BT-Drucksache 17/10008

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7872 - Behindern ist heilbar - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 17/7889 - Teilhabesicherungsgesetz vorlegen

Vom 14. Juni 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10008
17. Wahlperiode 14. 06. 2012

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7872 –

Behindern ist heilbar – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/7889 –

Teilhabesicherungsgesetz vorlegen

A. Problem

Zu Buchstabe a

Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behin-
dertenrechtskonvention (NAP) bietet nach Darlegung der Antragsteller Anlass
zur Kritik. Diese habe besonders der fehlenden Bereitschaft gegolten, ein um-
fassendes Diskriminierungsverbot zu verabschieden, der fehlenden Bereitschaft
zur systematischen Überprüfung aller bestehenden Gesetze und Verordnungen
auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der fehlenden
Bereitschaft zu tatsächlichen Veränderungen und der fehlenden Bereitschaft,
den Kostenvorbehalt in § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
aufzuheben sowie der fehlenden Bereitschaft, die während der Erarbeitung des
NAP aus der Behindertenbewegung eingebrachten Vorschläge aufzugreifen.

Zu Buchstabe b

Die umfassende Einbeziehung in alle gesellschaftlichen Aktivitäten wird Men-

schen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen nach Analyse der
Antragsteller noch viel zu oft verwehrt. Benachteiligungen und Diskriminierun-
gen von Menschen mit Beeinträchtigungen seien aber unvereinbar mit der UN-
Behindertenrechtskonvention.

Drucksache 17/10008 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Die Fraktion DIE LINKE. fordert ein umfassendes, gesetzliches Diskriminie-
rungsverbot. Außerdem soll u. a. der NAP überarbeitet und sollen die Ressour-
cen für seine Umsetzung in den nächsten Haushaltsplan eingestellt werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7872 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der SPD.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller fordern von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein
Teilhabesicherungsgesetz, das auf die Gewährleistung der vollen Teilhabe für
Menschen mit Behinderung durch die Errichtung einer flächendeckenden,
sozialen sowie inklusiv ausgestalteten Infrastruktur und durch die bedarfs-
gerechten Ausgleiche behinderungsbedingter Nachteile ziele. Ferner sei der
Behinderungsbegriff im SGB IX sowie im Behindertengleichstellungsgesetz
(BGG) gemäß den Kriterien der Internationalen Klassifikation der Funktions-
fähigkeit, Behinderung und Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation und
Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention zu fassen.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 17/7889 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der
SPD.

C. Alternativen

Annahme eines Antrags oder beider Anträge.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/10008

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 17/7872 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 17/7889 abzulehnen.

Berlin, den 13. Juni 2012

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Max Straubinger
Stellv. Vorsitzender

Maria Michalk
Berichterstatterin

gleich an Würde und Rechten geboren“. Die BRK konkreti-
DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD
siert nach Ansicht der Antragsteller diese allgemeinen Men-
schenrechte für Menschen mit Beeinträchtigungen. Diese
Konvention erkenne das Recht aller Menschen mit Behinde-

und Nichtbeteiligung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache
Drucksache 17/10008 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Maria Michalk

I. Überweisung

Die Anträge auf Drucksachen 17/7872 und 17/7889 sind in
der 146. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezem-
ber 2011 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur feder-
führenden Beratung überwiesen worden. Der Antrag auf
Drucksache 17/7872 ist außerdem an den Petitionsaus-
schuss, den Auswärtigen Ausschuss, den Innenausschuss,
den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, den Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Verteidigungs-
ausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe, den Ausschuss für Bil-
dung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, den Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
den Ausschuss für Tourismus sowie an den Ausschuss für
Kultur und Medien zur Mitberatung überwiesen worden. Der
Antrag auf Drucksache 17/7889 ist an den Innenausschuss,
den Sportausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie, den Ausschuss für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit
sowie an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller erinnern daran, dass Ziel der UN-Behinder-
tenrechtskonvention (UN-BRK) die volle und gleichberech-
tigte Teilhabe aller Menschen mit sichtbaren und/oder nicht
sichtbaren Behinderungen sei. Dies setze die uneinge-
schränkte Geltung aller Menschen- und Bürgerrechte auch
für Menschen mit Behinderungen voraus. Seit März 2009 sei
die BRK in Deutschland in Kraft. Der mit Zögern erstellte
Nationale Umsetzungsplan für die BRK sei dem Deutschen
Bundestag allerdings nicht – wie sonst üblich – offiziell zur
Beratung zugeleitet worden. Auch seien Forderungen der Be-
hindertenverbände nicht berücksichtigt worden. Beides müs-
se jetzt nachgeholt werden. Außerdem müssten die für die
Umsetzung des NAP nötigen Ressourcen in den Haushalt
eingestellt werden. Ein „Screening“ aller bestehenden Geset-
ze und Verordnungen des Bundes auf ihre Kompatibilität zum
BRK hin solle zudem die Grundlage für einen Plan zur No-
vellierung der änderungsbedürftigen Regelungen schaffen.

