BT-Drucksache 17/10562

Agrarstrukturelle Wirkungen der Flächenprivatisierung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH und mögliche Schlussfolgerungen für die Privatisierungsgrundsätze

Vom 28. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10562
17. Wahlperiode 28. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Harald Terpe, Harald Ebner, Hans-Josef
Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
Friedrich Ostendorff, Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner,
Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Agrarstrukturelle Wirkungen der Flächenprivatisierung durch die
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH und mögliche Schlussfolgerungen
für die Privatisierungsgrundsätze

Seit Jahren werden negative agrarstrukturelle Wirkungen der Flächenprivatisie-
rung durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) kritisiert,
weil vor allem Nachfolgebetriebe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenos-
senschaften (LPG) und damit Großbetriebe sowohl den mittlerweile ausgelaufe-
nen begünstigten Erwerb für langfristige Pächter als auch den weiterhin laufen-
den Direkterwerb für Pächter der BVVG nutzen konnten bzw. immer noch nutzen
können. Denn die übergroße Mehrzahl der Betriebe, die Anfang der 90er-Jahre
als Pächter der BVVG zum Zuge kamen, waren die damals bereits bestehenden
LPG-Nachfolgebetriebe. In diesem Zusammenhang wird beklagt, dass mehr als
80 Prozent der ostdeutschen Agrarbetriebe von der Möglichkeit, langfristig zu
pachten, ausgeschlossen waren bzw. immer noch sind. Auch bei den Verkehrs-
wertverkäufen nach Ausschreibungen kommen aus ökonomischen Gründen ins-
besondere kapitalkräftige und damit eher große als kleine Betriebe zum Zuge.

Die Folge dieser Privatisierungspolitik ist in Ostdeutschland eine Zementierung
der zu Zeiten der ehemaligen DDR nach der Bodenreform durch die Zwangs-
kollektivierung geschaffenen Agrarstruktur mit landwirtschaftlichen Groß-
betrieben und die Entwicklung eines Großgrundbesitzes in einer Größen-
ordnung, die in Ostdeutschland auch vor 1945 nie dagewesen ist. Dabei wäre
eine breite Eigentumsstreuung für die Entwicklung des ländlichen Raums von
großer Bedeutung. Dies war u. a. auch Ziel des Entschädigungs- und Ausgleichs-
leistungsgesetzes (EALG).

Diese negative Entwicklung der Agrarstruktur hat auch gravierende agrar-
ökologische Folgen, da sie vielfach zu übergroßen Schlägen ohne Feldgehölze
führt. Diese bieten Tieren und Pflanzen weniger Lebensraum und sind höheren
Erosionsgefahren und höheren Austrocknungsrisiken ausgesetzt.

Die BVVG-Privatisierungsgrundsätze sollten daher so geändert werden, dass

die Privatisierung der restlichen BVVG-Flächen für die Bildung einer breiten
Eigentumsstreuung und für eine Agrarstruktur mit agrarökologisch angemesse-
nen Schlägen genutzt werden kann.

Aus der bisherigen Privatisierungspraxis sind gegebenenfalls Rückschlüsse auf
notwendige Änderungen der zugrunde liegenden Gesetze und Verordnungen
und der Privatisierungsgrundsätze sowie ihrer Anwendung zu ziehen.

Drucksache 17/10562 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Verkäufe und Verpachtungen der BVVG

1. a) Wie waren entsprechend den vorgelegten Betriebskonzepten der Pächter
die verpachteten BVVG-Flächen zum 1. Januar 1996 und zum 1. Januar
2000 auf die verschiedenen Größenklassen landwirtschaftlicher Betriebe
(0 bis 50 Hektar; 50 bis 250 Hektar; 250 bis 500 Hektar; 500 bis
1 000 Hektar; größer als 1 000 Hektar) verteilt?

b) Wie ist die aktuelle Verteilung?

c) Welche weiteren Informationen über die Verteilung der BVVG-Pacht-
flächen auf die verschiedenen Größenklassen landwirtschaftlicher Be-
triebe liegen vor?

