BT-Drucksache 17/10197

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 17/8917 - Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zur Individualbeschwerde schnellstmöglich ratifizieren

Vom 28. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10197
17. Wahlperiode 28. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/8917 –

Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zur Individualbeschwerde
schnellstmöglich ratifizieren

A. Problem

Der Antrag nimmt Bezug auf die 1992 von Deutschland ratifizierte UN-Kin-
derrechtskonvention (UN-KRK). Es handelt sich um ein völkerrechtlich ver-
bindliches Abkommen, das die Menschenrechte in ihrer für Kinder notwen-
digen Spezifik umfassend formuliert.

Zur Stärkung der Durchsetzung der persönlichen, politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Rechte Minderjähriger haben sich die Vereinten Nationen auf ein
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes verstän-
digt. Das neue Protokoll beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren, mit
dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte vorbringen können.
Deutschland gehört zu den ersten Staaten, die das Zusatzprotokoll am
28. Februar 2012 unterzeichnet haben.

Mit dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den Ratifizierungspro-
zess für Deutschland für das „Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über
die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren“ schnellstmöglich
einzuleiten.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 17/10197 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8917 abzulehnen.

Berlin, den 13. Juni 2012

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Sibylle Laurischk
Vorsitzende

Dr. Peter Tauber
Berichterstatter

Christel Humme
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Katja Dörner
Berichterstatterin

III. Stellungnahmen der mitberatenden ratifiziert worden. In der Bundesregierung sei die Ressort-

Ausschüsse

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am
13. Juni 2012 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE

abstimmung für den Sommer dieses Jahres vorgesehen. Dies
sei ein vertretbarer Zeitrahmen.

Vor diesem Hintergrund gebe es keine Notwendigkeit,
Kritik an der Bundesregierung zu üben. Es handele sich um
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10197

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Tauber, Christel Humme, Miriam Gruß,
Diana Golze und Katja Dörner

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/8917 wurde in der 172. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 29. März 2012 dem
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur fe-
derführenden Beratung sowie dem Rechtsausschuss und
dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Ausgangspunkt des Antrags ist die von Deutschland 1992
ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), bei der
es sich um ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen
handelt, das die Menschenrechte in ihrer für Kinder notwen-
digen Spezifik umfassend formuliert. Im Antrag wird darge-
legt, dass die UN-KRK damit für die Kinder-, Jugend- und
Familienpolitik Deutschlands von zentraler Bedeutung sei
und nicht wie in der Antwort der Bundesregierung auf
Frage 7 der Kleinen Anfrage „Stärkung der Kinderrechte“
auf Bundestagsdrucksache 17/3938 beschrieben, nur „ein
wichtiger Leitfaden“, da sie eine völkerrechtlich bindende
Konvention sei und objektive und subjektive Rechte ent-
halte, deren Achtung und Umsetzung ein rechtsstaatliches
Gebot sei.

Um die Durchsetzbarkeit der persönlichen, politischen,
wirtschaftlichen und sozialen Rechte Minderjähriger zu
stärken, hätten sich die Vereinten Nationen auf die Einfüh-
rung eines Individualbeschwerdeverfahrens verständigt.
Dieses sehe für Kinder, Jugendliche und deren Eltern die
Möglichkeit vor, sich wegen der Verletzung ihrer Rechte
aus der UN-KRK mit schriftlichen Beschwerden an den
UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu wenden. Am
28. Februar 2012 hätten die ersten Staaten das entspre-
chende Zusatzprotokoll der UN-KRK in Genf unterzeich-
net. Im Antrag wird begrüßt, dass Deutschland zu den ers-
ten Unterzeichnerstaaten gehöre.

Das Individualbeschwerdeverfahren sei ein Beitrag zur Ver-
besserung der Umsetzung der UN-KRK. Es sei eine wir-
kungsvolle Ergänzung zu den regelmäßigen Berichtspflich-
ten gemäß Artikel 44 UN-KRK. Deutschland habe sich bei
der Erarbeitung dieses Zusatzprotokolls besonders enga-
giert, daher solle es auch bei der notwendigen Ratifizierung
entsprechend vorbildlich sein.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert
werden, den Ratifizierungsprozess für Deutschland für das
„Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte
des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren“ schnellst-
möglich einzuleiten.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags.

Der Ausschuss hat die Vorlage in seiner 68. Sitzung am
13. Juni 2012 abschließend beraten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass
es nunmehr die Möglichkeit der Individualbeschwerde im
Zusammenhang mit der UN-KRK gebe. Es werde aner-
kannt, dass die Bundesregierung sich mit auf den Weg ge-
macht und dieses Vorhaben auch forciert habe. Es sei jetzt
notwendig, sehr schnell in den Ratifizierungsprozess einzu-
treten und seitens der Bundesrepublik Deutschland deutlich
zu machen, dass dies ein ausgesprochen wichtiges Anliegen
sei. Darauf weise der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN hin. Sie fordere die Bundesregierung zu
einer schnellstmöglichen Ratifizierung auf.

Es sei wichtig, allgemein auf diese Notwendigkeit hinzu-
weisen und sich auch in Deutschland verstärkt für die Um-
setzung der UN-Kinderrechtskonvention zu engagieren. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP enthalte
Formulierungen in diesem Sinne. Leider seien diese tatsäch-
lich kaum umgesetzt worden. Insgesamt sei die Bilanz im
Hinblick auf die Beförderung der Kinderrechte in Deutsch-
land eher bescheiden. Vor diesem Hintergrund wäre es umso
wichtiger, die Ratifizierung in Bezug auf das Individualbe-
schwerdeverfahren nunmehr anzugehen. Man wolle von der
Bundesregierung wissen, ob es einen konkreten Zeitplan
gebe. In der Antwort auf eine entsprechende Schriftliche
Frage habe sie keinen klaren zeitlichen Ablauf mitgeteilt.

