BT-Drucksache 17/10159

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP - Drucksache 17/9047 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 17/9373, 17/9670 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko, Thomas Nord, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/9148 - Grundlegende Reformen der EU-Verträge umsetzen - Änderung von Artikel 136 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union verhindern

Vom 27. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10159
17. Wahlperiode 27. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(21. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
– Drucksache 17/9047–

Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom
25. März 2011 zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeits-
weise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus
für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 17/9373, 17/9670 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011
zur Änderung des Artikels 136
des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten,
deren Währung der Euro ist

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Andrej Hunko,
Thomas Nord, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/9148 –

Grundlegende Reformen der EU-Verträge umsetzen – Änderung von
Artikel 136 des Vertrags zur Arbeitsweise der Europäischen Union verhindern
A. Problem

Die im Europäischen Rat versammelten Staats- und Regierungschefs der Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union (EU) vereinbarten auf ihrem Treffen am
28./29. Oktober 2010, einen dauerhaften Krisenmechanismus einzurichten.

Drucksache 17/10159 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Dieser soll die zeitlich befristete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität
(EFSF) ablösen und die finanzielle Stabilität des Euro-Währungsgebiets als
Ganzes auf Dauer sicherstellen. Der Europäische Rat verständigte sich am 16./
17. Dezember 2010 auf eine Änderung von Artikel 136 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Im Wege des vereinfachten
Vertragsänderungsverfahrens gemäß Artikel 48 Absatz 6 des Vertrags über die
Europäische Union (EUV) soll folgender Absatz 3 angefügt werden: „Die Mit-
gliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanis-
mus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität
des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erfor-
derlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen
unterliegen.“ Die Einfügung des Absatzes soll Rechtssicherheit über die Ein-
richtung des dauerhaften Rettungsmechanismus herstellen und die Verknüp-
fung von Finanzhilfen mit Auflagen vertraglich verankern. Auf Artikel 122
Absatz 2 AEUV, der für die bisherigen Finanzhilfen angewandt wurde, soll
nicht mehr zurückgegriffen werden. Nachdem der Deutsche Bundestag sein
Einvernehmen gemäß § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundes-
regierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen
Union (EUZBBG) erklärt hatte (Drucksache 17/5094), wurde die Vertragsände-
rung auf dem Europäischen Rat am 24./25. März 2011 formell beschlossen.

Der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
wurde am 2. Februar 2012 von den Regierungen der Euro-Staaten unterzeich-
net und befindet sich im Ratifikationsprozess. Durch den Vertrag wird eine
internationale Finanzinstitution gegründet, deren Zweck es ist, ESM-Mitglie-
dern, denen schwerwiegende Finanzierungsprobleme drohen oder die bereits
solche haben, unter strikten Auflagen eine Stabilitätshilfe zu gewähren. Das
Stammkapital des ESM beträgt 700 Mrd. Euro, wovon 80 Mrd. Euro als Kapi-
taleinlage von den Mitgliedstaaten eingezahlt und 620 Mrd. Euro als abrufbares
Kapital von ihnen bereitgehalten werden. Der deutsche Anteil an der Kapital-
einlage beträgt 21,71712 Mrd. Euro, der Anteil am abrufbaren Kapital
168,30768 Mrd. Euro. Wesentliche Entscheidungen, wie beispielsweise Ka-
pitalabrufe, Veränderungen des Stammkapitals, die Gewährung von Finanzhil-
fen oder die Änderung der Finanzhilfeinstrumente, werden vom Gouverneurs-
rat, der sich aus den Finanzministern der Euro-Staaten zusammensetzt, getrof-
fen. Nach einer Vereinbarung der Euro-Gruppe am 30. März 2012 soll der ESM
bereits zum 1. Juli 2012 – ein Jahr früher als ursprünglich beabsichtigt – seine
Arbeit aufnehmen.

Der ESM-Vertrag ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Reform der Wirtschafts-
und Währungsunion. In einem ersten Schritt wurde der Stabilitäts- und Wachs-
tumspakt verschärft. Neben der Einrichtung des ESM wurde der Vertrag über
Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungs-
union (sog. Fiskalvertrag) geschlossen. In letzterem haben sich alle Mitglied-
staaten der EU – mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und der Tschechi-
schen Republik – verpflichtet, verbindliche und dauerhafte Regelungen einzu-
führen, die mindestens ausgeglichene Haushalte verlangen. In beiden Verträgen
ist eine wechselseitige Verknüpfung vorgesehen, dass die Gewährung von Fi-
nanzhilfe durch den ESM an einen Mitgliedstaat von dessen Ratifikation des
Fiskalvertrags abhängt.

