BT-Drucksache 17/10030

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Doris Barnett, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/8485 - Kultur für alle - Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation

Vom 15. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10030
17. Wahlperiode 15. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (22. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Doris Barnett, Sören
Bartol, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/8485 –

Kultur für alle – Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit
Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation

A. Problem

Die kulturelle und mediale bzw. informationelle Teilhabe ist nach Feststellung
der Fraktion der SPD für Menschen mit Behinderung eine Grundlage ihrer
Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung, für ihre Mitgestaltung und Mit-
wirkung. Nur durch den gleichberechtigten Zugang auch zu kulturellen und me-
dialen Angeboten sowie barrierefreien Informationen werde der Anspruch der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Menschen mit Behinderungen
uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, einge-
löst. Menschen mit Behinderung seien sowohl im Hinblick auf die Rezeption als
auch auf die Produktion von Kunst, Kultur und Medienangeboten zu berück-
sichtigen und zu beteiligen. Nach Einschätzung der Fraktion der SPD stehen da-
bei nicht nur Kultur- und Medieneinrichtungen in öffentlicher Verantwortung in
der Pflicht. Auch private Kultur- und Medienunternehmen seien aufgefordert,
gemäß der UN-BRK und dem Behindertengleichstellungsgesetz die Barriere-
freiheit ihrer Angebote zu gewährleisten.

Für die Fraktion der SPD reicht der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung
vom 15. Juni 2011 zur Umsetzung der UN-BRK bei Weitem nicht aus. Der
Nationale Aktionsplan enthalte nur Postulate. Die Fraktion der SPD hingegen
fordert klare gesetzliche Regelungen. Sie fordert, Barrierefreiheit als Vorausset-
zung für kulturelle und mediale Teilhabe bei allen Bauvorhaben und Einrich-
tungen kultureller Infrastruktur des Bundes von Anfang an mit zu bedenken und
verbindlich zu verankern. Neben baulichen und räumlichen Aspekten müsse
Barrierefreiheit insbesondere auch den Zugang für Menschen mit Behinderung
zu Informationen sowie kulturellen und medialen Angeboten berücksichtigen.

Menschen mit Behinderung seien Kunden und Nutzer wie alle anderen auch.
Vor diesem Hintergrund gelte es, gesetzliche Maßnahmen einzuleiten und bei-
spielsweise das Vergaberecht zu ändern. Es gelte, die Barrierefreie-Informa-
tionstechnik-Verordnung (BITV 2.0) schnellstmöglich umzusetzen, um die
Barrierefreiheit von öffentlichen Informationen auch im Internet in Form von
Leichter Sprache und Gebärdensprache sicherzustellen. Förderformen und För-
derprogramme des Bundes seien so auszurichten, dass die Barrierefreiheit stär-

Drucksache 17/10030 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

ker berücksichtigt wird, und im Kompetenzbereich des Bundes seien Belange
von Menschen mit Behinderung in der Gestaltung und im Gebrauch der Infor-
mations- und Kommunikationsmöglichkeiten stärker zu berücksichtigen. Im
Übrigen soll u. a. gegenüber den dafür zuständigen Bundesländern angeregt
werden, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einer möglichst weit-
gehenden Nutzung von Untertiteln, Gebärdensprache und Audiodeskriptionen
bei Eigen- und Auftragsproduktionen zu bewegen.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Keine.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10030

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/8485 abzulehnen.

Berlin, den 13. Juni 2012

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Grütters
Vorsitzende

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Ulla Schmidt (Aachen)
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Reiner Deutschmann
Berichterstatter

Agnes Krumwiede
Berichterstatterin

schnellstmöglich umzusetzen, um die Barrierefreiheit von
öffentlichen Informationen auch im Internet in Form von

Wenn der Staat Aufträge vergebe und finanzielle Förderun-
gen leiste, habe er zahlreiche Möglichkeiten auf Barrierefrei-
Leichter Sprache und Gebärdensprache sicherzustellen. För-
derformen und Förderprogramme des Bundes seien so aus-
zurichten, dass die Barrierefreiheit stärker berücksichtigt
wird, und im Kompetenzbereich des Bundes seien Belange

heit hinzuwirken. Es sei wichtig, durch gesetzliche Maßnah-
men etwas zu ändern. In der Regel erzeuge dies keine
zusätzlichen Kosten. Dieses Vorgehen sei also auch mit der
Schuldenbremse vereinbar. Insbesondere für die Gruppe der
Drucksache 17/10030 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Marco Wanderwitz, Ulla Schmidt (Aachen),
Dr. Rosemarie Hein, Reiner Deutschmann und Agnes Krumwiede