Die Fraktion der CDU/CSU wies darauf hin, dass zur Frage
der Notwendigkeit der Ratifizierung des Zusatzprotokolls
ein breiter Konsens im Ausschuss bestehe. Die Bundes-
ministerin Dr. Kristina Schröder habe es bei der Unterzeich-
nerkonferenz Ende Februar 2012 für Deutschland unter-
schrieben. Damit es in Kraft treten könne, bedürfe es in der
Tat der Ratifizierung. Das gelte auch für viele andere Staa-
ten. Bislang sei das Zusatzprotokoll noch von keinem Staat
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

einen „Schaufensterantrag“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN. Um Informationen über den Ratifizierungs-

Westerwelle, das Anliegen vor den Vereinten Nationen vor-
getragen habe, sei eine Arbeitsgruppe gegründet worden,
die einen Bericht dazu vorgelegt habe. Deutschland habe
damit einen großen Erfolg im Kampf für die Kinderrechte
erzielt. Die noch ausstehende Ressortabstimmung zum Zu-
satzprotokoll beginne Mitte Juni 2012, die Vorlage im Kabi-
nett sei für den 1. August 2012 geplant, so dass man zurzeit
davon ausgehen könne, dass das Zusatzprotokoll im Herbst
2012 vom Deutschen Bundestag ratifiziert werde. Es sei
positiv zu bewerten, dass die Koalitionsfraktionen der
CDU/CSU und FDP und die Oppositionsfraktionen SPD,

Die Bundesregierung stellte fest, dass bei allen Beteiligten
Einigkeit darüber bestehe, dass die Ratifikation schnellst-
möglich erfolgen solle. Dies geschehe auch. Die erforderli-
che Abstimmung mit den anderen deutschsprachigen Staaten
Schweiz, Österreich und Liechtenstein werde in dieser Wo-
che abgeschlossen. Im Sommer 2012 wolle sich das Kabinett
mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls befassen, so dass
noch in diesem Jahr mit einer Umsetzung zu rechnen sei.
Bisher sei das noch in keinem anderen Land geschehen und
Deutschland nehme insofern eine Vorreiterrolle ein.

Berlin, den 13. Juni 2012

Dr. Peter Tauber
Berichterstatter

Christel Humme
Berichterstatterin

Miriam Gruß
Berichterstatterin

Diana Golze
Berichterstatterin

Katja Dörner
Berichterstatterin
Drucksache 17/10197 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

prozess zu erhalten, hätte es nicht der Einbringung eines
Antrags bedurft. Der Ratifizierungsprozess befinde sich auf
einem guten Weg und man wolle die Bundesregierung hier-
bei unterstützen. Dementsprechend werde man den vor-
liegenden Antrag ablehnen.

Die Fraktion der SPD erinnerte daran, dass sie sich stets
für die Stärkung der Kinderrechte eingesetzt habe. Deshalb
unterstütze sie den vorliegenden Antrag. Es sei zu hoffen,
dass die Ratifizierung tatsächlich – wie dies von der Koali-
tion angekündigt werde – noch in diesem Jahr erfolge. Im
Anschluss daran könnten die Gesetze in Deutschland da-
raufhin überprüft werden, ob die Kinderrechte darin stärker
verankert werden müssten.

Die Fraktion der FDP führte aus, dass sie bereits in der
16. Wahlperiode einen entsprechenden Antrag eingebracht
habe und das Anliegen auf ihren Wunsch hin in den Koali-
tionsvertrag Eingang gefunden habe. Es sei sehr beeindru-
ckend gewesen, dass selbst noch am Tag der Unterzeich-
nung des Zusatzprotokolls Staaten sich zur Unterzeichnung
entschlossen hätten und der Vertrag, der auf Initiative der
Regierungskoalition zustande gekommen sei, somit am
28. Februar 2012 von 20 Staaten unterschrieben worden sei.
Nachdem der Bundesmminister des Auswärtigen, Dr. Guido

DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das gleiche
Interesse hätten, bei diesem Thema vorwärtszukommen.

Die Fraktion DIE LINKE. bemerkte dazu, dass die von
den Koalitionsfraktionen vorgetragenen Argumente nicht
dagegen sprächen, sich auf eine schnellstmögliche Umset-
zung zu verständigen. Nur einen Plan zu haben, sei nicht
ausreichend, da die Konvention schon 20 Jahre alt sei. Es
dürfe kein weiterer Tag unnütz verstreichen, ohne dass sich
Kinder in Deutschland ihr Recht verschaffen könnten. Es
gebe deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen
menschenrechtlichen Konventionen, was auch im Aus-
schuss schon mehrfach angesprochen worden sei. Beispiels-
weise sei ein Individualbeschwerderecht bei der UN-Kon-
vention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
bereits selbstverständlich gewesen, ebenso die Monitoring-
stelle in Deutschland, während dies bei der UN-KRK müh-
sam erarbeitet werden müsste. Die Fraktion unterstütze das
Vorhaben, ebenso habe sich die Kinderkommission positiv
geäußert. Die Ratifikation müsse jetzt schnellstmöglich
erfolgen, unabhängig davon, ob andere Staaten das Zusatz-
protokoll bereits umgesetzt hätten. Deutschland habe hier
eine Vorbildfunktion und sollte dieser auch nachkommen.
Daher werde die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag zu-
stimmen.

t mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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