssystems vor Herausforderungen:

– Die demographische Entwicklung führt dazu, dass mehr ältere Menschen
aus dem Erwerbsleben ausscheiden als jüngere da sind, die nachrücken
könnten. Nach Schätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsfor-
schung der Bundesagentur für Arbeit sowie des Bundesinstituts für Berufs-
bildung könnte bis 2030 das Erwerbspersonenpotential um 3,9 Millionen
sinken. Teilweise wird sogar noch eine größere Lücke an Fachkräften prog-
nostiziert. In einigen Bereichen gibt es bereits heute erhebliche Schwierig-
keiten bei der Besetzung offener Stellen (z. B. Altenpflege).

– Bedingt durch die demographische Entwicklung hat sich auf dem Ausbil-
dungsstellenmarkt bereits in den vergangenen Jahren ein Paradigmenwechsel
vollzogen. Immer mehr Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt, zum 30. Sep-
tember 2011 waren es nach der offiziellen Statistik schon knapp 30 000.

– Nach dem Qualifizierungspanel des Bundesinstituts für Berufsbildung
(BIBB) konnten mehr als ein Drittel der Betriebe (35 Prozent), die Ausbil-
dungsstellen für das Jahr 2010/2011 angeboten hatten, eine oder mehrere
Ausbildungsstellen nicht besetzen. Mithin sank zuletzt auch die Quote der
Ausbildungsbetriebe auf 22,5 Prozent (2010). Das war 1 Prozent weniger als
2009.

– Das Ausbildungsplatzangebot ist regional ungleich verteilt. Während 2011
z. B. in den Arbeitsagenturbezirken Bautzen, Eberswalde und Iserlohn die
Nachfrage das Angebot deutlich überstieg, lag das Angebot in den Bezirken

Passau, Traunstein und Stralsund deutlich über der Nachfrage.

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– Die Auszubildenden sind bei Beginn der Ausbildung im Schnitt immer älter.
2010 lag das Durchschnittsalter der Anfänger bereits bei 19,5 Jahren (2002:
19,0). Das höchste Einstiegsalter wiesen dabei die Jugendlichen ohne
Hauptschulabschluss auf. Sie verweilten zuvor im Durchschnitt zweieinhalb
Jahre im Übergangssystem.

– Während die Zufriedenheit der Betriebe hinsichtlich der Schulleistungen in
Deutsch und Mathe nach einer Unternehmensbefragung des Deutschen In-
dustrie- und Handelskammertages e. V. von Februar/März 2012 steigt, kla-
gen die Betriebe nun immer öfter über mangelnde Sozialkompetenzen der
Jugendlichen: Belastbarkeit, Disziplin, Leistungsbereitschaft.

– Weiterhin verlassen trotz formalen Schulabschlusses rund 20 Prozent aller
Jugendlichen eines Jahrgangs die allgemeinbildende Schule mit mangelhaf-
ter Ausbildungsreife.

– Fast jedes vierte Ausbildungsverhältnis wird vorzeitig gelöst, meist von den
Jugendlichen. Viele dieser Jugendlichen beginnen keine neue Ausbildung
mehr. Die Bundesregierung verfolgt in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrate-
gie das Ziel, den Anteil der 18- bis 24-Jährigen ohne einen Abschluss des
Sekundarbereichs II (Hochschulreife bzw. abgeschlossene Berufsausbil-
dung) bis zum Jahr 2020 auf unter 10 Prozent zu senken.

– Mit der abnehmenden Zahl der Ausbildungsverhältnisse wird es in zahlrei-
chen Regionen immer schwieriger, ein ortsnahes Berufsschulangebot auf-
recht zu erhalten. Insofern erlangt die 2007 getroffene Vereinbarung von
Bund, Ländern und Sozialpartnern, bei jeder Neuordnung zu prüfen, ob eine
Berufsgruppenzuordnung, eine Anrechnung, eine sonstige Zusammenfüh-
rung von Berufen oder ein gemeinsamer schulischer Rahmenlehrplan mög-
lich ist, an besonderer Bedeutung. Insgesamt 256 Berufe (74 Prozent der Be-
rufe) sind inzwischen verordnungsmäßig vernetzt bzw. werden gemeinsam
beschult. In diesen Berufen werden 1,4 Millionen Jugendliche (96 Prozent
der Auszubildenden) ausgebildet.

– Obwohl die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen zuletzt erheblich gesunken
ist, befinden sich immer noch viele Jugendliche in Qualifizierungsmaßnah-
men des Übergangssystems. Zwar sinkt der Anteil der Neuzugänge im
Übergangssystem seit 2006 um jährlich 5 bis 6 Prozent. Er bleibt aber mit
rund 30 Prozent der Neuzugänge des Berufsbildungssystems immer noch zu
hoch, besonders bei den Ausländern, von denen mehr als die Hälfte zunächst
im Übergangssystem beginnen. Die Korrelation zur mangelnden Ausbil-
dungsreife liegt auf der Hand.

