BT-Drucksache 17/10049

Fragen zum Stand des Atomkraftwerksprojekts Temelin 3 und 4, des diesbezüglichen Beteiligungsverfahrens und Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9832

Vom 20. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10049
17. Wahlperiode 20. 06. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Elisabeth Scharfenberg, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Hermann E. Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Fragen zum Stand des Atomkraftwerksprojekts Temelin 3 und 4, des
diesbezüglichen Beteiligungsverfahrens und Nachfragen zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/9832

Gemäß Espoo- und Aaarhus-Konvention ist bei Vorhaben mit erheblichen Um-
weltauswirkungen auf Nachbarstaaten, etwa bei Atomanlagen, vom Ursprungs-
staat eine gleichwertige Beteiligung der Öffentlichkeit im Ursprungsstaat und
im betroffenen Nachbarland sicherzustellen.

Die beiden tschechischen Atomkraftwerke (AKW) Temelin 1 und 2 sind seit
2000 bzw. 2002 unweit der deutschen Grenze in Betrieb. Aktuell wird der Bau
zweier weiterer Reaktorblöcke 4 im tschechischen Temelin (tschechisch: Te-
melín) geplant. Die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) hierfür wurde be-
reits abgegeben. Sowohl Deutschland als auch Österreich nehmen an der aktuell
laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), im Rahmen der grenzüber-
schreitenden Regelungen teil. Dabei muss präzisiert werden, dass sich für
Deutschland die Bundesländer Sachsen und Bayern, nicht aber Thüringen und
die anderen Bundesländer beteiligen.

Die Bundesregierung vertritt die Position, dass für die grenzüberschreitende Be-
teiligung der deutschen Öffentlichkeit auf deutscher Seiten die jeweils obersten
Landesbehörden zuständig seien und dies „konsequent und sachgerecht“ sei.
Aus Sicht der Fragesteller weist diese Haltung in der Praxis aber Defizite und
Widersprüche auf, aus denen für deutsche Bürgerinnen und Bürger gravierende
Nachteile erwachsen hinsichtlich ihres Rechts, sich angemessen an dem Vorha-
ben beteiligen zu können.

Diese Kleine Anfrage thematisiert einige der im Rahmen der derzeit laufenden
UVP zum Neubau in Temelin bezüglich der Wahrnehmung der Rechte der deut-
schen Öffentlichkeit zutage getretenen Defizite.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten atomsicherheitstechnischen Fragen bezüglich Temelin 3
und 4 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-

cherheit (BMU) in dieser Wahlperiode mit den tschechischen Behörden wann
und bei welcher Gelegenheit (bitte mit Datumsangabe) in welcher Form be-
handelt (schriftlich/mündlich)?

2. Welche atomsicherheitstechnischen Punkte/Probleme/Fragen hat das BMU
insbesondere bei der letzten Sitzung der Deutsch-Tschechischen Kommis-
sion in welcher Form (schriftlich/mündlich) und mit welchen Ergebnissen
behandelt?

Drucksache 17/10049 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Welche derartigen Punkte/Probleme/Fragen hat das Bundesland Bayern,
das auch Mitglied ist, in der Kommission nach Kenntnis des BMU in wel-
cher Form behandelt?

3. Wann und wodurch hat das BMU erstmals erfahren, dass im Jahr 2010 ins-
gesamt rund 3 500 Einwendungen aus Deutschland zum Vorhaben Temelin 3
und 4 eingereicht wurden?

4. Welche Schreiben, E-Mails etc., die Temelin 3 und 4 betrafen bzw. unter an-
derem Temelin 3 und 4 betrafen, hat das BMU in dieser Wahlperiode wann
genau von welchen Landesbehörden erhalten?

Was waren die wesentlichen Anliegen und Punkte dieser Schreiben?

5. Gab bzw. gibt es eine von Tschechien eingesetzte Kommission zur Durch-
führung der gegenwärtig laufenden UVP zu Temelin 3 und 4?

a) Falls nein, warum nicht?

b) Falls ja, seit wann, und welche Beobachter haben daran für Deutschland
teilgenommen?

Falls es keine deutschen Beobachter gab, warum nicht, und hatte
Deutschland darum ersucht?

6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die deutschsprachigen Unterla-
gen zur UVP von Temelin 3 und 4, also das UVP-Gutachten und die Anla-
gen dazu, Anfang Mai 2012 veröffentlicht wurden, und wann genau fand
dies statt (bitte mit Angabe des Datums)?

7. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Frist für deutschsprachige
Einwendungen zur UVP am 18. Juni 2012 endet?

8. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der offizielle und nach bisheri-
gem Stand einzige verfahrensverbindliche Erörterungstermin am 22. Juni
2012 im tschechischen Budweis stattfindet?

9. Wird die Bundesregierung selbst an dem Erörterungstermin zu Temelin 3
und 4 am 22. Juni 2012 teilnehmen und gegebenenfalls durch wen vertre-
ten?

Wird sie sachverständige Beobachter zu dem Termin entsenden, und ge-
gebenenfalls wie viele, und welche?

10. Ist aus Sicht der Bundesregierung die viertägige Zeitspanne zwischen
18. und 22. Juni 2012 ausreichend, damit auf tschechischer Seite vor dem
Erörterungstermin eine hinreichende Auseinandersetzung mit deutschspra-
chigen Einwendungen stattfinden kann?

11. Wann endete im Jahr 2009 in Deutschland die Frist für Einwendungen zur
Stilllegung des Endlagers Morsleben (bitte mit Angabe des Datums), und
wann fand der Erörterungstermin zur Stilllegung des Endlagers Morsleben
statt (bitte ebenfalls mit Angabe des Datums)?

Zu früheren Aktivitäten des BMU zu Temelin 1 und 2

12. Kann das BMU bestätigen, dass das BMU gemeinsam mit der Bayerischen
Staatsregierung in der 14. Wahlperiode die Gesellschaft für Anlagen- und Re-
aktorsicherheit (GRS) mbH mit einer sicherheitstechnischen Stellungnahme/
einem Gutachten zum Atomkraftwerk Temelin 1 und 2 beauftragt hat?

Wie lautete der Titel des Vorhabens, welche Laufzeit und welches Finanz-
volumen hatte es?
13. Warum und zu welchen konkreten Aspekten wurde die GRS damals beauf-
tragt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10049

Zu Aktivitäten Österreichs und Bayerns zu Temelin 3 und 4

14. Sind dem BMU die Fragen, die die Bayerische Staatsregierung Tschechien
im Zuge des Beteiligungsverfahrens zu Temelin 3 und 4 gestellt hat, be-
kannt?

15. Welche dieser fachlichen Fragen Bayerns zu Temelin 3 und 4 sind aus Sicht
des BMU fachlich valide?

Falls nicht alle Fragen valide sind, welche konkret sind es nicht?

16. Welche dieser Fragen wurden aus Sicht des BMU im offiziellen UVP-Gut-
achten qualitativ und quantitativ ausreichend beantwortet?

17. Ist dem BMU die Fachstellungnahme der österreichischen Umweltbundes-
amt GmbH zum UVP-Gutachten von Antonia Wenisch und anderen vom
Mai 2012, die im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft erstellt wurde,
bekannt (Report REP-0387, Wien 2012)?

18. Hat das BMU sie ausgewertet?

Falls ja, mit welchen Ergebnissen, falls nein, warum nicht?

19. Welche darin genannten Punkte, Probleme und Forderungen hält sie für

a) fachlich valide und

b) sinnvoll?

20. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das tschechische Umweltminis-
terium in seinem Standpunkt aus dem Jahr 2009 festgelegt hat, welche In-
halte in der UVE zu behandeln sind?

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass in dem Standpunkt zu den ein-
zelnen Themenbereichen sehr detaillierte Anforderungen festgelegt wur-
den?

21. a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die UVE
in vielfacher Form diesen Anforderungen nicht entsprochen hat?

b) Hat der UVP-Gutachter nach Kenntnis der Bundesregierung die Nicht-
einhaltung der Auflagen des Standpunkts weitgehend ignoriert?

c) Hätte dies nach Kenntnis der Bundesregierung rechtserhebliche Auswir-
kungen, und welche Konsequenzen will sie gegebenenfalls daraus zie-
hen?

22. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Reaktortyp für Temelin 3
und 4 erst nach Ende des UVP-Verfahrens ausgewählt wird und in der UVP
lediglich hypothetische Umweltauswirkungen der bislang von tschechi-
scher Seite ins Auge gefassten Reaktortypen zur Diskussion gestellt wer-
den?

23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass aufgrund
dieser Vorgangsweise viele sicherheitsrelevante Fragestellungen derzeit
nicht oder nur unzureichend beantwortet werden können?

24. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass deshalb erst
in nachfolgenden Bewilligungsverfahren beantwortet und entschieden wer-
den kann, ob die letztlich ausgewählten Reaktoren den in der UVP disku-
tierten Anforderungen entsprechen werden?

