BT-Drucksache 17/10471

Zukunft des deutschen Polizeieinsatzes in Afghanistan und Menschenrechtsverletzungen der afghanischen Polizei

Vom 8. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10471
17. Wahlperiode 08. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dag˘delen,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Zukunft des deutschen Polizeieinsatzes in Afghanistan
und Menschenrechtsverletzungen der afghanischen Polizei

Deutschland hat sich beim NATO-Gipfel in den USA verpflichtet, auch in
Zukunft die afghanische Polizei mitzufinanzieren und auszubilden. Die ISAF-
Truppensteller (ISAF = Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe für Af-
ghanistan) wollen jährlich 4,1 Mrd. US-Dollar für die afghanischen Sicherheits-
kräfte (ANSF) ausgeben. Die Bundesregierung hat sich auch über 2014 hinaus
mit 150 Mio. Euro pro Jahr daran zu beteiligen (Antwort der Bundesregierung
auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdruck-
sache 17/9855). Die afghanische Nationalpolizei (ANP) soll in den nächsten
Monaten zunächst auf ihre Zielstärke von 157 000 Mann ausgebaut, mittelfristig
aber signifikant abgebaut werden. Dies wirft Fragen danach auf, wie sicher-
gestellt werden soll, dass die zu entlassenden Polizisten (wie auch Soldaten) in
die Gesellschaft integriert und insbesondere ob sie ihre Waffen abgeben werden.

Der Erfolg der deutschen Polizeiausbildung in Afghanistan ist nach Einschät-
zung der Fragesteller, aber auch zahlreicher internationaler Organisationen und
Menschenrechtsvereinigungen, zweifelhaft. Die afghanische Polizei gebärdet
sich häufig nicht als Beschützerin, sondern als Bedrohung der Bevölkerung.

Besonders viele Rechtsbrüche werden von der Afghanischen Lokalen Polizei
(ALP) berichtet. Die Unabhängige Afghanische Menschenrechtskommission
AIHRC hat erst im Frühjahr dieses Jahres festgestellt, dass die ALP-Angehöri-
gen „nicht unter Überwachung und Kontrolle der Regierung“ stehen, verbreitet
Straftaten an der Zivilbevölkerung begehen – Raub, Mord, Körperverletzung
usw. – und „in den meisten Fällen“ die Betroffenen nicht dagegen vorgehen kön-
nen, aus Angst vor Vergeltung.

Aber auch die ANP ist weiterhin eng mit lokalen Machthaben, Warlords und kri-
minellen Netzwerken verbunden. Zu diesem Schluss kommt neben Menschen-
rechtsorganisationen auch der US-ThinkTank „Center for Strategic and Interna-
tional Studies“ (CSIS) in einer Studie vom 11. Juli 2012, unter Berufung auf
Berichte des US-Verteidigungsministeriums.

Wie sehr das Verhalten der regulären Polizei zehn Jahre nach Beginn der deut-

schen Ausbildungshilfe rechtsstaatlichen Standards Hohn spricht, geht auch
– wahrscheinlich ungewollt – aus einem Bericht auf der Homepage der Bundes-
wehr über einen gemeinsamen Einsatz von Bundeswehrsoldaten und einer Poli-
zeieinheit hervor („Afghanistan: Gemeinsam einsam“, 2. Juli 2012). Dabei wird
geschildert, dass die afghanischen Polizisten eine unbewaffnete Zivilperson, die
einen Fotoapparat mit sich führte, angesprochen hatten. Der Mann flüchtete,
woraufhin die afghanischen Polizisten, ohne auch nur ansatzweise den Versuch

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zu machen, der Person nachzueilen, auf diese schossen. Der anwesende Bundes-
wehrkommandeur wird in dem Bericht mit den Worten zitiert, der flüchtende
Mann „hat uns ja nicht bedroht“. Nach rechtsstaatlichen Maßstäben wäre die
Tötung einer Person, von der erkennbar keine Bedrohung ausgeht, durch die
Polizei unzulässig, die Polizisten müssten mit einer Mordanklage rechnen. Dass
solche Kräfte von Deutschland gestützt werden, ist aus Sicht der Fragesteller mit
dem proklamierten Ziel, Sicherheit und Stabilität für die afghanische Bevöl-
kerung zu gewährleisten, schlecht vereinbar.