– Als ein wichtiges Instrument beim Übergang in eine betriebliche Ausbil-
dung hat sich die 2004 mit dem „Nationalen Pakt für Ausbildung und Fach-
kräftenachwuchs in Deutschland“ eingeführte Einstiegsqualifizierung (EQ)
erwiesen. 44 Prozent der Teilnehmenden der Kohorte 2009/2010 gingen
direkt im Anschluss in eine Ausbildung bei dem Betrieb über, in dem sie die
Einstiegsqualifizierung absolviert hatten. 69 Prozent hatten ein halbes Jahr
nach Beendigung eine Ausbildung begonnen. Leider wird nur ein Drittel der
Maßnahmen mit einem Zertifikat abgeschlossen (35 Prozent). Mithin wirkt
sich die EQ auch nur in einem Viertel der Fälle (23 Prozent) verkürzend auf
die spätere Ausbildungsdauer aus. Kritisch zu sehen ist auch, dass die von
Unternehmen bereitgestellten EQ-Plätze in der Regel nicht ausgeschöpft
werden und stattdessen viele Jugendliche in weniger aussichtsreichen Über-
gangsmaßnahmen einmünden.

– Für junge Menschen mit Behinderung sind die Chancen auf einen betrieb-
lichen Ausbildungsplatz trotz wachsender Angebote auf dem Ausbildungs-

markt immer noch gering. Jugendliche mit Behinderung stoßen häufig auf
Skepsis bei vielen Unternehmern. Diese fürchten beispielsweise Leistungs-

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defizite oder bürokratischen Mehraufwand. Viele erfolgreiche Praxisbei-
spiele belegen jedoch, dass dies Vorurteile sind. Wenn der Auszubildende
und der Betrieb professionell unterstützt und beraten werden, absolvieren
junge Menschen mit Behinderung genauso erfolgreich eine Lehre wie
Jugendliche ohne Behinderung. Die Unternehmen profitieren von hoch
motivierten, leistungswilligen Auszubildenden, die ihre Fähigkeiten mit den
erforderlichen individuellen Assistenzleistungen umsetzen können.

– Auch unter den jungen Erwachsenen gibt es noch viele ohne Berufsabschluss.
Mehr als 2 Millionen junge Menschen in der Altersgruppe der 20- bis 34- Jähri-
gen verfügen über keinen Berufsabschluss (eine Quote von 15 Prozent). Ihre
Erwerbstätigkeit lag mit 52 Prozent um weit mehr als 20 Prozentpunkte unter
derjenigen der Gleichaltrigen mit beruflichem Abschluss (76 Prozent).

– Nicht zuletzt aufgrund der demographischen Entwicklung sind die Betriebe
darauf angewiesen, ältere Arbeitnehmer möglichst lange im Betrieb zu
halten. Die Erwerbsquote der 55- bis 65-Jährigen steigt kontinuierlich. In
diesem Kontext gewinnt auch die betriebliche Weiterbildung an Bedeutung.

– Trotz der wachsenden internationalen Anerkennung des deutschen Berufs-
bildungssystems gibt es bei der Europäischen Kommission Bestrebungen,
im Rahmen der Novellierung der Berufsanerkennungsrichtlinie verschie-
dene Gesundheitsberufe aus dem Berufsbildungssystem in eine akademische
Ausbildung zu überführen. Dazu gehört auch die Absicht der Kommission,
den Berufszugang zu diesen Berufen an eine Mindestschulzeit von zwölf
Jahren zu knüpfen. Dies sowie weitere Regelungsinhalte der Richtlinie (de-
legierte Rechtsakte, partieller Zugang, gemeinsame Ausbildungsgrundsätze
u. w. m.) können unser duales System empfindlich treffen.

– Derzeit nehmen 4 Prozent der Jugendlichen im Rahmen ihrer beruflichen
Erstausbildung an Lernaufenthalten im Ausland teil. Dieser Prozentsatz hat
sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. 2012 absolvierten
14 304 Jugendliche einen Auslandsaufenthalt, 2006 waren es erst 7 163.
Dennoch ist der EU-Benchmark von 6 Prozent in Deutschland noch nicht er-
reicht.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– darauf hinzuwirken, dass durch europäische Vorgaben, wie der Novelle der
Anerkennungsrichtlinie, nicht direkt eine 12-jährige Mindestschulzeit für
bestimmte Ausbildungsberufe oder eine Umwandlung von Ausbildungsbe-
rufen in Hochschulstudiengänge erzwungen wird;

– die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung in der neuen Förderpe-
riode des Europäischen Sozialfonds (ESF) durch ESF-Mittel sicherzustellen
und die Maßnahme auszuweiten (unter Einbeziehung des Sonderprogramms
Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen der Initiative Bildungsketten);

– das Programm zur Förderung von Bildungsketten so auszubauen (insbeson-
dere das Förderprogramm „Förderung der Berufsorientierung in überbetrieb-
lichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten“), dass möglichst viele
Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen (ausgenommen Gym-
nasien) eine Berufsorientierungsmaßnahme durchlaufen können;

– ausbildungsbegleitende Hilfen für benachteiligte junge Menschen bei Be-
darf offensiv einzusetzen. Dies gilt besonders für die Ausbildung in kleinen
und mittleren Unternehmen;

