BT-Drucksache 17/10695

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/6338 - Glücksspielsucht bekämpfenGlücksspielsucht bekämpfen

Vom 13. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10695
17. Wahlperiode 13. 09. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas,
Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6338 –

Glücksspielsucht bekämpfen

A. Problem

Nach Auffassung der Antragsteller gibt es in Deutschland eine große Zahl süch-
tiger und suchtgefährdeter Glücksspieler. Das Glücksspiel an Geldspielautoma-
ten habe signifikant zugenommen und damit auch die Suchtgefahr. Spieler an
Geldspielautomaten seien in besonderem Maße gefährdet.

Da die gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und gastronomischen
Einrichtungen bisher nicht vom staatlichen Glücksspielmonopol erfasst werden,
gelten Regelungen wie Sperren für Süchtige in diesem Bereich nicht. Zudem hat
der Europäische Gerichtshof im Jahr 2010 angemahnt, dass das deutsche
Glücksspielmonopol nur aufrechterhalten werden kann, wenn auch das gewerb-
liche Automatenspiel stärker reguliert wird.

B. Lösung

Die Antragsteller fordern den Deutschen Bundestag auf, eine Reihe von Maß-
nahmen zur Suchtbekämpfung und zur Prävention der Sucht, zum Teil in Ko-
operation mit den Ländern und auf europäischer Ebene, in die Wege zu leiten.
Es sollen die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmög-
lichkeit (Spielverordnung) und die Baunutzungsverordnung entsprechend no-
velliert, ein Beirat für Glücksspielsucht eingerichtet und ein neues Sperr- und
Warnsystem entwickelt werden.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 17/10695 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/6338 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Carola Reimann
Vorsitzende

Christine Aschenberg-Dugnus
Berichterstatterin

tem zu schaffen, welches Minderjährige vom Spielen so- hen, die Sanktionspraxis zu vereinheitlichen und bei Prä-
wie Manipulation der Geldspielautomaten ausschließt
und auf suchtverschärfende Geldkartenfunktionen ver-
zichtet; dabei ist ein Modell einer Spielerkarte zu prüfen,

ventions- und Kontrollmaßnahmen auf die Einhaltung
von § 6 Absatz 1 des Jugendschutzgesetzes hinzuwirken;

11. die Ergebnisse einer Novelle der Spielverordnung wis-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10695

Bericht der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der
SPD auf Drucksache 17/6338 in seiner 139. Sitzung am
10. November 2011 in erster Lesung beraten und zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit über-
wiesen. Außerdem hat er den Antrag zur Mitberatung an den
Innenausschuss, den Sportausschuss, den Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie an den Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Auffassung der Antragsteller gibt es in Deutschland
eine große Zahl süchtiger und suchtgefährdeter Glücks-
spieler. Das Glücksspiel an Geldspielautomaten habe signi-
fikant zugenommen und damit auch die Suchtgefahr. Spieler
an Geldspielautomaten seien in besonderem Maße gefähr-
det. Eine schnelle Spielfolge, schnelle Gewinn- und Verlust-
entscheidungen, eine leichte Verfügbarkeit sowie reizvolle
Ton-, Licht- und Farbeffekte seien mit einem besonders gro-
ßen Suchtfaktor verbunden. Mit der letzten Novellierung der
Spielverordnung sei, wie der Evaluierungsbericht gezeigt
habe, das Risiko, die Kontrolle über das Spielen zu verlieren,
nicht gesunken.

Da die gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und
gastronomischen Einrichtungen bisher nicht vom staatlichen
Glücksspielmonopol erfasst seien, würden Regelungen wie
Sperren für Süchtige in diesem Bereich nicht gelten. Zudem
habe der Europäische Gerichtshof im Jahr 2010 angemahnt,
dass das deutsche Glücksspielmonopol nur aufrecht erhalten
werden könne, wenn die dem Monopol zugrunde liegenden
Ziele umfassend verfolgt würden.

Wenn das staatliche Monopol nicht in Frage gestellt werden
soll, halten die Antragsteller es für erforderlich, das gewerb-
liche Automatenspiel stärker zu regulieren, um die Glücks-
spielsucht wirksam zu bekämpfen bzw. ihr vorzubeugen.

Daher sollte nach Ansicht der Antragsteller der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung auffordern,

1. gemeinsam mit den Ländern auf ein kohärentes und kon-
sistentes Gesamtsystem zur Bekämpfung von Spielsucht
sowie auf den Erhalt des staatlichen Glücksspielmono-
pols zu drängen und keine Erweiterung des Glücksspiel-
marktes zuzulassen;

2. gemeinsam mit den Ländern eine Sperrdatei mit der Mög-
lichkeit der Selbst- und Fremdsperre für Süchtige auch für
Geldspielautomaten einzuführen und im Bereich der Geld-
spielautomaten auf Basis der Empfehlungen eines bei der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung einzurichtenden
Beirates ein verpflichtendes Warnsystem einzuführen;

