BT-Drucksache 17/10690

Umweltauswirkungen der Pulsfischerei

Vom 13. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10690
17. Wahlperiode 13. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Undine Kurth (Quedlinburg),
Harald Ebner, Bärbel Höhn, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Umweltauswirkungen der Pulsfischerei

Der Pulsfischerei bzw. Elektrofischerei, bei der am Boden lebende Fische durch
elektrische Impulse aufgescheucht werden, um sie so mit Grundschleppnetzen
unter weitgehender Vermeidung von Grundberührungen fangen zu können, wird
ein großes Potenzial für eine ökosystemschonendere, beifangärmere und treib-
stoffsparendere Grundschleppnetzfischerei zugesprochen.

Seit Neuestem gibt es jedoch Berichte von Fischern, denen zufolge vermehrt ge-
schädigte, verkrüppelte und tote Fische gefangen werden, und die davon ausge-
hen, dass die Schädigungen und Verkrüppelungen auf die elektrischen Impulse
der Pulsfischerei zurückzuführen sind. Dementsprechend wird befürchtet, dass
durch flächenhafte Auswirkungen der Pulsfischerei die Erfolge bei der Bestands-
erholung der Fischbestände, die in den letzten Jahren durch Wiederaufbaupläne
und durch eine Anpassung der Fangmengen erreicht werden konnten, zunichte
gemacht würden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchem Umfang und von wem wird die Pulsfischerei in welchen Fische-
reien in deutschen Gewässern nach Kenntnis der Bundesregierung heute be-
reits angewendet?

2. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für den Einsatz der Pulsfische-
rei gegeben sein, und welche rechtlichen Beschränkungen bestehen?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungsperspektiven der Puls-
fischerei im Hinblick auf die Vermeidung von Schäden an Meeresböden, auf
die Verminderung von Beifängen und auf eine gesteigerte Energieeffizienz?

4. Wie schätzt die Bundesregierung bei der Pulsfischerei im Vergleich zu kon-
ventionellen oder möglichen alternativen Fangtechniken die Möglichkeit ein,
zwischen Ziel- und Nichtzielorganismen zu selektieren?

5. Wie schätzt die Bundesregierung die Ökosystemverträglichkeit der Puls-
fischerei gegenüber anderen Fangformen, insbesondere gegenüber ökosys-
temverträglichen Fangformen wie z. B. der Fischfallenfischerei, der Lang-

leinenfischerei, der Fischerei mit Barium-Stellnetzen etc., ein?

6. Mit welcher Entwicklung der Pulsfischerei rechnet die Bundesregierung in
den nächsten Jahren?

Drucksache 17/10690 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
7. Welche Auswirkungen auf Fische, Fischbestände und Meeresökosysteme
sind bisher beobachtet worden?

Wie bewertet die Bundesregierung die kurzfristigen und die langfristigen
Umweltauswirkungen der Pulsfischerei insgesamt?

8. Was unternimmt die Bundesregierung, um mögliche negative Auswirkun-
gen der Pulsfischerei zu erforschen?

9. Wie werden diese Umweltauswirkungen ermittelt?

10. a) Können bzw. wie sicher können die von den Fischern berichteten ge-
schädigten und toten Fische nach Kenntnis der Bundesregierung der
Pulsfischerei zugeschrieben werden?

b) Welche anderen Ursachen sind hier gegebenenfalls festgestellt worden
bzw. werden gegebenenfalls vermutet?

11. a) Wird der Beifang an gefangenen Organismen, die durch die Pulsfischerei
getötet oder verletzt werden, erfasst?

b) Welche Rückschlüsse lassen sich aus der Häufigkeit toter oder verletzter
Organismen in den Netzen für die Auswirkungen auf die Populationen
dieser Organismen ziehen?

12. a) Welche Verpflichtungen bestehen bei der Anwendung der Pulsfischerei,
an Forschungsprojekten zu den Auswirkungen dieser Form der Fischerei
teilzunehmen?

b) Wie werden sie tatsächlich in die diesbezügliche Forschungsarbeit inte-
griert?

Reichen die hierfür bereitgestellten Mittel aus?

13. Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, festgestellte oder zu erwartende
Umweltauswirkungen durch eine anders ausgelegte Regelung der Elek-
troimpulse (in Bezug auf Spannung, Stromstärke und Frequenz) zu vermei-
den oder erheblich zu vermindern?

14. Wenn ja,

a) welche Anstrengungen werden im Bereich der Forschung und Entwick-
lung unternommen, um eine gleichermaßen vertretbare und wirksame
Pulsfischerei zu entwickeln, und wie unterstützt die Bundesregierung
diese;

b) wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass nur noch umweltver-
trägliche Formen der Pulsfischerei angewendet werden (dürfen) und
keine Pulsfischereisysteme eingesetzt werden dürfen, deren Unschäd-
lichkeit noch nicht hinreichend gezeigt werden konnte?

15. Wenn nein, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Pulsfische-
rei nicht mehr angewendet wird bzw. werden darf?

16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umstellung auf ökosystemverträgli-
che Fangmethoden wie Fischfallen, Langleinenfischerei, Barium-Stellnetze
etc. zu fördern?

Wenn ja, aus welchen Mitteln?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. September 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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