25. a) Wird die Bundesregierung bei Tschechien darum ersuchen, präzise und
strenge Auflagen im kommenden UVP-Standpunkt des tschechischen
Umweltministeriums vorzusehen, deren Erfüllung in den nachfolgenden

Bewilligungsverfahren nachgewiesen werden muss?

Drucksache 17/10049 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Emp-
fehlung des UVP-Gutachtens für den Standpunkt 2012 des tschechischen
Umweltministeriums insofern in dieser Beziehung unzureichend ist?

26. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass gemäß Artikel 7 bzw. Anhang
VI der Espoo-Konvention die Möglichkeit besteht, ein gemeinsames Mo-
nitoringprogramm festzulegen, in welchem weiterhin offene Fragen erörtert
werden können?

27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es vor dem
Hintergrund, dass wesentliche Informationen zum gegenständlichen Vorha-
ben erst nach der Typenwahl des Reaktors durch den Investor bekannt sein
werden, sinnvoll wäre, im Rahmen weiterer bilateraler Konsultationen ein
entsprechendes Monitoringprogramm zu vereinbaren, in welchem derzeit
noch nicht vorliegende Informationen verfügbar gemacht und offene Fragen
geklärt werden können?

Wird sie sich für ein solches grenzüberschreitendes Monitoringverfahren
einsetzen, und falls nein, warum nicht?

28. Wird die Bundesregierung bei Tschechien darum ersuchen, im Standpunkt
2012 des tschechischen Umweltministeriums konkrete Auflagen bezüglich
des Nachweises von Sicherheitsmerkmalen vorzusehen, inwiefern der erst
noch auszuwählende Reaktortyp die entsprechenden Zielwerte gemäß der
Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA), westeuropäischen Auf-
sichts- und Genehmigungsbehörden (WENRA) und Europäischen Union
erfüllt?

29. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das tschechische Umweltminis-
terium in seinem Standpunkt zur UVE von 2009 ein Ranking der einzelnen
Reaktortypen basierend auf der Auswirkung der einzelnen Reaktoren auf
Umwelt und öffentliche Gesundheit fordert?

30. Kann die Bundesregierung ferner bestätigen, dass dieses Ranking die
Grundlage für die Typenentscheidung durch den Investor sein soll?

Kann die Bundesregierung ferner bestätigen, dass die Auswahlkriterien für
die Typenentscheidung noch nicht veröffentlicht sind?

31. Wird die Bundesregierung bei Tschechien darum ersuchen, dass

a) die Auswahlkriterien noch vor der Typenentscheidung veröffentlicht
werden sollten,

b) das Ranking der Reaktortypen zusammen mit der begründeten Auswahl
des Reaktors veröffentlicht werden sollte,

c) der Standpunkt 2012 des tschechischen Umweltministeriums diesbezüg-
liche Auflagen enthalten sollte und

d) im Rahmen eines möglichen bilateralen Monitoringprogramms über die
Auswahl des Reaktortyps und die zugrunde liegenden Auswahlkriterien
diskutiert werden sollte?

32. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Behand-
lung des praktischen Ausschlusses schwerer Atomunfälle ein wesentliches
Hauptziel dieser UVP sein sollte?

33. Teilt sie weiterhin die Auffassung der Fragesteller, dass die einschlägigen
Darstellungen in der UVE unvollständig sind und der UVP-Gutachter dies
nicht ausreichend berücksichtigt hat?

34. Wird sie weiterhin bei Tschechien darum ersuchen, dass im Standpunkt

2012 des tschechischen Umweltministeriums daher Auflagen für die nach-
folgenden Bewilligungsverfahren enthalten sein sollten, dahingehend, dass

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10049

a) der Nachweis des praktischen Ausschlusses schwerer Atomunfälle pri-
mär über „physikalische Unmöglichkeit“ zu führen ist,

b) dieser Nachweis sich nicht ausschließlich oder überwiegend auf probabi-
listische Überlegungen stützen sollte und

c) soweit probabilistische Verfahren angewandt werden, die Ungenauigkei-
ten ihrer Ergebnisse in angemessener Form zu berücksichtigen sind –
auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die begrenzte Aussagekraft
probabilistischer Nachweise durch den Unfall in Fukushima-Daiichi
deutlich gemacht wurde?

35. Wird sie weiterhin in Tschechien darum ersuchen, dass insbesondere alle
Punkte der Fragen 34a bis 34c

a) in den nachfolgenden Bewilligungsverfahren nachvollziehbar beantwor-
tet werden sollten,

b) gegenüber der Öffentlichkeit in transparenter nachvollziehbarer Weise
beantwortet werden sollten, und

c) im Rahmen eines bilateralen Monitoringprogrammes besondere Beach-
tung finden sollten?

Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bun-
destagsdrucksache 17/9832

36. Wie gedenkt die Bundesregierung eine gleichwertige Beteiligung der deut-
schen Öffentlichkeit in Bezug auf atomrechtliche Anlagen sicherzustellen,
die im Fall eines Atomunfalls erhebliche Auswirkungen auf weite Teile der
Bundesrepublik Deutschland haben werden, wenn nicht gewährleistet ist,
dass sich alle zuständigen Landesbehörden – wie das Land Thüringen im
Fall der UVP zum Neubau in Temelin – an einem grenzüberschreitenden
UVP-Verfahren beteiligen?

37. Sieht die Bundesregierung eine gleichwertige Beteiligung der deutschen
Öffentlichkeit gewährleistet, obwohl im laufenden UVP-Verfahren Temelin
keine einheitlichen Standards für die Information der Öffentlichkeit vorlie-
gen und offensichtlich zumindest bezüglich einer einheitlichen Informa-
tionstiefe keine Koordinierung unter den zuständigen Länderbehörden er-
folgt?

38. Betrachtet die Bundesregierung die Wahrnehmung der Interessen deutscher
Bürgerinnen und Bürger als gewährleistet, wenn zwei Wochen vor der ein-
zigen offiziellen Anhörung zum Neubau der Reaktoren 3 und 4 im tschechi-
schen Atomkraftwerk Temelin, die sich auch an deutsche Staatsbürgerinnen
und -bürger richtet, keine Informationen zum konkreten Verfahren der An-
hörung von den zuständigen Landesbehörden bekannt gegeben wurden?

39. Wie wird die Bundesregierung angesichts fehlender einheitlicher Standards
im Verfahren zur UVP Temelin gewährleisten, dass die deutsche Öffentlich-
keit über die vorgetragenen Einwendungen und die Ergebnisse der Anhö-
rung informiert wird?

40. Welche Voraussetzung sieht die Bundesregierung für deutsche Bürgerinnen
und Bürger, die Ergebnisse der UVP in Temelin eventuell anzufechten, und
wie gewährleistet sie die Information der deutschen Öffentlichkeit über die
Voraussetzung einer Anfechtung?

Drucksache 17/10049 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

41. Hält es die Bundesregierung angesichts fehlender einheitlicher Standards
und Koordination zwischen den Bundesländern für geboten, nach § 9b des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die zuständigen
Behörden bei der Durchführung des grenzüberschreitenden UVP-Verfah-
rens zu unterstützen, und falls nein, wie begründet sie dies?

42. Hält die Bundesregierung unabhängig von den konkreten nationalen Geset-
zen die gleichwertige Beteiligung der deutschen Öffentlichkeit, worauf die
Espoo-Konvention abzielt, beim Vorhaben Temelin 3 und 4 für gewährleis-
tet, obwohl in Deutschland keine offizielle Anhörung geplant ist?

43. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Mängel bei der Durch-
führung grenzüberschreitender UVP, die sich in der Diskrepanz zwischen
dem bilateralen Vertrag vom 11. April 2006 zur Durchführung grenzüber-
schreitender UVP mit der Republik Polen und dem laufenden UVP-Verfah-
ren in Bezug auf Temelin zeigen, auszugleichen, und strebt sie an, diese
durch eine Gesetzesinitiative im Interesse der deutschen Öffentlichkeit und
des von ihr getragenen Atomausstiegs zu beheben?

44. Wie viele Euro aus welchem Etat und für welche konkreten Maßnahmen hat
die Bundesregierung wann genau in dieser Wahlperiode für die Information
der deutschen Öffentlichkeit bezüglich des Vorhabens Temelin 3 und 4 aus-
gegeben?

45. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Umweltvereinigungen keine
Möglichkeit haben, beim Europäischen Gerichtshof zu klagen, falls sie der
Auffassung sind, dass ihnen ein Mitgliedstaat der Europäischen Union die
ihnen nach den Richtlinien 2011/92/EU und 2010/75/EU zustehende Eröff-
nung von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen über die Zulässigkeit von
Vorhaben nicht oder nicht ausreichend eröffnet hat (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/9832, Frage 15)?

46. Will sich die Bundesregierung dafür einzusetzen, dass ein solches, jetzt
noch nicht vorhandenes Klagerecht anerkannter Umweltverbände auf euro-
päischer Ebene eingeführt wird?

Berlin, den 14. Juni 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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