3. auf Basis der Empfehlungen dieses Beirates ein Sperrsys-

4. bis zur Einführung des neuen Sperr- und Warnsystems
eine Ausweispflicht für das Spiel an Geldspielautoma-
ten einzuführen;

5. sich auf europäischer Ebene für einen Vorrang der
Suchtprävention und Suchtbekämpfung im Glücks-
spielbereich einzusetzen;

6. die Prävention gegen Spielsucht im Bereich des Geld-
automatenspiels durch eine neue Kampagne der Dro-
genbeauftragten der Bundesregierung zu stärken;

7. im Rahmen einer Novellierung der Spielverordnung

– für eine deutliche Entschleunigung der Geldspiel-
automaten zu sorgen und den maximalen Verlust und
Gewinn pro Stunde und Automat deutlich zu redu-
zieren;

– suchtverschärfende Funktionen der Geräte abzu-
schaffen;

– die Zahl der Geldspielautomaten pro Spielhalle zu
reduzieren und die notwendige Quadratmeterzahl
pro Geldgewinnspielgerät zu erhöhen;

– die Höchstzahl von Geldspielautomaten in Wirt-
schaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannah-
mestellen herabzusetzen und eine getrennte und ab-
geschirmte Aufstellung sicherzustellen;

– die Verpflichtung zu einer deutlich sichtbaren Infor-
mation über den durchschnittlichen Verlust pro Au-
tomat und Stunde an jedem gewerblichen Geldspiel-
automaten in den § 6 der Verordnung aufzunehmen;

– einen Verstoß gegen die Informations- und Ausweis-
pflicht, gegen das Umgehen der Zwangspause durch
Gerätewechsel und das gleichzeitige Spielen an
mehreren Geldspielautomaten sowie gegen die Ver-
pflichtung zur sichtbaren Auslage von Informations-
material als Ordnungswidrigkeiten in die Verord-
nung aufzunehmen sowie wiederholte bzw. schwere
Verstöße gegen die Ordnungswidrigkeitstatbestände
mit befristetem, im Wiedeholungsfall dauerhaftem
Widerruf der Erlaubnis zu bestrafen;

8. eine Darstellung der verwaltungsrechtlichen Möglich-
keiten der kommunalen Gebietskörperschaften zur Be-
grenzung der Ausbreitung bzw. Verhinderung der Ein-
richtung von Spielstätten vorzulegen;

9. die Baunutzungsverordnung so zu ändern, dass Spiel-
hallen künftig als eigenständige Kategorie geführt wer-
den und damit eine städteplanerische Einflussnahme
auf die Standorte genommen werden kann;

10. auf die Bundesländer einzuwirken, die Kontrolldichte
auf Grundlage eines einheitlichen Prüfkataloges zu erhö-
die die Daten des Gewerbetreibenden und des Spielers
zeigt und die Dauer der Spiele speichert;

senschaftlich zu evaluieren und einen Bericht vorzu-
legen.

Drucksache 17/10695 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat in seiner 78. Sitzung am 27. Juni
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Sportausschuss hat in seiner 57. Sitzung am 27. Juni
2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE
LINKE. empfohlen, den Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 73. Sitzung am 27. Juni 2012 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner 71. Sitzung am 27. Juni 2012 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat in seiner 77. Sitzung am 27. Juni 2012 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den
Antrag abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 64. Sitzung am
29. Februar 2012 die Beratungen zum Antrag auf Druck-
sache 17/6338 aufgenommen und beschlossen, eine öffent-
liche Anhörung durchzuführen.

Die öffentliche Anhörung fand in der 67. Sitzung am
21. März 2012 statt. Als Einzelsachverständige waren Prof.
Dr. Michael Adams, Dr. Ulrike Albrecht, Prof. Dr. Tilmann
Becker, Ilona Füchtenschnieder-Petry, Paul Gauselmann,
Prof. Dr. Henning Haase, Kerstin Jüngling, Meike Lukat,
Prof. Dr. Gerhard Meyer, Thomas Noone, PD Dr. Hans Jür-
gen Rumpf und Jürgen Trümper eingeladen. Auf das Wort-
protokoll wird Bezug genommen.

In seiner 82. Sitzung am 27. Juni 2012 hat der Ausschuss
seine Beratungen abgeschlossen.

Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.,
den Antrag abzulehnen.

Zu dem Antrag lag eine Petition vor. Die Petentin forderte im
Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag beschließen
möge, die Bevölkerung künftig effektiver vor den wachsen-
den Gefahren des Glückspiels in Gaststätten und Spielhallen
zu beschützen. Die dort aufgestellten Geräte sollten durch

lung von Geld in Punkte entschärft werden. Kommunen
sollte es ermöglicht werden, die Ansiedlung von Spielhallen
abzulehnen. Der Petition wurde nicht stattgegeben.