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
17/8485 in seiner 156. Sitzung am 27. Januar 2012 zur feder-
führenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Me-
dien sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales,
den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung und an den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion der SPD betont, dass die kulturelle und mediale
bzw. informationelle Teilhabe für Menschen mit Behinde-
rungen eine Grundlage ihrer Selbstverwirklichung und
Selbstbestimmung, für ihre Mitgestaltung und Mitwirkung
sei. Nur durch den gleichberechtigten Zugang auch zu kultu-
rellen und medialen Angeboten sowie barrierefreien Infor-
mationen werde der Anspruch der UN-Behindertenrechts-
konvention (UN-BRK), Menschen mit Behinderungen
uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
ermöglichen, eingelöst. Menschen mit Behinderungen seien
sowohl im Hinblick auf die Rezeption als auch auf die Pro-
duktion von Kunst, Kultur und Medienangeboten zu berück-
sichtigen und zu beteiligen. Nach Einschätzung der Fraktion
der SPD stehen dabei nicht nur Kultur- und Medieneinrich-
tungen in öffentlicher Verantwortung in der Pflicht. Auch
private Kultur- und Medienunternehmen seien aufgefordert,
gemäß der UN-BRK und dem Behindertengleichstellungs-
gesetz die Barrierefreiheit ihrer Angebote zu gewährleisten.

Für die Fraktion der SPD reicht der Nationale Aktionsplan
der Bundesregierung vom 15. Juni 2011 zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention bei Weitem nicht aus. Der
Nationale Aktionsplan enthalte nur Postulate. Die Fraktion
der SPD hingegen fordert klare gesetzliche Regelungen. Sie
fordert, Barrierefreiheit als Voraussetzung für kulturelle und
mediale Teilhabe bei allen Bauvorhaben und Einrichtungen
kultureller Infrastruktur des Bundes von Anfang an mitzu-
denken und verbindlich zu verankern. Neben baulichen und
räumlichen Aspekten müsse Barrierefreiheit insbesondere
auch den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu Infor-
mationen sowie kulturellen und medialen Angeboten be-
rücksichtigen. Menschen mit Behinderungen seien Kunden
und Nutzer wie alle anderen auch. Vor diesem Hintergrund
gelte es, gesetzliche Maßnahmen einzuleiten und bei-
spielsweise das Vergaberecht zu ändern. Es gelte, die
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

keiten stärker zu berücksichtigen. Im Übrigen soll u. a. ge-
genüber den dafür zuständigen Bundesländern angeregt wer-
den, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu einer
möglichst weitgehenden Nutzung von Untertiteln, Gebär-
densprache und Audiodeskriptionen bei Eigen- und Auf-
tragsproduktionen zu bewegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, der Aus-
schuss für Arbeit und Soziales, der Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend, der Ausschuss für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung, der Ausschuss für
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung so-
wie der Ausschuss für Tourismus haben in ihrer jeweiligen
Sitzung am 23. Mai 2012 die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Kultur und Medien hat den Antrag auf
Drucksache 17/8485 in seiner 65. Sitzung am 23. Mai 2012
beraten und Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der
Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen.

Die Fraktion der SPD bedauerte, dass es nicht gelungen sei,
eine Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen herzu-
stellen und sich gemeinsam für die Barrierefreiheit für be-
hinderte Menschen im Kultur- und Medienbereich einzu-
setzen. Der Aktionsplan der Bundesregierung bleibe bisher
zu unverbindlich. Er enthalte zwar Willensbekundungen,
aber nahezu keine konkreten Maßnahmen. Vor diesem Hin-
tergrund sei man leider weit entfernt davon, über Fraktions-
grenzen hinweg Vorschläge zu beraten und gemeinsam
sukzessive umzusetzen. Dabei nehme die UN-Behinderten-
rechtskonvention die Bundesregierung eindeutig in die
Pflicht, weil sie Rechtsansprüche für Menschen mit Behin-
derungen formuliere. Menschen mit Behinderung müssten in
die Lage versetzt werden, gleichberechtigt am gesellschaft-
lichen, am kulturellen und sozialen Leben teilzuhaben. Da-
her sei es wünschenswert, dass sich alle Fraktionen überleg-
ten, wie man dieses Ziel erreiche und mit den konkreten
Forderungen umgehe, die im Antrag der Fraktion der SPD
enthalten seien.
von Menschen mit Behinderung in der Gestaltung und im
Gebrauch der Informations- und Kommunikationsmöglich-

geistig Behinderten müsse mehr getan werden, diese Gruppe
werde in der Diskussion oft vergessen. Doch während die