Die Zustimmung Deutschlands zum Beschluss des Europäischen Rates,
Artikel 136 AEUV zu ändern, erfolgt gemäß § 2 des Integrationsverantwor-
tungsgesetzes (IntVG) in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 1 und Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) durch ein Gesetz mit Zustimmung des
Bundesrates.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10159

Die gleichlautenden Gesetzentwürfe unter den Buchstaben a und b zielen auf
die Erteilung der Zustimmung zum Beschluss des Europäischen Rates vom
25. März 2011.

Die Antragstellerin unter Buchstabe c lehnt die Änderung des AEUV und die
Einrichtung des ESM sowie den Fiskalvertrag ab. Der ESM und die mit ihm
verbundene Austeritätspolitik seien nicht zur Bewältigung der gegenwärtigen
Krise geeignet, da sie nicht an den tieferen Ursachen der Krise ansetzten. Die
Kopplung so genannter Stabilitätshilfen an strikte Sparauflagen und marktradi-
kale Reformen treibe die betroffenen Länder stattdessen weiter in die Rezession
und zerstöre die Sozialstaatlichkeit. Außerdem trage die Einrichtung des ESM
wie auch des Fiskalvertrags außerhalb des EU-Rechts zur schleichenden Ent-
demokratisierung und Desintegration der EU bei. Statt der Änderung des Arti-
kels 136 AEUV zur Einrichtung des ESM sollten die europäischen Verträge
grundlegend reformiert werden, um mehr Sozialstaatlichkeit, Demokratie und
wirtschaftliche Stabilität in der EU zu verankern.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 17/9047 in unveränderter
Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE
LINKE.

Zu Buchstabe b

Mit der Empfehlung, den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9047 anzunehmen,
hat sich nach Ansicht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union der Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/9373, 17/9670 erledigt.

Einvernehmliche Erledigterklärung des Gesetzentwurfs auf Drucksachen
17/9373, 17/9670.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/9148 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Drucksache 17/10159 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/9047 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksachen 17/9373, 17/9670 für erledigt zu erklären,

c) den Antrag auf Drucksache 17/9148 abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Gunther Krichbaum
Vorsitzender

Bettina Kudla
Berichterstatterin

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Joachim Spatz
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter

liege, gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit der betroffe- durch einen Pakt für nachhaltige Entwicklung, für Voll-

nen Mitgliedstaaten wiederhergestellt werden.

Gemäß § 2 IntVG erfolgt die Zustimmung Deutschlands zu
einem Beschluss des Europäischen Rates zu einem verein-
fachten Vertragsänderungsverfahren durch ein Gesetz ge-

beschäftigung, soziale Sicherheit und Umweltschutz und
für die Aufhebung der Verpflichtung der EZB zur Wah-
rung der Preisstabilität,

– sich für die Einberufung eines Konvents einzusetzen und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10159

Bericht der Abgeordneten Bettina Kudla, Michael Roth (Heringen),
Joachim Spatz, Dr. Diether Dehm und Manuel Sarrazin

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/9047 in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 beraten
und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union zur federführenden Beratung und an den In-
nenausschuss, Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Haus-
haltsausschuss und Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksachen
17/9373, 17/9670 in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012
beraten und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur federführenden Beratung und an
den Innenausschuss, Rechtsausschuss, Finanzausschuss,
Haushaltsausschuss und Ausschuss für Wirtschaft und
Technologie zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
17/9148 in seiner 172. Sitzung am 29. März 2012 beraten
und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union zur federführenden Beratung und an den In-
nenausschuss, Rechtsausschuss, Finanzausschuss, Haus-
haltsausschuss und Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu den Buchstaben a und b

Die inhaltsgleichen Gesetzentwürfe der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP und der Bundesregierung zielen auf die
Erklärung der Zustimmung des Deutschen Bundestages ge-
mäß § 2 IntVG zu der vom Europäischen Rat am 25. März
2011 beschlossenen Änderung des AEUV. Mit der Ände-
rung wird in Artikel 136 AEUV ein neuer Absatz eingefügt,
der den Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, die
Einrichtung eines Stabilitätsmechanismus ermöglicht.

