BT-Drucksache 17/10577

Amtshilfeleistungen der Bundeswehr für deutsche Polizeikräfte im Ausland

Vom 29. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10577
17. Wahlperiode 29. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Herbert Behrens, Annette Groth,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Niema Movassat und der
Fraktion DIE LINKE.

Amtshilfeleistungen der Bundeswehr für deutsche Polizeikräfte im Ausland

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Aufrüstung
der GSG 9 und deren Zusammenarbeit mit militärischen Kräften“ auf Bundes-
tagsdrucksache 17/10006 hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, die Bun-
deswehr habe „in den Jahren 2008 und 2009 (…) technisch-logistische Unter-
stützung“ für die GSG 9 (Grenzschutzgruppe 9 der Bundespolizei) geleistet.
Aus der Antwort gehen weder das genaue Datum, noch die konkreten Umstände,
noch die genaue Anzahl der Leistungen hervor.

Da die Fragesteller seit dem G8-Gipfel im Jahr 2007 wissen, dass die Bundes-
regierung unter „Amtshilfe“ auch den Einsatz militärischen Geräts und Per-
sonals (in jenem Fall Tornado-Flugzeuge und Spähpanzer mit bewaffneten
Panzerführern) zum Vorgehen gegen Menschen versteht, sehen sie sich ver-
anlasst, genauer nachzufragen, welche Formen der Amtshilfe die Bundeswehr
im Ausland für deutsche Polizeikräfte leistet.

Zugleich weisen sie darauf hin, dass der Verweis der Bundesregierung auf Ge-
heimhaltungsbedürftigkeit von „Amtshilfe“-Umständen in ihrer Vorbemerkung
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10006 nicht den ver-
fassungsrechtlichen Anforderungen genügt, weil aus ihren Ausführungen in
keiner Weise hervorgeht, inwiefern bei einer Antwort konkrete Einsätze der
GSG 9 gefährdet wären.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Amtshilfeersuchen der Polizei (gemeint sind damit sämtliche poli-
zeilichen Dienststellen des Bundes und der Länder), des Zolls und der Staats-
anwaltschaften von Bund und Ländern hat die Bundeswehr seit 2007 im Aus-
land erfüllt?

a) Wer hat die Amtshilfeersuchen jeweils zu welchem Zeitpunkt gestellt, und
wer hat sie aufseiten der Bundeswehr entschieden?
b) Worin bestand der Inhalt des jeweiligen Ersuchens (bitte vollständig an-
geben)?

Drucksache 17/10577 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

c) Was war der beabsichtigte Zweck (bitte die vom Antragsteller mit Hilfe
der Bundeswehr geplanten Maßnahmen vollständig angeben)?

d) Welche und wie viele Fähigkeiten, Kapazitäten, Gerätschaften sollten ein-
gesetzt bzw. zur Verfügung gestellt werden?

e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten inklusive der zur Eigensicherung
abgestellten kamen dabei zum Einsatz?

f) Über welche Waffen und welche Munitionierung verfügten diese Sol-
datinnen und Soldaten?

g) Welche Aufgaben sollten die Soldatinnen und Soldaten erfüllen?

h) An welchem Datum bzw. in welchem Zeitraum und an welchen Orten
bzw. in welcher Region fanden die Amtshilfeleistungen statt?

i) Welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kam für diese auf?

j) Welche dieser Amtshilfeeinsätze waren dazu bestimmt, die Antragsteller
bei Vorbereitung oder Durchführung einer hoheitlichen, in die Grund-
rechte von Personen eingreifenden Maßnahme zu unterstützen bzw. diese
erst in die Lage zu versetzen, solche Maßnahmen durchzuführen?

2. Wie hat sich die Zahl der Amtshilfeleistungen durch

a) Polizeien,

b) Staatsanwaltschaften oder

c) Zoll

in den Jahren 1991 bis 2004 entwickelt (bitte jeweils die Gesamtzahl der
Amtshilfeleistungen pro Jahr angeben)?

3. Wie geht die Prüfung eines an die Bundeswehr gerichteten Amtshilfe-
ersuchens zur Erfüllung im Ausland vor sich, und wer nimmt diese vor?

a) Welche besonderen Regelungen gelten dabei für Amtshilfeersuchen durch
Polizeien, Staatsanwaltschaften oder den Zoll?

b) Welche Kriterien werden an die Prüfung gelegt?

c) Welche Grundsätze gelten für die Prüfung von Amtshilfeersuchen, die
dazu bestimmt sind, die Antragsteller bei der Vorbereitung oder Durchfüh-
rung einer hoheitlichen, in die Grundrechte eingreifende Maßnahme zu
unterstützen bzw. diese erst in die Lage zu versetzen, solche Maßnahmen
durchzuführen?

d) Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Trennung von mili-
tärischen und polizeilichen Aufgaben außerhalb Deutschlands bei (bitte
ggf. nach Einsätzen im Ausland sowie Einsätzen auf deutschem Hoheits-
gebiet außerhalb Deutschlands wie Schiffe oder Flugzeuge differenzie-
ren)?

4. Welche vertraglichen Vereinbarungen mit in- oder ausländischen Stellen (Be-
hörden sowie Unternehmen) im Sinne der Antwort der Bundesregierung zu
Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 17/10006 existieren derzeit, die sicherstellen sollen, dass für Polizei-
einsätze im Ausland die notwendigen logistischen Voraussetzungen gegeben
sind?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10577

5. Welcher Art war die Unterstützung, welche die Bundeswehr der GSG 9 in
den Jahren 2008 und 2009 „zur Vorbereitung einer möglichen Lösung von
Geisellagen im Ausland“ geleistet hat (Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdruck-
sache 17/10006)?

a) Wer hat das Amtshilfeersuchen gestellt, was war dessen Inhalt und Zweck,
an welchem Datum wurde die Amtshilfeleistung erbracht, welche Kosten
sind entstanden, und wer hat diese getragen?

b) Falls die Bundesregierung die vorangegangene Frage für geheimhaltungs-
bedürftig erklärt, inwiefern wären die erbetenen Informationen konkret
geeignet, künftige Einsätze zu gefährden?

Berlin, den 29. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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