2. a) Wie viel landwirtschaftliche Fläche hat die BVVG in den einzelnen
Jahren seit 1992 jeweils

• an nach EALG begünstigte Pächter,

• an nach EALG begünstigte Alteigentümer,

• nach Verkehrswert direkt an Pächter (Pächterdirekterwerb),

• nach allgemeinen Ausschreibungen und

• nach auf arbeitsintensive Betriebe beschränkten Ausschreibungen

verkauft?

b) Welche Informationen über die Größenstruktur der Betriebe, die diese
Flächen gekauft haben, liegen jeweils vor?

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie aus ihnen für die zukünftige Privatisierungspolitik?

3. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass entgegen der Festlegung in den
Privatisierungsgrundsätzen 2007 und 2010, derzufolge als Vergabeverfahren
grundsätzlich die öffentliche Ausschreibung zur Anwendung kommen soll
und Direktvergaben in beschränktem Umfang möglich sein sollen, in der
Praxis der begünstigte Pächtererwerb und der Pächterdirekterwerb lange
Jahre offenbar eher die Regel und nicht Ausnahmeverfahren waren?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die Priva-
tisierungsgrundsätze?

4. a) Welche Informationen liegen darüber vor, welche Auswirkungen die ver-
schiedenen Arten der Verkäufe auf die Größenstruktur der Landwirtschaft
in Deutschland hatten?

b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für die
zukünftige Privatisierungspolitik?

5. a) Wie viel landwirtschaftliche Fläche ist in den vergangenen Jahren jeweils

• nach allgemeinen Ausschreibungen,

• nach auf arbeitsintensive Betriebe beschränkten Ausschreibungen und

• an bisherige Pächter ohne Ausschreibung

verpachtet worden?

b) Welche Informationen über die Größenstruktur der pachtenden Betriebe
liegen vor?

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie aus ihnen für die zukünftige Privatisierungspolitik?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10562

Beschränkte Ausschreibungen für arbeitsintensive Betriebe

6. a) Wie viel landwirtschaftliche Fläche ist in den vergangenen Jahren je-
weils auf arbeitsintensive Betriebe beschränkt zur Verpachtung oder zum
Verkauf ausgeschrieben worden?

b) Welche Verkaufs- und Pachtpreise wurden dabei im Durchschnitt er-
zielt?

c) Wie verhält sich dieser Durchschnittspreis zu den bei den allgemeinen
Ausschreibungen erzielten Preisen?

d) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie daraus für die zukünftige Privatisierungspolitik?

7. a) Welche Informationen über die Größenstruktur der Betriebe, die diese
Flächen gekauft haben, liegen vor?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie aus ihnen für die zukünftige Privatisierungspolitik?

8. a) Wie groß war in den einzelnen Jahren jeweils die Abweichung von den
in den BVVG-Privatisierungsgrundsätzen festgelegten Flächenzielen
für die beschränkten Ausschreibungen?

b) Was waren die wesentlichen Gründe für diese Abweichungen?

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie daraus für die zukünftige Privatisierungspolitik?

Ursprüngliche Verpachtung

9. Wie bzw. nach welchen Kriterien wurde Anfang der 90er-Jahre über die
ursprüngliche Vergabe der BVVG-Pachtflächen entschieden?

10. Welche Informationen liegen über die Größenstruktur der Erstpächter der
BVVG-Flächen vor?

11. Welche Rolle spielte die Einhaltung des Betriebskonzepts, das für die ur-
sprüngliche Verpachtung der BVVG-Flächen in den 90er-Jahren maßgeb-
lich war, anschließend bei der Pachtsachenkontrolle, und wie bewertet die
Bundesregierung Vorwürfe, die Einhaltung des Betriebskonzepts habe bei
der Pachtsachenkontrolle bis heute keinerlei Rolle gespielt?

12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angenommenen
Beschwerde von Franz Joachim Bienstein zur Verpachtung von BVVG-
Flächen, und wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Ent-
scheidung zu rechnen?

13. Welche (Rechts-)Folgen könnte ein mögliches Urteil im Falle eines Erfolgs
der Klage im Fall Franz Joachim Bienstein möglicherweise haben?

14. Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz (BMELV) in einem internen Schreiben an das Bun-
desministerium der Finanzen (BMF) appelliert, die BVVG im Fall Franz
Joachim Bienstein unbedingt zu Vergleichsverhandlungen anzuhalten, weil
andernfalls zu befürchten sei, dass bei weiteren Klageverfahren ein grund-
sätzlich neues Aufrollen der Privatisierungstätigkeit auf Ebene der europä-
ischen Institutionen und politische Turbulenzen drohen?

