BT-Drucksache 16/9873

Raumordnungsverfahren zum Saale-Kanal

Vom 27. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9873
16. Wahlperiode 27. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch,
Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Rainder Steenblock, Cornelia Behm,
Bettina Herlitzius, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Raumordnungsverfahren zum Saale-Kanal

Im Bundesverkehrswegeplan 2003 wurde das Projekt „Saale“ mit Fußnoten
versehen. Danach sollten keine größeren Ersatzinvestitionsanteile eingesetzt
werden und der Saalekanal so dimensioniert werden, dass er sich an der mittle-
ren Abladetiefe der nicht ausgebauten, frei fließenden Elbe orientiert, um einen
entstehenden Sachzwang zu einem Ausbau der Elbe zu vermeiden. Außerdem
wird das Projekt vom Ergebnis naturschutzfachlicher Untersuchungen abhän-
gig gemacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie, auf welcher Grundlage und mit welchem veröffentlichten Ergebnis ist
der Bedarf für den Saalekanal nachgewiesen worden?

2. Wurden bei dem Bedarfsnachweis die Prognose der deutschlandweiten
Verkehrsverflechtungen 2025 (FE-Nr. 96.0857/2005, ITP/BVU) berücksich-
tigt, wonach es in Sachsen-Anhalt und Sachsen bis 2025 kaum noch zu
einem Verkehrswachstum kommen wird?

3. Warum wird im aktuell angelaufenen Raumordnungsverfahren eine Nutzen-
Kosten-Analyse von Planco Consulting für den Saalekanal vorgelegt, die
auf 10 Jahre alten Preisständen beruht?

Ist eine Aktualisierung vorgesehen, und wenn ja, wann ist diese zu erwarten?

4. Welche mittlere Abladetiefe der Elbe, ausgedrückt in Metern und Zenti-
metern, wird den Planungen zum Saaleausbau zugrunde gelegt, und wie
wurde diese mittlere Abladetiefe errechnet?

5. Warum wird im aktuellen Raumordnungsverfahren von der Bundesanstalt für
Wasserbau (BAW) gefordert, dass „die Saale nach einem Ausbau an keinem
Tag im Jahr schlechtere Schifffahrtsbedingungen bieten darf als die anschlie-
ßende Elbstrecke“ (vgl. BAW-Nr. 3.02.10095.00-3-Januar 2006, S. 24), und

wie ist diese Aussage im Zusammenhang mit der Festlegung im Bundesver-
kehrswegeplan (BVWP) 2003 zu sehen, die eine Orientierung an der mittleren
Abladetiefe der Elbe vorschreibt?

6. Bei welcher Fahrrinnentiefe liegt die Wirtschaftlichkeitsgrenze für die ge-
plante „ganzjährige, wirtschaftliche Schifffahrt“ (BAW, s. o.) im Saale-Elbe-
Verkehr?

Drucksache 16/9873 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
7. Wie ist der Stand der naturschutzfachlichen Untersuchungen, die die Fuß-
note 69 im BVWP 2003 fordert, und welche Ergebnisse liegen mittlerweile
vor?

8. Sind Ersatzinvestitionsanteile für das Projekt vorgesehen?

Wenn ja, in welcher Höhe?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzierbarkeit des Projektes vor
dem Hintergrund einer fehlenden Priorisierung der Wasserstraßenprojekte
gemäß Kabinettsbeschluss vom 2. Juli 2003 und der aktuellen Haushalts-
mittelsituation für Neubauvorhaben an Bundeswasserstraßen?

Berlin, den 26. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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