Vom 28. Juni 2012
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10183
17. Wahlperiode 28. 06. 2012
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Lukrezia Jochimsen,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7655 –
Die Billigkeitsrichtlinie zu den Umstellungskosten aus der Umwidmung
von Frequenzen den Realitäten anpassen
A. Problem
Höhere Entschädigung von Nutzern drahtloser Mikrofonanlagen, deren Weiter-
betrieb wegen der Frequenzversteigerung an Mobilfunkanbieter nicht möglich
ist.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Drucksache 17/10183 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 17/7655 abzulehnen.
Berlin, den 27. Juni 2012
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Ernst Hinsken
Vorsitzender
Martin Dörmann
Berichterstatter
Kirchengemeinden und andere Nutzer drahtloser Mikrofon- Drucksache 17/7655 in seiner 67. Sitzung am 27. Juni 2012
anlagen, deren Weiterbetrieb wegen der Frequenzversteige-
rung an Mobilfunkanbieter nicht mehr möglich sei, sollten
eine höhere Entschädigung erhalten. Diese müsse mindes-
tens 30 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten der
jeweiligen Anlage betragen. Der Gegenstand der Richtlinie
müsse ferner auf Geräteeinheiten ausgedehnt werden, die ab
dem 1. Januar 2001 angeschafft worden seien.
Die antragstellende Fraktion DIE LINKE. kritisiert, dass der
Bund bei der Versteigerung der Frequenzen zwar einen Erlös
von 4,38 Mrd. Euro erzielt habe, sich aber entgegen seiner
Zusage nicht in angemessener Weise an den Kosten der Um-
rüstung der drahtlosen Mikrofonanlagen beteilige. Der
schmale Anwendungsbereich der Billigkeitsrichtlinie führe
zudem dazu, dass 90 Prozent der privaten und kommunalen
Theater nicht erfasst würden und somit kein Geld erhielten.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Drucksache 17/7655
verwiesen.
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktio-
nen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen
Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag auf Drucksache 17/7655 in seiner 73. Sitzung am
27. Juni 2012 beraten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie beschloss
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7655 zu emp-
fehlen.
Berlin, den 27. Juni 2012
Martin Dörmann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10183
Bericht des Abgeordneten Martin Dörmann
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 17/7655 wurde in der 139. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 10. November 2011 an
den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie zur federfüh-
renden Beratung sowie an den Innenausschuss, den Haus-
haltsausschuss und den Ausschuss für Kultur und Medien
zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion DIE LINKE. fordert die Bun-
desregierung unter anderem auf, die Richtlinie über die Ge-
währung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundär-
nutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstel-
lungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Be-
reich von 790 bis 862 MHz zu ändern. Theaterbetriebe,
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/7655
in seiner 76. Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/7655 in seiner 87. Sitzung am 25. April 2012 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ableh-
nung.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag auf