Der Bericht bestätigt außerdem den schon mehrfach formulierten Eindruck der
Fragesteller, dass die afghanische Polizei in großem Umfang militärische Auf-
gaben wahrnimmt, was ihre Ausbildung durch deutsche Polizisten fragwürdig
macht. Afghanische Polizisten werden teilweise in gemeinsamen Lehrgängen
mit Soldaten unterrichtet, ebenfalls mit deutscher Unterstützung: So ergibt sich
aus der Unterrichtung des Parlaments 26/2012, dass Angehörige der ANP an
Lehrgängen der Afghan National Army (ANA) Combat Service Support (CSS)
School in Kabul teilnehmen, ebenso wie an der ANA Engineer School. Die mi-
litärische Relevanz der letztgenannten Schule wird in einem Artikel in „Bundes-
wehr Aktuell“ vom 9. Juli 2012 ausdrücklich genannt: „In die Ausbildung fließen
aber auch die Erfahrungen der afghanischen Soldaten aus Kampfgebieten ein“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Veränderungen sind in den nächsten Jahren strukturell und zahlen-
mäßig beim Einsatz deutscher Polizisten in Afghanistan beabsichtigt (Ger-
man Police Project Team – GPPT – und European Police Office Afghanistan
– EUPOL AFG)?

2. Welchen Umfang haben gegenwärtig die verschiedenen regulären Polizeifor-
mationen in Afghanistan?

3. Auf welche Stärke soll der Umfang der Polizei nach gegenwärtiger Planung
bis zu welchem Zeitpunkt noch ansteigen (bitte nach verschiedenen Polizei-
formationen differenzieren)?

4. Wie viele Polizisten wirken derzeit in der ALP, den Afghan Public Protection
Forces (APPF) und nach Kenntnis der Bundesregierung als CIP-Guards
(Kräfte des CIP = Critical Infrastructure Programme)?

Wie viele weitere Personen umfassen die (derzeit) regierungsfreundlichen
Milizen?

5. Ist beabsichtigt, die ALP ab 2014 ebenfalls zu reduzieren, und wenn ja, auf
welchen Umfang?

6. Bis wann hält die Bundesregierung das Absenken der afghanischen Sicher-
heitskräfte auf die angestrebte Zahl von insgesamt 228 500 für realistisch?

a) Wann wird mit dem Beginn der Reduzierung begonnen?

b) Von welchen Indikatoren werden Beginn und Tempo der Reduzierung ab-
hängig gemacht?

c) Wie viele Sicherheitskräfte sollen jeweils in ANA und ANP dienen?

7. Wie genau soll die Personalreduzierung erfolgen?

a) Nach welchen Kriterien sollen Entlassungen vorgenommen werden?

b) Welche Annahmen gibt es hinsichtlich der Bereitschaft der zu entlassen-
den Polizisten, ihre Waffen abzugeben?

c) Inwiefern befürchtet die Bundesregierung, dass Polizisten, die arbeitslos

werden, ihre waffentechnischen Kenntnisse irregulären bewaffneten
Gruppen anbieten, und welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

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8. Welche Fortschritte hat es hinsichtlich der Absicht gegeben, die ALP-An-
gehörigen in die regulären Sicherheitskräfte zu integrieren?

a) Wie viele ALP-Angehörige sind mittlerweile in die ANP gewechselt?

b) Gibt es immer noch keine Regelungen in diesem Zusammenhang, und
falls doch, welche, und welche Defizite sieht die Bundesregierung hier-
bei?

c) Inwiefern wird sichergestellt, dass ALP-Angehörige, die im Verdacht
stehen, Straftaten begangen zu haben, bis zur Klärung der Vorwürfe nicht
in die ANP aufgenommen werden, und mit welcher Zuverlässigkeit wer-
den etwaige Regelungen von den afghanischen Behörden umgesetzt?

9. Inwiefern will die Bundesregierung bzw. wollen nach ihrer Kenntnis die an
der ALP-Rekrutierung und -Ausbildung beteiligten Nationen den Empfeh-
lungen der AIHRC an die internationale Gemeinschaft hinsichtlich der ALP
nachkommen, insbesondere bezüglich

a) der Verlängerung der Ausbildungszeit auf mindestens drei Monate,

b) der Einrichtung von Mechanismen, die eine Kontrolle der ALP gewähr-
leisten,

c) vorhandener Alphabetisierung als Bedingungen für Rekrutierung,

d) sorgfältiger Überprüfung potentieller ALP-Angehöriger, um Kriminelle
usw. auszuschließen,

e) des Ausschlusses von früheren Angehörigen illegaler Milizen in die
ALP,

bzw. welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus diesen Emp-
fehlungen?

