BT-Drucksache 17/10234

Abschaltbare Lasten als möglicher Beitrag der Industrie zur Energiewende

Vom 2. Juli 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10234
17. Wahlperiode 02. 07. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Sylvia
Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann E. Ott,
Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Abschaltbare Lasten als möglicher Beitrag der Industrie zur Energiewende

Eine Kooperation zwischen Netzbetreibern und Großverbrauchern, wo Letztere
mit temporären Abschaltungen von Teilen ihrer Produktionsprozesse entlohnt
werden, kann ein wichtiger Baustein innerhalb der Energiewende sein und
effektiv zur Netzstabilität beitragen. In Ländern wie den Niederlanden, Spanien,
Slowenien und Italien gibt es bereits solche Modelle, wo etwa energieintensive
Industrieunternehmen in Spitzenverbrauchszeiten auf Strom verzichten.

Gleichzeitig muss aber auch sichergestellt sein, dass Geld nur an Unternehmen
fließt, die die Netzbetreiber tatsächlich bei der Sicherung der Netzstabilität
unterstützen und es nicht zu einer neuen und weiteren Subventionierung von
Großunternehmen kommt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

1. Welche Regelungen und Vergütungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in anderen
EU-Staaten?

2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Regelungen und Vergütungshöhen
über abschaltbare Lasten in anderen EU-Staaten?

3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an abschaltbaren Lasten
ein (bitte nach Regelzonen aufschlüsseln), und wie soll dieser Bedarf konkret
ermittelt werden?

4. Von welchem maximalen Potential abschaltbarer Lasten geht die Bundes-
regierung innerhalb welcher Zeitreserven aus (bitte konkret nach Leistung
bezogen auf die Abschaltdauer, nach 1 Minute, 15 Minuten, 1 Stunde, 4 Stun-
den und länger als 4 Stunden aufschlüsseln)?

5. Wie viele Industriebetriebe nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung mit
welchen Lasten bereits heute schon an welchem Teil des Regelenergiemark-
tes teil?
6. Welchen Anteil hatten Lasten an den verschiedenen Teilmärkten des Regel-
energiemarkts (bitte jeweils nach Primär-, Sekundär- und Minutenreserve-
markt aufschlüsseln) nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2006
bis 2011?

7. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Rahmenbedingungen, die In-
dustriebetriebe bisher (noch) davon abhalten, am Regelenergiemarkt teil-
zunehmen?

Drucksache 17/10234 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
8. Welche Änderungen an den Präqualifikationskriterien könnten Lasten eine
Teilnahme am Regelenergiemarkt gegebenenfalls ermöglichen?

9. Wie viele Unternehmen, die abschaltbare Lasten anbieten, haben eine Prä-
qualifikation für die verschiedenen Regelenergiemärkte (jeweils nach Pri-
mär-, Sekundär- und Minutenreservemarkt aufschlüsseln), und welche
Leistung stellen diese jeweils bereit?

10. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie hoch der Wert eines
durch den Einsatz abschaltbarer Lasten vermiedenen Netzzusammenbruchs
bzw. Stromausfalls wäre?

Berlin, den 2. Juli 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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