BT-Drucksache 17/10575

EU-Projekt zum heimlichen Platzieren von Überwachungsvorrichtungen unter Leitung des Bundeskriminalamts

Vom 29. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10575
17. Wahlperiode 29. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Sevim Dag˘delen,
Dr. Diether Dehm, Inge Höger, Ulla Jelpke, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak
und der Fraktion DIE LINKE.

EU-Projekt zum heimlichen Platzieren von Überwachungsvorrichtungen
unter Leitung des Bundeskriminalamts

Seit 2009 treffen sich Angehörige von Polizeien mehrerer EU-Regierungen im
Projekt „International Specialist Law Enforcement“ (ISLE). Ziel des Vorhabens
ist der Austausch und die Vermittlung von Kenntnissen zum heimlichen Eindrin-
gen in Räume, Fahrzeuge und elektronische Geräte, um dort Überwachungsvor-
richtungen zu platzieren. Zudem sollen forensische Fähigkeiten zum Auslesen
von Daten aus digitalen Medien verbessert werden.

Das Management von „International Specialist Law Enforcement“ übernimmt
auf Initiative der Europäischen Kommission die britische Serious Organised
Crime Agency (SOCA). Im gemeinsamen „Steering Committee“ arbeiten des
Weiteren das Bundeskriminalamt (BKA) und die belgische General Commissi-
oner’s Office Directorate Special Units (CGSU). Auch die EU-Polizeiagentur
Europol ist beteiligt und stellt unter anderem Infrastruktur zur elektronischen
Kommunikation über seine „Europol Platform for Experts“ (EPE). Das Projekt
soll im November dieses Jahres enden. Die letzten drei Monate werden für das
Abfassen von Evaluationsberichten aufgewendet. Das Projekt wird von den Be-
teiligten finanziert. Weitere Mittel kommen aus dem EU-Programm „Prevention
of, and Fight against Crime“, das 2007 eingerichtet wurde. Ein erstes Treffen zur
Anbahnung des Projekts „International Specialist Law Enforcement“ fand aber
bereits 2006 statt, mithin vor der Einrichtung des Programms „Prevention of,
and Fight against Crime“.

Weiteres Ziel von „International Specialist Law Enforcement“ ist der Aufbau
einer kontinuierlich arbeitenden Arbeitsgruppe von „Praktikern“, die langfristig
Bestand hat. Hierzu hat 2011 in London ein Seminar stattgefunden.

Die Bundesregierung hatte die Existenz des Projekts „International Specialist
Law Enforcement“ in früheren Initiativen des Fragestellers zum Austausch
deutscher Polizeibehörden mit dem Ausland über den Einsatz digitaler Späh-
programme unerwähnt gelassen (Mündliche Frage 55, Plenarprotokoll 17/138,
Anlage 27 und 28, Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 17/7584,

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 17/5677). Somit war es Abgeordneten nicht möglich,
überhaupt von dessen Existenz zu erfahren. Auf der Webseite der SOCA finden
sich keine Informationen hierzu, ebensowenig beim BKA. Dadurch konnten
sich Parlamentarier/Parlamentarierinnen auch nicht über dessen Fortgang er-
kundigen. Das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ reiht sich
damit ein in die im Verborgenen agierenden, grenzüberschreitenden Polizeinetz-

Drucksache 17/10575 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

werke, deren Existenz oder Arbeitsweise erst durch zahlreiche Nachfragen der
Fraktion DIE LINKE. öffentlich wurden (www.andrej-hunko.de/component/
content/article/7-beitrag/1085-von-digitalen-tsunamis-und-sciroccos):

• European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG): Führer ver-
deckter Ermittler/Ermittlerinnen aus EU-Staaten sowie z. B. Russland,
Schweiz, Türkei, Ukraine

• International Working Group on Undercover Policing (IWG): Führer ver-
deckter Ermittler/Ermittlerinnen europäischer Länder sowie z. B. USA,
Israel, Neuseeland, Australien

• International Business Secretariat (IBS): Erörtert rechtliche Rahmenbedin-
gungen und Tarnidentitäten verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen in Her-
kunfts- und Entsendeländern

• Cross-Border Surveillance Working Group (CSW): Mobile Einsatzkomman-
dos aus zwölf EU-Mitgliedstaaten und Europol zu Observationstechniken

• Remote Forensic Software User Group (früher: DigiTask User Group):
Eingerichtet vom Bundeskriminalamt zur Wirtschaftsförderung deutscher
Trojaner-Software im Ausland.