Diese Bestimmung soll Rechtssicherheit hinsichtlich der
Einrichtung des dauerhaften ESM schaffen und festhalten,
dass der ESM nur zur Wahrung der Stabilität des Euro-
Währungsgebiets insgesamt tätig werden darf. Die Gewäh-
rung der Finanzhilfen im Rahmen des ESM soll strengen
Auflagen unterliegen. Hierdurch soll das Prinzip der haus-
haltspolitischen Eigenverantwortlichkeit der Mitgliedstaa-
ten, das der Wirtschafts- und Währungsunion zugrunde

übertragen würden. Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 GG finde
keine Anwendung, da die Änderung des Artikels 136
AEUV den Mitgliedstaaten Handlungsspielräume aufzeige
und somit keine inhaltliche Änderung des Grundgesetzes
präjudiziere.

Zu Buchstabe c

Die Antragstellerin hält eine grundlegende Reform der eu-
ropäischen Verträge zur nachhaltigen Überwindung der ak-
tuellen wirtschaftlichen Probleme für notwendig. Die Re-
gierungen der Mitgliedstaaten träfen immer mehr Regelun-
gen – die EFSF, den Euro-Plus-Pakt, den ESM und den Fis-
kalvertrag – außerhalb des EU- und des Verfassungsrechts.
Das vereinfachte Vertragsänderungsverfahren entziehe dem
Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten
effektive Mitgestaltungsmöglichkeiten und sei rechtlich
fragwürdig.

Durch die völkerrechtlichen Verträge ESM und Fiskalver-
trag würden Kernbereiche der EU der Kontrolle ihrer Or-
gane entzogen. Die Rechte des Deutschen Bundestages aus
Artikel 23 GG seien zumindest in Frage gestellt. ESM und
Fiskalvertrag setzten den wirtschaftlich gescheiterten, poli-
tisch gefährlichen Kurs der strikten Reformen fort und
vertieften die wirtschaftliche und soziale Spaltung der EU.
Zudem greife die demokratisch nicht legitimierte Troika aus
Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank
(EZB) und Internationalem Währungsfonds massiv in die
Haushaltssouveränität der Empfängerländer ein.

Die Politik des freien Wettbewerbs, die Verpflichtung der
Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin und die einseitig auf
Preisstabilität ausgerichtete Geldpolitik der EZB trügen eine
Mitverantwortung an der Krise.

Der Deutsche Bundestag soll die Bundesregierung auffor-
dern,

– das Gesetz zur Ratifizierung der Änderung von
Artikel 136 AEUV zurückzuziehen,

– sich für eine umfassende Änderung der europäischen
Verträge einzusetzen, insbesondere für die Streichung
des Systems offener Märkte, für den Ausbau der Sozial-
staatlichkeit, für die Einführung einer „Sozialen Fort-
schrittsklausel“, für die Aufhebung der Kapitalverkehrs-
freiheit, für eine strikte Regulierung des Finanzsektors,
für eine Koordinierung der Steuerpolitik, für einen Aus-
bau der Kohäsionspolitik anstelle von Rettungsschir-
men, für eine Ausnahme der öffentlichen Daseinsvor-
sorge von den Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften,
für die Ersetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
mäß Artikel 23 Absatz 1 GG. Anwendbar sei Artikel 23
Absatz 1 Satz 2 GG, da keine Hoheitsrechte auf die EU

die Vertragsrevision der Bevölkerung zur Entscheidung
vorzulegen.

Drucksache 17/10159 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
9047 in seiner 78. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion der
CDU/CSU bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der
SPD die Annahme empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
9047 in seiner 89. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
9047 in seiner 93. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/9047 in seiner 94. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/9047 in seiner 73. Sitzung am
27. Juni 2012 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Annahme
empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss hat in seiner 78. Sitzung am 27. Juni
2012 die Vorlage auf Drucksachen 17/9373, 17/9670 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. und eine Stimme aus der Fraktion
der CDU/CSU bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion
der SPD die Annahme empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner 89. Sitzung am 27. Juni
2012 die Vorlage auf Drucksachen 17/9373, 17/9670 bera-
ten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE. die Annahme empfohlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 93. Sitzung am 27. Juni
2012 empfohlen, die Vorlage auf Drucksachen 17/9373, 17/
9670 für erledigt zu erklären.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner 94. Sitzung am
27. Juni 2012 empfohlen, die Vorlage auf Drucksachen 17/
9373, 17/9670 für erledigt zu erklären.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-

Zu Buchstabe c

Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
9148 in seiner 78. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei einer Stimmenthaltung aus der Frak-
tion der SPD die Ablehnung empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
9148 in seiner 89. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 17/
9148 in seiner 93. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
17/9148 in seiner 94. Sitzung am 27. Juni 2012 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung empfohlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 17/99148 in seiner 73. Sitzung am
27. Juni 2012 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Deutsche Bundestag hat am 17. März 2011 in seiner
96. Sitzung eine Stellungnahme nach Artikel 23 Absatz 3
GG in Verbindung mit § 10 EUZBBG angenommen, in der
er sein Einvernehmen mit der Änderung von Artikel 136
AEUV erklärt hat.