10. Zu welcher Polizeiformation gehört die in dem Bericht auf der Bundes-
wehrhomepage beschriebene Polizeieinheit?

11. Wie bewertet die Bundesregierung den beschriebenen Tötungsversuch
eines unbewaffneten, nicht als Bedrohung erkennbaren Mannes durch
afghanische Polizisten, welche Erkundigungen hat sie hierzu eingeholt, und
welche Konsequenzen hinsichtlich des deutschen Polizei-, Militär- und
diplomatischen Engagements zieht sie daraus?

12. Wurden diese Polizeieinheit oder einzelne ihrer Angehörigen mit deutscher
Hilfe ausgebildet (durch deutsche Ausbilder oder von deutschen Ausbildern
ausgebildete Ausbilder, an von Deutschland finanzierten oder unterhaltenen
Ausbildungszentren usw.)?

13. Wie wird die vereinbarte Förderung von 4,1 Mrd. US-Dollar jährlich auf die
einzelnen ISAF-Truppensteller aufgeteilt?

a) Wie verteilt sich diese Summe auf Armee und Polizei?

b) Ist seitens der Bundesregierung oder eines anderen an der Erbringung
der Fördersumme beteiligten Staates beabsichtigt, auch die ALP oder
andere bewaffnete Kräfte (Milizen) zu fördern, und wenn ja, in welchem
Umfang?

14. Welchen Betrag genau will die Bundesregierung bis 2015 für die Förderung
der afghanischen Sicherheitskräfte ausgeben (bitte nach einzelnen Sicher-
heitsbehörden aufgliedern)?

15. Meint die Bundesregierung, wenn sie von der „Finanzierung der afghani-
schen Sicherheitskräfte“ spricht, tatsächlich nur deren Finanzierung, oder

enthält diese Summe auch die Kosten etwa für den deutschen Polizeieinsatz
(diese bitte gegebenenfalls gesondert auflisten)?

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16. In welchem Umfang wurde die afghanische Polizei in den vergangenen Jah-
ren mitfinanziert, und welchen Anteil der ab 2015 vorgesehenen 150 Mio.
Euro ist für die ANP vorgesehen?

a) Auf welche Einzelposten in welcher Höhe verteilen sich diese Summen?

b) Welche weitere, materielle Unterstützung wurde der afghanischen Poli-
zei außerdem in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gewährt (bitte jeweils
dazu angeben, welchen Wert das Material hatte und ob es von Afghanis-
tan bezahlt worden ist)?

17. Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, ähnlich den auf der Ge-
berkonferenz in Tokio getroffenen Beschlüssen die Förderungen vom Er-
reichen konkreter Indikatoren abhängig zu machen, etwa der Einhaltung
menschenrechtlicher Standards durch die Afghan National Security Forces
(ANSF)?

18. Inwiefern ist bei der Kabuler Polizeikonferenz im Frühjahr 2012 das Pro-
blem der mangelnden Kontrolle und Verantwortlichkeit der afghanischen
Polizeikräfte und deren Straflosigkeit besprochen worden, und welche Kon-
sequenzen wurden gezogen?

In welchen weiteren Gremien bemühen sich die an der Polizeiausbildung
beteiligten Nationen, Rechtsbrüche durch die ANSF zu erfassen und ihnen
nachzugehen, und welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung
hierzu machen?

19. Welche Erfahrungen haben die von EUPOL unterstützten Ombudsmänner
für Menschenrechtsbeschwerden gegen die Polizei bislang gemacht, und
wo werden diese veröffentlicht?

Für wie lange ist die Finanzierung der Stellen durch die EU gewährleistet?

20. Warum enden die Basiskurse für Polizisten nicht mit einer Abschlussprü-
fung?

a) In wessen Befugnis liegt die Entscheidung, einen Polizeiaspiranten nach
dem Besuch der achtwöchigen Ausbildung in den Dienst zu übernehmen
oder nicht zu übernehmen, und welche Kriterien werden hier angelegt?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entscheidungen, und inwiefern
gab es in der Vergangenheit Meinungsverschiedenheiten zwischen den
Entscheidungsträgern bzw. Kritik seitens deutscher Polizisten?

c) Wie viele Kursteilnehmer hat es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 bei
den Basiskursen gegeben, und wie viele hiervon sind in den Polizei-
dienst übernommen worden?

d) Aus welchen Gründen sind Kursteilnehmer nicht in den Dienst über-
nommen worden?

