BT-Drucksache 17/10620

Munition in Nord- und Ostsee

Vom 6. September 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10620
17. Wahlperiode 06. 09. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Stüber, Cornelia Möhring, Herbert Behrens,
Eva Bulling-Schröter, Dr. Diether Dehm, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner,
Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.

Munition in Nord- und Ostsee

Munition und andere Kampfmittel wurden zu unterschiedlichen Zeiten in Nord-
und Ostsee versenkt. Nach dem Zweiten Weltkrieg, bis etwa 1948, waren es über
eine Million Tonnen. Noch heute gelangt Munition im Zusammenhang mit
militärischen Schießübungen der Bundeswehr (z. B. auf den Truppenübungs-
plätzen Putlos und Todendorf in Schleswig-Holstein) ins Meer.

Die Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt
von Nord- und Ostsee (ARGE BLMP) hat, als oberstes Lenkungsgremium der
marinen Umweltüberwachung, am 10. November 2011 den Ergebnisbericht
„Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer – Bestandsaufnahme und
Empfehlungen“ verabschiedet.

Der Bericht beschreibt folgende Situation:

1. Nachweislich befinden sich derzeit bis zu 1,6 Millionen Tonnen konventio-
nelle Munition auf dem Meeresgrund, davon 1,3 Millionen Tonnen in der
Nordsee. Hinzu kommen noch etwa 170 000 Tonnen chemische Munition in
der Nordsee und 42 000 bis 65 000 Tonnen in der Ostsee.

2. Die Informationslage über die tatsächliche Menge, den Korrosionszustand,
die genaue Lage der Munition sowie deren Auswirkungen auf subaquatische
Ökosysteme ist nach wie vor, insbesondere für den Ostseeraum, lückenhaft.

3. Obwohl eine sukzessive breit gestreute Freisetzung der Wirkstoffe als wahr-
scheinlich gilt, findet kein ausreichendes Monitoring der Auswirkungen von
kampfmittel- und sprengstofftypischen Verbindungen auf die Meeresumwelt
statt. Zu den ökologischen Folgen gibt es bisher nur wenige wissenschaftli-
che Untersuchungen. Sowohl die betreffenden konventionellen als auch die
chemischen Kampfmittel gelten jedoch größtenteils als wassergefährdende
Stoffe mit einer hohen Toxizität. Sie stehen im Verdacht krebserregend und
erbgutverändernd zu wirken und überdies auch die Fortpflanzungsfähigkeit
zu beeinträchtigen bzw. das Kind im Mutterleib zu schädigen.

4. Es existiert keine offiziell überprüfte Aufstellung von Unfallereignissen in

den deutschen Küstengewässern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ).

5. Eine zentrale Stelle, bei der alle Meldungen zusammengeführt werden und
das Berichtswesen koordiniert wird, gibt es nicht. Das erschwert die Einhal-
tung der umfassenden Meldeverpflichtungen nach OSPAR (Übereinkommen
zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks) und HELCOM (Über-
einkommen über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets).

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Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass eine Gefährdung strandnaher Küsten-
bereiche aufgrund der Strömungsverhältnisse in Nord- und Ostsee unwahr-
scheinlich ist, obwohl Kampfmittel grundsätzlich eine latente Gefahr für Men-
schen im marinen Bereich und die Meeresumwelt sind und es immer wieder zu
Verletzungen kommt. Beispielsweise durch eine Verwechslung von angespülten
Phosphorstücken aus korrodierter Munition mit Bernstein (Phosphor oxidiert an
der Luft und entzündet sich selbst, nachdem es getrocknet ist). Nachdem im
April 2012 Spazierende am Usedomer Strand (Mecklenburg-Vorpommern)
unabhängig voneinander schwere Verbrennungen erlitten (Mitteldeutsche Zei-
tung vom 23. April 2012 „Bernsteinsammlerinnen verbrennen sich an Phos-
phor), fand Ende Juli 2012 ein sechsjähriger Junge am Schönberger Strand
(Schleswig-Holstein) einen eineinhalb Kilogramm schweren Klumpen Schieß-
wolle. Dieses Gemisch unter anderem aus TNT und Hexanitrodiphenylamin ist
schon bei Hautkontakt sehr giftig (vgl. www.schleswig-holstein.nabu.de/
themen/meeresschutz/meeresschutz/15083.html).

