BT-Drucksache 17/10484

Hermesbürgschaften für Legehennenfabriken in der Ukraine

Vom 15. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10484
17. Wahlperiode 15. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, Undine Kurth (Quedlinburg), Oliver Krischer, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Hermesbürgschaften für Legehennenfabriken in der Ukraine

In ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Friedrich
Ostendorff vom 2. August 2012 auf Bundestagsdrucksache 17/10425 hat die
Bundesregierung bestätigt, dass sie Exportkreditgarantien für den Bau von zwei
Legehennenfabriken für drei bzw. fünf Millionen Tiere in der Ukraine zugesagt
hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Für welche Risiken wurden in beiden Fällen Exportkreditgarantien über-
nommen?

2. Um welche Deckungsformen handelt es sich bei diesen Exportgeschäften?

3. Welche Höhe haben die von Deutschland übernommenen Hermesdeckun-
gen für Legehennenfabriken in der Ukraine?

4. Welche Kosten können für Deutschland durch diese beiden Hermesdeckun-
gen maximal entstehen?

5. Wurde vor der Zusage der Hermesbürgschaften eine Stellungnahme des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
eingeholt, und wenn ja, was besagt diese?

6. Wer hat die Übernahme der Hermesdeckungen beantragt?

7. Welche Unternehmen sind Nutznießer dieser Exportkreditgarantien?

8. Welche deutschen Unternehmen sind an der Errichtung der Legehennen-
fabriken beteiligt?

9. Welche Teile der Legehennenfabriken werden von deutschen Firmen er-
richtet bzw. geliefert?

10. Welche weiteren Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen hat Deutsch-
land in den letzten zehn Jahren übernommen (bitte genaue Auflistung nach

Jahr, Land, Anlagenart, Tierart und Tierplatzzahl)?

11. Wurden die Legehennenfabriken in der Ukraine bereits errichtet, und sind
sie bereits in Betrieb?

12. Für welche Märkte sind die dort hergestellten Eier bestimmt?

Ist unter anderem ein Import in die EU und nach Deutschland geplant?

Drucksache 17/10484 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
13. Welche Haltungsformen werden in den Legehennenfabriken angewandt?

Wie viel Platz ist pro Tier vorgesehen bzw. vorhanden?

14. Wurden die Anlagen auf Tiergerechtigkeit überprüft?

15. Wenn ja, welche Tierschutzkriterien wurden überprüft, und mit welchem
Ergebnis?

16. Was besagen die „hohen internationalen Standards“, die laut Bundesminis-
terium für Wirtschaft und Technologie angeblich gewährleistet sind, in Be-
zug auf den Tierschutz?

17. Wurde die Situation vor Ort, das heißt naturräumliche Ausstattung, Nähe
der nächsten Ortschaft, Anzahl der bereits vorhandenen Anlagen, überprüft,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

18. Entsprechen die angewandten bzw. geplanten Haltungsformen dem deut-
schen bzw. EU-Recht?

19. Welcher Kategorie im EU-Kennzeichnungssystem 0-1-2-3 für Haltungsfor-
men entsprächen die dort produzierten Eier?

20. Entsprechen die angewandten bzw. geplanten Haltungsformen den von der
Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
Ilse Aigner, angekündigten Verbesserungen des Tierschutzes in Deutsch-
land, insbesondere der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher?

21. Ist aus Sicht der Bundesregierung die Übernahme dieser Hermesbürg-
schaften, insbesondere mit Blick auf die Ankündigung in der Charta für
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, vertretbar, nach der nur noch land-
wirtschaftliche Tierhaltungen in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert werden sollen,
„die über die gesetzlich definierten Standards hinaus einen besonderen Bei-
trag unter anderem zum Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Ressourcen-
schutz leisten“?

22. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Errichtung von Lege-
hennenfabriken der gleichen Art und Größe wie in der Ukraine auch in
Deutschland gefördert werden sollte?

23. Wenn ja, warum?

24. Wenn nein, warum fördert die Bundesregierung dann die Errichtung der-
artiger Anlagen im Ausland?

Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass Eier aus Anlagen, die in der
EU nicht mehr zugelassen sind, in Form verarbeiteter Produkte, wie Nudeln
oder Gebäck, nach Deutschland gelangen könnten?

Wenn ja, sieht die Bundesregierung hierin einen Nachteil für die heimischen
Eierproduzenten?

25. Plant die Bundesregierung eine Kennzeichnung für Eier in verarbeiteten
Produkten zur besseren Verbraucherinformation?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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