BT-Drucksache 17/1062

Evaluierung des Programms "Aufstiegsstipendium"

Vom 16. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1062
17. Wahlperiode 16. 03. 2010

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, Klaus
Barthel, Willi Brase, Ulla Burchardt, Michael Gerdes, Iris Gleicke, Klaus Hagemann,
Christel Humme, Oliver Kaczmarek, Daniela Kolbe (Leipzig), Ute Kumpf, Thomas
Oppermann, Florian Pronold, René Röspel, Marianne Schieder (Schwandorf),
Swen Schulz (Spandau), Andrea Wicklein, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter
Steinmeier und der Fraktion der SPD

Evaluierung des Programms „Aufstiegsstipendium“

Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative Aufstieg durch Bildung (Bundestags-
drucksache 16/7750) hat die Bundesregierung das Programm „Aufstiegs-
stipendium“ aufgelegt, um für berufserfahrene Frauen und Männer, die in Aus-
bildung und Beruf hoch motiviert und besonders talentiert sind, einen zusätzli-
chen Anreiz zur Aufnahme eines Studiums zu schaffen und damit die beruflichen
Aufstiegschancen für begabte Fachkräfte zu verbessern. Durch die Aufstiegs-
stipendien sollte auch die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akade-
mischer Bildung erhöht werden. Die Stipendiaten bekommen im Falle eines
berufsbegleitenden Studiums 1 700 Euro im Jahr, Vollzeitstudierende erhalten
monatlich 650 Euro pauschal und ein Büchergeld von 80 Euro. Bei der Be-
treuung von Kindern unter 10 Jahren kann eine Pauschale von 113 Euro für das
erste und jeweils 85 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.

Mittlerweile wurden bereits drei Auswahlrunden abgeschlossen. Die aktuelle
Auswahlrunde lief bis Februar 2010. Ein gutes Jahr nach der Einführung des
„Aufstiegsstipendiums“ besteht die Notwendigkeit einer ersten Evaluierung, um
die bisherige Wirkung dieses neuen Instrumentes beurteilen zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Summe der öffentlichen Mittel, die für die Anlaufphase und
die Öffentlichkeitsarbeit für das „Aufstiegsstipendium“ ausgegeben wurde?

2. Wie hoch sind die Mittel, die die Stiftung Begabtenförderung berufliche
Bildung gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) für die Durchführung des
Programmes vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
bekommt?

3. Welche Mittel sind vorgesehen für die Evaluierung des Programms?
4. Wie hoch war die Summe der öffentlichen Mittel, die für die tatsächlichen
Aufstiegsstipendien in den Jahren 2008 und 2009 jeweils ausgegeben wurde?

5. Welche Summe an öffentlichen Mitteln ist für das Programm insgesamt für
das Jahr 2010 vorgesehen, und welcher Anteil dieser Summe soll für die tat-
sächlichen Aufstiegsstipendien verwendet werden?

Drucksache 17/1062 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wie viele Aufstiegsstipendien sind bei den bisherigen drei Auswahlrunden
jeweils bewilligt worden, und wie viele Bewerber gab es jeweils dafür (bitte
mit Angaben je Auswahlrunde)?

7. Gibt es schon entsprechende Zahlen für die vierte Auswahlrunde, die bis
Anfang Februar 2010 lief (Bewerber und bewilligte Stipendien)?

8. Wie viele Aufstiegsstipendiaten haben in den jeweiligen Auswahlrunden
Vollzeitstipendien bekommen, und wie viele haben das Aufstiegsstipendium
für ein berufsbegleitendes Studium erhalten?

9. Wie viele der Bewerber bzw. der Aufstiegsstipendiaten haben Kinder, bzw.
wie viele davon haben in den jeweiligen Auswahlrunden die Kinderzu-
schläge beantragt bzw. in Anspruch genommen?

10. Wie viele der Bewerber und wie viele der Aufstiegsstipendiaten in den
jeweiligen Auswahlrunden waren Menschen mit Behinderung?

11. Wie verteilen sich die Bewerberzahlen und die Anzahl der bewilligten Auf-
stiegsstipendien in den jeweiligen Auswahlrunden nach Bundesländern?

12. Wie verteilen sich die Bewerberzahlen und die Anzahl der bewilligten Auf-
stiegsstipendien in den jeweiligen Auswahlrunden nach Studiengängen?

13. Wie sieht die Altersstruktur der Bewerber bzw. der Aufstiegsstipendiaten in
den jeweiligen Auswahlrunden aus?

14. Für welchen Zeitraum sind die erteilten Aufstiegsstipendien in Aussicht
gestellt bzw. bewilligt worden (Tabelle über die Dauer der Förderung)?

15. Wie erfolgt nach zwölf Monaten die Überprüfung, ob die Fördervoraus-
setzungen noch bestehen?

16. Bei wie vielen Bewerbern und bei wie vielen Aufstiegsstipendiaten handelt
es sich um ein Studium im EU-Ausland oder in der Schweiz?

17. Wie viele Aufstiegsstipendiaten sind aufgrund guter Leistungen und wie
viele aufgrund begründeter Vorschläge eines Betriebes in den jeweiligen
Auswahlrunden bewilligt worden?

18. Wie haben sich die Zahlen der Studienanfänger aus einer beruflichen Quali-
fikation heraus, d. h. ohne allgemeine Hochschulreife, in den Jahren 2007,
2008 und 2009 entwickelt?

19. Kann die Bundesregierung nach dem ersten Jahr des Programms „Aufstiegs-
stipendium“ belegen, dass es dadurch einen Zuwachs der Zugangsquote be-
ruflich Qualifizierter ohne Abitur an deutschen Hochschulen gegeben hat?

20. Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, aus den Erfah-
rungen mit dem Abruf der Aufstiegsstipendien einen einkommensabhängi-
gen Rechtsanspruch im Rahmen des Berufsausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG) oder des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zu ent-
wickeln?

Berlin, den 16. März 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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