BT-Drucksache 16/9878

Munitionsaltlasten in der Kadetrinne

Vom 27. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9878
16. Wahlperiode 27. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Winfried Hermann, Peter Hettlich,
Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn,
Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Munitionsaltlasten in der Kadetrinne

Die „Süddeutsche Zeitung“ veröffentlichte in ihren Ausgaben vom 5. Juni 2008
und vom 10. Juni 2008 Meldungen über ein in der Kadetrinne in der Ostsee
liegendes Kriegsschiffswrack mit mindestens drei Bomben an Bord. Die
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSD Nord) hat die Bomben im Jahr
2006 untersuchen lassen, jedoch keine Hinweise auf eine akute Gefährdung
festgestellt.

Nach Aussage des Kampfmittelräumdiensts Mecklenburg-Vorpommern besteht
keine eindeutige Klarheit über den Zustand der Bomben. Eine mögliche Ber-
gung bzw. Sprengung wird von der WSD und dem Munitionsbergungsdienst
Mecklenburg-Vorpommern, der dem Innenministerium angegliedert ist, zurzeit
erneut geprüft. Laut Innenminister Lorenz Caffier habe die Landesregierung
von Mecklenburg-Vorpommern jedoch „kein Mitspracherecht“, da die Kadet-
rinne eine Bundeswasserstraße sei.

Die Kadetrinne ist eine Bundeswasserstraße. Das Bundesamt für Seeschifffahrt
und Hydrographie (BSH) kann nach eigenen Angaben aber nicht beurteilen, ob
die Bomben entschärft werden sollen. Das BSH verweist außerdem darauf,
dass für die Räumung die Marine oder der Kampfmittelräumdienst von Meck-
lenburg-Vorpommern zuständig seien.

Rund 200 Schiffe fahren täglich durch die schwer schiffbare Kadetrinne, die
enge Schiffspassage zwischen der Halbinsel Darß und der dänischen Insel Fals-
ter, darunter viele Öltanker. Damit ist die Kadetrinne eine der am meisten be-
fahrenen Schifffahrtsstraßen weltweit. Das gefährdete Gebiet ist in den Seekar-
ten ausgewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Teilt die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit für die Bundeswasserstraße
Kadetrinne die Auffassung, dass der Bund bzw. das BSH dafür verantwort-

lich ist, zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, wie mit den Bomben verfahren
wird?

2. Teilt die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit für die Bundeswasserstraße
Kadetrinne die Auffassung, dass sie die Kosten für die Prüfung und even-
tuelle Sprengung bzw. Bergung der Bomben tragen muss – unabhängig da-
von, wer die Prüfung und eventuelle Sprengung bzw. Bergung vornimmt?

Drucksache 16/9878 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Falls die Bundesregierung die Fragen 1 und 2 mit „nein“ beantwortet – was
sind ihre Gründe?

4. Was tut die Bundesregierung, um die Zuständigkeiten für die Prüfung und
eventuelle Beseitigung von Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee
zwischen Bund und Ländern klar zu regeln, Kompetenzen eindeutig festzu-
legen und so das Gefahren- und Entscheidungsmanagement zu verbessern –
besonders in den Fällen, in denen die munitionsbelasteten Gebiete nicht auf
einer Bundeswasserstraße liegen, es sich aber um bundeseigene Munition
handelt?

5. Was tut die Bundesregierung, um den Verfahrensablauf in der Gefahrenein-
schätzung, dem angemessenen Umgang mit den Munitionsaltlasten und die
Finanzierung eventueller Maßnahmen zu verbessern?

6. Was tut die Bundesregierung, um alternative Methoden zur Sprengung,
Sicherung und Bergung zu fördern, Testverfahren ausreichend zu finanzie-
ren und deren Anwendung sicherzustellen?

Berlin, den 26. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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