Drucksache 17/10562 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Begünstigter Erwerb

15. Wie bewertet die Bundesregierung, dass vor allem LPG-Nachfolgebetriebe
vom begünstigten Erwerb nach dem EALG profitierten und mehr als
80 Prozent der ostdeutschen Agrarbetriebe davon ausgeschlossen waren?

16. Womit wurde begründet, dass der begünstigte Erwerb gemäß dem EALG
an einen mindestens sechsjährigen Pachtvertrag gebunden wurde, so dass
vor allem LPG-Nachfolgebetriebe davon profitierten und mehr als 80 Pro-
zent der ostdeutschen Agrarbetriebe davon ausgeschlossen waren, obwohl
das EALG das Ziel der Förderung und Stabilisierung von neuen Unter-
nehmen, deren Inhaber selbstständig wirtschaftende und persönlich haf-
tende Landwirte sind, verfolgte?

Ermittlung des Verkehrswerts

17. Wie werden die regionalen Wertansätze festgelegt, die gemäß § 5 Absatz 1
Satz 2 der Flächenerwerbsverordnung zunächst einmal Grundlage der Kauf-
preisermittlung für Direktverkäufe an Pächter und für den begünstigten
Pächter- und Alteigentümererwerb sind bzw. waren?

18. Wie hat die BVVG in den vergangenen Jahren den Verkehrswert für Direkt-
verkäufe an Pächter und für den begünstigten Pächter- und Alteigentümer-
erwerb festgelegt, sofern nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Flächenerwerbs-
verordnung tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die regionalen
Wertansätze als Ermittlungsgrundlage ungeeignet sind?

19. Welche Verfahrensweise zur Ermittlung des Verkehrswerts ist für die
Direktverkäufe an Pächter und den begünstigten Alteigentümererwerb für
die Zukunft geplant und daher Gegenstand des bei der Europäischen Kom-
mission eingeleiteten sogenannten Pränotifizierungsverfahrens?

20. Von wem wurde das von der Europäischen Kommission im Rahmen dieses
Pränotifizierungsverfahrens angeforderte Gutachten erstellt, und was sind
die Hauptaussagen dieses Gutachtens?

Gerichtsprozesse der BVVG

21. a) Wie viele Prozesse hat die BVVG in den einzelnen Jahren seit ihrer
Gründung geführt?

b) Wie viele davon hat sie gewonnen?

c) Wie viele davon hat sie verloren?

d) Wie hoch lagen die durch die BVVG zu tragenden Prozesskosten in den
einzelnen Jahren und insgesamt?

Alteigentümererwerb

22. Wie hoch ist der voraussichtliche Flächenbedarf für den Alteigentümer-
erwerb

a) für bereits gestellte Kaufanträge,

b) für noch zu erwartende Kaufanträge auf der Basis noch nicht ausgestell-
ter Ausgleichsleistungsbescheide und

c) insgesamt?

23. Über wie viel zu verkaufende Agrarfläche verfügt die BVVG noch?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10562

Derzeit gültige BVVG-Privatisierungsgrundsätze

24. Aus welchem Grund wurde für den Direktverkauf an Pächter eine betriebs-
größenunabhängige, nicht unkomplizierte Doppelstruktur von BVVG-
Pachtflächenanteil und Eigentumsanteil festgelegt?

Welches Ziel haben die Bundesregierung und die ostdeutschen Landes-
regierungen damit verfolgt?

25. Ist der Bundesregierung bewusst, dass auf Basis der bestehenden Privatisie-
rungsgrundsätze beispielsweise ein 50-Hektar-Betrieb mit 30 Hektar Eigen-
tumsfläche und 10 Hektar BVVG-Pachtfläche keine Flächen direkt er-
werben kann?

War bzw. ist das so gewollt?

26. Trifft es zu, dass bei der Ermittlung des Eigentumsanteils nicht nur das
Eigentum der Betriebsleiter, sondern auch das der nahen Familienangehöri-
gen mit einbezogen wird, und wenn ja, aus welchem Grund?