– bei den Kreisen und kreisfreien Städten die Einrichtung von Jugendservice-
agenturen zu prüfen, in denen in enger Abstimmung mit den Kammern

sämtliche Beratungs- und Betreuungsangebote für unversorgte Jugendliche
gebündelt werden;

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– geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Mobilität der Jugendlichen bei
der Ausbildungsplatzwahl zu erhöhen. Hierzu gehören der Erhalt sowie der
bedarfsgerechte Ausbau von Einrichtungen des Jugendwohnens;

– darauf hinzuwirken, dass der Anteil der Auszubildenden mit Auslandserfah-
rungen kontinuierlich gesteigert wird. Bis 2020 sollen mindestens 10 Pro-
zent der Auszubildenden während ihrer Ausbildung Auslandserfahrungen
sammeln können;

– das Angebot an Ausbildungsbausteinen nach Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung und mit den Sozialpartnern über die bestehenden 14 Aus-
bildungsberufe hinaus zu erweitern. Ziel ist der Umstieg in eine betriebliche
Ausbildung unter Anrechnung der nach Ausbildungsbausteinen strukturier-
ten Ausbildungszeit. Gelingt der Wechsel in eine betriebliche Ausbildung
nicht, soll die Möglichkeit zur Weiterführung der Ausbildung durch außer-
betriebliche Träger bis zum ersten qualifizierenden Abschluss eröffnet wer-
den (Abschlussprüfung bzw. Externenprüfung);

– das erfolgreiche Instrument EQ weiter zu stärken, insbesondere darauf hin-
zuwirken, dass die EQ anderen, nichtbetrieblichen Angeboten vorgezogen
wird;

– Maßnahmen und Programme (z. B. die Initiative Inklusion) verstärkt fortzu-
führen, um junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger mit Behinde-
rung auf dem ersten Arbeitsmarkt auszubilden;

– vor allem kleine und mittlere Betriebe bei der Ausbildung von jungen Men-
schen mit Behinderung mit entsprechenden Beratungsangeboten zu unter-
stützen;

– bei der Gestaltung von Ausbildungsordnungen den Sozialpartnern über die
gesetzlichen Regelungen hinaus keine Vorgaben zu machen, insbesondere
von rechtstechnisch nicht erforderlichen Befristungen abzusehen;

– bei der Gestaltung von gewerblich-technischen Ausbildungsberufen weiter-
hin auch dreieinhalbjährige Ausbildungsgänge zuzulassen;

– das Angebot an durchlässigen Strukturen vor allem zum Durchstieg von
zwei- in dreijährige Berufsausbildung und in die Fortbildung zu verbessern;

– bei der Gestaltung von Ausbildungsordnungen weiterhin dafür Sorge zu
tragen, dass verwandte Berufe verordnungsmäßig vernetzt werden und Ge-
meinsames gemeinsam beschult werden kann;

– Möglichkeiten zu schaffen, informell erworbene Kompetenzen zu messen
und anzuerkennen. Insbesondere jungen Berufstätigen ohne Berufsabschluss
ist durch geeignete Maßnahmen der Zugang zur Externenprüfung zu ebnen;

– Maßnahmen und Programme fortzuführen, mit deren Hilfe mehr junge Men-
schen für Berufe aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissen-
schaft und Technik begeistert werden sollen. Dabei muss ein Schwerpunkt
auf die Ansprache von Mädchen und jungen Frauen gelegt werden;

– gemeinsam mit den Kammern darauf hinzuwirken, dass auch leistungsstarke
Jugendliche sich für die duale Ausbildung interessieren;

– gemeinsam mit der Wirtschaft geeignete Formen und Methoden der An-
sprache für die unterschiedlichen soziokulturellen Milieus zu finden und
Kampagnen je nach Zielgruppe differenziert auszugestalten;

– gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Angebote für dual
Studierende, in denen in der Regel neben dem akademischen Abschluss
auch einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erworben

wird, ausgebaut werden;

– das erfolgreiche Instrument der Bildungsprämie weiter zu entwickeln;

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– weiterhin die Vorzüge der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu bewerben,
z. B. in Form eines Ausbaus der Informationsoffensive der Bundesministe-
rien für Bildung und Forschung sowie Wirtschaft und Technologie „Beruf-
liche Bildung. Praktisch unschlagbar“;

– die Akzeptanz und das wachsende Ansehen für das deutsche Modell der Be-
rufsausbildung im Ausland durch geeignete und abgestimmte Maßnahmen
weiter zu steigern und bei der Integration von Elementen des deutschen
dualen Systems in die Bildungssysteme anderer Staaten, insbesondere inner-
halb des Raums der Europäischen Union, aber auch in Ländern wie China,
Russland und Vietnam, Hilfestellung zu leisten.

Die Finanzierung der genannten Maßnahmen soll im Rahmen der geltenden Fi-
nanzplanung unter Berücksichtigung der Bestrebungen zur Haushaltskonsoli-
dierung erfolgen.

Berlin, den 16. Oktober 2012

Volker Kauder, Gerda Hasselfeldt und Fraktion
Rainer Brüderle und Fraktion

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