Zu Buchstabe b

Gemäß Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschen-
rechte aus dem Jahr 1948 sind alle Menschen „frei und

Behindertenpolitik in erster Linie als Menschenrechtspolitik
aufzufassen.

Die in der Konvention geregelten Menschenrechtsbestim-
mungen seien Bestandteil der deutschen Rechtsordnung, da
ihnen der Bundesgesetzgeber und die Länder in Form eines
Bundesgesetzes zugestimmt hätten (Artikel 59 Absatz 2 des
Grundgesetzes – GG). Daher müssten Bund und Länder die
in der BRK verankerten Rechte und Ansprüche garantieren.
Die Konvention gehe den allgemeinen Gesetzen, somit auch
den Sozialgesetzen, vor, soweit sie Menschenrechtsnormen
enthalte, die allgemeine Regeln des Völkerrechts seien (Ar-
tikel 25 GG).

Das in Artikel 19 BRK formulierte „Recht aller Menschen
mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie
andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben“, sowie „ihre
volle Einbeziehung in die Gemeinschaft“ als Wahl-, Ent-
scheidungs- und Verweigerungsrecht seien nach der Völker-
rechtsdogmatik nicht nur eine subjektive (individualschüt-
zende) Rechtsposition, sondern unmittelbar anwendbar.
Dieses Recht auf gleiche Wahlmöglichkeiten könnten Men-
schen mit Behinderungen nur dann wahrnehmen, wenn
ihnen die volle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht und
gesichert werde.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Auswärtige Ausschuss, der Innenausschuss, der
Sportausschuss, der Rechtsausschuss, der Haushaltsaus-
schuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz, der Verteidigungsausschuss, der Aus-
schuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der
Ausschuss für Gesundheit, der Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Menschen-
rechte und humanitäre Hilfe, der Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung, der Aus-
schuss für Tourismus und der Ausschuss für Kultur und
Medien haben den Antrag auf Drucksache 17/7872 in ihren
Sitzungen am 13. Juni 2012 beraten und dem Deutschen
Bundestag gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags
empfohlen.

Der Petitionsausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/7872 in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und
dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
rungen auf volle Teilhabe, Selbstbestimmung, Chancen-
gleichheit und freie Persönlichkeitsentfaltung an. Daher sei

17/7872 in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und
dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen

tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Antrag auf Drucksache 17/7872 in sei-
ner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und dem Deutschen
Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags empfohlen.

Zu Buchstabe b

Der Innenausschuss, der Rechtsausschuss, der Haushalts-
ausschuss, der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie,
der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
der Ausschuss für Gesundheit und der Ausschuss für Tou-
rismus haben den Antrag auf Drucksache 17/7889 in ihren
Sitzungen am 13. Juni 2012 beraten und dem Deutschen Bun-
destag gleichlautend mit den Stimmen der Fraktionen CDU/
CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Sportausschuss hat den Antrag auf Drucksache 17/7889
in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und dem Deut-
schen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache
17/7889 in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 beraten und
dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Beratung
der Anträge auf Drucksachen 17/7972 und 17/7889 in seiner
83. Sitzung am 14. Dezember 2011 aufgenommen und die
Durchführung einer öffentlichen Anhörung von Sachver-
ständigen beschlossen. Diese fand in der 95. Sitzung am
19. März 2012 statt. Einzelheiten können den schriftlichen
Stellungnahmen auf Ausschussdrucksache 17(11)811 sowie
dem Protokoll der Sitzung entnommen werden. Der Aus-
schuss hat die Beratungen über beide Anträge in seiner
106. Sitzung am 13. Juni 2012 abgeschlossen und dem Deut-
schen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimment-
haltung der Fraktion der SPD die Ablehnung des Antrags auf
Drucksache 17/7872 empfohlen. Die Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 17/7889 wurde mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der SPD empfohlen.