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10030
Koalitionsfraktionen in der Debatte im Plenum des Deut-
schen Bundestages noch Kooperationsbereitschaft signali-
siert hätten, sei in den Ausschussberatungen davon nichts
angekommen. Das sei auch deshalb schade, weil eine ge-
meinsame Erklärung über die Vorbildfunktion des Deut-
schen Bundestages wünschenswert wäre. Das Parlament
müsse zum Beispiel eigene Publikationen und Kommunika-
tionsangebote teilweise auch in Leichter Sprache anbieten.

Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, der Antrag der
Fraktion der SPD enthalte einen allzu bunten Strauß an For-
derungen, noch dazu nicht alle mit originär kultur- oder
medienpolitischem Hintergrund. Wer sich anschaue, was in
Bezug auf die Teilhabe behinderter Menschen am Kulturbe-
reich bereits an Maßnahmen ergriffen worden sei und wer
das Erreichte näher betrachte, stelle fest, dass bereits einiges
passiert sei. Der Antrag der Fraktion der SPD hingegen lebe
davon, Dinge zu benennen, die noch nicht auf den Weg
gebracht seien. Es sei unbestritten, dass es noch viel zu tun
gebe, aber es müsse im Hinblick auf andere Anliegen und die
begrenzten Finanzmittel auch anerkannt werden, das mehr
im Moment nicht erledigt werden könne. Offene Punkte
könnten nur sukzessive angegangen werden. Die in der De-
batte im Plenum aufgezeigten Erfolge im Bereich der Kultur,
unter anderem bei den Bundeseinrichtungen und bei Einrich-
tungen, die der Bund fördere, zeigten, dass man sich wirklich
nicht verstecken müsse. Der Nationale Aktionsplan enthalte
aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU zudem eine Menge re-
lativ konkreter Vorhaben, Projekte und Aktionen.

Was die im Antrag bzw. in der Debatte im Plenum angespro-
chene Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung ange-
he, sei festzuhalten, dass die Verordnung schon schrittweise
umgesetzt sei und weiterhin umgesetzt werde. Das gelte bei-
spielsweise für die von den Bundesministerien vorgehalte-
nen Informationsmedien. Wenngleich es an der einen oder
anderen Stelle Bedarf gebe nachzusteuern, sei für die Frak-
tion der CDU/CSU keinesfalls der große Nachholbedarf er-
kennbar, wie er teilweise behauptet werde. Insofern pflichte
die Fraktion zwar bei, das Thema Leichte Sprache in Publi-
kationen des Deutschen Bundestag voranzutreiben, aller-
dings sei dafür eher der Ältestenrat als der Ausschuss für
Kultur und Medien zuständig.

Die Fraktion der FDP erklärte, im vorliegenden Antrag
seien zwar viele wichtige Dinge enthalten, beachtlich sei
jedoch primär der Nationale Aktionsplan der Bundesregie-
rung, der eine ganze Reihe konkreter Schritte enthalte, wie
die UN-Konvention in Deutschland umgesetzt werden solle.
Keinesfalls mittragen könne die Fraktion der FDP die Forde-
rung, das Vergaberecht so zu verändern, das dies faktisch nur
noch große Firmen in die Lage versetze, öffentliche Aufträge
anzunehmen und kleine, mittelständische Betriebe aus-
schließe. Im Hinblick auf Menschen mit Behinderung sei ein
Umdenken der Gesellschaft erforderlich, viele Aspekte
müssten stärker ins öffentliche Bewusstsein gerückt werden.
Eine Verpflichtung privater Kultur- und Medienunterneh-
men, in größerem Umfang barrierefreie Zugänge zu ermög-
lichen, komme jedoch einer Bevormundung von Privaten
gleich und greife zu tief in das Vertragsrecht ein. Stattdessen
gehe es darum, auch dort ein Umdenken zu bewirken und für
mehr Angebote für Menschen mit Behinderungen zu wer-

Wegen zahlreicher unklarer Punkte im Antrag der Fraktion
der SPD könne die Fraktion der FDP die Initiative in dieser
Form jedenfalls nicht mittragen.

Auch die Fraktion der FDP betonte, die Frage nach bundes-
tagseigenen Publikationen in Leichter Sprache gehöre in den
Ältestenrat. Dort und im Ausschuss für Arbeit und Soziales
sei das Thema im Übrigen schon aufgegriffen worden. Prin-
zipiell sei man also auf gutem Weg.

Die Fraktion DIE LINKE. hielt dagegen, im Vergabe- und
im Vertragsrecht sei sehr wohl der Platz, Vorgaben zuguns-
ten von Menschen mit Behinderungen zu verankern. Ohne
gesetzliche Vorgaben werde es nicht möglich sein, für diese
Gruppe Fortschritte zu erzielen. Damit unterscheide man
sich fundamental in der Betrachtungsweise von der Fraktion
der FDP. Auch ein Verweis auf mögliche Kosten sei nicht
zielführend, da es bei der Teilhabe von Menschen mit Behin-
derungen um Rechtsansprüche gehe. Inklusion beinhalte
kulturelle und demokratische Teilhabe. Deshalb gehöre die-
ses Thema auch sehr wohl in den Zuständigkeitsbereich des
Ausschusses für Kultur und Medien.

Zur Vorbildwirkung des Deutschen Bundestages führte die
Fraktion DIE LINKE. aus, wenn man nicht selbst in der Lage
und bereit sei, die Arbeit so zu gestalten, dass sie barrierefrei
sei, habe es wenig Sinn, dies von anderen zu fordern. Nicht
alles sei von heute auf morgen machbar, zumal großer Nach-
holbedarf bestehe. Der Antrag der Fraktion der SPD in
Leichter Sprache belege, wie viel Aufklärungsbedarf noch
bestehe. Deshalb wäre es zu begrüßen, gelänge es, den Deut-
schen Bundestag zum guten Beispiel zu machen und dessen
Veröffentlichungen sukzessive so anzubieten, dass Men-
schen mit und ohne Behinderungen sie nutzen könnten. Der
Zugang zum Parlament, der für Rollstuhlfahrer und Men-
schen mit Gehbehinderung selbstverständlich sei, müsse für
alle Menschen mit Behinderungen gelten. Deshalb stimme
die Fraktion DIE LINKE. dem Antrag der Fraktion der SPD
zu.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN pflichtete der
Fraktion der SPD bei, das Innovative an der UN-Behinder-
tenrechtskonvention sei, dass sie Rechte festlege. Deswegen
brauche man einen Aktionsplan, der konkrete Vorschläge für
Maßnahmen und deren Umsetzung beinhalte und nicht nur
Willensbekundungen und Kann-Bestimmungen. Aus diesem
Grund werde die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
dem Antrag zustimmen. Es bestehe eine große Notwendig-
keit, den barrierefreien und gleichberechtigen Zugang für
Menschen mit Behinderungen zur Kultur herzustellen.

Einiges habe man bereits im eigenen Antrag zum barriere-
freien Film aufgegriffen, ein anderer Teilaspekt werde in
dem Antrag, der die Rechtssicherheit für verwaiste Werte
und den Ausbau der Deutschen Digitalen Bibliothek betref-
fe, berührt. Es gehe etwa darum, Audioprogramme für Blin-
de finanziell einzukalkulieren und umzusetzen sowie bei der
Digitalisierung beeinträchtigte und gehörlose Menschen zu
berücksichtigen. Zur angesprochenen Selbstverpflichtung
des Deutschen Bundestags gab die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN an, die Auffassung der Fraktion DIE LINKE.
zu teilen. Es gebe unbestritten eine Vorbildfunktion. Publika-
tionen wie „Das Parlament“ müssten auch in Leichter Spra-
ben. che angeboten werden.

Drucksache 17/10030 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Berlin, den 13. Juni 2012

Marco Wanderwitz
Berichterstatter

Ulla Schmidt (Aachen)
Berichterstatterin

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin

Reiner Deutschmann
Berichterstatter

Agnes Krumwiede
Berichterstatterin

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