BT-Drucksache 17/1076

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -17/200, 17/201, 17/613, 17/623, 17/624, 17/625- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Vom 17. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1076
17. Wahlperiode 17. 03. 2010

Änderungsantrag
der Abgeordneten Klaus-Peter Willsch und Dr. h. c. Jürgen Koppelin

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 17/200, 17/201, 17/613, 17/623, 17/624, 17/625 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
(Haushaltsgesetz 2010)

hier: Einzelplan 14
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Der Bundestag wolle beschließen:

In Kapitel 14 16 – Militärische Beschaffungen –

wird folgender neuer Titel eingerichtet:

870 01 – 032 Soll 2010

Ausgaben für die Inanspruchnahme aus dem EADS/Airbus
im Zusammenhang mit der Beschaffung des Großraum-
transportflugzeuges A400M von der Kreditanstalt für Wieder-
aufbau gewährten Exportkredit –

Verpflichtungsermächtigung 500 000 T Euro
in künftigen Haushaltsjahren

Haushaltsvermerk

Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

Erläuterungen:

Die Programmnationen haben sich am 5. März 2010 mit der Industrie über
die Grundsätze der zusätzlichen Finanzierung und damit über die Fort-
führung des Beschaffungsvorhabens des Großraumtransportflugzeuges
A400M geeinigt, darunter auf die Gewährung eines Exportkredits („Ex-
port Levy Facilities“) an die Industrie von insgesamt 1,5 Mrd. Euro. Der
deutsche Anteil am Exportkredit in Höhe von voraussichtlich 500 Mio.
Drucksache 17/1076 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Euro soll von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt und vom Bund
abgesichert werden. Der Exportkredit ist verzinslich und verkaufsabhän-
gig rückzahlbar. Das Zinsausfallrisiko kann derzeit nicht beziffert werden
und ist daher nicht veranschlagt.

Berlin, den 17. März 2010

Klaus-Peter Willsch und Dr. h. c. Jürgen Koppelin

Begründung

Das Bundesministerium der Verteidigung hat sich am 5. März 2010 zusammen
mit den Programmnationen und der Industrie über die Eckwerte der Finanzie-
rung des Großraumtransportflugzeuges A400M und damit über die Fortsetzung
des Programms geeinigt.

Der verzinsliche und rückzahlbare Kredit ist Bestandteil dieser Einigung und be-
darf aufgrund der zeitlichen Abläufe einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung
im Einzelplan 14.

Eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zu einem späteren Zeit-
punkt scheidet aus, da die Einigung nach der Bereinigungssitzung am 4. März
2010 und vor dem Abschluss der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag
über den Bundeshaushalt 2010 erfolgte.

Mit einem Ausfall der Rückzahlung des Kredites wird nicht gerechnet.

Im unwahrscheinlichen Fall einer späteren Inanspruchnahme wäre diese zeitlich
über Jahre gestreckt.

Der haushalterische Ausgleich wäre für diesen Fall in dem zuständigen Haushalt
(heute Einzelplan 14) einzustellen.

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