BT-Drucksache 17/10436

Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der 13. Atomgesetz-Novelle

Vom 8. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10436
17. Wahlperiode 08. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Harald Ebner, Hans-Josef Fell,
Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg),
Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vattenfall-Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der
13. Atomgesetz-Novelle

Mit der als „Atomwende“ bekannten 13. Atomgesetz-Novelle nahm die Bundes-
regierung als Konsequenz aus der Atomkatastrophe von Fukushima die kurz
zuvor von ihr durchgesetzte Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraft-
werke (AKW) zurück. Der Stromkonzern Vattenfall Europe AG, Betreiber der
im Zuge der Atomwende endgültig stillgelegten AKW Brunsbüttel und Krüm-
mel, wendete sich daraufhin an das Internationale Zentrum zur Beilegung von
Investitionsstreitigkeiten ICSID in Washington, um von der Bundesrepublik
Deutschland Schadenersatz zu erwirken. Der Konzern argumentiert dabei, die
Atomwende verstoße gegen die Investitionsschutzregeln des internationalen
Energiecharta-Vertrags ECT.

Bislang sind viele Aspekte des Rechtsstreits zwischen der Vattenfall Europe AG
und der Bundesregierung öffentlich unbekannt. Die Bundesregierung will In-
formationen dazu derzeit mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht offen-
legen – auch, um der eigenen Verhandlungsposition nicht zu schaden.

Diese Haltung ist zwar zum Teil nachvollziehbar. Ihr gegenüber steht jedoch das
berechtigte Interesse der deutschen Bevölkerung, über einen Rechtsstreit infor-
miert zu werden, der sie nicht unwesentlich betrifft. Hinzu kommt die Kontroll-
funktion, die das Parlament, insbesondere die Opposition, gegenüber der
Bundesregierung innehat. Mithin hat das Parlament nicht nur ein Interesse,
sondern auch die Aufgabe, Angelegenheiten der Bundesregierung im Rahmen
des Parlamentarischen Fragerechts zu überprüfen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welchen wesentlichen weiteren Schritten wird sich das Verfahren nach
derzeitigem Stand gestalten?

2. Von welchen schätzungsweisen Zeiträumen geht die Bundesregierung dabei

für diese nächsten Schritte/Etappen des Verfahrens derzeit aus, bzw. welche
Zeiträume hält sie für realistisch – z. B. aufgrund von Erfahrungswerten?

3. Hat die Bundesregierung Rechtsbeistände in dem Verfahren, und falls ja,
welche Kanzlei(en), Professoren oder sonstige sind dies?

4. Welche Rechtsbeistände hat die Vattenfall Europe AG in dem Verfahren
nach Kenntnis der Bundesregierung?

Drucksache 17/10436 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
5. Welche Konsequenzen will die Bundesregierung aufgrund der Klage der
Vattenfall Europe AG für den internationalen Energiecharta-Vertrag bzw.
eine etwaige Novellierung desselben ziehen?

6. Hielte die Bundesregierung zum Beispiel eine engere Definition des Be-
griffs der Enteignung im internationalen Energiecharta-Vertrag für sinnvoll
(bitte mit Begründung)?

Falls ja, inwiefern ist sie diesbezüglich aktiv (z. B. Novellierungsvorschlag)?

7. Hat die Vattenfall Europe AG Berechnungen vorgelegt, die aufschlüsseln,
aus welchen Kostenpositionen sich welcher Gesamtschadenersatzanspruch
ergibt (die Frage zielt rein auf die Existenz der Berechnungen, nicht auf ihre
Inhalte)?

8. Falls ja, hat die Bundesregierung diese Berechnungen ausgewertet (die
Frage zielt rein auf die Existenz etwaiger Auswertungen, nicht auf ihre
Inhalte)?

9. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die Schriftsätze (Klageschrift, Erwide-
rung etc.) zugänglich gemacht werden können?

Falls, ja mit welchen Ergebnissen und welchen Punkten hat die Vattenfall
Europe AG dabei zugestimmt, und welchen nicht?

Falls nein, warum nicht?

10. Welche der vorangegangenen Fragen, die die Bundesregierung derzeit nach
eigenem Ermessen nicht öffentlich beantworten will bzw. kann, könnte sie
dem Parlament unter Geheimschutzbedingungen beantworten (ggf. wird um
schriftliche Beantwortung der betreffenden Fragen über die Geheimschutz-
stelle gebeten), und welche auch unter Geheimschutzbedingungen nicht?

Wird sie dem Deutschen Bundestag die Schriftsätze soweit zwingend not-
wendig unter Geheimschutzbedingungen zugänglich machen?

Berlin, den 8. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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