BT-Drucksache 17/10330

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Helga Daub, Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 17/9730 - Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung - Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik b) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), Dr. Sascha Raabe, Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8926 - Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit - Behindertenrechtskonvention umsetzen und Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestalten

Vom 17. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10330
17. Wahlperiode 17. 07. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Riegert, Sibylle Pfeiffer, Dr. Christian
Ruck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Helga Daub, Dr. Christiane Ratjen-Damerau, Joachim Günther
(Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 17/9730 –

Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung – Grundsatz der
deutschen Entwicklungspolitik

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen), Dr. Sascha Raabe,
Lothar Binding (Heidelberg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8926 –

Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit – Behindertenrechtskonvention
umsetzen und Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestalten

A. Problem

Zu Buchstabe a

Menschen mit Behinderung zählen zu den am stärksten benachteiligten Grup-
pen in Entwicklungsländern; sie haben schlechtere Chancen auf Gesundheits-
versorgung, Schul- und Berufsausbildung sowie wirtschaftliche Teilhabe. Die
Bundesregierung hat einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Be-
hindertenrechtskonvention beschlossen, dem sich auch das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verpflichtet fühlt.

Es hat Eckpunkte erarbeitet, die eine BMZ-Strategie zur Inklusion von Men-
schen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit beinhaltet. Hierbei
setzt man insbesondere auf die Beteiligung von Organisationen, die sich den
Belangen von Menschen mit Behinderung widmen. Das Thema soll zukünftig
fester Bestandteil sowohl auf bilateraler Ebene bei Regierungsverhandlungen
als auch bei der EU sowie im Politikdialog auf internationaler und multilatera-
ler Ebene sein.

Drucksache 17/10330 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Weltweit gibt es eine Milliarde Menschen mit Behinderungen; das sind rund
15 Prozent der Weltbevölkerung. Obwohl diese Gruppe wesentlich größere
Schwierigkeiten in nahezu allen Bereichen hat, ist sie nicht in den Millen-
niumszielen erwähnt. Inklusion im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
bedeutet, dass entsprechende Maßnahmen durchgängig und bereits in der Pla-
nungsphase eingeschlossen und mitgedacht werden. Dementsprechend sollen
diese neben spezifischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen bei al-
len entwicklungspolitischen Vorhaben berücksichtigt werden. Gerade bei der
noch ausstehenden BMZ-Strategie wird darauf zu achten sein, dass konkrete
Ziele, Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 17/9730 mit den Stimmen der Frak-
tionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
der SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/8926 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.

E. Bürokratiekosten

Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10330

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/9730 anzunehmen;

b) den Antrag auf Drucksache 17/8926 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Klaus Riegert
Berichterstatter

Karin Roth (Esslingen)
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Helga Daub
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

82. Sitzung und der Ausschuss für Menschenrechte und

Zu Buchstabe b

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert,
alle Aktivitäten in der humanitären Hilfe, Katastrophen-
hilfe, Not- und Übergangshilfe inklusiv zu gestalten. Dazu

humanitäre Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/8926
in seiner 62. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten.

Die Ausschüsse empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
Drucksache 17/10330 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Klaus Riegert, Karin Roth (Esslingen), Niema Movassat,
Helga Daub und Uwe Kekeritz

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/9730 in seiner 181. Sitzung am 24. Mai 2012 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den
Auswärtigen Ausschuss, den Sportausschuss, den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesund-
heit und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8926 in seiner 168. Sitzung am 22. März 2012 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den
Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit und
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Mit dem Antrag wird der Deutsche Bundestag aufgefordert,
das Anliegen der Bundesregierung zu unterstützen und die
Zivilgesellschaft im Ausarbeitungsprozess des Nationalen
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention weiterhin einzubinden.

Besonderes Augenmerk gilt einer systematischen Gestal-
tung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der
Entwicklungszusammenarbeit innerhalb des Bundesminis-
teriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung (BMZ) und der entsprechenden Durchführungsorgani-
sationen.

Im Rahmen der Einführung eines Monitoringsystems sollte
demzufolge die behindertengerechte Ausgestaltung von
Entwicklungsmaßnahmen bei der Beauftragung dokumen-
tiert werden.

Dazu gehört auch die Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen in die Aus- und Fortbildung von Fachkräften der
Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Nicht zuletzt geht es um eine Thematisierung der Lage von
Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern auf
bilateraler Ebene bei Regierungsverhandlungen, auf der
EU-Ebene und im Politikdialog auf internationaler und mul-
tilateraler Ebene.

zung von Implementierungspartnern konsequent eingefor-
dert werden.

Die Bundesregierung wird ferner aufgefordert, dafür Sorge
zu tragen, dass international einheitliche Daten zur Umset-
zung der Behindertenrechtskonvention erhoben und ent-
sprechend gleiche Förderbereichsschlüssel eingeführt wer-
den. Zudem solle bei den Haushaltsberatungen künftig eine
Zielgröße „Menschen mit Behinderung“ im Einzelplan 23
verankert werden.

