BT-Drucksache 17/10335

Verbraucherschutz bei Bubble Tea

Vom 18. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10335
17. Wahlperiode 18. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Dorothea Steiner, Cornelia Behm,
Undine Kurth (Quedlinburg), Friedrich Ostendorff, Hans-Josef Fell,
Bettina Herlitzius, Oliver Krischer, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbraucherschutz bei Bubble Tea

Seit einigen Monaten ist ein Modegetränk aus dem asiatischen Raum en vogue
in Deutschland. Neben der Fast-Food-Kette McDonald’s verkaufen eine Reihe
anderer Ketten Bubble Tea, ein stark gesüßtes Getränk, das mit sirup- oder saft-
gefüllten Stärkekugeln versetzt ist. Mit bis zu 90 Gramm pro 0,5 Liter enthält
Bubble Tea mehr Zucker als Cola. Mit einer Portion nehmen Verbraucher mehr
als 500 Kalorien zu sich, ein Drittel des Tagesbedarfs eines Jugendlichen.

Im Rahmen von Werbung und Marketing wird nicht selten der Anschein
erweckt, als handle es sich um ein gesundes Erfrischungsgetränk. Mit Slogans
wie „100 Prozent natürlich“ versuchen die Hersteller den Verbrauchern das
Gefühl zu vermitteln, sie würden Frucht- und Milchmixgetränke ohne künst-
liche Aromen oder Farbstoffe zu sich nehmen.

Als unverpacktes Lebensmittel, das an der Theke verkauft wird, unterliegt
Bubble Tea wenigen Kennzeichnungsvorschriften. Verbraucherschützer kriti-
sieren in diesem Zusammenhang, dass den Konsumenten zu wenig Informa-
tionen über die Zusammensetzung des Getränks und über das Nährwertprofil
zur Verfügung stehen.

Kinderärzte warnen darüber hinaus vor einer Erstickungsgefahr für Kleinkinder,
die die Stärkekügelchen einatmen könnten. Aus ernährungspolitischer Sicht
stellt sich die Frage, inwiefern der zunehmende Konsum von Bubble Tea insbe-
sondere durch Kinder und Jugendliche, die auch Hauptzielgruppe der bunten
Werbung sind, konträr zu den Zielen der Bundesregierung zur Reduzierung von
Übergewicht und Adipositas steht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Angebot und Konsumverhalten

1. Seit wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung Bubble Tea in Deutsch-
land verkauft, und wie hat sich der Absatz seit der Markteinführung ent-

wickelt?

2. Welche Umsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Pro-
dukt in den vergangenen fünf Jahren erzielt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Konsumverhalten
der verschiedenen Zielgruppen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Be-
zug auf Bubble Tea?

Drucksache 17/10335 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

4. An welche Zielgruppen richtet sich nach Auffassung der Bundesregierung
das Marketing für Bubble Tea?

5. Ab welchem Alter konsumieren Kinder nach Kenntnis der Bundesregie-
rung Bubble Tea?

6. In welchen Portionsgrößen wird Bubble Tea nach Kenntnis der Bundes-
regierung angeboten?

7. Welche Portionsgrößen konsumieren Kinder und Jugendliche nach Kennt-
nis der Bundesregierung in der Regel?

Verbraucherschutz

8. Welchen Kennzeichnungsvorschriften unterliegt Bubble Tea?

9. Wie können sich interessierte Verbraucher über den Gehalt an Farb- und
Aromastoffen informieren?

10. Genügen die bestehenden Kennzeichnungsvorschriften nach Ansicht der
Bundesregierung zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes?

11. Welche Verstöße gegen Kennzeichnungsvorschriften sind der Bundesregie-
rung bekannt?

12. Sind angesichts der oft enthaltenen verschluckbaren Kleinteile Warnhin-
weise für den Verzehr durch Kleinkinder auf den Verpackungen anzubrin-
gen, und wenn nein, warum nicht?

13. Plant die Bundesregierung, angesichts der Forderungen von Kinder- und
Jugendärzten, das Anbringen von Warnhinweisen hinsichtlich verschluck-
barer Kleinteile verpflichtend vorzuschreiben?

14. Handelt es sich bei der Bezeichnung Bubble Tea nach Auffassung der Bun-
desregierung um Verbraucherirreführung, da Tee in den allermeisten Fällen
nicht Hauptbestandteil des Getränks ist?

Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung als Konsequenz
ziehen?

Wenn nein, warum nicht?

15. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung alkoholhaltige Bubble Teas auf
dem Markt?

Wenn ja, mit bis zu welchem Volumenprozentanteil am Gesamtgetränk?

16. Welche Konsequenzen zieht Bundesregierung aus den in Internetforen und
zum Teil auf den Seiten der Anbieter gehandelten Rezepte für alkoholische
Mixgetränke mit Bubbles?

17. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial für Kinder und
Jugendliche durch die Aufnahme alkoholischer Bubble-Getränke ein, und
welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Aufnahme
solcher Getränke durch Kinder und Jugendliche vorzubeugen?

18. Sieht die Bundesregierung insgesamt zusätzlichen Handlungsbedarf bei der
Verbraucherinformation, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind
geplant?

Ernährung

19. Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Konsum von Bubble
Tea unter ernährungspolitischen Gesichtspunkten?
20. Welche täglichen Verzehrmengen von Bubble Tea hält die Bundesregie-
rung für gesundheitlich unbedenklich für Kinder und Jugendliche?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10335

21. Welche tägliche Verzehrmenge sollte nach Auffassung der Bundesregie-
rung bei Kindern und Jugendlichen nicht überschritten werden?

22. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Koffeingehalt pro
100 ml im Durchschnitt und maximal?

23. Ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Einschätzung der Bun-
desregierung die Koffeinhaltigkeit des Getränks bewusst?

24. Hält die Bundesregierung die bestehenden Kennzeichnungsvorschriften für
ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor der Aufnahme einer zu gro-
ßen Menge an Koffein zu schützen?

25. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Warnungen
von Ärzten, ein hoher Konsum von Bubble Tea könne aufgrund des Koffe-
ins und Zuckergehaltes zu Aufmerksamkeitsdefizitproblemen bei Kindern
und Jugendlichen führen?

26. Welchen Anteil an der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen
Höchstmenge der täglichen Zuckeraufnahme eines 12-jährigen Mädchens
deckt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Portion (0,5 l) Bubble Tea
im Durchschnitt?

27. Wie können sich die Verbraucher über den Nährstoffgehalt informieren?

28. Reichen die Informationsmöglichkeiten über den Nährstoffgehalt nach
Auffassung der Bundesregierung aus, um die gewünschten ernährungspoli-
tischen Ziele zur Reduktion von Fehlernährung und Übergewicht zu errei-
chen?

29. Wie will die Bundesregierung die Information über Nährstoffgehalte und
Zusatzstoffe verbessern, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu er-
möglichen, Nährwerte und Zusatzstoffe auch bei unverpackten Lebensmit-
teln (besser) zu erkennen?

30. Inwiefern sieht die Bundesregierung die ernährungspolitischen Ziele zur
Reduktion von Übergewicht und Adipositas durch den zunehmenden Ver-
zehr von Bubble Tea gefährdet?

Abfall

31. Wie beurteilt die Bundesregierung den zunehmenden Konsum von Bubble
Tea und anderen Getränken in Mitnahmebechern unter abfallpolitischen
Gesichtspunkten?

32. Welche Mengen an Verpackungen wie Becher und Plastikdeckel fallen
nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland durch den zunehmen-
den Verkauf von Bubble Tea und anderen To-go-Getränken zusätzlich an?

Welchen Anteil am zusätzlichen Abfall haben die einzelnen Produkt-
gruppen wie Mitnahmekaffee oder Bubble Tea?

33. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um mit diesem zusätzlichen
Abfallaufkommen umzugehen?

34. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, den Gebrauch von
umweltgerechten und ressourcenschonenden Verpackungsalternativen wie
das Mitbringen von eigenen Bechern durch die Kundinnen und Kunden
oder die Verwendung recycelter Becher zu fördern?

Drucksache 17/10335 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
35. Plant die Bundesregierung, im neuen Wertstoffgesetz oder der neuen Wert-
stoffverordnung eine Abgabe auf To-go-Getränkeverpackungen einführen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Wenn nein, warum nicht?

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Städten und Gemeinden, in denen
nach der Eröffnung von Bubble Tea Verkaufsstellen zusätzliche Abfall-
behältnisse im öffentlichen Raum aufgestellt werden mussten?

Berlin, den 18. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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