die permanente Diskussion über die Behindertenrechtskon-
vention begrüße. Den Anträgen der Fraktion DIE LINKE.
stimme sie jedoch nicht zu. Die Bundesregierung sei bei der
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des
Nationalen Aktionsplans bereits auf einem guten Weg. Ihre
Öffentlichkeitskampagne „Behindern ist heilbar“ wirke ganz
offensichtlich. Daher sei der erste Antrag auch gänzlich
überflüssig. Die Umsetzung des Antrags zur Teilhabesiche-
rung wiederum würde Kosten von rund 12,5 Mrd. Euro ver-
ursachen. Das könne man seriöserweise nicht versprechen.

Die Fraktion der SPD forderte, behinderte Menschen und
ihre Verbände bei allen Maßnahmen zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention einzubeziehen. Das auch in
der Konvention verankerte Motto „nichts über uns ohne uns“
müsse umgesetzt werden. Das sei in den Anträgen der Frak-
tion DIE LINKE. offensichtlich geschehen. In Fragen der
Finanzierbarkeit fehle den Anträgen aber noch Expertise.
Zudem müsse man beim Problem der geforderten „Schatten-
übersetzung“ bedenken, dass Bundestag und Bundesrat das
geltende Ratifizierungsdokument legitimiert hätten. Diese
Legitimation würde der „Schattenübersetzung“ fehlen. Bei
vielen Übereinstimmungen werde sich die Fraktion wegen
solcher Unterschiede der Stimme enthalten.

Die Fraktion der FDP lobte die Anträge als Diskussions-
beitrag. Grundsätzlich stimme die Fraktion der FDP auch
einzelnen Vorschlägen zu, wie der Datensammlung zur Si-
tuation behinderter Menschen. Dies halte man ebenfalls für
geboten. Dennoch müsse auch in der Behindertenpolitik gel-
ten, dass realistische Ziele Vorrang vor unerreichbaren Ver-
sprechungen behalten müssten. Einkommensunabhängige
Teilhabeleistungen seien in dem vorgeschlagenen Umfang
keinesfalls finanzierbar. Daher könne die Fraktion nicht zu-
stimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. begründete ihre eigenen Anträ-
ge. Die schönen Bilder der gleichnamigen Kampagne der
Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention müssten nun mit Taten unterlegt werden.
Außerdem habe die Regierung dem Parlament bisher nicht
einmal den Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Behin-
dertenrechtskonvention zur Diskussion vorgelegt. Das müsse
nun nachgeholt werden. Mit dem zweiten Antrag unterbreite
man Vorschläge, wie eine umfassende gesellschaftliche Teil-
habe behinderter Menschen erreicht werden könne. Das Ge-
genargument einer nicht realisierbaren Finanzierbarkeit der
Vorschläge werde dadurch relativiert, dass es um die Durch-
setzung von Menschenrechten gehe. Zudem werde die Sum-
me künstlich hoch angesetzt.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprach sich für
Anpassungen an das SGB IX aus. Die Praxis habe erhebliche
Mängel deutlich gemacht. Der Forderung der Fraktion DIE
LINKE. nach Diskussion des Nationalen Aktionsplans für
die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Nationalen Parlament stimme die Fraktion zu. Den weiter-
gehenden Vorschlägen zu einem Teilhabesicherungsgesetz
allerdings nicht. Dazu habe man andere Vorstellungen.

Berlin, den 13. Juni 2012
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/10008

der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak- Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass sie grundsätzlich
Maria Michalk
Berichterstatterin

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