Die Vertragsänderung ist im Kontext der Krise und des zu
ihrer Bewältigung getroffenen Maßnahmenpakets zu sehen.
Seit Beginn der Krise in Griechenland hat sich der Aus-
schuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
regelmäßig mit den Entwicklungen in der Euro-Zone be-
fasst und über sie beraten. In diesem Rahmen wurde der
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
durch die Bundesregierung über die aktuellen Entwicklun-
gen unterrichtet. Darüber hinaus führte der Ausschuss Ge-
spräche mit Experten aus der Wissenschaft, auch zu den
Urteilen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September
2011 (Aktenzeichen 2 BvR 987/10 u. a.), vom 28. Februar
2012 (Aktenzeichen 2 BvE 8/11) und vom 19. Juni 2012 (2
BvE 4/11). Ein Schwerpunkt der Gespräche war die Beteili-
gung des Parlaments an den Entscheidungen der Krisenme-
chanismen EFSF und ESM und die verfassungsgemäße
Ausgestaltung einer Begleitgesetzgebung.

Fraktionsübergreifend wurden die intergouvernementalen

ner 73. Sitzung am 27. Juni 2012 empfohlen, die Vorlage
auf Drucksachen 17/9373, 17/9670 für erledigt zu erklären.

Initiativen der Mitgliedstaaten der EU – ESM-Vertrag,
Euro-Plus-Pakt und Fiskalvertrag – als Angelegenheiten der

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/10159

EU angesehen. Dementsprechend forderte der Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union eine Un-
terrichtung entsprechend Artikel 23 Absatz 2 GG ein.

Wegen der engen Verzahnung der Änderung von Arti-
kel 136 AEUV mit dem ESM-Vertrag, für dessen Ratifikati-
onsgesetz und Umsetzungsgesetz der Haushaltsausschuss
federführend ist, hat der Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union von einer eigenen Anhörung abge-
sehen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union beteiligte sich an der Anhörung des Ausschus-
ses für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates am
25. April 2012 (Stenografische Niederschrift der 625. (Poli-
tischen) Ausschusssitzung, 61-11-30/12) und an der Anhö-
rung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
am 7. Mai 2012 (Plenarprotokoll 17/88).

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlagen sowie die ihm zur Mitberatung über-
wiesenen Vorlagen zum ESM-Vertrag und zum Fiskalver-
trag erstmals in seiner 65. Sitzung am 9. Mai 2012 beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass der Deutsche
Bundestag bei den budgetrelevanten Entscheidungen des
ESM beteiligt werden müsse. Ein Begleitgesetz zum Fis-
kalvertrag, möglicherweise durch eine Änderung des
EUZBBG, solle zeitnah verabschiedet werden.

Die Fraktion der SPD hob hervor, dass sowohl der ESM-
Vertrag als auch der Fiskalvertrag in den Anwendungsbe-
reich von Artikel 23 GG fielen. Es sei wichtig, auch Wachs-
tumsimpulse zu setzen.

Die Fraktion der FDP hielt die drei Säulen Solidität, Soli-
darität und Wachstum – symbolisiert durch den Fiskalver-
trag, den ESM-Vertrag und einen Wachstumspakt – für un-
abdingbar zur Überwindung der Krise.

Die Fraktion DIE LINKE. kündigte an, dass sie die Ände-
rung des Artikels 136 AEUV sowie die beiden Verträge ab-
lehnen werde, da die Erfahrungen der letzten zwei Jahre ge-
zeigt hätten, dass die auf strikte Haushaltskonsolidierung
setzende Rettungspolitik gescheitert sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte ihre
Unterstützung für die Vertragsänderung. Die Einführung
des Artikels 136 Absatz 3 AEUV sei nicht erforderlich, da
eine teleologische Auslegung von Artikel 122 AEUV ge-
nügte, sie sei aber eine wünschenswerte Klarstellung.