27. Wie wird im Vergleich dazu der Eigentumsanteil bei juristischen Personen
ermittelt?

Werden hier Flächen im Eigentum der Anteilseigner angerechnet, oder zäh-
len nur die Flächen im Eigentum der Gesellschaft?

28. Sieht die Bundesregierung hier eine Benachteiligung von Familienbetrieben
gegenüber juristischen Personen, und wenn nein, warum nicht?

Forderungen für eine Änderung der BVVG-Privatisierungsgrundsätze

29. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung eines
Verfahrens, das sicherstellt, dass für den begünstigten Alteigentümererwerb
in jedem Fall hinreichend viele Flächen zur Verfügung stehen und BVVG-
Flächen nur in dem Umfang per Direkterwerb oder Ausschreibung verkauft
werden, der den begünstigten Alteigentümererwerb nicht gefährdet?

30. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung einer
Höchstgrenze für den Gesamterwerb von BVVG-Agrarflächen (also
unter Berücksichtigung aller BVVG-Flächen, die die Erwerber bisher
bereits von der BVVG erworben haben)?

b) Wie hoch sollte eine solche Höchstgrenze aus Sicht der Bundesregie-
rung gegebenenfalls sein?

31. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einführung einer
bundesweit einheitlichen, von der Betriebsgröße und dem BVVG-Pacht-
flächenanteil unabhängigen Höchstgrenze für den Direkterwerb durch
Pächter von 100 Hektar pro Betrieb?

32. Wie könnten diese Höchstgrenzen auf natürliche und juristische Personen
als Eigentümer übertragen werden, die mehrere Agrarbetriebe besitzen
bzw. an mehreren beteiligt sind?

33. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Ausdehnung der
BVVG-Verkehrswertverkäufe auf einen über das Jahr 2025 hinausgehen-
den Zeitraum und einer entsprechenden Absenkung des BVVG-Verkaufs-
ziels von derzeit maximal 25 000 Hektar pro Jahr, mit dem Ziel, die Liqui-
dität der Agrarbetriebe in Ostdeutschland nicht zu überfordern?

34. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Umstellung der
Ausschreibungen auf ein zweistufiges Verfahren, bei dem alle Ausschrei-
bungen zunächst auf arbeitsintensive Bewirtschaftungsformen beschränkt
erfolgen, und eine allgemeine Ausschreibung nur für den Fall folgt, dass

bei dieser beschränkten Ausschreibung weder ein Verkauf noch eine Ver-
pachtung zustande kommt?

Drucksache 17/10562 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

35. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach Einrichtung eines
jährlichen Flächenpools für Junglandwirte, und wie könnte ein solcher
eventuell ausgestaltet werden?

36. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, den Erwerb auch nach
Ausschreibungen – in Analogie an den vergünstigten Erwerb nach dem
EALG – daran zu binden, dass die Unternehmen bzw. Personen als Käufer
ortsansässig sind oder werden?

37. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, für die Beteiligung von
Veredelungsbetrieben an beschränkten Ausschreibungen eine Obergrenze
von zwei Großvieheinheiten pro Hektar einzuführen?

38. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die Maximalgröße der
Ausschreibungslose (bisher 50 Hektar) abzusenken?

Welche Obergrenze wäre aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll?

39. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, Lose unter 10 Hektar zu-
künftig nicht mehr nur ausschließlich zum Verkauf, sondern auch zur Ver-
pachtung auszuschreiben?

40. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, nicht mehr an der Praxis
festzuhalten, bei der Zusammenstellung der Flächenlose attraktiven Flächen
schwer verwertbare Flächen zuzuschlagen, weil der Kauf schwer verwert-
barer Flächen gerade für kleine Betriebe oftmals betriebswirtschaftlich
kaum zu verkraften ist?

41. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, die BVVG im Interesse
eines transparenten Verfahrens zu verpflichten

a) bei Ausschreibungen realistische Mindestgebote für Verkauf und Ver-
pachtung festzulegen, mit denen Preise deutlich unter dem geschätzten
Verkehrswert verhindert werden können und

b) nach Ausschreibungen den Verkauf bzw. die Verpachtung auch ent-
sprechend den Angeboten zu realisieren, anstatt sie bisher im Falle von
nicht zufriedenstellen Geboten zurückziehen zu können?

Berlin, den 28. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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