BT-Drucksache 17/10071

Angriffe auf Moscheen in Deutschland (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9523))

Vom 22. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10071
17. Wahlperiode 22. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Nicole Gohlke, Petra Pau, Halina Wawzyniak,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Angriffe auf Moscheen in Deutschland
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/9523)

In ihrer Anwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 17/9523 zählt die Bundesregierung 219 politisch motivierte
Straftaten gegen Moscheen in Deutschland seit dem Jahr 2001 auf. Die Auflis-
tung ist offenbar unvollständig. So nennt eine Untersuchung des wissenschaft-
lichen Mitarbeiters beim Berliner Informationszentrum für Transatlantische
Sicherheit, Gerhard Piper, vom September 2011 für diesen Zeitraum eine Reihe
von offensichtlich politisch motivierten Brandanschlägen auf Moscheen, die in
der Auflistung der Bundesregierung fehlen (www.heise.de/tp/artikel/35/35449/
1.html).

Wie die Bundesregierung angibt, haben die Gremien der Polizeien von Bund
und Ländern im Jahr 2011 die Frage einer Erweiterung des Themenfeldkata-
loges bei dem Oberbegriff „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „islamfeind-
lich“ erörtert, aber letztlich einvernehmlich nicht weiter verfolgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Aus welchem Grund wurde die Erweiterung des Themenfeldkataloges um
ein Unterthema „islamfeindlich“ beim Oberbegriff „Hasskriminalität“ durch
die Polizeien von Bund und Ländern im Jahr 2011 nicht weiter verfolgt?

2. Wie erklärt sich die Bundesregierung die große Diskrepanz zwischen den von
ihr in ihrer Anwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/9523 aufgezählten Angriffen auf Moscheen in
Deutschland und den in der Studie „Moscheeanschläge – schleichende Kris-
tallnacht“ recherchierten Anschlägen?

3. Wird ein am 15. September 2008 auf die Moschee in Aalen (Stuttgarter
Straße 12) verübter Brandanschlag gemäß den Kriterien der Politisch moti-
vierten Kriminalität (PMK) als politisch motivierte Straftat erfasst?

Fall nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als poli-

tisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

4. Wird ein in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli 2011 in Bergkamen verübter
Brandanschlag auf die in Bau befindliche Dar’ul Erkam Moschee (Ernst-
Schering-Straße 5), gemäß den Kriterien der PMK, als politisch motivierte
Straftat erfasst – auch vor dem Hintergrund weiterer Brandanschläge in der-
selben Nacht u. a. auf ein von Migranten bewohntes Haus, das mit rechtsex-
tremen Symbolen beschmiert worden war?

Drucksache 17/10071 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

5. Wird ein am 21. März 2007 auf die Baustelle der Ahjamdiyyah-Moschee in
Berlin Pankow-Heinersdorf (gegen deren Bau sich eine von CDU-Politikern
bis hin zu Neonazis unterstützte Interessengemeinschaft Pankow-Heiners-
dorfer Bürger e. V. gebildet hatte, vgl. www.mbr-berlin.de/rcms_repos/attach/
ARGE_AnalyseHeinersdorf_2007-01_FINAL.pdf) verübter Brandanschlag,
bei dem ein Kipp-Fahrzeug beschädigt wurde, gemäß den Kriterien der
PMK, als politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

6. Wird eine Anschlagsserie von sieben Brandanschlägen auf Moscheen in
den Jahren 2010/2011 in Berlin (16. Juni, 1. August, 10. August und 19. No-
vember 2010 auf die Sehitlik-Märtyrermoschee, Columbiadamm 128;
27. November 2010 auf die Al Nur Moschee in Neukölln Haberstraße 3;
9. Dezember auf die islamische Kulturgemeinde der Iraner in Tempelhof,
Ordensmeisterstraße 5; 8. Januar 2011 Moschee der Lahore Ahmadiyya
Gemeinde in Wilmersdorf, Brienner Straße 7/8), die vom geständigen, aber
vom Gericht als „vermindert schuldfähig“ eingestuften, Täter mit einem
fremdenfeindlichen Motiv erklärt wurden, gemäß den Kriterien der PMK
als politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

7. Wird ein in der Nacht vom 13. auf den 14. März 2009 verübter Brand-
anschlag auf eine Moschee in Bruchsal, gemäß den Kriterien der PMK, als
politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

