BT-Drucksache 16/9864

Eingriff in das Elbflussbett bei Torgau

Vom 26. Juni 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/9864
16. Wahlperiode 26. 06. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Hettlich, Nicole Maisch, Winfried Hermann,
Dr. Anton Hofreiter, Rainder Steenblock, Cornelia Behm, Bettina Herlitzius,
Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg),
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Eingriff in das Elbflussbett bei Torgau

Einer Meldung der Torgauer Zeitung vom 23. Mai 2008 ist zu entnehmen, dass
seit dem 15. Mai 2008 Teile des Torgauer Felsens in der Elbe abgefräst werden,
obwohl Ausbaumaßnahmen an der Elbe planungsrechtlich unzulässig sind.
Voraussichtlich soll dieser Eingriff drei Wochen dauern.

Der Torgauer Felsen liegt in der so genannten Erosionsstrecke der Elbe, die von
Mühlberg bis an die Saalemündung reicht. Die Eintiefung des Wasserspiegels
der Elbe auf diesem Abschnitt ist besorgniserregend. Daher ist jeglicher Ein-
griff in das Flussbett auf das Sorgfältigste zu prüfen, da die Auswirkungen
eines solchen Eingriffs die Erosion flussabwärts noch verstärken könnten und
zudem unumkehrbar sind. Außerdem gehört der betreffende Abschnitt der Elbe
zum Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH) „Elbtal zwischen Mühlberg und
Greudnitz“.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viel Gestein wurde und wird insgesamt abgetragen bzw. abgefräst?

Wie viele Tonnen an Gestein werden insgesamt entnommen?

2. Welche Auswirkungen hat das auf die Fahrrinne?

Wird die Fahrrinne der Elbe dabei vertieft?

3. Wie wird verhindert, dass mit der Fräse nicht auch fester Felsen abgefräst
wird?

4. Stellt der Torgauer Felsen bzw. der Ort der Baumaßnahmen eine Untiefe
dar?

Ist der Torgauer Felsen eine die Fahrrinnen bestimmende Stelle?

5. Wird das Gestein zwischengelagert, und wenn ja, wo?

6. Wo wird „das beräumte Material“ wieder „eingebaut“?

Nach welchem Verfahren wurden diese Stellen ausgewählt?

7. Wie ist die Beschaffenheit des Porphyrs in der Elbe bei Torgau?

In welcher Richtung neigen sich die Klüftungen des Felsens?

8. Welche Auswirkungen durch den Eingriff sowohl ober- als auch unterhalb
sind kurz-, mittel und langfristig zu erwarten?

Drucksache 16/9864 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Wann wurde der letzte derartige Eingriff vorgenommen, und wann ist vor-
aussichtlich wieder ein Eingriff notwendig?

10. Wurde eine FFH-Prüfung durchgeführt?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

11. Wurden die Baumaßnahmen mit der Staatsregierung Sachsen abgestimmt,
und welche Behörden haben ihr Einvernehmen gegeben?

12. Mit welchen weiteren Behörden wurden die Maßnahmen abgestimmt und/
oder das Einvernehmen hergestellt?

13. Wo sind die entsprechenden Besprechungsprotokolle für die Öffentlichkeit
einsehbar?

14. Welche Untersuchungen und Daten (Peilungen etc.) liegen der Baumaß-
nahme zu Grunde (Bitte Datensätze beilegen)?

15. Mit welchen Kriterien und mit welchem Ergebnis wurde vor Beginn des
Eingriffs am Gewässerbett auf das Einhalten des Verschlechterungsverbo-
tes hin geprüft, wie es gemäß der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen ist?

Berlin, den 26. Juni 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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