Alle Netzwerke sind weder auf nationaler noch auf EU-Ebene institutionell an-
gebunden und agieren mithin in einer Grauzone. Zwar dienen sie angeblich nicht
der Planung von operativen Repressalien. Dennoch sind sie von grundlegender
Bedeutung, da ihre regelmäßigen Treffen Kontakte bereitstellen, die nach
Ansicht der Fragesteller/Fragestellerinnen für spätere grenzüberschreitende
Zwangsmaßnahmen unabdingbar sind.

Die Bundesregierung ist dazu übergegangen, große Teile der Fragen zur Praxis
heimlicher Polizeinetzwerke nicht öffentlich zu beantworten. Demgegenüber
sind die Fragesteller/Fragestellerinnen der Ansicht, dass über deren Agieren
eine größtmögliche öffentliche Auseinandersetzung geführt werden muss. Ge-
rade die Tatsache, dass im Projekt „International Specialist Law Enforcement“
auch Techniken des Infiltrierens elektronischer Geräte oder Wohnungen aus-
getauscht werden, erfordert ein hohes Maß an Transparenz seitens der Bundes-
regierung und ihrer Verfolgungsbehörden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was ist das Ziel des Projekts „International Specialist Law Enforcement“?

a) Welche konkreten Fähigkeiten sollen dort entwickelt oder vermittelt wer-
den?

b) Inwieweit stellt das Vorhaben auch auf die konkrete, grenzüberschreitende
Zusammenarbeit von Verfolgungsbehörden ab?

2. Inwieweit ist es Ziel des Projekts „International Specialist Law Enforce-
ment“, auf unbemerkte Art und Weise in Örtlichkeiten oder Fahrzeuge einzu-
dringen, um dort Überwachungsvorrichtungen zu platzieren?

a) Um welche konkreten Örtlichkeiten und Fahrzeuge handelt es sich?

b) Das Eindringen in welche konkreten Geräte ist Gegenstand des Projekts
„International Specialist Law Enforcement“ (bitte auflisten)?

3. Inwieweit fällt auch das Eindringen in Computersysteme bzw. sonstiger elek-
tronischer Geräte oder die Auswertung von hierüber erlangtem Material in
die Aufgabenstellung des Projekts „International Specialist Law Enforce-
ment“?
a) Um welche Techniken handelt es sich dabei konkret?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10575

b) Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Existenz des Projekts in
früheren Initiativen der Fragesteller zum Austausch deutscher Polizei-
behörden mit dem Ausland über den Einsatz digitaler Spähprogramme seit
2007 unerwähnt gelassen (Plenarprotokoll 17/138, Bundestagsdrucksachen
17/7584 und 17/5677)?

c) Inwieweit hat das BKA hinsichtlich des Infiltrierens von Computersyste-
men das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2007 thematisiert, das
hohe Hürden für die staatliche Nutzung von Trojaner-Schadprogrammen
setzt?

4. Inwieweit bringt das BKA im Rahmen von „International Specialist Law
Enforcement“ Erfahrungen mit Produkten der Firmen Micro Systemation,
Cellebrite, Oxygen Software GmbH, COMPELSON, Gamma oder DigiTask
ein?

5. Wer sind die Projektpartner und sonstigen Beteiligten des Projekts „Inter-
national Specialist Law Enforcement“?

a) Worin besteht der konkrete Beitrag des Bundeskriminalamts (BKA), der
britischen Serious Organised Crime Agency (SOCA) und des belgischen
General Commissioner’s Office Directorate Special Units (CGSU)?

b) Welche EU-Mitgliedstaaten oder sonstige Regierungen sind mit welchen
Behörden bzw. Institutionen beteiligt?

c) Inwieweit sind auch politische oder diplomatische Körperschaften einge-
bunden?

d) Inwieweit haben auch private Firmen oder Institute am Projekt teilgenom-
men?

e) Wann sind die Projektpartner jeweils beigetreten?

f) Inwieweit hierarchisieren sich die Beteiligten in „reguläre“ und „füh-
rende“ Beteiligte bzw. sonstige Rangfolgen?

6. Welche EU-Institutionen sind in das Projekt „International Specialist Law
Enforcement“ eingebunden?

a) Inwieweit ist die Einbindung weiterer EU-Institutionen anvisiert bzw.
wird von Projektbeteiligten empfohlen?

b) Worin besteht der konkrete Beitrag der EU-Polizeiagentur Europol (auch
hinsichtlich Datensammlung und -übermittlung sowie der Nutzung kon-
kreter Produkte)?