21. Inwiefern gibt es Differenzen zwischen deutschen Polizisten und ihren
Kollegen bei der NATO Training Mission Afghanistan (NTM-A) und der
Unterstützungsmission für den Aufbau der afghanischen Streitkräfte
(CSTC-A) sowie dem afghanischen Innenministerium hinsichtlich der Aus-
bildungscurricula?

22. Mit welcher Zuverlässigkeit und Sorgfalt werden nach Ansicht der Bundes-
regierung Straftaten afghanischer Sicherheitskräfte durch das afghanische
Justizwesen verfolgt?

23. Wie viele offiziell gemeldete und bezahlte Polizisten verrichten nach
Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich ihren Dienst?

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24. Gibt es immer noch keine Übersicht, wie viele Polizisten nach Beendigung
ihrer (waffentechnischen) Ausbildung im Dienst verbleiben, und in wel-
chem Umfang sie bei privaten Sicherheitsfirmen, Milizen, Warlords oder
bewaffneten Aufständischen anheuern?

25. Wie viele Meldungen über Straftaten von Angehörigen der ANSF sind seit
Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 17/8039 von deutschen Soldaten und Polizisten erfolgt
(bitte einzeln anführen)?

a) Inwiefern sind die Meldungen, da sie laut Auskunft der Bundesregierung
nicht statistisch erfasst werden, rekonstruierbar?

b) Ist der auf der Bundeswehrhomepage genannte Vorfall ebenfalls als mut-
maßlicher Rechtsbruch gemeldet worden?

26. Wie lange dauert die Ausbildung eines afghanischen Polizeiausbilders ins-
gesamt?

a) Wie viele Polizeiausbilder wurden von deutschen Polizisten bislang aus-
gebildet?

b) Wie viele dieser Polizeiausbilder sind gegenwärtig noch zur Polizeiaus-
bildung eingesetzt, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
den Verbleib der anderen, insbesondere über die Frage, inwiefern sie ihre
Kenntnisse mittlerweile nichtstaatlichen oder regierungsfeindlichen
Kräften anbieten?

c) Inwiefern gab es bislang Widersprüche zwischen den afghanischen Lei-
tern der Trainingszentren und dem GPPT-Leiter, die grundsätzlich im
Einvernehmen über eine Qualifikationsaussage bezüglich eines Ausbil-
ders entscheiden müssen?

d) Ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass die von einem afghani-
schen Ausbilder in 312 Stunden Unterricht erworbenen Alphabetisie-
rungskenntnisse ausreichen, um Gesetzestexte und allgemeine Men-
schenrechtsstandards zu erfassen und wiederzugeben?

27. Welche Art von Unterstützung leistet Deutschland für die ANA Combat
Service Support (CSS) School in Kabul sowie die ANA Engineer School?

a) Warum werden dort auch Polizisten ausgebildet?

b) Welche Fähigkeiten werden den Polizisten dort vermittelt?

c) Ist im Zuge der Transition beabsichtigt, die Ausbildung afghanischer
Polizisten durch deutsche Soldaten zu beenden?

d) Wie viele der bisherigen Lehrgangsteilnehmer an diesen Schulen waren
jeweils Polizisten, und wie viele Polizisten finden sich dort derzeit
jeweils in Ausbildung?

28. An welchen weiteren Ausbildungsmaßnahmen für afghanische Polizisten
beteiligt sich die Bundeswehr?

29. In welchem Umfang finden gemeinsame Einsätze von Bundeswehrsoldaten
und afghanischen Polizisten (wie im genannten Bericht auf der Bundes-
wehrhomepage beschrieben) statt?

30. Stimmt die Bundesregierung im Wesentlichen mit den Aussagen des CSIS
überein, bzw. kann sie bestätigen, dass

a) die afghanische Bereitschaftspolizei ANCOP einen Personalschwund
von 33,8 Prozent im vergangenen Jahr hatte (bitte gegebenenfalls ange-
ben, sofern davon abweichende Zahlen vorliegen),

Drucksache 17/10471 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) die Grenzpolizei besonders korrupt ist,

c) andere Polizeieinheiten schwerwiegende Probleme mit Führung und
Korruption haben,

d) die ISAF bei der Bewertung der ANP zu sehr auf Personalstärke, Aus-
stattung und Ausbildung setzt und zu wenig auf Faktoren wie Korrup-
tion, Loyalität und das Funktionieren des Justizsystems achtet,

und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung jeweils daraus?

Berlin, den 8. August 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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