BT-Drucksache 17/10115

Düngeverordnung novellieren

Vom 27. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10115
17. Wahlperiode 27. 06. 2012

Antrag
der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, Elvira
Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ulrich Kelber, Ute Kumpf,
Thomas Oppermann, Holger Ortel, Heinz Paula, Rita Schwarzelühr-Sutter,
Kerstin Tack, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Düngeverordnung novellieren

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Nachhaltigkeitsindikator Stickstoffüberschuss sollte zum Jahr 2010 auf
80 kg Stickstoff pro Hektar (ha) und Jahr reduziert sein. Zwischen 1991 und
2009 ist der Stickstoffüberschuss im Saldo im Dreijahresmittel von 130 kg/ha
und Jahr auf 95 kg/ha und Jahr zurückgegangen. In den letzten fünf Jahren lag
der durchschnittliche Rückgang bei 2 Prozent. Zur Zielerreichung müsste der
jährliche Rückgang im Einzeljahr 2011 aber 16 Prozent betragen, so das Statis-
tische Bundesamt in Indikatoren zu Umwelt und Ökonomie 2012.

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass bis zum Jahr 2015 alle
Gewässer einen „guten Zustand“ erreicht haben müssen. Voraussichtlich die
Hälfte der Grundwasserkörper werden den ebenso geforderten „guten chemi-
schen Zustand“ nicht erreichen. An knapp 15 Prozent der Messstellen ist die
Nitratbelastung so hoch, dass sie nicht ohne Weiteres zur Trinkwassergewin-
nung genutzt werden können. Der Grenzwert für Nitrat beträgt nach der Trink-
wasserverordnung 50 mg/l. An ca. 36 Prozent der Messstellen werden zwischen
10 und 50 mg/l Nitrat gemessen, so das Umweltbundesamt in Daten zur Umwelt
2011. Die Stickstoffbelastung in Oberflächengewässern stammt heute haupt-
sächlich aus dem Grundwasser.

Die Düngeverordnung ist die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, die dem
Schutz der Wasserqualität in Europa dient. Die Grund- und Oberflächengewäs-
ser sollen dadurch vor Nitratverunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen
bewahrt und die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft gefördert werden.

Deutschland hat bei der Europäischen Kommission angemeldet, dass ca. 700 Be-
triebe eine Ausnahmegenehmigung für die Aufbringung von Wirtschaftsdün-
gern tierischer Herkunft auf Grünland und Feldgras beantragen werden. Diese
Betriebe dürfen dann 230 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr bis 31. Dezember

2013 auf diese Flächen ausbringen.

Die Stickstoffüberschüsse müssen schnell gesenkt werden. Heute werden die
Stickstoffeinträge der letzten 10 bis 15 Jahre gemessen. Die Grundwasserbelas-
tung ist besorgniserregend. Die Instrumente zur Senkung der Stickstoffeinträge
sind bekannt.

Drucksache 17/10115 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Düngeverordnung zu verschärfen und dabei insbesondere festzulegen,
dass

a) die Stickstoffüberschüsse auf 50 kg/ha und Jahr begrenzt werden;

b) die Stickstoffbilanz anhand einer Hoftorbilanz vorgenommen wird;

c) die Ausbringung von Gärresten aus Biogasanlagen in die Stickstoffbilanz
eingeht und dabei pflanzliche Anteile in Gärrückständen auf die maximale
Ausbringungsmenge für organischen Stickstoff mit Wirtschaftsdüngern
erfolgt;

d) Betriebe, die eine Ausnahmegenehmigung für die Aufbringung von Stick-
stoff auf Grünland und Feldgras in Anspruch nehmen, einem Monitoring
unterworfen werden;

e) zielgenaue, bedarfsgerechte und standortangepasste Düngung definiert
wird;

2. Schulungs- und Beratungsprogramme zu intensivieren, um den Stand der
Technik schneller in die Praxis umzusetzen und das betriebliche Nährstoff-
management zu optimieren und Düngeverluste zu begrenzen;

3. darauf hinzuwirken, dass die Düngeverordnung konsequent eingehalten, die
Einhaltung der Düngeverordnung kontrolliert und mit wirksamen Sanktionen
versehen wird.

Berlin, den 27. Juni 2012

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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