Die Abwehr von Gefahren in den Küstengewässern der Nord- und Ostsee ist bis
zur Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Zone) Aufgabe der Länder, soweit diese nicht
dem Bund zugewiesen ist. Der Bund hat in den Küstengewässern nach dem See-
aufgabengesetz den Auftrag, jegliche Gefahren für den Schiffsverkehr abzuweh-
ren. Die Abwehr sonstiger Gefahren in den Küstengewässern, z. B. durch
Kampfmittel für Badende, Sporttauchende und die Fischerei, ist wiederum Auf-
gabe des jeweiligen Anrainerlandes. Der Bund ist allerdings als Eigentümer der
Seewasserstraßen, die sich überwiegend mit dem Gebiet der Küstengewässer
decken, für die öffentliche Sicherheit seines Eigentums verantwortlich. Nach
dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz ist der Bund ebenso zuständig, sofern die
Munition aus Verteidigungsanlagen stammt und laut dem Einigungsvertrag auch
für Munition aus der ehemaligen DDR. Die Föderalismusreform von 2006
nimmt den Bund darüber hinaus in die Pflicht, sofern die Munition die vom Aus-
sterben bedrohte Arten im Meer gefährdet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit
einer grundlegenden engen Abstimmung und Kooperation zwischen Bund und
Ländern bei der Beseitigung von Gefahren, die durch Kampfmittel in Nord- und
Ostsee hervorgerufen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Entspricht der Ergebnisbericht „Munitionsbelastung der deutschen Meeres-
gewässer – Bestandsaufnahme und Empfehlungen“ nach Ansicht der Bun-
desregierung einer umfassenden Risikoanalyse, und erfüllt er alle Anforde-
rungen an eine solche (bitte begründen)?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung im Ergebnisbericht zur
Munitionsbelastung der deutschen Meeresgewässer, dass die Gefährdung
von Mensch und Meeresumwelt nur punktuell und ansonsten unerheblich ist,
obwohl bisher nur ein geringer Teil der tatsächlich mit Kampfmitteln belas-
teten Flächen bekannt ist?

3. Was unternimmt die Bundesregierung, um die bisher lückenhaften Kennt-
nisse über die Munitionslagerflächen, besonders von konventioneller Altmu-
nition, aufzuklären?

4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Informationslage zu den Versenkungs-
maßnahmen von Kampfmitteln nach 1945 in Mecklenburg-Vorpommern, auf
die zwar Aussagen von Zeitzeugen hinweisen, die aber nicht durch belastbare
Daten dokumentiert wurden?

5. Wurden oder werden in nachweislich munitionsbelasteten Arealen und Ver-
dachtsgebieten von Nord- und Ostsee regelmäßig Wasser- und/oder Sedi-

mentproben zur Prüfung entnommen?

Wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10620

Wenn ja, wann, wo, und wie oft wurden und werden diese Proben entnom-
men, und welche Analysen wurden und werden damit durchgeführt (bitte
aufschlüsseln nach Region, Anzahl der Proben seit 2010 und durchgeführ-
ten Analyseparametern)?

6. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Beprobung von Sedi-
ment und aquatischer Fauna und Flora nach Sprengungen von Altmunition,
und werden derartige Beprobungen durchgeführt?

Wenn ja, in welchen Zeitraum nach der Sprengung finden die Beprobungen
statt, und was wird beprobt?

Wenn nein, warum nicht (bitte die Gründe ausführlich erläutern)?

7. Wird sich die Bundesregierung für ein umfassendes Monitoring der Aus-
wirkungen von Kampfmitteln bzw. sprengstofftypischen Verbindungen auf
die Meeresumwelt einsetzen?

Wenn ja, wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, in welcher
Höhe sind dafür Bundesmittel vorgesehen, und wann soll das Monitoring
beginnen?

Wenn nein, warum nicht?

8. Welche Studien und Untersuchungen gibt es nach Kenntnis der Bundes-
regierung zur Bioakkumulation von Wirkstoffen aus Kampfstoffen in (Mee-
res-)Lebewesen?

9. Welche Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung zu den ökologischen Auswirkungen von
konventionellen und chemischen Kampfmitteln in Nord- und Ostsee durch-
geführt, welche befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, und wann wer-
den diese fertiggestellt sein (bitte auflisten)?