Die Fraktion der CDU/CSU teilte die Ansicht, dass das Au-
tomatenglücksspiel das höchste Suchtpotential habe. Aus
den Ergebnissen der Anhörung müsse man aber die richtigen
Schlüsse ziehen. Zwar bestehe zur geplanten Spielerkarte
noch Diskussionsbedarf, wichtig sei aber zu erkennen, dass
nicht das Spielangebot ursächlich für die Sucht sei, sondern
krankhafte Strukturen in der Persönlichkeit der Spieler. Das
heißt wenn eine bestimmte Spielform verboten oder er-
schwert werde, höre der Spieler nicht auf, sondern wende
sich anderen Formen zu. Daher müsse man bei der Eindäm-
mung der Automatenspiele verhindern, dass diese Menschen
zum Spielen in das Internet abwanderten, wo man keine
Kontrolle über ihr Spielverhalten habe. Richtig sei es, das
Thema Glücksspiele in Gaststätten und insbesondere auch
den Jugendschutz noch einmal zu problematisieren. Deshalb
sei man auch mit den Verbänden in konstruktiven Gesprä-
chen. Diese hätten ein eigenes Interesse daran, „schwarze
Schafe“ zu finden, um das Renommee der Branche nicht zu
gefährden. Die Kommunen seien in letzer Zeit selbst aktiver
geworden, etwa in der Steuerung des Glückspiels durch die
Bauleitplanung. Man sei auf einem guten Weg, halte aber die
Forderungen der SPD nicht für richtig und werde den Antrag
ablehnen.

Die Fraktion der FDP stimmte zu, dass es sich bei Geldspiel-
sucht um ein ernst zu nehmendes Thema handele und merkte
an, dass zwar nur ein Prozent der Bevölkerung davon betrof-
fen sei, man sich um diese Menschen aber kümmern müsse.
Es gebe bereits gesetzliche und freiwillige informative und
präventive Regelungen und Angebote, auch in der Automa-
tenindustrie, wie beispielsweise die Hinweise auf die Bera-
tungshotline der BZgA. Der Reformvorschlag der Regierung
sehe Verschärfungen der gerätebezogenen Regelungen vor,
unter anderem die Einführung einer Spielunterbrechung.
Auch werde die Mehrfachbespielung von Automaten durch
eine Reduzierung der Geldspeicherung eingedämmt und die
Bauartzulassung und Aufstelldauer der Geräte befristet. Man
handele also bereits und werde deshalb den Antrag ablehnen.

Die Fraktion der SPD erklärte, die Kernforderung des An-
trags sei die Schaffung eines Gesamtsystems zur Prävention
und zur Bekämpfung der Glückspielsucht gemeinsam mit
den Ländern. Nur so könne das staatliche Glückspielmono-
pol erhalten bleiben. Einerseits solle den Süchtigen gehol-
fen, andererseits präventiv die Entstehung von Glückspiel-
sucht verhindert werden. Unter anderem wolle man das Spiel
am Automaten entschleunigen, um dieses von einem schnel-
len Geldspiel zu einem Unterhaltungsspiel zu entwickeln.
Auch das Informationsangebot solle verbessert und mehr
Transparenz geschaffen werden. Den Kommunen wolle man
helfen, mit den Herausforderungen, welche Spielhallen mit
sich brächten, besser umgehen zu können. Man fordere von
der Bundesregierung, ein vernünftiges Konzept vorzulegen.
Die bisherigen Novellierungsbemühungen, etwa die Einfüh-
rung einer personenungebundenen Spielerkarte, gingen nicht
weit genug. Weiter halte man es für sinnvoll, die Federfüh-
rung im Bereich Glückspiel vom Wirtschaftsausschuss zum
Gesundheitsausschuss zu verlagern.
Verlängerung der Spieldauer, Reduzierung der Gewinn- und
Verlustmöglichkeiten sowie durch ein Verbot der Umwand-

Die Fraktion DIE LINKE. erkannte an, dass der Antrag
sinnvolle Forderungen enthalte, erachte den Antrag aber für

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10695

nicht konsequent genug. So sei etwa die geforderte Ent-
schleunigung noch zu niedrig. Auch halte man für fraglich,
ob eine effektive Kontrolle der geplanten Beschränkungen
und die Durchsetzung von Sanktionen durch die Ordnungs-
behörden möglich sein werde. Derzeit hätten Minderjährige
faktisch einen uneingeschränkten Zugang zu Glückspiel-
geräten. Man plädiere dafür, das Spiel am Automaten außer-
halb von Spielcasinos gänzlich zu verbieten. Trotz manch
sinnvoller Forderungen des Antrags werde man sich daher
enthalten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erinnerte da-
ran, dass die Öffnung des Sportwettenmarktes das Monopol
insgesamt gefährde und man sehr deutliche Änderungen der
Spielverordnung benötige, um der Suchtgefahr von Spiel-
automaten zu begegnen. Man habe bereits in der letzen
Legislaturperiode einen entsprechenden Antrag eingebracht
und begrüße, dass die SPD dieses Thema ebenfalls aufgreife.
Die Einführung einer Spielerkarte halte man in der von der
Bundesregierung geplanten Form für wirkungslos. Man plä-
diere zudem für ein generelles Verbot von Geldspielgeräten
in Gaststätten. Da man die Zielrichtung des Antrages teile,
werde man ihm zustimmen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Christine Aschenberg-Dugnus
Berichterstatterin

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