7. Auf welche Art und Weise fließen Ergebnisse des Projekts „International
Specialist Law Enforcement“ in die Arbeit bundesdeutscher Polizeibehörden
und Geheimdienste ein?

a) Welche Abteilung des BKA ist am Projekt „International Specialist Law
Enforcement“ mit welchen Kapazitäten beteiligt?

b) Inwieweit sind auch Länderpolizeien oder weitere Behörden in die kon-
krete Arbeit oder den Informationsfluss eingebunden?

c) Welche Treffen haben mit welcher Ausrichtung in Deutschland stattgefun-
den?

8. Wie wird das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ finanziert,
und um welche Summen handelt es sich?

a) Welche konkreten Kosten sind im Rahmen des Projekts entstanden?

b) Welche Beiträge kommen aus welchen Quellen der Europäischen Union?
c) Welche Rolle spielt die Europäische Kommission bei der Vergabe oder
Verwaltung von Geldern?

Drucksache 17/10575 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

9. Ab wann und auf welche Art und Weise wurde das Projekt „International
Specialist Law Enforcement“ vorbereitet?

a) Welche Treffen oder Seminare haben zur Vorbereitung stattgefunden?

b) Wer hat daran teilgenommen?

c) Wer hat die Zusammenkünfte jeweils angeregt und vorbereitet?

d) Wie viele Mitarbeiter welcher Abteilungen deutscher Behörden nahmen
daran jeweils teil?

e) Worin bestand die jeweilige Mitarbeit des BKA bzw. anderer deutscher
Stellen?

f) Auf welche Art und Weise war die Finanzierung des Projekts zunächst
angedacht, da das EU-Programm „Prevention of, and Fight against
Crime“ erst nach den vorbereitenden Treffen eingerichtet wurde?

10. Inwieweit arbeitet das Projekt „International Specialist Law Enforcement“
mit anderen grenzüberschreitenden Polizeinetzwerken zusammen bzw. be-
dient sich deren Ergebnisse?

a) Auf welche bestehenden Partnerschaften baut das Projekt auf?

b) Inwieweit bestehen Übereinstimmungen oder Kooperationen mit den
Zielen oder Praktiken der nicht institutionell angebundener Netzwerke
bzw. Arbeitsgruppen Cross-Border Surveillance Working Group (CSW),
European Cooperation Group on Undercover Activities (ECG), Interna-
tional Working Group on Undercover Policing (IWG), Remote Forensic
Software User Group (früher: DigiTask User Group)?

11. Wie hat sich das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ seit
Bestehen entwickelt?

a) Auf wessen Initiative wurde das Projekt ins Leben gerufen?

b) Welche neuen Fähigkeiten wurden innerhalb des Projekts „International
Specialist Law Enforcement“ entwickelt?

12. Inwieweit soll das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ eine
spätere, stetige Arbeitsgruppe anbahnen?

a) Wo soll eine spätere institutionalisierte Zusammenarbeit institutionell
angesiedelt sein?

b) Sofern keine Anbindung anvisiert ist, welche Gründe sprechen aus Sicht
der Bundesregierung bzw. des BKA dagegen?

13. Welche Bedingungen müssen die Projektpartner oder sonstigen Beteiligten
erfüllen, und inwieweit hat das BKA vor seiner Teilnahme deutlich ge-
macht, dass seine Mitarbeit in Übereinstimmung mit den Menschenrechten
steht?

14. Inwieweit war oder ist geplant, aus dem Projekt „International Specialist
Law Enforcement“ eine Arbeitsgruppe von „Praktikern“ aufzubauen?

a) Worum handelt es sich hierbei konkret?

b) Welche näheren Mitteilungen kann die Bundesregierung zu einem Semi-
nar machen, das 2011 in London stattfand und die spätere Zusammen-
arbeit zum Thema hatte?

c) Welche Mitglieder hat diese bzw. eine vergleichbare Arbeitsgruppe?

d) Welche Rolle wird hierfür dem BKA, der SOCA und dem CGSU zuteil?
e) Welche weiteren Arbeitsgruppen, Unterarbeitsgruppen oder Sekretariate
existieren im Rahmen von „International Specialist Law Enforcement“?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10575

15. Inwieweit sind Behörden, Organisationen oder sonstige Einrichtungen aus
Ländern außerhalb der EU am Projekt „International Specialist Law
Enforcement“ beteiligt?

16. Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich des Ein-
dringens in Fahrzeuge, Wohnungen oder elektronische Geräte mit US-Be-
hörden zusammen oder haben hierzu Schulungen durchgeführt?

a) Welche rechtliche Grundlage ist für die Zusammenarbeit mit den USA
hierfür maßgebend?

b) Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob verdeckte Ermittler/Er-
mittlerinnen der USA bei Einsätzen in Deutschland versteckte Mikro-
fone oder Kameras mitführen?

c) Auf welcher rechtlichen Grundlage wäre ein derartiger Lauschangriff
gerechtfertigt, und wie müsste dies deutschen Behörden gegenüber mit-
geteilt werden?

d) Mit welchen US-Behörden arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich des
Austauschs verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen zusammen?

e) Inwieweit waren im Rahmen des G8-Gipfels 2007 in Heiligendamm
oder des Klimagipfels 2009 in Kopenhagen verdeckte Ermittler/Ermitt-
lerinnen oder Informanten/Informantinnen im Auftrag von US-Behör-
den in Deutschland aktiv?

f) Ist der Bundesregierung bekannt, für welche US-Behörden der britische
verdeckte Ermittler Mark Kennedy bei seinen Einsätzen in Deutschland
tätig gewesen ist bzw. dorthin Informationen geliefert hat?

g) Sind die Aufenthalte britischer verdeckter Ermittler/Ermittlerinnen im
Rahmen des G8-Gipfels 2007 dem BKA bekannt gemacht worden?

h) Wenn wie von BKA-Chef Jörg Ziercke berichtet zutrifft, dass Mark
Kennedy in Berlin lediglich „zur Pflege seiner Legende“ aktiv war und
dort keine Zusammenhänge ausforschte (SPIEGEL ONLINE vom
26. Januar 2011), in wessen Auftrag war Mark Kennedy dann jeweils in
Berlin?

i) Wer bezahlte seine jeweiligen Aufenthalte in Berlin?

j) Welche Behörde ist für Gesetzesübertretungen oder zur Geltendma-
chung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Mark Kennedy, für die dieser
sich während der „Pflege seiner Legende“ in Berlin verantworten muss,
zur Rechenschaft zu ziehen?

17. Auf welche Art und Weise arbeiten Bundesbehörden hinsichtlich des Ein-
dringens in Fahrzeuge, Wohnungen oder elektronische Geräte mit Behör-
den Weißrusslands zusammen oder haben hierzu Schulungen durchgeführt?

a) Worum handelt es sich konkret bei den Ausbildungsinhalten „im Bereich
der Biometrie und der Risiko-Kriminalitätsanalyse“ sowie „Operative
Analyse“, die laut Südwestrundfunk (27. August 2012, 13.26 Uhr) und
der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/13897) mit weißrussi-
schen Behörden abgehalten wurden (bitte ein Skript der Vorträge/Work-
shop-Inhalte beilegen)?

b) Welche konkreten Anwendungen (Soft- und Hardware) waren Gegen-
stand der Schulungen, und inwieweit wurden konkrete Namen von Her-
stellern bzw. deren Produkten genannt?

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c) Inwieweit haben die belarussischen Teilnehmer/Teilnehmerinnen der
Bildungsveranstaltungen deutlich gemacht, wofür die Anwendungen
„im Bereich der Biometrie und der Risiko-Kriminalitätsanalyse“ sowie
der „Operativen Analyse“ eingesetzt werden sollen, bzw. inwieweit war
dies durch deren entsendende Abteilung ohnehin ersichtlich?

d) Welche deutsche Behörde hat die Ausbildung konkret durchgeführt
(bitte für jedes Modul die Ausbilder/Ausbilderin und entsprechende Ab-
teilung angeben)?

e) Welche weiteren Länder hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jah-
ren mit Ausbildungen „im Bereich der Biometrie und der Risiko-Krimi-
nalitätsanalyse“ unterstützt?

18. Auf welche Art und Weise wird das Projekt „International Specialist Law
Enforcement“ beendet?

a) Welche Berichte werden hierfür erstellt, und an wen werden diese adres-
siert?

b) Welchen Beitrag erbringt das BKA hierfür?

19. In welchen Gremien des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung
das Projekt „International Specialist Law Enforcement“ zuvor thematisiert?

a) Sofern dies nicht thematisiert wurde, wie hätten die Abgeordneten über-
haupt von dem Projekt erfahren können?

b) Sofern nach Abschluss des Projekts keine schriftlichen Berichte einzel-
ner Arbeitsgruppen verfasst werden, und wie können sich die Abgeord-
neten über deren Inhalt und Verlauf informieren?

Berlin, den 29. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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