10. Welchen Forschungsbedarf für die Entwicklung alternativer Bergungs-
methoden sieht die Bundesregierung, welche finanziellen Mittel stehen der-
zeit dafür zur Verfügung, und wie ist die Planung für die nächsten fünf
Jahre?

11. Wie bewertet die Bundesregierung in Bezug auf den Meeresschutz die
Annahme im Bericht, dass mit einer zeitlich sukzessiven Freisetzung der
Wirkmittel durch Korrosion aus den bisher noch intakten Behältnissen zu
rechnen ist?

12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Ergebnis-
bericht als gut bewerteten Informationslage zu den chemischen Kampfmit-
teln und deren derzeitigen Korrosionszustand in Nord- und Ostsee?

13. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine Strategie zur Schadens-
minimierung durch chemische Wirkstoffe aus Altmunition zu entwickeln?

Wenn ja, wie soll diese Strategie aussehen, und wem obliegt die Verantwor-
tung darüber?

Wenn nein, warum nicht?

14. Wie viel Altmunition oder Kampfmittel wurden in den letzten fünf Jahren
in der Nord- und Ostsee vernichtet oder geborgen (bitte zeitliche Auflistung
seit 2008 nach Standorten und gesondert nach konventioneller und chemi-
scher Munition)?

15. Sieht die Bundesregierung in der zunehmenden Bautätigkeit am Meeres-
boden durch Pipelines und Offshore-Windparks eine Erhöhung des Gefah-
renpotenzials durch Altmunition für Mensch und Meeresumwelt (bitte be-

gründen)?

Drucksache 17/10620 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

16. Gibt es für die Fischerei und Bautätigkeiten in den bekannten Risikozonen
verbindliche Sicherheitsregeln, die der Spezifik des Risikos angepasst sind?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht, und was ist geplant?

17. Plant die Bundesregierung verbindliche Grenzwerte für Schallemissionen
bei Unterwassersprengungen?

Wenn ja, wo liegen diese Grenzwerte, und wie soll deren Einhaltung über-
prüft werden?

Wenn nein, warum nicht?

18. Hält die Bundesregierung den Einsatz der Blasenschleiertechnologie zum
Schutz der Meeresumwelt bei Sprengungen für ausreichend (bitte begrün-
den)?

19. Beabsichtigt die Bundesregierung bei Sprengungen in Nord- und Ostsee
den Einsatz von Blasenschleiern zur Minderung der Druckwellen als ver-
bindlichen Standard durchzusetzen?

Wenn ja, bis wann soll das geschehen?

Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?

20. Wie beurteilt die Bundesregierung die Weiterentwicklungen umwelt-
schonender Techniken, wie Wasserstrahlschneidetechnik in Verbindung mit
mobilen Detonationskammern und Roboterbergung mit anschließender
UV-Bestrahlung, in den letzten Jahren?

21. Sollten diese Techniken (siehe Frage 20) aus Sicht der Bundesregierung zur
allseitigen Gefahrenminimierung als Standardverfahren verwandt werden?

Wenn ja, ab wann?

Wenn nein, warum nicht?

22. Wie verhält sich die Bunderegierung zur Forderung des Naturschutzbundes
Deutschland e. V. (NABU), der Gesellschaft zur Rettung der Delphine e. V.
(GRD) und der Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e. V. (GSM),
finanzielle Mittel bereitzustellen, um alternative Techniken weiter zu ent-
wickeln und in Nord- und Ostsee eine risikoärmere Altmunitionsentsorgung
einzusetzen, und wie begründet sie ihre Haltung?

23. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit eines zentral organi-
sierten Meldewesens zur Registrierung von Munitionsfunden und -unfällen
in Deutschland?

24. Bis wann wird eine solche zentrale Stelle zur Registrierung von Munitions-
funden und -unfällen in deutschen Küstengewässern und der AWZ geschaf-
fen?

Falls keine zentrale Stelle in Planung ist, warum nicht?

25. Wie will die Bundesregierung die Meldung von Munitionsfunden und
- unfällen an die Kommissionen von HELCOM und OSPAR erleichtern?

26. Wann und durch wen wird eine überprüfbare Aufstellung aller Unfälle, die
im Zusammenhang mit Munitionsaltlasten stehen, erstellt?

27. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Priorität 3
des Aktionsplanes zur EU-Ostseestrategie mit dem Ziel der „Verringerung
des Einsatzes und der Auswirkungen gefährlicher Stoffe“ für die in Nord-
und Ostsee lagernden intakten Behältnissen mit chemischen Kampfmitteln?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10620

28. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand der internationalen Vernetzung
bezüglich innovativer Weiterentwicklungen in der Munitionsbergetechnik
und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse ein?

29. Welche vorhandenen Medien werden aus Kenntnis der Bundesregierung
genutzt, um die Bürgerinnen und Bürger über die vorhandenen Gefahren zu
informieren, und bewertetet sie die zur Verfügung stehenden Informations-
materialien als ausreichend?

Wenn nein, was fehlt aus Sicht der Bundesregierung für eine ausreichende
Bürgerinnen- und Bürgerinformation, und was wird sie unternehmen, um
die vorhandenen Lücken zu schließen?

30. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage von
NABU, GSM und GRD zur MIREMAR-Konferenz in Neumünster (No-
vember 2010), nach der ein Verbleib in den Meeren für den Großteil der
Munition keine Option sei?

31. Wie viele Mittel wurden und werden

a) von der Bundesregierung und

b) nach Kenntnis der Bundesregierung von den Bundesländern für die Ent-
sorgung von Altmunition aus Nord- und Ostsee bereitgestellt

(bitte nach Jahren seit 2000 und für den geplanten Haushalt 2013 aufschlüs-
seln)?

32. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über illegale Munitionsbergung,
und wie bewertet sie die mögliche Gefahr des missbräuchlichen Handels
und des illegalen Einsatzes ebensolcher Munition (bitte erläutern)?

33. Wie sichert die Bundesregierung als Eigentümerin von Altmunition im
Meer, die aus Verteidigungsanlagen der beiden Weltkriege oder der ehe-
maligen DDR stammt, die bislang bekannten Fundorte vor möglicher ille-
galer Munitionsbergung?

34. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine Erfolgskontrolle von
Vernichtungssprengungen, und wie beurteilt sie deren Notwendigkeit?

35. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung von Mensch und Meeres-
umwelt durch verstreute Munitionsteile bei nicht erfolgreich verlaufenen
Vernichtungssprengungen?

36. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Anzahl und Ort von nicht
optimal erfolgreich verlaufenen Vernichtungssprengungen, und wie werden
diese dokumentiert (bitte Auflistung von entsprechenden Vorkommnissen
seit 2008)?

37. In welchem finanziellen Rahmen beteiligt sich die Bundesregierung als
Eigentümerin von Altmunition im Meer aus Verteidigungsanlagen der
beiden Weltkriege oder der ehemaligen DDR an der Kampfmittelberäumung
oder -vernichtung?

38. Beurteilt die Bundesregierung die personelle Ausstattung der Kampfmittel-
räumdienste als ausreichend (bitte erläutern)?

Wenn nein, welche personelle Ausstattung hält die Bundesregierung für
notwendig, um die Erfüllung der Aufgaben des Kampfmittelräumdienstes
zu gewährleisten?

39. Wie häufig fanden seit 2008 Schießübungen der Bundeswehr im marinen
Bereich statt, und wie viel Munition welchen Typs wurde dabei eingesetzt
(bitte jeweils nach Schießgebieten und Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie hoch war jeweils der Anteil von Gefechts- und Übungsmunition?

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b) Wie viel Munition welchen Typs wurde seit 2008 bei diesen Schießübun-
gen versenkt (bitte jeweils unter Angabe des Gewichts)?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für Umwelt und Gesund-
heit durch die bei den Schießübungen anfallenden Munitionsresten und
Einzelbestandteilen der Munition?

40. Aus welchen Gründen setzt die Bundeswehr zu Ausbildungszwecken nicht
generell Übungs- oder Einsteckmunition im marinen Bereich ein?

41. Stehen dem Kampfmittelräumdienst für die Munitionsortung die gleichen
Techniken zur Verfügung wie der Bundeswehr, und wie unterstützt diese die
Arbeit des Bund/Länder-Messprogramms Meeresumwelt und die Kampf-
mittelräumdienste der Länder mit ihrem Know-how?

42. Hält die Bundesregierung ein Bundesprogramm zur Bergung der Munition
und Kampfmittel für erforderlich?

Wenn ja, wann wird dieses Programm anlaufen, und wie wird es finanziert?

Wenn nein, warum hält die Bundesregierung ein solchen Programm für
nicht erforderlich?

Berlin, den 6. September 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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