BT-Drucksache 17/10691

Entsorgung von Energiesparlampen

Vom 13. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10691
17. Wahlperiode 13. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dorothea Steiner, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn,
Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Hermann E. Ott und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entsorgung von Energiesparlampen

Im Rahmen des Anfang September erfolgten Produktions- und Handelsverbots
von 25- und 40-Watt-Glühbirnen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 244/2009,
wurde umfassend über die Problematik der Entsorgung von Energiesparlampen
in der Presse berichtet. Die Entsorgung der Energiesparlampen muss insbeson-
dere wegen ihres Quecksilberanteils fachgerecht erfolgen, sie dürfen nicht ein-
fach im Hausmüll entsorgt werden.

Wie verschiedene Zeitungs- und Fernsehberichte zeigen, ist jedoch das Wissen
bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern über die fachgerechte Entsorgung
noch zu gering. Auch bieten sich häufig nicht ausreichend wohnortnahe Entsor-
gungsmöglichkeiten. Des Öfteren wurde daher bereits die Einführung eines
bürgerfreundlichen Rücknahmesystems für Energiesparlampen gefordert (vgl.
Bundestagsdrucksachen 17/1583, 17/2121, 17/9058). Die Bundesregierung
verwies bisher darauf, dass man auf die laufenden freiwilligen Maßnahmen zur
Verbesserung der Rücknahme setze und diese auch bereits vielversprechende
Erfolge zeigen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3278).

In der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom 1. September 2012 kündigte die Bun-
desregierung nun an, das Rücknahmesystem auf den Prüfstand stellen zu wollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Plant die Bundesregierung noch im Laufe dieser Legislaturperiode die beste-
henden Systeme zur Rücknahme der Energiesparlampen auf den Prüfstand
zu stellen?

Wenn ja, welche Modelle für Rücknahmesysteme werden derzeit geprüft?

Wenn nein, warum nicht?

2. Auf welchen Wegen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
Energiesparlampen hauptsächlich entsorgt?

Liegen der Bundesregierung Schätzungen darüber vor, wie hoch der Anteil
unsachgemäß über den Haushalt entsorgten Energiesparlampen ist?

3. Welche negativen Umweltauswirkungen sind nach Kenntnis der Bundesre-

gierung mit der teilweise erfolgten unsachgemäßen Entsorgung der Energie-
sparlampen über den Haushalt verbunden, und welche Maßnahmen ergreift
die Bundesregierung, um diese zu minimieren?

4. Lehnt die Bundesregierung die Einführung einer Rücknahmepflicht des
Handels für gebrauchte Energiesparlampen weiterhin konsequent ab, oder
wird sie auch die Einführung dieser Maßnahme prüfen lassen?

Drucksache 17/10691 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche konkreten Erfolge haben aus Sicht der Bundesregierung die bisher
getroffenen freiwilligen Maßnahmen zur Verbesserung der Rücknahmemög-
lichkeiten von Energiesparlampen gezeigt?

6. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Verbraucherinnen und
Verbraucher nur unzureichend über die sachgerechte Rückgabe von Energie-
sparlampen sowie die dazu bestehenden Möglichkeiten informiert sind, und
plant sie derzeit konkrete Maßnahmen, um diese bestehenden Informations-
defizite abzubauen?

7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Verbandes kommunaler
Unternehmen e. V. (VKU) (vgl. Neue Osnabrücker Zeitung vom 1. Septem-
ber 2012), dass die derzeit genutzten Rücknahmebehälter, wie Gitterboxen,
keine optimale Lösung für die Rücknahme von Energiesparlampen sind, und
welches sind aus ihrer Sicht geeignetere Möglichkeiten?

Ist es aus Sicht der Bundesregierung möglich und notwendig, hier regulative
Vorgaben zur Ausgestaltung der Rücknahmebehälter zu erlassen?

Berlin, den 13. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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