8. Wird ein in der Nacht vom 18. auf den 19. April 2009 versuchter Brand-
anschlag an der Moschee des türkisch-islamischen Kulturvereins in Dieten-
heim (Illertissener Straße 7), gemäß den Kriterien der PMK, als politisch
motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

9. Wird ein am 10. Oktober 2004 auf die Fatih Moschee des türkisch-isla-
mischen Kulturvereins in Düren verübter Brandanschlag auf einen mit Alt-
papier gefüllten Müllcontainer, gemäß den Kriterien der PMK, als politisch
motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

10. Wird ein im April oder Mai 2006 von vier im März 2007 als Täter ermittel-
ten jugendlichen Neonazis der „Kameradschaft Gifhorn“ verübter Brand-
anschlag auf eine DITIB-Moschee (DITIB = Türkisch-Islamische Union
der Anstalt für Religion e. V.) mit angrenzenden Gemüseladen in Gifhorn
(Niedersachsen), gemäß den Kriterien der PMK, als politisch motivierte
Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10071

11. Wird ein am 10. Dezember 2007 auf den Zaun der Hicret Moschee des
DITIB-Verbandes in Lauingen (Bayern), Wittislinger Straße 6, verübter
Brandanschlag, bei dem auch rechtsextreme Sprüche angebracht wurden,
gemäß den Kriterien der PMK, als politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

12. Wird ein am 9. Dezember 2004 verübter Brandanschlag auf die Ayasofya
Moschee in Remscheid (NRW), Honsberger Straße 73, gemäß den Kriterien
der PMK, als politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

13. Wird ein am 14. April 2008 auf die Moschee des Verbandes der Islamischen
Kulturzentren in Sankt Ingbert (Saarland), Pfarrgasse 5, verübter Brandan-
schlag, in dessen Vorfeld es zu Hakenkreuzschmierereien kam, gemäß den
Kriterien der PMK, als politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

14. Wird ein am 18. November 2004 auf die Fatih Moschee in Sinsheim ver-
übter Brandanschlag durch einen Molotowcocktail, bei dem eine neonazis-
tische Skinheadgruppe in Tatverdacht geriet, gemäß den Kriterien der PMK,
als politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

15. Wird ein am 22. März 2008 auf die Osmanl Moschee in Sittensen (Königs-
berger Straße) verübter Brandanschlag durch Molotowcocktails, wobei am
Tatort Plakate und Aufkleber der „Nationalen Sozialisten“ gefunden wur-
den, gemäß den Kriterien der PMK, als politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

16. Wird ein am 21. März 2009 auf die Fathih-Moschee in Stadtallendorf
(Hessen, Wupperweg 2) verübter Brandanschlag, bei dem zwei „Militaria-
fans“ auch noch einen Schuss abgaben, gemäß den Kriterien der PMK, als
politisch motivierte Straftat erfasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

17. Wird ein in der Nacht vom 10. auf den 11. November 2008 verübter Brand-
anschlag auf die Räume des türkisch-islamischen Kulturvereins in Wetzlar
(Hessen), gemäß den Kriterien der PMK, als politisch motivierte Straftat er-
fasst?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung, dass dieser Fall nicht als
politisch motivierte Straftat kategorisiert wird?

18. Welche der in den Fragen 3 bis 17 genannten Brandanschläge wurden
unmittelbar nach der Tat in einem polizeilichen Lagebild oder in der PMK
erfasst?

a) Welche dieser Anschläge wurden als politisch rechts motivierte Straf-
taten geführt?

b) Warum wurden diese Anschläge anschließend wieder aus der PMK ge-
strichen (bitte jeweils einzeln begründen)?

Drucksache 17/10071 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
19. In welchen der in den Fragen 3 bis 17 genannten oder weiteren Fällen be-
absichtigt die Bundesregierung, sich mit den für die Bewertung von Straf-
taten als politisch motiviert zuständigen Behörden ins Benehmen zu setzen,
um eine erneute Prüfung der Straftaten bezüglich einer politischen Moti-
vation durchzuführen, bzw. in welchen Fällen hat sie bereits eine solche
Prüfung angeregt, und mit welchem Erfolg (bitte vollständig angeben)?

Berlin, den 18. Juni 2012

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.