Ferner bedarf es einer gemeinsam mit der Zivilgesellschaft
zu erarbeitenden umfassenden BMZ-Strategie, die mit kon-
kreten Zielen, Maßnahmen Indikatoren und einer finanziel-
len Ausstattung zu versehen ist.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/9730 in seiner 63. Sitzung, der Sportausschuss hat den
Antrag auf Drucksache 17/9730 in seiner 57. Sitzung, der
Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf
Drucksache 17/9730 in seiner 107. Sitzung, der Ausschuss
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag
auf Drucksache 17/9730 in seiner 71. Sitzung, der Aus-
schuss für Gesundheit hat den Antrag auf Drucksache 17/
9730 in seiner 82. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und
empfehlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat den Antrag auf Drucksache 17/9730 in seiner
63. Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, FDP und DIE LINKE.
gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthal-
tung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag
anzunehmen.

Zu Buchstabe b

Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/8926 in seiner 63. Sitzung, der Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag auf Druck-
sache 17/8926 in seiner 71. Sitzung, der Ausschuss für Ge-
sundheit hat den Antrag auf Drucksache 17/8926 in seiner
müssen die Belange der Menschen mit Behinderungen als
verbindliches Querschnittthema festgelegt und die Umset-

SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den
Antrag abzulehnen.

Antrag auf Drucksache 17/8926 abzulehnen.

Die Fraktion der CDU/CSU hält Teile des Antrages der
SPD für erledigt, so die Einbeziehung der Zivilgesellschaft,
und werde ihn darum ablehnen. Im Antrag auf Drucksache
17/9730 sei das Thema Behinderte und Entwicklungszu-
sammenarbeit in besonderer Weise aufgegriffen worden.
Die Koalition unterstütze und flankiere die Bemühungen
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, einen Aktionsplan auszuarbeiten.
Insofern seien im vorliegenden Antrag nochmals die ent-
sprechenden Leitlinien herausgearbeitet worden.

Die Fraktion der SPD weist darauf hin, dass sie ihren An-
trag bereits im März 2012 vorgelegt hätte. Das Hauptanlie-
gen sei, dass Entwicklungspolitik zukünftig insgesamt in-
klusiv gesehen werde. Deutschland solle hier Vorreiter wer-
den, um Maßstäbe zu setzen, auch für die europäische und
internationale Entwicklungspolitik. Man wolle diejenigen
beteiligen, die betroffen seien, und das solle in Deutschland
ebenso gelten wie in den Partnerländern. Es handele sich
um eine Frage der Emanzipation für Menschen mit Behin-
derungen, von denen immerhin 80 Prozent in den Entwick-
lungsländern leben würden. Die strategische Ausrichtung
fehle dem Antrag der Regierungskoalition, den man deshalb
ablehnen werde. Dem eigenen richtungsweisenden Antrag
werde man hingegen zustimmen.

die von Seiten der Fraktion DIE LINKE. ebenfalls gefordert
würden. Bei beiden Anträgen fehle allerdings eine Ausein-
andersetzung mit dem gesellschaftlichen Thema Armut von
Menschen mit Behinderungen. Dennoch werde man den
Anträgen zustimmen. Auch wenn in dem Antrag der Frak-
tion der SPD die Verbindlichkeit fehle, die man sich ge-
wünscht hätte, würden die Forderungen in die richtige poli-
tische Richtung gehen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bedauert zu-
nächst, dass das Thema anscheinend nicht in allen befassten
Ausschüssen des Deutschen Bundestages behandelt werde.
Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP sei kein
Antrag, sondern ein Lobgesang auf die Regierung. Der An-
trag enthält keine einzige Forderung und verfehle damit
gänzlich den Zweck dieses parlamentarischen Instruments.
Dementsprechend werde man sich enthalten. Dem Antrag
der Fraktion der SPD werde BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zustimmen. Der Antrag greift ein wichtiges Thema auf und
plädiert für eine inklusive Entwicklungszusammenarbeit.
Aktuell würden 90 Prozent aller behinderten Kinder keinen
Zugang zu Bildungseinrichtungen erhalten, und da sei die
Aufforderung, Projekte voranzutreiben, die sowohl Men-
schen mit Behinderungen querschnittshaft einbeziehen, als
auch solche, die sich spezifisch an behinderte Menschen
richten, unerlässlich.

Berlin, den 27. Juni 2012

Klaus Riegert
Berichterstatter

Karin Roth (Esslingen)
Berichterstatterin

Niema Movassat
Berichterstatter

Helga Daub
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10330

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat die Anträge auf Drucksachen 17/9730 und
17/8926 gemeinsam in seiner 64. Sitzung am 27. Juni 2012
beraten.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den Antrag auf Drucksache 7/9730 anzu-
nehmen.

Er empfiehlt weiterhin mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den

Die Fraktion der FDP hält den eigenen Antrag für ausrei-
chend, da man sich der Aufgabe gestellt habe, auf die unzu-
reichenden Bedingungen der Menschen mit Behinderungen
in den Entwicklungsländern einzugehen. Deutschland habe
als erstes europäisches Land einen Aktionsplan zur Inklu-
sion vorgelegt, und auf internationaler Ebene passiere eben-
falls sehr viel. Es würde eine ganze Reihe von Projekten ge-
fördert, und der Austausch aller Beteiligten sei durch den
Runden Tisch ebenfalls garantiert. Die Fraktion der FDP
werde den Antrag der Fraktion der SPD ablehnen und dem
eigenen Koalitionsantrag zustimmen, da er alles andere als
dürftig sei.

Die Fraktion DIE LINKE. beurteilt den Antrag der Frak-
tion der CDU/CSU und FDP als Fortschritt, da man der
Bundesregierung einen Spiegel vorhalte. Viele Punkte seien
zwar allgemein formuliert, aber es gebe mehrere Aspekte,

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