Vom 2. Juli 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10246
17. Wahlperiode 02. 07. 2012
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver
Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesaufsichtliche Weisungen der Atomaufsicht
Die Atomaufsicht in Deutschland funktioniert nach dem Prinzip der Bundesauf-
tragsverwaltung. Das heißt, die Verwaltungsbehörden der Bundesländer führen
das Atomgesetz des Bundes in dessen Auftrag aus. Dabei kann der Bund, der die
oberste Atomaufsicht in Deutschland ist, diesen ausführenden Verwaltungs-
behörden bundesaufsichtliche Weisungen nach Artikel 85 Absatz 3 des Grund-
gesetzes erteilen.
Derartige Weisungen werden erteilt, wenn bei der Ausübung der Atomaufsicht
zwischen Bund und betreffendem Bundesland unterschiedliche Auffassungen
bestehen, und sind bindend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Welche bundesaufsichtlichen Weisungen der Bundesatomaufsicht an Verwal-
tungsbehörden der Länder gab es wann (bitte mit wesentlichen Eckdaten wie
z. B. angewiesene Behörde, Datum, Anlass bzw. Kurzbeschreibung, betroffene/r
Anlage/Transport etc. auflisten)?
Berlin, den 2. Juli 2012
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion