BT-Drucksache 17/10010

zu dem Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD - Drucksache 17/7942 - UN-Konvention jetzt umsetzen - Chancen für eine inklusive Gesellschaft nutzen

Vom 14. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10010
17. Wahlperiode 14. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben), Anette Kramme,
Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/7942 –

UN-Konvention jetzt umsetzen – Chancen für eine inklusive Gesellschaft nutzen

A. Problem

Es gibt nach Einschätzung der Antragsteller themenübergreifend erheblichen
Handlungsbedarf, um zu prüfen, ob das geltende Recht mit der auch von
Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmt und
ob das geltende Recht in der Praxis verwirklicht wird. Bestehende und künftige
Gesetze seien auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Konvention zu überprüfen.

B. Lösung

Die Fraktion der SPD schlägt einen umfangreichen Maßnahmenkatalog vor, um
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben. Diese
Maßnahmen solle die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention verankern.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Drucksache 17/10010 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 17/7942 abzulehnen.

Berlin, den 13. Juni 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger
Stellvertretender Vorsitzender

Maria Michalk
Berichterstatterin

rechte und humanitäre Hilfe, der Ausschuss für Bildung, Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK in den Bereichen

Forschung und Technikfolgenabschätzung, der Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, der Ausschuss für Tourismus und der Aus-

Menschenrechte, selbstbestimmtes Leben, Arbeit, Bildung,
Barrierefreiheit, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe
vor. Man wolle beispielsweise die Eingliederungshilfe des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10010

Bericht der Abgeordneten Maria Michalk

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 17/7942 ist in der 146. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 1. Dezember 2011 an den
Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Bera-
tung und an den Petitionsausschuss, den Auswärtigen Aus-
schuss, den Innenausschuss, den Sportausschuss, den
Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-
schutz, den Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Fa-
milie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Ge-
sundheit, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung, den Ausschuss für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für Touris-
mus sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien zur Mit-
beratung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist nach
den Ausführungen der Fraktion der SPD ein Meilenstein auf
dem Weg, Menschen mit Behinderung von Anfang an
gleichberechtigt einzubeziehen. Sie knüpfe nahtlos an Arti-
kel 3 des Grundgesetzes sowie an die Politik für Teilhabe
und Selbstbestimmung an, die seit 1998 aktiv und partei-
übergreifend im Deutschen Bundestag betrieben worden sei.
Diesen Weg kennzeichneten vor allem das Neunte Buch
Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter
Menschen – (SGB IX), das Behindertengleichstellungsge-
setz des Bundes (BGG) und die Gleichstellungsgesetze der
Länder sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG). Inklusion und Teilhabe seien keine Sonderrechte.
Die UN-BRK konkretisiere lediglich die Menschenrechte
von Menschen mit Behinderung. Es gebe gewaltigen the-
menübergreifenden Handlungsbedarf, um zu überprüfen, ob
das geltende Recht mit der Konvention übereinstimme und
in der Praxis verwirklicht werde. Bestehende und zukünftige
Gesetze und Verordnungen sowie die Ausführung der Ge-
setze seien auf ihre Vereinbarkeit mit der Konvention zu
überprüfen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss, der
Rechtsausschuss, der Finanzausschuss, der Haushaltsaus-
schuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz, der Verteidigungsausschuss, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der
Ausschuss für Gesundheit, der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Menschen-

raten und dem Deutschen Bundestag gleichlautend mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Petitionsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/
7942 in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und dem
Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
SPD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. und bei
Nichtbeteiligung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Sportausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/7942
in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und dem Deut-
schen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung
des Antrags auf Drucksache 17/7942 in seiner 83. Sitzung
am 14. Dezember 2011 aufgenommen und die Durchführung
einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen be-
schlossen. Diese fand in der 95. Sitzung am 19. März 2012
statt. Einzelheiten können den schriftlichen Stellungnahmen
auf Ausschussdrucksache 17(11)811 sowie dem Protokoll
der Sitzung entnommen werden. Der Ausschuss hat die Be-
ratungen über den Antrag in seiner 106. Sitzung am 13. Juni
2012 abgeschlossen und dem Deutschen Bundestag mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung der Vorlage empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass bei dem Antrag
grundsätzlich ein breiter Konsens bestehe. Inklusion sei das
gemeinsame, anzustrebende Ziel. Dafür seien Länder, Kom-
munen, Sozialversicherungsträger, sowie Unternehmen und
auch jeder Einzelne gleichermaßen gefordert, entsprechende
Anstrengungen zu unternehmen. Die Fraktion könne jedoch
dem Antrag nicht zustimmen, weil die geforderte Einfüh-
rung einer einkommens- und vermögensunabhängigen Teil-
habeleistung anstelle der Eingliederungshilfe keine realis-
tische Alternative sei.

Die Fraktion der SPD forderte, behinderte Menschen und
ihre Verbände bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention einzubeziehen. Das auch in
der Konvention verankerte Motto „nichts über uns ohne uns“
müsse umgesetzt werden. Die Fraktion schlage konkrete
schuss für Kultur und Medien haben den Antrag auf
Drucksache 17/7942 in ihren Sitzungen am 13. Juni 2012 be-

SGB XII für behinderte Menschen in das SGB IX überfüh-
ren. Es soll geprüft werden, wie Leistungen zur sozialen

Antrag nicht zustimmen.

Berlin, den 13. Juni 2012

Maria Michalk
Berichterstatterin

H. Heene
ese
Die Fraktion DIE LINKE. begründete ihre Anträge. Die
schönen Bilder der gleichnamigen Kampagne der Bundes-
regierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention müssten nun mit Taten unterlegt werden. Außerdem
habe die Regierung dem Parlament bisher nicht einmal den
Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention zur Diskussion vorgelegt. Das müsse nun nach-
geholt werden. Der SPD-Antrag enthalte zu viele Prüfauf-
träge statt konkreter Vorschläge. In den genannten Politikfel-
dern habe man aber kein Erkenntnis-, sondern ein Umset-
zungsproblem.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich für
Anpassungen am SGB IX aus. Die Praxis habe erhebliche
Mängel deutlich gemacht. Der Forderung der Fraktion DIE
LINKE. nach Diskussion des Nationalen Aktionsplans für
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Nationalen Parlament stimme die Fraktion zu. Den weiter-
gehenden Vorschlägen zu einem Teilhabesicherungsgesetz
allerdings nicht. Dazu habe man andere Vorstellungen.
Drucksache 17/10010 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Teilhabe einkommens- und vermögensunabhängig ausge-
staltet werden könnten. Nötig sei auch eine inklusive Dienst-
leistungskultur. Die Fraktion wolle zudem die Arbeitsassis-
tenz fördern, um die Arbeitsmarktchancen behinderter Men-
schen zu verbessern. Trotz des insgesamt umfangreich gera-
tenen Antrags sei dies allerdings nur ein „erster Aufschlag“.
Ergänzend dazu würden in anderen Bereichen weitere An-
träge eingebracht, wie bereits zum barrierefreien Tourismus
geschehen.

Die Fraktion der FDP lobte die Anträge als Diskussions-
beitrag. Grundsätzlich stimme die FDP-Fraktion auch ein-
zelnen Vorschlägen zu, wie der Datensammlung zur Situ-
ation behinderter Menschen. Dies halte man ebenfalls für
geboten. Dennoch müsse auch in der Behindertenpolitik
gelten, dass realistische Ziele Vorrang vor unerreichbaren
Versprechungen behalten müssten. Einkommensunabhän-
gige Teilhabeleistungen seien in dem vorgeschlagenen Um-
fang keinesfalls finanzierbar. Daher könne die Fraktion dem
mann

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