BT-Drucksache 17/10241

Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hanau-Würzburg/Fulda-Erfurt (Nordspessarttrasse)

Vom 2. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10241
17. Wahlperiode 02. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, Harald Ebner, Bettina
Herlitzius, Stephan Kühn, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dorothea Steiner, Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt
(Nordspessarttrasse)

Seit dem Bundesverkehrswegeplan 2003 ist die Ausbaustrecke/Neubaustrecke
(ABS/NBS) Hanau–Würzburg/Fulda–Erfurt (die „Mottgers-Spange“ bzw.
„Nordspessarttrasse“) in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Nun
wurde jüngst die „Nordspessarttrasse“ in den Investitionsrahmenplan (IRP) für
2011 bis 2015 in die Kategorie D „Sonstige wichtige Vorhaben/Teilvorhaben“
aufgenommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sind vor diesem Hintergrund die Äußerungen des Staatssekretärs im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Rainer Bomba,
zu werten, wonach mit der Aufnahme in den Investitionsrahmenplan ein
„klares Bekenntnis der Bundesregierung“ zur „Nordspessarttrasse“ (so zitiert
in der Gelnhäuser Neue Zeitung vom 20. März 2012) gegeben, aber noch
keine Festlegung auf eine bestimmte „Gestaltung“ (also Trassenführung)
vorgenommen worden sei, wie der Abgeordnete Dr. Peter Tauber den Staats-
sekretär Rainer Bomba verstanden haben will?

2. Sieht die Bundesregierung – trotz der Aufnahme der „Nordspessarttrasse“ in
den IRP – noch Spielraum für eine ergebnisoffene Prüfung von Trassen-
varianten, insbesondere des Ausbaus der Trasse durch das Kinzigtal als
Alternative?

3. Wie stellt sich die Bundesregierung ein ergebnisoffenes Prüfungsverfahren
vor?

Welche rechtlichen Spielräume werden dafür gesehen?

4. Wie könnte und sollte in diesem (wie in vielen anderen Fällen öffentlich kon-
trovers diskutierter Ausbauvarianten) die Bürgerbeteiligung (jenseits der
rechtlichen Mindestanforderungen) aussehen?
Was ist konkret an Bürgerbeteiligung seitens der Bundesregierung geplant?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung andere Trassenvarianten (insbesondere
den Ausbau der Trasse durch das Kinzigtal) im Verhältnis zu den „Nordspes-
sarttrassen“-Varianten?

Drucksache 17/10241 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
6. Wie ist die Aufnahme des Projekts in den IRP im Hinblick auf die Aussage
des Staatssekretärs Rainer Bomba zu verstehen, nach der mit einem Beginn
der Umsetzung der Planungen frühestens in zehn Jahren zu rechnen ist?

Ab wann rechnet die Bundesregierung mit einer Realisierung dieses Vor-
habens bzw. des Ausbaus der Verbindung Hanau–Fulda in einer der mög-
lichen Varianten?

7. Wie hoch ist angesichts der Äußerungen des Staatssekretärs Rainer Bomba
zum geplanten Zeitpunkt der Umsetzung der Planungen der geschätzte
Kostenrahmen, und wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Kosten für
das Projekt in den Bundeshaushalt einzustellen?

Berlin, den 2. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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