In seiner 69. Sitzung am 27. Juni 2012 hat der Ausschuss
für die Angelegenheiten der Europäischen Union die Ge-
setzentwürfe auf den Drucksachen 17/9047 und 17/9373,
17/9670 und den Antrag auf Drucksache 17/9148 abschlie-
ßend beraten.

Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
brachten einen Entschließungsantrag zu Drucksache 17/
9373, 17/9670 (Ausschussdrucksache 17(21)1078) mit fol-
gendem Wortlaut ein:

Der Ausschuss wolle beschließen:
Der permanente Europäische Stabilitätsmechanismus
(ESM) soll auf unionsrechtlicher Grundlage im Primärrecht
der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) die befristete
Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) und den

Union, die Stabilität der im Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union geregelten Währungsunion zu
wahren. Vertragspartner sind diejenigen europäischen
Staaten, deren Währung der Euro ist. Zudem sind zahlrei-
che Institutionen der Europäischen Union wie die Europäi-
sche Kommission, der Europäische Gerichtshof, der Euro-
päische Rechnungshof oder der Rat der Europäischen
Union in die Funktionsweise des ESM eingebunden.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
den ESM als Angelegenheit der Europäischen Union nach
Artikel 23 des Grundgesetzes zu behandeln.
Der Entschließungsantrag wurde mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt.

In der Beratung betonte die Fraktion der CDU/CSU, dass
das zur Abstimmung stehende Paket in dem Dreiklang „So-
lidarität, Solidität und Wachstum“ einzusortieren sei. Die Ei-
genverantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Staatsver-
schuldung müsse jedoch bestehen bleiben. Die Rettungs-
schirme müssten stets die Ultima Ratio bleiben. Nun müsse
mit den vorhandenen Mitteln durch Strukturreformen das
Wachstum in der EU vorangetrieben werden. Die Fraktion
der SPD begrüßte, dass die Bundesregierung nach den Ver-
handlungen mit den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN nunmehr auch verstärkt Wachstumsimpulse set-
zen wolle. Ein weiteres Ergebnis der Verhandlungen sei die
Festlegung der Bundesregierung, bei den Verhandlungen
zum Mehrjährigen Finanzrahmen keine Kürzungen zulasten
von Wachstum und Investitionen hinzunehmen. Vor diesem
Hintergrund könne die Fraktion der SPD dem ESM-Vertrag
und dem Fiskalvertrag zustimmen. Die Fraktion der FDP
verwies darauf, dass die Notwendigkeit, Wachstum zu er-
zeugen, von Anfang an diskutiert worden sei. Die Reduzie-
rungen der Defizite und Strukturreformen müssten Hand in
Hand gehen. Eine Scheinlösung sei die Vergemeinschaftung
von Schulden, da sie falsche Anreize setze. Die Fraktion
DIE LINKE. kündigte an, bezüglich des ESM-Vertrags und
des Fiskalvertrags Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
zu erheben. Sie werde den Verträgen und der Änderung
des Artikels 136 AEUV nicht zustimmen. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass Artikel 136
Absatz 3 AEUV als Rechtsgrundlage für den ESM keine
Durchbrechung, sondern eine Ergänzung des Artikels 125
AEUV darstelle. Die neue Regelung lasse das Bail-out-Ver-
bot des Artikels 125 AEUV weitestgehend in dessen Inhalt
und Zweck der Preisstabilität und der Vermeidung über-
mäßiger öffentlicher Defizite in Kraft. Das Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 bewirke, dass
trotz der Umgehung der Gemeinschaftsmethode durch die
Regierung, innerstaatlich die Beteiligung sowie eine infor-
mierte Mitwirkung des Deutschen Bundestages sicherge-
stellt sei.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE., den Gesetz-
entwurf auf Drucksache 17/9047 unverändert anzunehmen.
Er empfiehlt einvernehmlich, den Gesetzentwurf auf Druck-
befristeten Europäischen Finanzstabilisierungsmechanis-
mus (EFSM) ablösen. Er dient dem Ziel der Europäischen

sachen 17/9373, 17/9670 für erledigt zu erklären. Hinsicht-
lich des Antrags auf Drucksache 17/9148 empfiehlt der Aus-

Drucksache 17/10159 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

H. Heene
ese
schuss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion DIE LINKE., den Antrag abzulehnen.

Berlin, den 27. Juni 2012

Bettina Kudla
Berichterstatterin

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Joachim Spatz
Berichterstatter

Dr. Diether Dehm
Berichterstatter

Manuel Sarrazin
Berichterstatter
mann

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