BT-Drucksache 17/10105

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes - Drucksache 17/9600, 17/9802 Nr. 8 - Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2011 - Einzelplan 20 -

Vom 28. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10105
17. Wahlperiode 28. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
– Drucksachen 17/9600, 17/9802 Nr. 8 –

Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2011
– Einzelplan 20 –

Der Bundestag wolle beschließen,

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rechnung für das Haus-
haltsjahr 2011 auf Drucksache 17/9600 seiner Verpflichtung nach § 101 der
Bundeshaushaltsordnung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101 der Bundeshaushalts-
ordnung Entlastung erteilt.

Berlin, den 27. Juni 2012

Der Haushaltsausschuss

Petra Merkel (Berlin)
Vorsitzende

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

Drucksache 17/10105 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Dr. Michael Luther

Der Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes auf
Drucksache 17/9600 wurde nach § 80 Absatz 3 der Ge-
schäftsordnung mit Sammelüberweisung auf Drucksache
17/9802 Nr. 8 dem Haushaltsausschuss überwiesen. Zur Vor-
bereitung der Beschlussfassung im Haushaltsausschuss hat
der Rechnungsprüfungsausschuss die Vorlage beraten und in
seiner 25. Sitzung am 15. Juni 2012 dem Haushaltsausschuss
einvernehmlich empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Bundestag wolle beschließen:

1. Der Bundesrechnungshof ist mit der Vorlage der Rech-
nung für das Haushaltsjahr 2011 auf Drucksache 17/9600
seiner Verpflichtung nach § 101 der Bundeshaushaltsord-
nung nachgekommen.

2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 101 der
Bundeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.“

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage in seiner 94. Sitzung
am 27. Juni 2012 beraten und ist dabei einvernehmlich der
Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
gefolgt.

Berlin, den 27. Juni 2012

Dr. Michael Luther
Berichterstatter

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